Google Books kann für den Suchgiganten teuer werden

Seit 2005 tobt dieser erbitterte Streit um die kostenlose Internetbibliothek. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die VG Wort haben bereits heftig gegen dieses Angebot angekämpft. Im Google Books Settlement (angestrebter Vergleich zwischen amerikanischen Verlegern und dem Konzern Google) sah man einen Freibrief zum unkontrollierbaren Digitalisieren. Im derzeit laufenden Vergleichsverfahren soll die Frage geklärt werden, in welchem Umfang und mit welchen rechtlichen Hürden das Internetunternehmen vergriffene Bücher digitalisieren und online anbieten darf und ab welchem Moment die Urheberrechte der Autoren und die Verwertungsrechte der Verlage verletzt werden.

[Zu den Besonderheiten und dem bisherigen zeitlichen Ablauf des Google Books Settlement: [Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2]

Nach mehrmaligem Verschieben von Fristen hatte Google dem US-Autoren- und Verlegerverband Oktober letzten Jahres einen Kompromiss vorgeschlagen. Google will registrierte Bücher aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada einscannen dürfen und setzt diesem 125 Mio. Dollar für Vergütungen entgegen. Unterstützt wird diese Form des Google Books Settlements (GBS) z.B. durch den Unterhaltungskonzern Sony und dem weltgrößten Buchkonzern Random House.

Bisher gab sich der Internetkonzern hinsichtlich seines Google-Books-Angebotes kämpferisch und zuversichtlich. Doch nun droht dem Riesen eine Niederlage. Das New Yorker Gericht und Richter Denny Chin hatten das Verfahren mehrfach verschoben, auf Grund zahlreicher Einwände. Zahlreiche Unternehmen, Verbände und auch Regierungen, u.a. Vertreter der Bundesregierung, von VG Wort aber auch von Amazon oder Microsoft brachten zahlreiche Argumente gegen das GBS vor. Diese will Richter Chin in Ruhe durcharbeiten, um alle Aspekte und Argumente einordnen und beachten zu können.

Google selbst scheint unverwüstliche optimistisch zu sein:

„Wie wir bereits bei der Anhöhrung vor Gericht gesagt haben: wir glauben fest, dass der Vergleich angenommen wird“, sagte ein Google-Sprecher. „Wir sind überzeugt, dieser Vergleich hat das richtige Gleichgewicht. Er sollte nicht zerstört werden, um die Einzelinteressen der Gegner des Vergleichs zu befriedigen.“

Ein Scheitern wird einfach nicht in Betracht gezogen. Ob diese Vogelstrauß-Taktik funktioniert, muss sich zeigen. Sie folgen hier wohl Morgensterns Palmström, der feststellte: „Weil, […], nicht sein kann, was nicht sein darf.“

Eine Entscheidung wird frühestens in zwei Monaten erwartet und die beteiltigten Anwälte gehen davon aus, dass sich Google wohl nicht durchsetzen werden kann. Die Kritiker am GBS hoffen so, den Schutz der Urheber zu sichern, ein Monopol von Google auf dem Buchmarkt zu verhindern. Sie sehen im im Ausbleiben einer Entscheidung einen Punktsieg.

Ein Scheitern von Google kann eine globale Bibliothek, die Verfügbarkeit von vergriffenen oder verwaisten Büchern um viele Jahrzehnte verhindern. Der Zugang zu Informationen für Wissenschaftler kann so erheblich erschwert werden. Außerdem können Anreize entfallen, sich diesem Problem auf internationaler und nationaler Basis zu nähern. Ein Vorteil hatte die Diskussion um das GBS bis jetzt auf jeden Fall. Man hat die Bedeutung eines Digitalisierungs-Urheberrechts in Europa erkannt und auch die Frage um die verwaisten und vergriffenen Werke ist mehr in ein öffentliches Interesse gerutscht.

Quelle:
Google droht juristische Schlappe via Handelsblatt.de

Schützen vorm Benutzen

Auf der Fortbildungsveranstaltung des VDB-Landesverbands Bayern „An den Schnittstellen von Bestandsentwicklung und Fachereferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter“, welche am 06.10.2009 an der Unibibliothek Augsburg stattfand, fiel ein Satz. Frau Dr. Ulrike Rothe von der UB Heidelberg meinte in Zusammenhang mit den Erfahrungen der UB zu E-Books:

„Die Erfahrung zeigt zum einem, dass eine bedarfsgerechte Auswahl schwer ist, zum anderen ’schützen‘ DRM-Maßnahmen das E-Book oft vor Benutzung.“

Diesen Satz habe ich gerade heute in den neuen VDB-Mitteilungen 2010/1 auf S. 20 gelesen und das erinnerte mich dann an einen aktuellen Artikel in der TAZ. Dort geht es nicht um E-Books aber um PC-Spiele, ein Angebot, welches gerade öffentliche Bibliotheken besonders attraktiv für eine Benutzergruppe macht, die sonst in Bibliotheken kaum zu finden ist – nämlich Jungen von 10, 12 Jahren aufwärts.

Der Hersteller Ubisoft möchte, dass seine bekannten Spielereihen wie „Die Siedler“ oder „Assassin’s Creed“ nur noch dann spielbar sind, wenn der Nutzer einen permanenten Internet-Zugang besitzt. Mit dieser neuen Kopierschutzstrategie sollen Raubkopien in Zukunft besser verhindert werden. Um das Spiel nutzen zu können, muss es mit einem eigenen Zugang individualisiert werden. In unregelmäßigen Abständen wird dann dieser individualisierte Zugang überprüft werden. Pech, wer im Zug oder Flugzeug spielen wollte.

Sollte zwischendurch der Netzzugang unterbrochen werden, wird auch das Spiel beendet und der Betroffene muss seine Spielesession am letzten Speicherpunkt erneut starten. Zwar kann nun das Spiel komplett auf die Festplatte kopiert und die DVDs entnommen werden, aber wer will schon ständig am Gängelband hängen?

Ubisofts Konkurrent Electronic Arts hatte ebenfalls einen Aktivierungszwang im Netz zu etablieren versucht, war aber gescheitert. Ubisoft verschärft diesen Kopierschutzmechanismus deutlich und dürfte auf einen ebenso harten Widerstand treffen.

Besonders umstritten ist die Koppelung des Spiels an einen personalisierten Online-Zugang. Damit wird ein Weiterverkauf des Games samt Datenträger unmöglich gemacht, denn diese hätten keine Möglichkeit, das Spiel zu aktivieren. Sehr wahrscheinlich will Ubisoft so auch dem regen Handel mit Gebrauchtspielen unterbinden, zumal bisherige Versuche regelmäßig nicht zu gewünschten Erfolgen führten.

Über eine dritte Absicht, die dahinter stecken könnte, berichtete die TAZ nicht. Der Weg von einer Spiele-DVD hin zu einem Online-Spiel wird erheblich verkürzt. Derjenige, der ein Online-Spiel möchte, sucht sich auch die entsprechenden Angebote heraus. Mit dieser Möglichkeit wird eine neue Nische für Online-Spiele gewonnen. Serverkosten für die Rechenkapazitäten werden auf den Spieler abgewälzt, aber die Kontrolle über das Spiel bleibt vermutlich genauso hoch wie bei gehosteten Spielen.

Diese Zugangsbindung schließt letztendlich Sozialschwächere aus. Konnten diese bisher die Spiele zumindest für einige Zeit aus der Bibliothek entleihen, entfällt nun diese Möglichkeit, denn so ein Bibliotheksangebot richtet sich an viele und nicht nur einen. Ähnlich wie das DRM bei E-Books wird so eine Benutzung erschwert und der Schutz des Spiels erweist sich als ein Schutz vor der Benutzung.

Quellen:
Schwan, Ben: Rabiater Kopierschutz via TAZ.de

Dr. Stumpf, Gerhard: An den Schinttstellen von Bestandsentwicklung und Fachreferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter, VDB-Mitteilungen 2010/1, S. 18-20