Onleihe verschärft das Zugangsproblem

Das E-Book setzt sich durch. Immer mehr wollen daran teilhaben. Es ist naheliegend, dass auch öffentliche Bibliotheken die Möglichkeit anbieten sollten, Zugang zu E-Books zu erhalten. Bis jetzt erschweren jedoch die Ängste der Rechteinhaber vor unerlaubten Kopien, die bestehenden Rechsprobleme und vor allem finanzielle Schwierigkeiten den einfachen Zugang zu elektronischen Verlagsprodukten.

Es scheint momentan ein Angebot zu geben, das aber für öffentliche Bibliotheken interessant ist. Immer mehr von Österreichs Büchereien nutzen digitale Dienst unter Namen wie “Onleihe”, “Digitale Stadt-Bibliothek” und “Bibliothek Digital”. Der Kampf um die Aufmerksamkeit der Kunden im digitalen Zeitalter hat begonnen und die Bibliotheken wollen mit ihren Online-Diensten dabei sein, Zugang zu E-Books, Hörbüchern, Filmen, Musik sowie elektronische Magazinen und Zeitungen in Form einer Online-Ausleihen ermöglichen.

Seit Frühjahr 2009 sammeln die Büchereien der Städte Salzburg und Graz Erfahrungen mit dem Onleihe-Angebot der deutschen ekz-Tochter DiViBib. 2010 wollen die Wiener Büchereien und die Stadt Linz die Onleihe ebenfalls anbieten. Innsbruck wartet nur noch auf eine Finanzierungszusage für dieses Angebots.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 4

Den Vorträgen von Dr. Rauer und Frau Pakuscher sowie der kurzen Diskussions schloss sich die Diskussionsrunde der Verleger und Google an. Moderiert durch Herrn Dr. Poltermann stellten sich Stefan Keuchel, verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei Google Deutschland, Jan Meine vom jungen Meine-Verlag und Dr. Joerg Pfuhl von Random House München den Fragen.

Pfuhl arbeitet für Random House München einem großen Publikumsverlag. Das GBS betrifft diesen Verlag genau, denn es sind ca. 10.000 deutschsprachige Werke des Verlags bei Google Books digitalisiert worden. Es bestand großes Interesse an der Digitalisierung der Bücher, aber die Umsetzung durch Google sorgte für Enttäuschung. Daher hat man bisher auch nicht am Verlagsprogramm von Google Books teilgenommen. Er äußerte sich auch enttäuscht, dass Unterzeichner des Heidelberger Appells dennoch an dem Programm teilnehmen.
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[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 3

Frau Dr. Pakuscher, die seit 2000 Leiterin der Abteilung Urheberrecht des Bundesministerium der Justiz (BMJ), entschuldigte das Fernbleiben von Frau Brigitte Zypries und den unfertig wirkenden Beitrag, da sie kurzfristig einspringen musste. Momentan sei die Arbeit der Bundesregierung in Bezug aufs GBS nicht gefordert, da man jetzt die Statuskonferenz abwarten müsse, bei der erstmal neue Verfahrensfragen aber keine inhaltlichen Debatten besprochen würde. Man sei aber auch im Vorfeld tätig geworden. So haber die Ministerin das Thema GBS in die europäischen Gremien eingebracht und den Amicus Curiae Brief eingereicht. Zudem seien Kontakte zum US Department of Justice aufrecht erhalten worden. Daraufhin hätte das Copyright Buero die geäußerten deutschen und europäischen Bedenken ernst genommen. Ein besonders wichtiger Punkt waren die geäußerten kartellrechtlichen Bedenken, die bei der Eingabe des US Justizministeriums bedacht wurden. Das Internet bedeutet nicht nur Zugang zum Wissen, sondern betrifft auch massiv wirtschaftliche Interessen von Aggregatoren wie Google, Intermediären, Providern und Nutzern. Das Kartellrecht ist dabei ein Wirkungsmechanismus gegen ein internationales Monopol und schützt die Freiheit kleinerer Teilnehmer.
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