DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book “Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen” (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann.
E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher.

Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube
Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an
einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie oft sie kopiert werden dürfen. Dabei hebeln sie unter Umständen auch bestehende Gesetzesausnahmen aus. So können auch gemeinfreie Texte, die als E-Book angeboten werden, plötzlich nicht mehr ausgedruckt werden. Das Ganze wird technisch unterbunden und gehen eindeutig zu weit. Hier melden sich auch immer wieder Verbraucherschützer zu Wort. “Ausnahmen” wie die Möglichkeit, Auszüge im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken zu kopieren, technisch umzusetzen, ist zum Teil jedoch noch gar nicht möglich.

Außerdem ist es technisch betrachtet nahezu unmöglich, mit DRM eine 100prozentige Kontrolle zu erlangen, aber die Nutzbarkeit wird erschwert. Für 90 Prozent wird ein Umgehen des DRM-Schutzes unmöglich sein, aber es wird immer Leute geben, die sich einen Sport daraus machen werden, diesen Schutz zu knacken und dafür ein Programm zu erstellen, welches es anderen, weniger technisch versierten Menschen einfach macht, eine Kontrolle über die Dateien wiederzuerlangen.

Das Digitale Wasserzeichen ist vielleicht eine Alternative, aber bei E-Books kennt Spielkamp noch keine prominenten Beispiele, wenn es sich bei Hörbüchern aber auch bereits bewährt hat. Er hat Zweifel an einem wirklichen Erfolg, aber erkennt auch den Vorteil an, dass das Wasserzeichen dem Digital Rights Enforcement (hartes DRM) insoweit überlegen ist, dass keine Geräte-/Plattformabhängigkeit geschaffen wird. Die Wasserzeichen ermöglichen dabei zwar ein Zurückverfolgen der Dateien zum Besitzer, aber dann folgen Beweisschwierigkeiten. Kann man dem Besitzer nachweisen, dass er persönlich bewußt oder stark fahrlässig gehandelt hat, so dass die Dateien in einer Tauschbörse auftauchen konnten. Man kann sicherlich den schwachen Punkt finden, aber man kann ihm eine rechtliches Vergehen damit noch nicht nachweisen. Was passiert mit der Nachweispflicht, wenn die Dateien mit einem mobilien Endgerät verloren gehen und dann in einer Tauschbörse auftauchen? Hier fehlen Erfahrungswerte und Rechtssicherheit.

Umgehen eines technischen Kopierschutzes, Beschränkung der Nutzungsdauer, Erschöpfungsgrundsatz

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 2 des Video bei YouTube
Alles was technisch getan wird, um Dateien urheberrechtlich zu schützen, darf auch für den privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Dies ist urheberrechtlich verboten. Ein wirksamer technischer Kopierschutz darf nicht durch irgendein anderes Programm umgangen werden. Bei Musik-CDs ist das häufig ohne große Probleme möglich. Ich lege die CD ein, starte beispielsweise den MediaPlayer und wandle die Dateien der CD in MP3s um, ohne dabei etwas vom Kopierschutz zu merken. In diesem Fall ist der “Kopierschutz” technisch wirksam. Bei einem E-Book wird das momentan eher unwahrscheinlich sein, d.h. ich werde dafür ein spezielles Programm benötigen. Dies bedeutet wiederum, dass der technische Kopierschutz wirksam ist und somit nicht umgangen werden darf.

Es werden wohl zunehmend Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzungsdauer beschränkt wird. Wenn E-Books dabei für den gleichen Preis wie ein gedrucktes Buch verkauft werden, wird wohl kein Gericht der Welt eine solche Beschränkung als rechtmäßig ansehen. Problematisch wird es in dem Augenblick, wenn die Nutzungsdauer nach 5 Jahren, 10 Jahren, 30 Jahren endet (wenn technisch gesehen das Format noch funktioniert), muss man sich oder die verklagte Firma erstmal an die entsprechenden Geschäftsbedingungen von damals erinnern und in der heute sehr schnelllebigen Zeit existiert die Firma unter Umständen gar nicht mehr. Auch hier sind noch Unmengen ungelöster rechtlicher Probleme zu bewältigen.

Auch der Weiterverkauf von E-Books ist ein Problem. Unter den Bedingungen der Lizenzierung ist ein Weiterverkauf des E-Books nicht erlaubt. Der Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberrecht verankert ist und der besagt, dass ein Verlag bestimmen kann, dass sein Buch nicht weiter vervielfältigt werden darf, aber er darf nicht verbieten, dass das Buch weiterverkauft, verschenkt oder zerstört wird. Für digitale Bücher ist dies nicht gegeben. Hier fällt hoffentlich bald eine rechtliche Entscheidung.

Stellen sie sich vor, sie kaufen sich eine Bibliothek aus E-Books zusammen, die ist dann vielleicht mehrere tausend Euro wert. Und die dürfen Sie nicht verkaufen? Also noch nicht mal zum Zeitwert, noch nicht mal für einen Euro, den man auf dem Flohmarkt dafür bekommen würde? Das ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz ist noch nichtmal für Dateien auf gekauften Datenträgern geklärt. Der Streit um den Verkauf von Gebrauchtspielen läuft auch bereits seit Jahren. Für Dateien, die rein immateriell erworben wurden, wird eine Entscheidung wohl noch viel schwerer fallen.

Was bleibt: Es gibt viel rechtliche Unsicherheit, weil uns rechtliche und technische Erfahrungenswerte fehlen. Als Nutzer kann man sich nur vorsichtig bewegen, gegen ungerechtfertigte (technische) Einschränkungen klagen oder wenn möglich, ganz auf den Erwerb drm-geschützter Daten verzichten.

Quelle:
Warner, Ansgar: “Urheber wollen niemanden verprellen”: irights-Experte Matthias Spielkamp im Gespräch über DRM&Kopierschutz, e-book-news.de

7 Kommentare

  • ich habe mir einen ebook reader gekauft, der auch freie formate, wie pdfs und text files lesen kann. ich mag diese ganzen einschränkungen wie drm, etc. nicht. generell gehören ebookreader die nur geschlossene formate unterstützen nicht gekauft.

  • E-Books, die mit “Digital Restriction Management” versehen sind – denn Nutzer-“Rechte” werden damit konsequent ausgehebelt – ignoriere auch ich konsequent. Ich verwende auf meinem E-Bookreader OpenInkpot, das ohnehin kein DRM unterstützt – was kein Verlust ist.

    Aber auch im Verlagswesen gibt es positive Ausnahmen, wie z.B. die E-Books von oreilly.com – zusammen mit Rabattaktionen und dem immernoch günstigen Dollar-Kurs, vom Preis sogar einigermaßen erträglich.

    Neben der im Artikel beschriebenen Einschränkungen für den Nutzer bedeutet das E-Book als solches auf der anderen Seite eine nicht unerhebliche Reduzierung der Kosten des Verlegers bei Produktion und Vertrieb.

    Selbstverständlich werden diese Vorteile gerade nicht an den Käufer weitergereicht. Und gerade das ist IMHO neben DRM ein weiterer Grund, warum E-Books so spärlich angenommen werden. Warum sollte ich für ein E-Book den Preis der Hardcover-Ausgabe minus ein Paar “Kulanz-Prozent” bezahlen und alle Einschränkungen auf mich nehmen (DRM, nur Lizensierung, kein Besitz, damit kein Weiterverkauf, keine Spende an die nächste öffenliche Bibliothek, kein Bookcrossing, unendliche Archivierung der Rechnung zwecks Nachweises der korrekten Lizensierung, juristischer Ärger, wenn mein E-Bookreader geklaut und “meine” E-Books im Netz auftauchen etc.pp), wenn ich die Paperbackausgabe (eventuell sogar aus der Preisbindung gefallen) mit allen “traditionellen” Möglichkeiten und der definitiv besseren Haptik für einen Bruchteil des Preises bekommen kann.

    Diese Einschränkungen für den Käufer müssen sich auch in einem deutlich niedrigerem Preis widerspiegeln.

    Generell gilt aber: DRM – nein Danke!

  • Dörte Böhner

    DRM mit “Digital Restriction Management” zu übersetzen, geht meiner Meinung nach an der Sache vorbei, weil DRM theoretisch sogar mehr Rechte einräumen könnte als man von Gesetzesseite aus bekäme. Aber das ist momentan nur Theorie, da mir auf Anhieb kein Anbieter bekannt ist, der ein Mehr möglich macht. Zu DRM selbst zählen aber auch weiche DRM-Verfahren, wie der Einsatz von Wasserzeichen.

    Ich geben Ihnen völlig recht, dass DRM von der Nutzung eines E-Books abschreckt und die Nachteile nicht durch ein paar Prozente bei den Preisen wettgemacht werden können. Ich glaube schon, dass momentan die Verlage noch nicht wirklich eine Kostenreduzierung haben, da sie elektronische Vertriebssysteme und Vertriebs-Work-Flows schaffen müssen, aber die Vorteile eines E-Books schaffen es nicht, die Nachteile der nicht mehr traditionellen Nutzbarkeit z.B. von Romanen zu überwiegen. Viele Probleme haben dabei nicht mal etwas mit DRM zu tun, sondern mit der Natur elektronischer Medien und vielleicht im umgekehrten Fall sogar mit fehlendem DRM. Warum sollte es nicht möglich sein, das Recht ein Buch zu verleihen oder zu verschenken, in den Regeln des Digitalen Rechtemanagements abzubilden?

    Rechtlich gesehen muss noch viel entschieden werden und es wird noch eine Weile dauern, bis wir einen Kompromiss gefunden haben, mit dem alle mehr oder weniger leben können. Das Urheberrecht ist ein ein solcher Kompromiss immer gewesen und es ist nur schwieriger, diesen für die neuen Möglichkeiten und Wünsche elektronischer Medien und damit auch von E-Books wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, bei dem alle Interessen bestmöglichst vertreten werden.

  • Ich denke schon, dass Digital Restriction Management sehr zutreffend ist, da ihr Sinn ziemlich genau der ist, die digitalen Objekten innewohnende Natur – identische Kopien bei zu vernachlässigenden Kosten – nach Gutdünken des Erstellers einzuschränken. Genau so wird es von der überwiegenden Zahl der Hersteller praktiziert.

    Das ist der Kern von “hartem” DRM – und stellt das genaue Gegenteil von Offenheit dar. Es ist sicherlich kein Zufall, dass mir als Nutzer eines offenen Systems wie Linux der “Segen” einer Nutzung von DRM ohnehin verwehrt bleibt, da das DRM immer auch an eine Wächter-Software gebunden ist – in diesem Fall Adobe Digital Edition – und die wird für Linux erst gar nicht angeboten…

    Ernüchternd auch, wenn dann der Verkäufer lizensierte Medien nach Belieben auf seinen Readern löschen kann, oder Anbieter für ihre DRM-Musikinhalte kurzerhand den Lizenzserver final abschalten und die Kunden mit quasi “toten” Dateien auf der Strecke bleiben.

    Hier wurde von den Anbietern DRMifizierter Produkte in der vergangenen Zeit zu viel verbrannte Erde hinterlassen, als das da noch Hoffnung oder Vertrauen aufkeimen könnte…

    Bei “weichem” DRM ist der Kunde von der Wächter-Software befreit, übrig bleiben die Lizenzfesseln. Das ist sicherlich ein Fortschritt gegenüber hartem DRM – aber dann muss eben auch der Preis stimmen für die verbleibenden Einschränkungen. Und solche Anbieter gibt es…

    Für mich als Kunde, der rechtlich auf der sicheren Seite bleiben will, ist das mir aufgezwungene Minenfeld an Einschränkungen und zugehörigen rechtlichen Konsequenzen zu unwägbar, als dass ich mich darauf einlassen möchte. Hier muss aber letztlich jeder für sich entscheiden, wo seine individuelle Toleranzgrenze unter Abwägung aller Vor- und Nachteile liegt…

  • Dörte Böhner

    DRM in seiner jetzigen Form ist unakzeptabel und je nach Definition ist es natürlich auch eher ein Digital Restriction Management. Meine oben verkürzt wiedergegebene Meinung habe ich während meiner Magisterarbeit herausgearbeitet. Wir werden, in welcher Form auch immer, nicht um ein digitales Management von Rechten herumkommen. Wenn sich jeder an die Gesetze hielte, gäbe es auch keine Probleme. Aber wer biegt sich die Regeln nicht mal gerne so, wie sie ihm besser gefallen?

    DRM ist sicherlich auch nur dort zu finden, wo Massen an Menschen zu finden sind, welche die Produkte nutzen, womit Linux-Nutzer nicht in das Raster der Konzerne fallen, die ihre Medien unter die Massen bringen möchten. Dort liegt das potentielle Geld. Dieses wird benötigt, um DRE zu perfektionieren. Nein danke!

    Was weiches DRM als Lizenzfessel angeht: Wir können theoretisch mehr machen mit digitalen Dingen (bspw. verlustfrei kopieren), warum sollten sie andersrum nicht auch besser geschützt werden? Wir haben an der Stelle einem Vertrag zu diesen Bedingungen zugestimmt und die Wasserzeichen behindern mich erstmal nicht, wenn ich mir rechtskonform verhalte. Natürlich muss zukünftig durchdacht und neu gewichtet werden, wie wir mit tradierten Verhaltensformen umgehen (Schenkung, Leihe). Umgekehrt müssen sich auch Firmen die Frage stellen, ob sie mit ihren Primärprodukten noch das Geld verdienen können oder ob eher Zusatzservices, Mehrwerte oder der bequemere Zugang zu einem Medien eine Finanzierung des Gesamtproduktes ermöglicht.

    Man kann es natürlich so hinstellen, dass die Konzerne uns auf diese Weise gängeln wollen, um besonders viel Geld zu verdienen. Okay, die Firmen, die DRM-Maßnahmen derzeit einsetzen, machen das auch und noch kann man daher sicherlich in vielen Fällen von einem Digital Restriction Management sprechen.

    Derzeit findet im Bereich der E-Books/elektronischen Texten beim Digital Rights Enforcement ein Hochrüsten statt, da von vermuteten Voraussetzungen ausgegangen wird. Diese Vermutungen haben sich im Bereich der Musik-Industrie in vielen Fällen als übertrieben und oder gar falsch erwiesen. Im Gegenteil, der Entdeckungstrieb der Musiktauscher wurde angeregt und die Musik wurde dann gekauft, weil die Zeitersparnis z.B. ein erwerbenswerter Vorteil waren.

    Die Medienindustrie, aber vermutlich noch mehr die Industrie der Gerätehersteller und DRM-Entwickler, schürrt die Angst vor Rechtsbeugern (“Raubkopierern”), um ein Hochrüsten zu begründen. Um bestehende Ablehnung in den Massen auszugleichen, wird ein Hype um entsprechende Geräte (z.B. der ganze Ipad-Kult) inszeniert. Hier kann man nur hoffen, dass immer mehr Menschen aufwachen und sich gegen diesen Hype wenden.

    Medienkompetenz ist da wohl eines dieser aufblasbaren Stichworte, aber eine Stärkung dieser Kompetenz hilft hoffentlich auch dabei, verschiedene Fascetten von DRM und der ihm zugrundeliegenden Politik zu erkennen.

    Momentan sind noch zu viele (rechtliche, wirtschaftliche, politische) Unwägbarkeiten mit DRM verbunden und auch viele technische Problematiken. Diese lassen sich jedoch nicht 1zu1 in die DRM-Techniken projezieren, sondern liegen auch in der doch noch recht unbekannten “digitalen Materie” begründet.

    Als Kunde heute muss ich natürlich deutlich machen, was ich mittrage und was nicht und wo meine Toleranzgrenze liegt. Aber häufig genug bin ich auf ein Angebot angewiesen und kann mir die Konditionen (anders als bspw. bei gemeinfreien Werken) nicht aussuchen.

    Ich könnte noch weitere Aspekte ansprechen, die auch alle mit DRM oder besser gesagt dem digitalen Management von Rechten zu tun haben und die nicht (un)mittelbar dem Geldverdienen zugeordnet werden können, aber das wäre für heute zu viel. Also hör ich jetzt erstmal auf und beende den Kommentar.

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