[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 3

Frau Dr. Pakuscher, die seit 2000 Leiterin der Abteilung Urheberrecht des Bundesministerium der Justiz (BMJ), entschuldigte das Fernbleiben von Frau Brigitte Zypries und den unfertig wirkenden Beitrag, da sie kurzfristig einspringen musste. Momentan sei die Arbeit der Bundesregierung in Bezug aufs GBS nicht gefordert, da man jetzt die Statuskonferenz abwarten müsse, bei der erstmal neue Verfahrensfragen aber keine inhaltlichen Debatten besprochen würde. Man sei aber auch im Vorfeld tätig geworden. So haber die Ministerin das Thema GBS in die europäischen Gremien eingebracht und den Amicus Curiae Brief eingereicht. Zudem seien Kontakte zum US Department of Justice aufrecht erhalten worden. Daraufhin hätte das Copyright Buero die geäußerten deutschen und europäischen Bedenken ernst genommen. Ein besonders wichtiger Punkt waren die geäußerten kartellrechtlichen Bedenken, die bei der Eingabe des US Justizministeriums bedacht wurden. Das Internet bedeutet nicht nur Zugang zum Wissen, sondern betrifft auch massiv wirtschaftliche Interessen von Aggregatoren wie Google, Intermediären, Providern und Nutzern. Das Kartellrecht ist dabei ein Wirkungsmechanismus gegen ein internationales Monopol und schützt die Freiheit kleinerer Teilnehmer.

Google will alles Wissen, auch dass der Bücher, allen Menschen digital zugänglich machen. Grundsätzlich begrüsst man die Initiative, denn der Zugang zu Büchern ist rein physisch schon begrenzt. Derzeit sind etwa 90 Prozent der Bücher nur sehr begrenzt zugänglich (Bücher Out-of-Print, verwaiste Werke). Die Bundesregierung sagt ja zur Digitalisierung von Büchern und unterstützt daher den Aufbau der europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Für die Digitalisierung müssen aber die Urheberrechte beachtet werden, was Google aus Sicht des BMJ nicht tut. Der Vergleich beruht auf Zwang und würde zudem durch das gewählte Verfahren auch für deutsche Verlage und Urheber gelten, was deutschen und internationalen Regelungen widerspricht. Frau Pakuscher sieht einen Widerspruch im Vorgehen Googles, erst zu handeln und dann zu fragen.

Sie benennt auch klar weitere Problematiken, die sich aus dem GBS ergeben. Google kann nach dem GBS vergriffene oder in den USA nicht registrierte Werke (diese erlangen keinen Copyright-Schutz) digitalisieren. Bei den verwaisten Werken würde durch das GBS ein de-facto-Monopol für die Online-Nutzung geschaffen. Andere Interessenten müssten sich diese Rechte erneut erstreiten, d.h. Angebote wie Europeana und Libreka müssten wieder bei Null anfangen. Das GBS stelle so eine Gefahr für die kulturelle Vielfalt dar. Ganz auszuschließen sei auch die Zensurgefahr nicht, da durch das GBS bis zu 15 Prozent der Bücher durch Google wieder von seinen Servern gelöscht werden darf.

Ein zweites Hauptproblem ist die Fairness des Verfahrens. Europäische Verlage und Urheber können keine Mitglieder der klagenden Parteien (APP, Authors Guild) werden und somit sich nicht aktiv beteiligen konnten. Auch die verschiedenen Datenschutzaspekte stellen ein großes Problem dar.

Die europäische Kommission wird zukünftig mehr Einfluss ausüben. Dazu gab es am 07. und 08.09.2009 eine Anhörung in Brüssel, bei der alle Beteiligten zu Wort kamen, Google, Verleger, Autoren usw. Das Ergebnis ist noch offen. Im Vorfeld der Anhörung äußerten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy die Befürchtung, dass Europa den Anschluss verliert.

Ziel des eingereichten Amicus Curiae Briefes war es, deutsche Autoren und Verleger aud dem Vergleich herauszukommen. Diesem Ziel sieht sich das BMJ näher gekommen. Zudem sollte die Feststellung des Lieferbarkeitsstatus’ aus europäischer Sicht erfolgen.

In seiner momentanen Form sieht man im GBS eine Gefahr für die kulturelle Vielfalt, Nutzer und den Wettbewerb,wenn dadurch ein Monopol geschaffen wird. Die Zunkunft des Wissens ist dabei nicht nur eine Frage von Wissenschaft und Forschung, sondern besitzt eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Heute ist das Urheberrecht eine zentrale rechtspolitische und gesellschaftspolitische Frage, die gleichermaßen das Entertainment und Wissenschaft und Forschung betrifft. Zunehmend kommen hierzu auch Anfragen von Bürgern. Dies ist kein deutsches sondern ein internationales Phänomen.
Das Urheberrecht ist eine internationale Frage von zunehmend wirtschaftlicher Bedeutung, wie sich dies z.B. im europäischen Grünbuch einer wissensbestimmten Wirtschaft zeigt, aber auch mit dem 1. und 2. Korb der Anpassung des Urheberrechts an europäische Richtlinien deutlich wird.

Die neuen Technologien sind nicht aufzuhalten und dieser Fortschritt erzwingt eine Anpassung des Urheberrechts an die neuen Gegebenheiten. Die neuen Möglichkeiten dürfen aber nicht dazu führen, dass dadurch das Urheberrecht über Bord geworfen wird. Dieses Recht ist unverzichtbar, um einen angemessenen Ausgleich aller Interessen zu erreichen. Nur wenn dieser Interessenausgleich hinaut, wird das Recht auch von allen Seiten akzeptiert.

Derzeit sind kontroverse Diskussionen am Laufen. Auch der zweite Korb diktiert eine weitere Prüfung. Bis vor der Sommerpause hat das BMJ Stellungnahmen von allen Beteiligten gesammelt, die jetzt ausgewertet werden. Durch diese Stellungnahmen sind auch weitere Themen in die Urheberrechtsdebatte gelangt, z.B. Leistungsschutzrechte für Zeitungsverleger. Erstmal muss man jedoch die Gespräche mit Verlegern und Autoren abwarten.

Kategorisch lehnte Frau Pakuscher Internetsperren bei Rechtsverletzungen im Internet ab – aus datenschutzrechtlichen Erwägungen. Die Option der Kulturflatrate würde derzeit intern geprüft. Die Öffentlichtkeit wurde daher noch nicht gesucht. Außerdem müsse man die Kulturflatrate wohl eher im europäischen Rahmen diskutieren. Keativität braucht auch weiterhin Anreize durch das Urheberrecht. Das Urheberrecht selbst braucht Respekt.

Diskussion
Matthias Spielkamp leitete die Diskussionsrunde mit Frau Dr. Pakuscher mit der Frage ein, ob man als Gesetzgeber in den letzten Jahren gerade in Bezug auf den Zugang zu verwaisten Werken nicht genug gemacht hätte. Frau Pakuscher sah erstmal wichtigere Fragen, die Vorrang gehabt hätten. Erst hätten Rahmenbedingen für den Umgang mi den neuen Möglichkeiten geschaffen werden müssen gerade im Rahmen von Schranken vs. proprietäre Nutzung. Daher seien die Fragen rund um die verwaisten Werke erstmal in den Hintergrund geraten und hätten nun durch das GBS eher zufällig an Brisanz gewonnen. Man müsse sich diesem Problem auf nationaler und internationaler Ebene zuwenden.

Florian Cramer stellte aus dem Publikum die Frage, wer Kreative seien, wer das Publikum. Dies sei eine alte Unterscheidung im Rahmen der alten Medien. Wie reagiert man darauf? Frau Pakuscher stellte deutlich klar, dass man in dem Moment, wo man kreativ wird, ein Kreativer ist. Da stellt sich eher die Frage der Schöpfungshöhe. Insgesamt sei das Urheberrecht an dieser Stelle eine Frage der Ballance.

Spielkamp griff das Stichwort Ballance auf. Ziel des Urheberrechst ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen aller Parteien. In der Auseinandersetzung mit dem GBS heißt es immer, dieser Vergleich gehe auf Kosten der Rechteinhaber. Doch wo bleiben in dieser Diskussion die Gruppe der Leser? Hat das Ministerium genug Aufmerksamkeit für diese? Frau Pakuscher beantwortete diese Frage einfach mit Ja. Aus dem Publikum kam dann die Frage, Wie diese Leser vertreten würden. Die Referentin sieht die Leser unter anderem durch institutionelle Vertreter wie Bibliotheken und Wissenschaftsorganisationen repräsentiert, aber es gibt auch die bereits erwähnten Bürgerzuschriften, die ebenfalls berücksichtigt werden.

Eine weitere Frage aus dem Publikum wollte eine Einschätzung, ob das GBS einen Schaden für die Europeana bedeute und was die Bundesregierung konkret tut. Frau Pakuscher erklärte, dass die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft und eher organisatorisch und finanzielle Anstrengungen unternimmt. Für die Europeana ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien der eigentliche Ansprechpartner.

Herr Pfuhl erkundigte sich, ob die Bundesregierung einen Sieg darin sähe, wenn das GBS platzt und was dann passieren würde. Die Frage wies Frau Pakuscher als zu spekulativ zurück, aber der Vergleich sei wichtig als Anlass, um über neue Spielregeln nachzudenken und ob diese eher privatwirtschaftlich oder politisch gestaltet werden sollte.

Die letzte Anmerkung dieser Diskussion gehörte Herrn Rauer. Er stellte auch die Frage: Was will man? Man wolle Zugang zu neuen und alten Werken. Bibliotheken sind für die Digitalisierung verantwortlich (im Rahmen des §52b UrhG). Google sollte beim Auffinden der Information helfen, die eigentliche Digitalisierung aber durch die Bibliotheken vorgenommen werden, natürlich gegen Vergütung und Abrechnung über eine Verwertungsgesellschaft.