Informationskompetenz – noch mehr Standards?

[Bericht] Der Vortrag von Dr. Fabian Franke handelt von Standards zum Thema Informationskompetenz.

Ziel der Standards ist es, die Arbeit zu erleichtern. Franke stellte die Frage, mit welchen Standards wir in Bibliotheken arbeiten und zählte auf: RAK, LSWK, Dublin Core für den Bereich Katalogisierung. Außerdem nannte er Bibliothekspläne und Kennzahlen, welche für die Bibliotheksentwicklung wichtig sind. Aber die Hauptfrage ist: Benötigen wir Standards für die Vermittlung Informationskompetenz?

Seine Definition von Standards war der Wikipedia entnommen:

Ein Standard ist eine vergleichsweise einheitliche oder vereinheitlichte, weithin anerkannte und meist auch angewandte (oder zumindest angestrebte) Art und Weise, etwas herzustellen oder durchzuführen, die sich gegenüber anderen Arten und Weisen durchgesetzt hat.

In dieser Bedeutung ist der Begriff insbesondere in den Bereichen Technik und Methodik üblich, aber auch beispielsweise in Bezug auf Menschenrechte oder Umweltschutz. Dabei findet der Begriff sowohl Verwendung bzgl. allgemein anerkannter Zielsetzungen als auch bezüglich allgemein anerkannter Realisierungen.

Ein Standard kann in einem formalisierten oder nicht-formalisierten Regelwerk bzw. in einem sich ungeplant ergebenden Regelfall bestehen, beispielsweise in einer einzelnen Regel bzw. mehreren Regeln oder einer Norm.

Als Zielsetzung von Standards sieht er eine höhere Rationalisierung der arbeitsteiligen Arbeit, die Schaffung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit, Qualitätssicherung, mehr Kundenorientierung und das Schaffen einer Ordnung für (wiederkehrende) Abläufe. Für Bibliotheken sind Standards für Informationskompetenz (IK) seiner Meinung nach notwendig, da IK-Vermittlung eine Kernaufgabe der Bibliothek ist.

Die Standards sind auf Informationskompetenz.de zu finden, so auch die Leitlinien für die Bayerischen Hochschulbibliotheken.

Ursprünglich kam das Regelwerk für Informationskompetenz aus dem angloamerikanischen Raum (Information Literacy). Diese wurden übersetzt und hielten eine Umsetzung auch in den Standards für die Vermittlung von Informationskompetenz für Hochschulen. Die Bayerischen IK-Leitlinien sollen Argumentationshilfen sein, um mit dem Thema Informationskompetenz an die Hochschulleitungen, Bibliotheksleitungen usw. heranzugehen

In Bayern dsikutiert man nun über die Leitlinien. Diese sind noch nicht fertig, sondern im Prozess, d.h. offen für Änderungen und Diskussionnen. Es gibt weitere Standards, z.B. die Hamburger Erklärung des VDB oder Hilfestellungen, wie beispielsweise Checkliste für die Durchführung von IK-Veranstaltungen der AG IK des BVB. Die Zielsetzungen dieser Materialien geht in gleiche Richtung.

Aktuell versucht man in Bayern diese Leitlinien zu verbreiten und bekannt zu machen. Daher sucht man eine aktive Diskussion dieser Leitsätze, um so auch Anhänger und Mitkämpfer zu gewinnen.

1. 1. Informationskompetenz ist eine für Studium und Beruf unverzichtbare Schlüsselqualifikation. –> Hier richtet man sich an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus, wenn es um Technologiekompetenz und den Umgang und die Verarbeitung von Wissen geht.
2. Alle Studierenden nehmen im Verlauf ihres Studiums an Veranstaltungen zum Erwerb von Informationskompetenz teil. –> Hier bedarf es einer Integration in die Studienordnungen.
3. Die Bibliotheken bieten hierzu eigenständige Module oder speziell konzipierte Veranstaltungen in enger Kooperation mit einzelnen Fächern bzw. Fakultäten an. -> Bibliotheken müssen an dieser Stelle mit einer Selbstverpflichtung in Vorleistung gehen, aber dafür benötigen sie aber auch die richtige Ausstattung (persönlich, räumlich). Dies kann oft nur mit entsprechenden Kooperationen, z.B. in der Universität realisiert werden.
4. Die Vermittlung von Informationskompetenz ist eine Kernaufgabe der Bibliotheken und gehört zu den Dienstaufgaben der Bibliothekarinnen und Bibliothekare. -> Dafür müssen Aufgaben in der Bibliothek anders gewichtet werden, z.B. bedarf es dafür einer anderen Personalorganisation. Tätigkeiten im Rahmen der IK-Vermittlung müssen zur Dienstzeit zählen.
5. Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Informationskompetenz werden von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren aller Laufbahnen durchgeführt. -> Dies geht jedoch nur unter Beachtung der persönlichen Eignung der BibliothekarInnen.
6. Die Veranstaltungen werden von den Bibliotheken in enger Abstimmung mit den Fachvertretern konzipiert. -> Dieser Punkt steht für die Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Bibliothekaren und Fachvertretern und dem Auftrag zu einer eigenständigen Konzeption einer Veranstaltung für jedes Fach. Dabei sollen die Notwendigkeiten des Faches mit den Fähigkeiten aus dem Bereich der Bibliotheken kombiniert weden.
7. Die Fach- und Praxisnähe der Veranstaltungen werden auch durch die Verwendung adäquater didaktischer Methoden gewährleistet. Die Veranstaltungen orientieren sich am aktuellen Stand der Hochschuldidaktik und werden kontinuierlich evaluiert. -> Das sollten Bibliotheken berücksichtigen. Es gibt Lehrmethoden, die modern sind und neuen Erkenntnissen der Lernpsychologie entsprechen, aber auch eine personelle Entlastung bedeuten können.
8. Die Bibliotheken sind in Zusammenarbeit mit den Fakultäten/Fachbereichen und der Hochschulverwaltung zur Abnahme der entsprechenden Prüfungsleistungen berechtigt. -> Diese Berechtigung müssen die Bibliothekare ohne großen Verwaltungsaufwand und ohne große Umstände erhalten.
9. Regelmäßige Fortbildungen der Bibliothekarinnen und Bibliothekare dienen der Qualitätssicherung. -> Der vorhergehende Punkt verpflichtet zu einer hohen Qualität der Veranstaltungen, die eben nur durch eine ständige Weiterbildung gehalten werden kann (Qualitätssicherung).
10. Die Bibliotheken arbeiten in allen technischen und organisatorischen Fragen mit der Hochschulverwaltung und den Fakultäten/Fachbereichen zusammen. -> Für ein gutes Angebot seitens der Bibliothek bedarf es auch der Unterstützung durch die Hochschule.

Zum Abschluss des Berichtes möchte nur noch auf die gestellten Fragen nennen:
Auf die Frage, welche Reaktionen es seitens der Hochschule auf diese Leitlinie gab, meinte Herr Franke: Hochschulen sind träge Masse, die diese Leitlinien mit Interesse zur Kenntnis genommen haben, aber noch gäbe es keine Auswirkungen. Wenn es um zusätzliche finanzielle Mittel ginge, zeige sich dann das wirkliche Problem. Mit den Leitlinien stände man erst am Anfang eines langen Weges.

Eine weitere Frage ging um die prozessuale Umsetzung in den Hochschulen und Bibliotheken, zumal viele der letzteren noch gar nicht bereit seien, die Forderungen aus den Leitlinien auf bibliothekarischer Seite umzusetzen. Es sind dafür viele Strukturen noch nicht vorhanden oder passen nicht zu diesen Forderungen. Wie würden wir als Bibliothek damit umgehen?
Franke machte deutlich, dass wir uns erst seit ca. 10 Jahren intensiver damit beschäftigen. Um die Notwendigkeit verinnerlicht zu haben und die notwendigen Strukturen zu schaffen, bedürfe es vielleicht sogar eines Generationenwandels. In den Standards ist außerdem eher ein Hilfsmittel zum Überprüfen des Erreichens der Ziele zu sehen.