[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 6

Im dritten Diskussionspanel stellten sich Frau Dr. Beger für den DBV und die Stabi Hamburg, Herr Bruch vom Aktionsbündnis Urheberrecht, Herr Haller von Google Europe und Herr Steinhauser von der Community-Plattform Txtr, die einen eigenen E-Book-Reader an den Start bringen. Moderiert wurde dieses Panel von Matthias Steinkamp.

Steinkamp eröffnete die Diskussion mit der Aussage des DBV, das GBS kann nur gut sein, wenn dafür europäische Regelungen gefunden werden, da sonst Europa benachteiligt wäre. Zudem müssten die Bibliotheken als Interessensvertretung der Leser auftreten.

Frau Beger sah Bibliotheken vor allem als Dienstleister, die eben unter bestimmten Umständen die Wünsche ihrer Nutzer nicht befriedigen könnten. Dazu zähle auch der Zugang zu Wissen übers Internet. Wenn sie es nicht schaffen, die Bibliotheken und ihre Angebote ins Netz zu bringen, würde die Wissenssuche ihrer Nutzer in die Steinzeit zurückversetzt. Das Angebot von Google Books muss in Europa daher dem in den USA entsprechen.

Sie sieht im GBS ein weiteres Problem, denn dieser Vergleich erlaubt Google 15 Prozent der eingescannten Bücher wieder vom Netz nehmen. Hier bestände die Gefahr einer Zensur auch durch politische Einflussnahme von Außen.

Frau Beger sprach auch das Problem des Datenschutz an. Bibliotheken dürfen z.B. keine Daten mit Nutzern verknüpfen, was für Google allerdings ein Problem im Bereich der kontextsensitiven Werbung bedeuten würde.

Abschließend zu ihrem Kurzvortrag stellte sie die Frage, was passieren wird, wenn Google Books nicht mehr existieren würde. Sie forderte von Google, die Digitalisate als Pflichtexemplare an Nationalbibliotheken zu liefern. Deutlich sagt sie Ja zum Vergleich, bittet aber auch darum, die problematischen Punkte zu berücksichtigen. Google sollte nicht gestoppt werden, sondern weitermachen. Ein großer Erfolg des Handelns von Google war das Anregen einer Diskussion zum Umgang mit Wissen.

Der Jurist Haller von Google reagierte. Er meinte, die geplante Größe des Projekt und auch die Kritik der Verleger war bereits seit 2004 bekannt. Doch diese ebbte ein wenig ab, da sehr viele Verlage an dem Google Books-Verlagsprogramm teilnehmen, ca. 25.000 Verlage weltweit. Die eigentliche Kritik betrifft nicht Google Books als Ganzes sondern kritisiert wird das Bibliotheksprogramm. Die dort lautgewordene Kritik und die angesprochenen Kritikpunkte werden wahrgenommen. Der Begriff Google Books Settlement findet Haller zudem nicht passend, da an dem Vergleich auch amerikanische Verlage beteiligt sind, die auch für die Festlegung der Fristen mit verantwortlich sind. Viel spricht für und viel gegen das GBS, deshalb ist es jetzt gut zu stoppen und darüber erneut nachzudenken. Ein Punkt, wo Google das Gespräch gesucht und wahrgenommen hätte, wäre beispielsweise die Europäische Anhörung Anfang September.

Als drittes kam Herr Bruch zu Wort, der im Rahmen des Aktionsbündnisses die Argumente der Wissenschaftler vertritt. Bei seiner Argumentation fiel es mir ehrlich gesagt schwer zu folgen, so dass ich hier nur unvollständig berichten kann. Das Aktionsbündnis suchte mit Google das Gespräch in Bezug auf die Einbindung von wissenschaftlichen Texten im Rahmen der CC-Lizenz und einer entsprechenden Anzeige dieser Werke.

Spielkamp fragte Bruch, ob so Konflikte zwischen Belletristikautoren, Geisteswissenschaftlern und Naturwissenschaftlern ausgeräumt werden können und ob das Aktionsbündnis für alle Wissenschaftler spricht.

Bruch erklärte, dass naturwissenschaftliche und technische Disziplinen sowie die Medizin davon profitieren, dass Texte im Rahmen von Open Access verbreitet werden. Die Geisteswissenschaftler hätten Angst, dass sie bei dieser Entwicklung hinten runterfallen. Ziel muss es sein, passende Rahmenbedingungen zu schaffen. Grundsätzlich sollte aber niemand Angst vor dem digitalen Zugang haben.

Steinhauser geht davon aus, dass ein digitales Lesegerät digitalen Content benötigt ;-). Die Plattform Txtr macht deshalb freie Texte zugänglich, die dann auch durch die Community bewertet werden. Open Access ist eine gute gemeinsame Basis für Content und besonders wichtig Metadaten. Er betonte auch, wie wichtig der Zugang zu älteren und verwaisten Werken ist. Die Zugänglichmachung ist derzeit nur privatwirtschafltich stämmbar. Er hält auch die Recommondations (Empfehlungen im Stil von Amazon) in einer Community für wichtig, aber der Leser muss zustimmen, dass seine Daten für solche Zwecke verwendet werden. Vernetzung in diesem Sinn ist notwendig für die Generierung neuen Wissens. Daher übernimmt Txtr jeden freien Inhalt und bietet ihn an, auch wenn der Content unter bestimmten Lizenzen steht (z.B. CC). Die Plattform selbst lebt vom digitalen Content und dazu zählen auch die Angebote von Google Books. Txtr verkauft Lesegeräte und Services, aber die freien Inhalte mit dem 24/7 Zugang sind der eigentliche Motor.

Spielkamp fragt, ob Zugang zur Information nicht fälschlicherweise mit einem 24/7-Access verwechselt wird.

Frau Beger sieht Bibliotheken als Lotsen in der Pflicht. Es gibt immer mehr Inhalte im Netz und Bibliotheken müssen entsprechende Mehrwerte schaffen. Sie bleiben also notwendig.

Beim Angebot digitaler Inhalte ist Google mit Google Books schon sehr weit. Libreka hätte in 10 Jahren nur 100.000 Bücher bekommen. Auch die Bibliotheken sind an das Urheberrecht gebunden, sie halten sich daran. Das zeigt sich schon darin, dass Bibliotheken rund eine Milliarde Euro für digitale Inhalte bezahlen. Die Bedeutung digitaler Inhalte zeigt sich z.B. bei den Besucherzahlen der Stabi HH. So stehen 9 Millionen Webbesuchern 1,2 Millionen Bibliotheksbesucher gegenüber. Es zeigt, dass sich der Umgang mit Inhalten verändert. Was heute nicht als digitaler Inhalt angeboten wird, wird vergessen. Auch hier muss sich die Bibliothek als Dienstleister etablieren. Die Stabi digitalisiert daher thematisch, nicht aber in Masse, so dass eine Zusammenarbeit wie zwischen Google und der BSB eher nicht in Frage käme.

Bibliotheken in den USA erhielten von Google die Digitalisate und ein Terminal. Sei das ausreichend für die Bereitstellung der Bibliotheksbücher, wollte Spielkamp wissen.

Beger erklärte, dass die Bibliotheken an diesen Terminals Zugang zu allen Digitalisaten von Google ohne irgendwelche Hürden und Einschränkungen erhielten. Ein Terminal sei sicherlich zu wenig, aber bestimmt sei dies Verhandlungssache.

Auch die Geheimhaltung des Vertrags der BSB mit Google wurde in diesem Rahmen nochmal ein Thema. Herr Haller erklärte, man behandle den Vertrag vertraulich, um keine “Trittbrettfahrer” auf den Plan zu rufen.

Spielkamp richtete nun die Aufmerksamkeit wieder auf das gestoppte GBS und wollte wissen, welche Zugeständnisse Google machen wird. Würde es ein Opt-in-Verfahren geben?

Haller wich an dieser Stelle aus. Bei dem Status-Hearing wird der zuständige Richter mit den Vergleichsparteien erörtern, wo er Probleme sieht. Sicher ist, dass das GBS in seiner vorliegenden Form nicht akzeptiert wird. Erst nach diesem Hearing wird man über die Zugeständnisse sprechen können. Kommt das GBS nicht zustande, sieht Haller nur zwei Möglichkeiten. Die Klage wird zurückgenommen und nichts ändert sich an der derzeitigen Situation. Die andere Variante wäre: Der Streit geht weiter. Es wird ein langwieriges und teures Verfahren. Wenn die Frage darauf ziele wie es in Deutschland weitergehe, so müsse er nochmal deutlich machen, dass Deutschland durch das GBS nur am Rande betroffen ist. Diese Diskussion in Deutschland muss nachhaltiger werden.

Bruch sieht Google als möglichen direkten Ansprechpartner fürr Autoren, die ihr Wissen elektronisch zugänglich machen wollen (ohne Entlohnung). Haller machte deutlich, dass dafür auch das Verlagsprogramm für Autoren nutzbar sei.

Steinhauser schaut nach vorn, da sowieso viele Produkte digital erzeugt werden. In diesem Bereich müssen Verfahren und Geschäftsmodelle entwickelt werden. Zukünftig wird es heutige Urheberrechtsprobleme durch nachträgliche Digitalisierung also nicht mehr geben.

Haller machte nochmal deutlich, dass das Scannen alter Bestände für viele Firmen unattraktiv sei. Die BSB hätte das Projekt europaweit ausgeschrieben, wobei die Bezahlung Null Euro betragen hätte.

Nun wurde die Diskussion auch für das Auditorium geöffnet.
Prof. Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnisses erklärt, viele Wissenschaftler wollen einen freien Zugang, d.h. der freie Zugriff sei gewollt. Dies betrifft besonders Inserts (Beiträge in Sammelnwerken), wo die Rechte noch oder wieder bei den Autoren liegen. Diese Beiträge sollen möglichst weltweit zugänglich gemacht werden.

Frau Beger stimmt dem zu und hält es für wichtig, dass urheberrechtsfreie, verwaiste und vergriffene Werke im Rahmen von Open Access eher frei zugänglich sein sollten. Bei Veröffentlichung aus Renomeegründen als Printprodukt oder bei Zeitschriftenverlagen, die kein OA unterstützen, darf dies den Autoren nicht zum Vorwurf gemacht werden. Für einen guten Zugang müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Bibliotheken haben zwar Privilegien, aber die beschränken häufig die Nutzung auf das Gebäude. Die Zugänglichmachung von Wissen ist sehr kompliziert, das häufig nur Extreme funktionieren: Sind Bücher gemeinfrei, d.h. 70 Jahre sind seit dem Tod des Urhebers vergangen, werden sie ohne Probleme von Bibliotheken digitalisiert, urheberrechtlich geschützte Werke werden besser lizenziert digital erworben. Aber da, wo Rechteinahber nicht ermittelt werden können (verwaiste Werke), verzichten Bibliotheken besser auf das Risiko, diese Bücher zu digitalisieren. Das Urheberrecht muss an dieser Stelle überdacht werden. Es fehlen entsprechende gute Rahmenbedingungen für Bibliotheken in einer digitalen Welt. Bibliotheken werden eben zu Lotsen durchs Internet und das Gebäude der Bibliothek dient zunehmend als Lernort.

Aus dem Auditorium wurde nochmal die Frage gestellt, ob die BSB Eigentum an den Digitalisaten oder nur Nutzungsrechte erworben hat und wie Google beim Auftauchen der Digitalisate in P2P-Netzwerken reagieren wird.

Haller bestätigte, dass die BSB Eigentümerin der Digitalisate ist. Im Bezug auf die Verbreitung von Digitalisaten über P2P meinte er, dass Google dieses beobachtet und bei Rechtsverletzungen diese auch verfolge. Der Schwerpunkt bei Google wäre aber nicht das Buch und das Digitalisat an sich, sondern die Durchsuchbarkeit der darin enthaltenen Informationen. Bisher seien auch durch den technischen Schutz noch keine Urheberrechtsverletzungen bemerkt worden, aber man werde diese auf jeden Fall verfolgen.

Eine weitere Frage betraf die Zukunftssicherheit des digital gespeicherten Wissens. Papierbücher seien schließlich immer noch das beste Medium zur Langzeitarchivierung und zudem plattformunabhängig.

Steinhauser versuchte sich an einer Antwort. Wer Medien mit DRM kaufte, welche nur mit einem bestimmten Gerät funktioniere, der erwirbt kein Eigentum, sondern nur eine Nutzungslizenz. Epub hingegen sei ein offenes Format und ausreichend standardisiert, um auch auf lange Sicht hinaus lauffähig zu bleiben. Seiner Meinung nach treibt DRM die Nutzer auf die Seiten der Piraten. Die Langzeitarchivierung selbst sei Aufgabe der Bibliotheken.

Frau Beger sieht hier die Bibliotheken vor einer Mammutaufgabe und forderte daher nochmals, dass die Digitalisate auch an die Nationalbibliotheken gegeben werden sollten. Haller teilte mit, dass Google die Daten mehrfach sichere und Bruch sieht die Digitalisierungsproblematik gültig unabhängig von Google Books.

Dr. Rauer merkte zur DRM-Problematik an, dass heute die Verleger weg vom DRM (besser gesagt hätte er wohl vom technischen Kopierschutz) hin zum Wasserzeichen (was zur forensischen DRM zählt) gehen. Die Raubkopien hätten Abnehmer und das sei das eigenliche Problem.

Haller sieht die Geschäftsfelder, die durch P2P freiwerden, zukünftig durch reguläre Geschäftsmodelle besetzt. Google selbst wartet jetzt erstmal die Entscheidungen des GBS ab.

Ilja Braun von irigts.info leitet seine Fragen ein, mit der Fesstellung eines Konfliktes zwischen wirtschaftlichen und öffentlichen Interessen ein. Er möchte wissen, wie hier ein Ausgleich geschaffen werden kann. Zur Zeit erweitere die Gesetzgebung die Restriktionen, statt die Schranken auszubauen. Muss alles jetzt privatwirtschaftlich mit Lizenzen geregelt werden?

Frau Beger sieht den Gesetzgeber gefordert. Derzeit ginge es nur ums beste Mitverdienen statt Pauschallösungen zu finden. Steinhauser nennt die derzeitige Entwicklung einen Lernprozess und es wird noch viel passieren. Derzeitige Preise für Produkte seien in vielen Punkten der Logistik geschuldet. Die Autoren würden am wenigsten daran verdienen.

Auch Haller bestätigt einen Lernprozess für Google. Das Urheberrecht sei komplizierter als gedacht. Die Interessen sind zudem sehr differenziert – auch innerhalb der gleichen Interessensgruppe -, so dass sie nur schwer zu bewerten seien. Deswegen sei der 3. Korb der Urheberrechtsnovellierung auch besonders wichtig, um einen Ausgleich zu schaffen. Er beobachte, dass die besseren Lobbyisten derzeit bei großen Unternehmen seien, daher sei auch der einfache Internetnutzer gefordert, sich einzubringen. In anderen Ländern sind die verschiedenen Interessengruppen besser formiert.

Bruch klang mit Hinblick auf die neue Regierung sehr pessimistisch. Er mache sich keine Hoffnung. Besser sei es, direkt auf europäischer Ebene zu agieren. Die neuen Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollten die restriktiven Politiker zu einem Umdenken zwingen.

Bei Brezen (um mal ein bißchen dem bayrischen Einfluss gerecht zu werden) und einem Schoppen Wein gingen die Diskussionen und Gespräche beim Empfang zum Abschluss der Tagung weiter. Vielen Dank an die Organisatoren, Gastgeber und Redner für diese gelungene und hochinteressante Tagung.

[Text überarbeitet 10.10.09/ 19:50]