Schwierige Situationen in Bibliotheken: Ein Sketch aus der britischen Comedyshow Harry & Paul

Der Bibliothekar in dem folgenden Video blieb meines Erachtens erstaunlich ruhig. Doch wie realistisch ist eine solche Situation hierzulande? Natürlich soll dieser Ausschnitt nur witzig erscheinen, ebenso wie der gesamte Sketch, aber irgendwie war mir in diesem Fall nicht nach Lachen zumute.

Ein Imagevideo der Bibliothek der "Cité de l’architecture et du patrimoine" in Paris

Die Bibliothek der Cité de l’architecture et du patrimoine ist eine Spezialbibliothek für zeitgenössische Architektur. Sie befindet sich im Palais de Chaillot unweit des Place du Trocadéro.

Google Books Settlement ist gescheitert

Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.

Chin begründet dies wie folgt:

While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.

Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.

Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten “Snippets” online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.

Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:

“Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,” Ware said in a statement. “Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.”

Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.

Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.

[Update]

“Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern”, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt “Google Books” erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

[Update]

Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]

Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement

Zitat unkommentiert

[Zitat] Unkommentiert – 2010

Libraries are, for many of us, the public places where we bring our most private selves, our fears and our dreams, so long buried and so studiously unspoken. The librarian checking out a stack of books may be for many of us, the equivalent of the first person we’ve told a secret to. […] Even more than libraries, I love librarians. […] Books are such a private pleasure we who write them sometimes have trouble sharing that pleasure. Book clubs are wonderful and slightly awkward as well. Every one that I visit as a writer I want to join as a participant so we can all be on the same level and say what we honestly think. Then again, if we sit around and talk all day about books, we’ll never get any written or read. […] Librarians have their own jobs to do and seem to respect that even the craziest-seeming people have come to the library with some purpose in mind and deserve that respect and an environment free from cell phones. We must all get on with it, whatever we’ve come to the library to do.

Cammie McGovern über ihren Roman “Neighborhood Watch“, dessen Protagonist die Bibliothekarin Betsy Treading ist.

Digital lesen ja – aber ansonsten ab zurück ins Mittelalter

Die ULB Darmstadt hatte Ende 2008 mit der Digitalisierung von 500 der meistgenutzen Lehrbüchern aus ihrem Bestand nach § 52b UrhG begonnen und diese auf Leseplätzen in der Bibliothek angeboten. Der Eugen Ulmer-Verlag sah darin seine ureigenen Verwertungsinteressen verletzt und klagte, um einerseits zu verhindern, dass seine Produkte ohne einen gesonderten Vertrag mit dem Verlag digitalisiert werden und dass von diesen Digitalisaten Privatkopien angefertigt werden dürfen.

Die TU Darmstadt hat am Mittwoch, wie hier berichtet, den Musterprozess gegen den Eugen Ulmer-Verlag in erster Instanz verloren. Danach besitzen ihre Bibliotheksbenutzer kein Recht auf Privatkopien bei nach § 52b UrhG digitalisierten Werken. Das Ausdrucken und Herunterladen ist nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil ein unzuluässiger Eingriff in die wirtschaftlich ausgerichteten Verwertungsinteressen eines Verlages.

Die Universitäts- und Landesbibliothek darf zwar grundsätzlich gedruckte Werke aus ihrem Bestand digitalisieren. Sie darf diese auch an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen. Damit hat die Bibliothek im Rahmen des § 52b UrhG gehandelt und das Vorgehen ist bis dahin urheberrechtskonform. An dieser Stelle gab die 6. Kammer des Landgerichts Frankfurt, welche auf Urhberrecht spezialisiert ist, der Klage des Verlages nicht recht. Verboten ist es jedoch, dass Studenten Kopien der digitalisierten Werke anfertigen können, wobei es egal ist, ob dies in digitaler oder gedruckter Form geschieht. Damit folgten die Richter dem Antrag des Eugen Ulmer Verlages auf das Verbot von Kopien.

Schon 2009 hatte der Ulmer Verlag zusammen mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels eine einstweilige Verfügung gegen die Uni erwirkt, um nicht nur das Anfertigen von Privatkopien zu verbieten, sondern um auch die Digitalisierung von Büchern und Texten nach § 52 b UrhG ohne vorherige Genehmigung durch den Verlag zu verhindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte bereits damals das Erstellen von Kopien von diesen Digitalisaten für unzulässig. Doch die Uni drang auf einen Hauptverhandlung, um endgültige Rechtssicherheit zu erreichen.

Eigentlich hatte der Ulmer-Verlag kein Interesse, den Streit mit der Technischen Universität Darmstadt in eine Hauptverhandlung zu überführen. Ihm reichte die bereits in den Vorverhandlungen erzielte Rechtssicherheit.

Der Prozess hat für die etwa 200 Hochschulbibliotheken und alle öffentlichen Bibliotheken in Deutschland einen Mustercharakter. Daher unterstützt der Deutsche Bibliotheksverband die TU Darmstadt, welche sicherlich vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen wird oder mit einer Sprungrevision gleich vor den Bundesgerichtshof ziehen wird.

In einer ersten Beurteilung des Urteils sieht die TU sich in ihrer Auffassung des Vorgehens bei der Digitalisierung bestätigt. Jetzt will man weiterhin für das Recht auf freie Kopien für die Wissenschaft kämpfen.

Nolte-Fischer (Direktor der Uni- und Landesbibliothek, Anm. d. Verf.) sieht einen „Rückfall ins Mittelalter“, wenn wissenschaftliche Quellen künftig wieder von Hand abgeschrieben werden müssten, um verlässlich zitieren zu können. Was für die Print-Welt gelte, müsse auch in der digitalisierten Welt erlaubt sein.

Nolte-Fischer verteidigt die Digitalisierung der 100 Bücher damit, dass seine Studierenden so die Texte auch dann nutzen können, wenn alle gedruckten Exemplare ausgeliehen wurden. Die Bücher waren nur im Lesesaal der Bibliothek zugänglich, konnten jedoch kopiert werden. Mit der einstweiligen Verfügung, nahm die ULB das digitalisierte Angebot wieder vom Server, da es aus Sicht des ULB-Direktors wertlos geworden war.

Durch das Kopierverbot sei das eigentliche Ziel des § 52b UrhG, der mit der Urheberrechtsänderung von 2008 Teil des Gesetzes wurde, nämlich den Zugang zu modernen Medien zu vereinfachen, ins Gegenteil verkehrt worden.

„Uns geht es nicht um Raubkopien oder darum, etwas kostenlos zu bekommen“, betont der ULB-Direktor. Die Bibliothek zahle Tantiemen für die Nutzung der Digitalversionen an Verwertungsgesellschaften, wie etwa die VG Wort, die wiederum an Verlage und Autoren zahle. Die Unibibliothek wehre sich aber gegen das von den Verlagen angestrebte Monopol auf digitalisierte Werke.

Für die TU Darmstadt und den Direktor der ULB geht es nicht allein um Geschäftsinteressen. Vielmehr hat man auch die Arbeitsbedingungen von Studenten und Wissenschaftlern im Auge. Daher ist das Urteil (AZ 2-06 O 378/10), wie es jetzt durch das Landgericht Frankfurt ergangen ist, für die Bibliothek in Bezug auf die Privatkopie im digitalen Bereich ein herber Rückschlag.

Ob der Verlag und der Börsenverein sich und seiner Branche mit diesem Prozess einen Gefallen getan hat, darf bezweifelt werden. Bereits 2009 kam Prof. Dr. Thomas Hoeren zu der folgenden Einschätzung, die auch 2011 nichts an ihrer Gültigkeit verloren hat:

Der Ton macht die Musik; man muß nicht wild auf alles einschlagen, was sich bewegt. Kein Wunder, dass die Hochschulen zunehmend über Open Access nachdenken und die DFG eine eigene Forschungsstelle zu Rechtsfragen des Open Access finanzieren wird. Und kein Wunder, dass der Börsenverein und seine Adepten – wie die VG Wort – von vielen Wissenschaftsautoren links liegen gelassen werden, wenn es um die Zukunft von orphan works und den Google-Zugriff auf Bücher geht.

Quellen:
Ludwig, Astrid: Leseplatz ja, Ausdrucken nein, Frankfurter Rundschau (siehe auch die zahlreichen, teils sarkastischen Kommentare)
Am Computer in Bibliotheken ist nur Lesen erlaubt, Nassauische Neue Presse

[Kurz] Link zum Urteil Ulmer vs. TU Darmstadt

Urteil des Landgerichts Frankfurt, 6. Zivilkammer im Rechtsstreit Eugen Ulmer KG vs. Technische Universität Darmstadt

Danach ist es der Bibliothek untersagt, dass Teile der Werke, die sie auf den Leseplätzen in der Bibliothek angeboten hat, ausgedruckt oder auf USB-Sticks und anderen Datenträgern vervielfältigt wird und diese Vervielfältigungen die Räumlichkeiten der Bibliothek verlassen. Die Bibliothek muss zudem Auskunft geben, wie viele Vervielfältigungsvorgänge gedruckt und elektronisch es bereits gegeben hat. Der Schaden muss der Klägerin, der Eugen Ulmer KG ersetzt werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Die Urteilsbegründung fehlt noch.

Ein Video der Regionalbibliothek von Békés (Ungarn)

In diesem Video, das noch in der Stadt Békés beginnt, wird der Gejagte plötzlich Unterschlupf in der örtlichen Regionalbibliothek suchen und kann sich so vor seinen Verfolgern verstecken. Die Bibliothekarin lockt die beiden Verfolger auf die falsche Fährte. Mit dem Verfolgungsrennen durch die Bibliothek entdecken die ZuschauerInnen Stück für Stück mehr von der Bibliothek und erhalten  so ein umfassendes Bild, welchen Service sie bietet.

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