Bibliotheksgesetz

Zwanzig Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband ist eine Menge Zeit.  Schon in der Anfangsphase der 1990er Jahre wurde durch den Verband ein Bibliotheksgesetz gefordert. Am 16. Juli 2008 wurde dieses Gesetz dann auch endlich vom Thüringer Landtag verabschiedet und trat am 30. Juli 2008 als erstes seiner Art in Kraft1

Etwa zwei Jahre danach ist klar, dass das Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllt hat, aber zumindest hat es andere Landesverbände angeregt, in ihrem Bundesland ähnliche rechtliche Grundlagen für Bibliotheken anzuregen. So wurde am 17. Juni 2010 ein Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt im Landtag in Magdeburg verabschiedet, gefolgt vom Hessischen Bibliotheksgesetz am 09. September 2010.

Dies ist eine begrüßenswerte Tendenz, die sich hier abzeichnet, die die Stellung von Bibliotheken und auch ihre Weiterentwicklung deutlich mehr in den Focus von Politik und Entscheidungsträgern rückt. Die drei Bibliotheksgesetze unterstreichen die Notwendigkeit von Bibliotheken und zeigen auch, wie notwendig eine solche Bejahung von Bibliotheken in Zeiten einer finanziellen Krise ist. So wird besonders die Rolle von Öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Städten, Gemeinden und Landkreisen verdeutlicht. Rechtssicherheit für diese Einrichtungen konnte jedoch mit dem vom Musterbibliotheksgesetz des DBV abweichenden Gesetzen nur bedingt geschaffen werden. Die Länder müssten in den Gesetzen deutlich machen, dass sie gewillt sind, Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die Entwicklungen in Deutschland folgt dabei einem Trend, der derzeit in ganz Europa zu sehen ist: Es wächst ein Bewusstsein für die kulturelle Geschichte der eigenen Länder und damit auch ein Bewusstsein für die Bedeutung der Bibliotheken. Bibliotheksgesetze allein sind jedoch keine Allzwecklösung. Katrin Göring-Eckardt macht deutlich, dass diese mit einem konkreten Maßnahmenpaket verbunden sein müssen, um ihre ganze Wirkung zu entfalten und nicht nur heiße Luft zu bleiben!

Für das Thüringische Bibliotheksgesetz wurde bereits ein erster Änderungsantrag gestellt. Steinhauer warnt dabei deutlich, dass eine Einordnung der Bibliotheken als Kultureinrichtung ein falsches Signal sei und dass darin ein Rückschritt für das thüringische vorbildhafte Bibliotheksgesetz zu sehen sei. Gerade Bibliotheken sehen sich nicht als Kultureinrichtung sondern als Bildungseinrichtung. Es gibt eben nicht nur Öffentliche Bibliotheken, die an dieser Stelle wohl beispielhaft in den Köpfen der Politiker verankert sind.

Quelle:
Marwinski, Konrad: 20 Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband – ein Rückblick, S. 3. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010
Nachrichten: Verabschiedung weiterer Bibliotheksgesetze, S. 7. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010

Mehr dazu:
Ausführlich nachvollziehen kann man die Entwicklung der Bibliotheksgesetze in den Bundesländern Deutschlands im Blog Bibliotheksrecht von Dr. Eric Steinhauer.

[Update]Leider habe ich irgendwie den Titel des Beitrages vergessen. Daher habe ich ihn rasch noch ergänzt.[/Update]

  1. Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) vom 16. Juli 2008. In: Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (2008) Nr. 8 vom 29. Juli, S. 243-245, darin S. 243f. Artikel 1: Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG). []

Intergenerationale Bibliotheksarbeit als Antwort auf den demographischen Wandel: Überlegungen zu aktuellen Trends

The library as a place for inspiration and innovation for the community, particularly the local community, relates to all generations.” Helen Bowers

Eine Umfrage der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) in Nürnberg und ein Vortrag von Ronald Kaiser & Prof. Dr. RatzekZielgruppe 50+” auf dem diesjährigen BID-Kongreß in Leipzig, veranlassten mich zu diesem Blogeintrag. In einem Blogeintrag vom 05.12. 2009 habe auch ich die Zielgruppe Ältere oder Senioren als Silver Gamers bezeichnet. Buzinkay stellte bereits 2007 in einem Blogeintrag “Die Überalterung und die Bibliothek” fest, dass der Trend in den kommenden Jahren dahin geht, dass die größte Gruppe an BibliotheksnutzerInnen in Zukunft über 60 Jahre alt sein wird. Die Zahl derjenigen, die älter als 65 sind, wird bis zum Jahr 2030 um mehr als ein Drittel zunehmen. Wie R. Kaiser & Ratzek im März diesen Jahren feststellten, gibt es noch zu wenige Angebote von Seiten der Bibliothek.  Henner Grube, der ehemalige Leiter der EKZ appellierte in seinem Vortrag “Die Zukunft der Bibliothek und die engagierten Bürger” von 2006 audrücklich dafür die Ansprache dieser Zielgruppe zu verbessern. Ausdrücke aus der Marketingsprache, die ja meist aus dem Englischen stammen sind gerade bei Jüngeren angesagt. Dagegen ist erst einmals nichts einzuwenden, aber die Eltern- bzw. Großelterngeneration denkt da sicherlich anders darüber.  Vermutlich wird dies in einigen Jahren anders sein. Ein bestes Beispiel hierfür gibt der 56 Jahre alte Bundesverkehrsminister Ramsauer ab, der unmittelbar nach der Übernahme seiner Amtsgeschäfte alle Anglizismen in seinem Ministerium verbieten ließ. Bei einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Senioren Ratgebers gaben mehr als vier von fünf der Ab-60-Jährigen (83,8 %) an, der Ausdruck Senioren spiegle die Lebenserfahrung älterer Menschen wider und passe daher am besten. Weit mehr als drei Viertel von ihnen (79,9 %) findet, man sollte von ihnen ganz einfach als von “älteren Menschen” sprechen. Weniger gut kommen bei den Älteren Begriffe wie “Silver Ager”, “Best Ager” oder “Happy Enders” an. Etwa ein Viertel der Ab-60-Jährigen (25,2 %) sind der Auffassung, dass derartige Bezeichnungen dem Lebensgefühl der “jung gebliebenen Alten” nicht entsprechen. Mehr als die Hälfte der Senioren (58,1 %),  spricht sich gegen eine Verwendung besonderer Begriffe für Senioren aus. Buzinkay machte deutlich, welche Art von Konzepten sich Bibliotheken bei der Zielgruppenarbeit mit Senioren widmen könnten:

  1. Freizeitgestaltung: Ein erweitertes kulturelles Angebot, welches auch die sozialen Bedürfnisse älterer Menschen befriedigt
  2. Thema “Bildung”: Bildung für Senioren
  3. Multimediale Angebote: Technik-Affinität muss auch bei dieser Gruppe gestärkt werden
  4. Leitsysteme und Navigation auf Webseiten: Barrierefreiheit ein absolutes Muss
  5. Einbindung von Senioren in die aktive Mitarbeit an Bibliotheken (Nutzen vorhandenen Wissens)

Den fünf genannten Vorschlägen kommt ein meines Erachtens ein wichtiger Aspekt hinzu: Die Intergenerationalität, Weiterlesen