Ein Plädoyer für mehr Inklusion statt Integration in Bibliotheken

Wurden zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung Veranstaltungen in öffentlichen Bibliotheken durchgeführt? Was würde eigentlich eine echte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für öffentliche Bibliotheken bedeuten? Meist wird der Inkusionsbegriff in Bezug auf die Verwirklichung der inklusiven Schule verwendet. Wenn sich Bibliotheken als Bildungseinrichtungen definieren, müsste nicht diesbezüglich auch der Inklusionsgedanke und dessen Umsetzung eine größere Rolle spielen?

Außer der Personalpolitik im öffentlichen Dienst, die Menschen mit Behinderung fördert und der Forderung nach Barrierefreiheit, aber auch Bestände mit Büchern in leichter Sprache, sind mir bislang kaum Initiativen bekannt, die Inklusionsaspekten Rechnung tragen. Die Leiterin der Bücherei („Treffpunkt Leichte Sprache„) für Leichte Sprache der Lebenshilfe Main-Taunus-Kreis, Annette Flegel, nennt auf der Webseite Aktion Mensch Vorschläge, wie Bibliotheken noch attraktiver für Lesefreunde mit Lernbehinderung werden können:

„Mit einigen der Besucher, die auch Prüfer für Leichte Sprache sind, würde sie gerne ein Buch übersetzen, das die Zielgruppe interessiert. „Vielleicht würden wir sogar selbst eines schreiben!“, sagt Annette Flegel. Und das wäre ja fast noch besser als Lesen!“

Inzwischen gibt es in Berlin, Erlangen, Ingolstadt und Trier, aber sicher auch in anderen kommunalen Bibliotheken in Deutschland Buchbestände in Leichter Sprache. Eine Vorreiterrolle nahm mit Sicherheit die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin ein. Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein bietet auf ihrer Webseite den Flyer Bibliotheken und Inklusion zum Download an. Darin wird begründet, weshalb Öffentlichen Büchereien einen Beitrag zur Inklusion leisten.

Das Verständnis über den Inklusionsbegriff wird durch den Flyer deutlicher. Bei einem Vergleich mit den gängigen Definitionen des Inklusionsbegriffs, sind durchaus Unterschiede mit den Erläuterungen im Flyer festzustellen, da diese sehr allgemein gehalten sind. Wie würde denn eine inklusive Bibliotheksarbeit in der Praxis aussehen? Was sollten öffentliche Bibliotheken anbieten und wie sollten sich diese verändern, damit auch dort eine echte Inklusion verwirklicht werden kann? Gebe ich auf den Suchfunktionen der Webseiten des Deutschen Bibliotheksverbands, dem Bibliotheksportal und B2i den Begriff Inklusion ein, erhalte ich jeweils 34, 3 und 8 Treffer. Bei einer genauen Analyse der Qualität der Treffer, stelle ich fest, dass die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit der Bibliotheksarbeit nur einmal vorkommt. Dabei wurde der Integrationsbegriff durch einen „/“  mit dem Inklusionsbegriff in einem Atemzug genannt. Dabei ging es aber „nur“ um ein Förderprogramm der Robert-Bosch-Stiftung („Actors of Urban Change“).  Was ist also aber genau unter Integration und Inklusion zu verstehen und weshalb werden diese Begriffe oftmals in ähnlichen/gleichen Zusammenhängen verwendet?

Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität.  […] Inklusion  ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind. Denn Menscherechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.“

Das folgende Video aus der Reihe „Explainity einfach erklärt“ erläutert vor allem den Begriff Inklusion und macht aber auch deutlich, dass Integration eine andere Bedeutung aufweist und in vielen Publikationen als Vorstufe zur Inklusion betrachtet wird.

Im Grunde genommen geht es um die Verwirklichung von Chancengleichheit und die gleichberechtigte Anerkennung von Vielfalt im Bildungskontext.

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