Erste Informationen zum Urteil Ulmer vs. TU Darmstadt [Update, 16.03.2011, 15:20 Uhr]
Ein Gerichtssprecher des Landgerichts Frankfurt am Main erklärte buchreport.de zu dem heute zu erwartenden Urteil im Urheberrechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, dass laut Urteil eine Vervielfältigung der eingescannten Werke durch die Bibliotheksnutzer nicht zulässig sei. Danach dürfen die von den Bibliotheken digitalisierten, urheberrechtlich geschützten Bücher, welche auf elektronischen Leseplätzen vorgehalten werden, weder ausgedruckt noch auf USB-Sticks gespeichert werden.
Keine Informationen gab es bisher zu der zweiten strittigen Frage, ob es Bibliotheken weiterhin erlaubt ist, Bücher ohne erworbene Lizenz zu digitalisieren. Abzuwarten ist hier das Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung des Urteils.
Er gehe davon aus, dass beide Parteien nun auch den nächsten Schritt zum Bundesgerichtshof gehen werden, erklärt Verleger Matthias Ulmer auf Anfrage von buchreport.de. Schließlich sei es ihnen wichtig, alle Fragen in diesem Urheberrechtsstreit grundsätzlich zu klären.
In der jetzigen Form ist jedoch der § 52b UrhG für Bibliotheken wenig sinnvoll – viel Aufwand, um Bücher zu digitalisieren, wenig Nutzen für ihre Leser. Da kann man die Bücher auch nochmal kaufen.
Zur Vorgeschichte – Infos hier im Blog
Quelle:
Urteil des Landgerichts Frankfurt im Ulmer-Urheberrechtsstreit : Kopieren verboten, buchreport.de
Auch dazu (update):
ULB Darmstadt vs. Ulmer Verlag: Richter untersagen Kopieren, Börsenblatt
Uni-Bibliotheken: Leseplatz ja, Herunterladen nein, Newsticker Süddeutsche Zeitung
Studieren ohne kopieren, hr-online.de
Kein Ausdrucken und Herunterladen in Bibliotheken, SWR.de
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… ich bin gespannt wie es weitergeht. an größeren uni’s mit entsprechend platz in der bibliothek kann man sich ja notlösungen vorstellen, allerdings wird es da an so mancher kleineren fh schon kritisch!
Kleine FH-Bibliotheken werden kaum die Zeit und die Mannkraft haben, Lehrbücher extra für Lesesaalplätze zu digitalisieren. Hier deckt sich eine „Kosten-Nutzen-Rechnung“ nicht. Spannend ist die Frage dennoch, ob ein Kopierverbot bzw. Druckverbot bestehen bleibt für diese nachträglich digitalisierten Bücher und somit eine effektive Nutzbarkeit für Studierende unerträglich erschwert wird.