Bibliotheksgesetz

Zwanzig Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband ist eine Menge Zeit.  Schon in der Anfangsphase der 1990er Jahre wurde durch den Verband ein Bibliotheksgesetz gefordert. Am 16. Juli 2008 wurde dieses Gesetz dann auch endlich vom Thüringer Landtag verabschiedet und trat am 30. Juli 2008 als erstes seiner Art in Kraft1

Etwa zwei Jahre danach ist klar, dass das Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllt hat, aber zumindest hat es andere Landesverbände angeregt, in ihrem Bundesland ähnliche rechtliche Grundlagen für Bibliotheken anzuregen. So wurde am 17. Juni 2010 ein Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt im Landtag in Magdeburg verabschiedet, gefolgt vom Hessischen Bibliotheksgesetz am 09. September 2010.

Dies ist eine begrüßenswerte Tendenz, die sich hier abzeichnet, die die Stellung von Bibliotheken und auch ihre Weiterentwicklung deutlich mehr in den Focus von Politik und Entscheidungsträgern rückt. Die drei Bibliotheksgesetze unterstreichen die Notwendigkeit von Bibliotheken und zeigen auch, wie notwendig eine solche Bejahung von Bibliotheken in Zeiten einer finanziellen Krise ist. So wird besonders die Rolle von Öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Städten, Gemeinden und Landkreisen verdeutlicht. Rechtssicherheit für diese Einrichtungen konnte jedoch mit dem vom Musterbibliotheksgesetz des DBV abweichenden Gesetzen nur bedingt geschaffen werden. Die Länder müssten in den Gesetzen deutlich machen, dass sie gewillt sind, Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die Entwicklungen in Deutschland folgt dabei einem Trend, der derzeit in ganz Europa zu sehen ist: Es wächst ein Bewusstsein für die kulturelle Geschichte der eigenen Länder und damit auch ein Bewusstsein für die Bedeutung der Bibliotheken. Bibliotheksgesetze allein sind jedoch keine Allzwecklösung. Katrin Göring-Eckardt macht deutlich, dass diese mit einem konkreten Maßnahmenpaket verbunden sein müssen, um ihre ganze Wirkung zu entfalten und nicht nur heiße Luft zu bleiben!

Für das Thüringische Bibliotheksgesetz wurde bereits ein erster Änderungsantrag gestellt. Steinhauer warnt dabei deutlich, dass eine Einordnung der Bibliotheken als Kultureinrichtung ein falsches Signal sei und dass darin ein Rückschritt für das thüringische vorbildhafte Bibliotheksgesetz zu sehen sei. Gerade Bibliotheken sehen sich nicht als Kultureinrichtung sondern als Bildungseinrichtung. Es gibt eben nicht nur Öffentliche Bibliotheken, die an dieser Stelle wohl beispielhaft in den Köpfen der Politiker verankert sind.

Quelle:
Marwinski, Konrad: 20 Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband – ein Rückblick, S. 3. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010
Nachrichten: Verabschiedung weiterer Bibliotheksgesetze, S. 7. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010

Mehr dazu:
Ausführlich nachvollziehen kann man die Entwicklung der Bibliotheksgesetze in den Bundesländern Deutschlands im Blog Bibliotheksrecht von Dr. Eric Steinhauer.

[Update]Leider habe ich irgendwie den Titel des Beitrages vergessen. Daher habe ich ihn rasch noch ergänzt.[/Update]

  1. Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) vom 16. Juli 2008. In: Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (2008) Nr. 8 vom 29. Juli, S. 243-245, darin S. 243f. Artikel 1: Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG). []