Eckhard Kummrow von der Hessischen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken sprach auf der Frankfurter Buchmesse dieses Jahr in diesem Interview mit dem Stadtfernsehen Dreieich.
Er erklärt, warum BibliothekarInnen auch in Zeiten des Internets die Buchmesse besuchen und welche Aufgaben die Hessische Fachstelle für ÖBs hat. Interessant fand ich seine Sichtweise auf Digital Rights Management und die damit verbundene Definition von DRM:
DRM ist die Abkürzung für Digital Rights Management, also die Notwendigkeit die digitalen Werke aus der Bibliothek kopierzuschützen und vor unrechtmäßiger Benutzung zu schützen und auch eine Ausleihe zu ermöglichen, d.h. daß es dem Nutzer nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung steht.
Ich weiß, dass Öffentliche Bibliotheken schwer an digitale Medien gelangen, die sie als Download ihren Nutzern anbieten, dennoch bin ich etwas geschockt, wie sehr Bibliotheken mitlaufen, z.B. das einzige Gerät, dass DRM-geschützte Hörbücher abspielt), um überhaupt Angebote machen zu können. Heißt das in Zukunft, dass die Anbieter digitaler Medien zunehmend den Bibliotheken auch die Geräte aufzwingen, mit denen sich ihre Medien nutzen lassen? Wird elektronisches Werk mit Gerätebindung das neue “analoge Werk” in der digitalen Ausleihe?
Hier spricht viel dafür, dass Bibliotheken auf eine stärkere Standardisierung achten müssen bei dem, was sie digital Einkaufen. Wenn es schon nicht ohne DRM geht, dann bitte soll der Nutzer die Werke dennoch mit seinen handelsüblichen Geräten nutzen können. Es ist für Bibliotheken ein Kampf an zwei Ecken: einmal der Kampf um passende digitale Medien und auf der anderen Seite um ihre Unabhängigkeit von Geräten durch entsprechende Einhaltung von Standards beim verwendeten DRM.