Entdecktes zum 1. April rund um Urheberrecht, Bibliotheken u.ä. [geupdated]


[Update] 15:45 Uhr
Graf, Klaus: Einhorn-Kochbuch entdeckt, Archivalia (Originalquelle:
Unicorn Cookbook Found at the British Library Medieval and Earlier Manuscripts Blog – British Library)
Hohmann, Georg: Sensationsfund in Versailles, arthistoricum.net

Das Aus für bibliothekarische Apps?

Smartphones, Tablets sind auf dem Vormarsch. Ihre neuen Betriebssysteme bieten Grundfunktionen und werden zunehmend durch mehr oder weniger sinnvolle Apps ergänzt. Dies erweist sich aber auch als eine große Gefahr.

Durch die hohe Entwicklungsfolge der Betriebssysteme muss viel Zeit aufgewandt werden, um die Applikationen für viele Generationen von Betriebssystemen lauffähig zu halten. Diese Herausforderung wirkt wie Zeitverschwendung, die sinnvoller und vor allem produktiver eingesetzt werden kann.

Gerade Spaß-Apps geraten mehr in der Kritik als früher. Neben der zum Teil lieblosen Gestaltung nach Shema F stellen diese Apps häufig Datenschleudern, Speicherverschwender und Stromfresser heraus.

Daneben sind Apps häufig in sich Anwendungen, die nur eingeschränkte Funktionen ermöglichen oder kaum anders als ein Bookmark arbeiten und auf das Internet verweisen, so dass der Nutzende immer mit dem Internet verbunden sein muss.

Auch Bibliotheken, Verlage, Datenbankanbieter aber auch Bibliothekare im privaten Rahmen stecken inzwischen mehr und mehr Zeit in die Entwicklung von Apps. Sei es, dass damit der Katalog über das Smartphone abgerufen, Datenbanken per Tablett durchsucht werden können oder diverse digitalisierte alte Handschriften betrachtet werden.

Über den Sinn und Unsinn sowie den Nutzen der Apps wird heftig hinter den Kulissen bei Verbraucherzentralen, bibliothekarischen Einrichtungen und in den Ministerien gestritten. Rechtfertigen Aufwand und Nutzen die Erstellung und Anwendung von Apps?

Aus all den oben angeführten Gründen wurde ernsthaft geprüft, ob Apps etwas sind, das aufwendig in Bibliotheken entwickelt werden sollte. Allerdings überzeugten folgende Entwicklungen die Verantwortlichen, dass Apps gerade heute von besonderer Bedeutung sein können und somit ein Verbot nicht zu rechtfertigen ist.