Bibliotheken: Corona-Teil-Lockdown [Stand: 17.11.2020]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch diesmal stellt sich wieder die Frage, was passiert mit den Bibliotheken in diesem Land während der Schließung. Ich habe wieder ein Etherpad angelegt, wo sich Bibliotheken eintragen können. Je nach Zeit, werde ich diese dann hier in die Liste eintragen, in der Hoffnung, dass der Flickenteppich nicht all zu groß ausfällt. Berechtigte Kritik hat Klaus Graf auf Archivalia geäußert.

Der dbv fordert in seiner Presseerklärung: “Bibliotheken müssen geöffnet bleiben!

Verordnungen
  1. Bayern: Bibliotheken und Archive bleiben geöffnet (Grundlage: Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV), Teil 3, § 22) – Hinweis über: Öffentliche Bibliotheken in Bayern
  2. [01.11.2020] Baden-Württemberg: Bibliotheken nach Artikel 1a (6) Nr. 4: Der Betrieb folgender Einrichtungen wird für den Publikumsverkehr untersagt: Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen sowie Kinos, mit Ausnahme von Musikschulen, Kunstschulen, Jugendkunstschulen, Autokinos sowie Archiven und Bibliotheken. (Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung), aber nach der Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche. Stand 1.November 2020, 11 Uhr “Bibliotheken | offen” und “Büchereien | offen” Begründung: Ausgenommen sind des Weiteren Archive und Bibliotheken, Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen. Diese sind als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders
    bedeutsamen Bereichs „Schule und Bildung“ nicht von den vorübergehenden Maßnahmen erfasst.
  3. [01.11.2020] Berlin: Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen. (Teil 1 §4 (1) Nr. 4), Zugang für Externe Nutzer:innen zulässig (Teil 1 §5 (12)), Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig. (Teil 2 §7 (8)) – (Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung, Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin, Seiten 841 – 852 / Heft Nr. 50 vom 31.10.2020)
  4. [01.11.2020] Brandenburg: Alle wissenschaftlichen und öffentliche Bibliotheken sind von der Schließungsanordnung im Land Brandenburg nicht betroffen. (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – siehe: Klarstellung)
  5. [02.11.2020] Bremen: Keine Erwähnung von Bibliotheken in der  Neunzehnten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Neunzehnte Coronaverordnung)
  6. [02.11.2020] Hamburg: Teil 4 §18 (2): Bei dem Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Gedenkstätten, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern gelten die allgemeinen Hygienevorgaben (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)
  7. Hessen: In “Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)” heißt es: Hochschulbibliotheken: Kontaktdatenerfassung, Einhaltung AHA-Regeln; Nicht abschließende Liste mit Beispielen von zulässigen Veranstaltungen/Zusammenkünften bzw. Einrichtungen in Präsenz: -Archive; -Bibliotheken
  8. [02.11.2020] Mecklenburg-Vorpommern: §2 (9) Für den Betrieb und den Besuch von Bibliotheken und Archiven besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 9 einzuhalten. – Danach bedarf es eines Hygiene- und Lüftungskonzeptes, eines Einlassmanagmentes, aber auch der Schutz des Personals ist darin geregelt. Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)
  9. Niedersachsen: 2. Teil §10 (1) Nr. 4: Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen, ausgenommen wissenschaftliche Bibliotheken wie die Hochschul- und Landesbibliotheken. Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung
    [02.11.2020] Konkretisierung: “Die aktuelle Corona-Verordnung ermöglicht weiterhin die Ausleihe von Büchern in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken. Zwar sind öffentliche Bibliotheken für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine kontaktlose Ausleihe ist aber auch hier möglich.” (Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bibliotheken, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur) (Vielen Dank an BCKaemper für das deutliche Nachhaken.)
  10. Nordrhein-Westfalen: §4a (2) Nr. 5: Einfache Rückverfolgbarkeit muss in Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken, und Archiven sichergestellt werden.; §6 (4) In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven entfällt das Erfordernis der einfachen Rückverfolgbarkeit für Personen, die die Einrichtung ausschließlich zur Abholung bestellter Medien oder zur Rückgabe von Medien aufsuchen. (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
  11. Rheinland-Pfalz: In der Auslegungshilfe zur Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 [gilt ab dem 2. November] heißt es lapidar: Was geht – was geht nicht? Von A wie Antiquitätenhandel bis Z wie Zoos = “Bibliotheken | offen” und “Büchereien | offen”
  12. Saarland: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020: Art. 2 §7 (5) Zu schließen sind Institutionen und Einrichtungen, soweit sie der Freizeitgestaltung dienen (…) Ausgenommen hiervon sind öffentliche Spielplätze unter Beachtung des § 6 Absatz 1 Satz 1, Wildparks, Zoos und Bibliotheken. (Hinweis: Gerald Schleiwies)
  13. Sachsen: Konkret untersagt sie die Öffnung und das Betreiben unter anderem von: Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe sowie mit Ausnahme von
    Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hochschulen, der Sächsischen Landesund Universitätsbibliothek und der Deutschen Nationalbibliothek – Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19, § 4 (1) Nr. 12 – (Hinweistweet über dbv Sachsen).
  14. Sachsen-Anhalt: §4 (3) Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 eingehalten werden:
    • 1. Museen und Gedenkstätten,
    • 2. Bibliotheken und Archive,
    • 3. …

    (Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 8. SARS-CoV-2-EindV zuletzt geändert durch Zweite Verordnung) zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.Vom 30. Oktober 2020.)

  15. [02.11.2020] Schleswig-Holstein: Freizeiteinrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Diese Regelung dient der Kontaktminimierung. Als Beispiele zählen die § 10 Absatz 1 genannten Einrichtungen. Bibliotheken und Archive gelten nicht als Freizeiteinrichtungen im Sinne des Absatzes 1.  Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01. November 2020 (in Kraft ab 02.11.2020)
  16. [01.11.2020, 02.11.2020] Thüringen: Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO (Linkkorrektur am 02.11.2020) – keine Erwähnung von Bibliotheken, aber in der Pressemitteilung “NEUE CORONA-SONDERVERORDNUNG TRITT AM MONTAG IN KRAFT” des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie heißt es: “Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet: – Bibliotheken, – …”

[15.11.2020] Österreich: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Archive, Bibliotheken und Büchereien sind nun im Lockdown ab 17.11. geschlossen! (VÖBBLOG)

Schließung
Serviceeinschränkungen gegenüber den vorhergehenden Möglichkeiten
  • Bayerische Öffentliche Bibliotheken: “Wir empfehlen zudem, den Aufenthalt in den Bibliotheken wieder auf Ausleihe und Rückgabe von Medien zu begrenzen.
    Aktualisieren Sie ihr Hygienekonzept entsprechend und stimmen Sie es mit Ihrem Träger ab.” (Stand: 29.10.2020)
  • [02.11.2020] Stadtbibliothek Augsburg: Zugang nur mit Bibliotheksausweis, Erhebung Kontaktdaten, Aufenthaltsdauer max. 30 Minuten, Korbpflicht, Aufenthaltsbereiche geschlossen, Absage aller Veranstaltungen (Stadtbücherei Augsburg)
  • [01.11.2020] Zentrale Landesbibliothek Berlin: Leihbetrieb – ja, Veranstaltungen – nein, Arbeitsplätze – nein, Aufenthaltsdauer max. 30 Minuten, Korbpflicht, digitale Veranstaltungen – ja (Meldung der ZLB vom 30.11.2020)
  • [17.11.2020] Stadtbibliothek Bremen: eingeschränkte Besucheranzahl, Abbau von Sitzmöglichkeiten, Ausfall von Veranstaltungen im November (Website Stadtbibliothek Bremen, Stand 02.11.2020)
  • [02.11.2020] Universitätsbibliothek Bremen: Service- und Arbeitsbereiche eingeschränkt, zahlreiche Services nicht angeboten. (UB Bremen)
  • Stadtbibliothek Chemnitz Schließung zum 02.11. bis Ende November (nur elektronische Services möglich) (Mitteilung Stadtbibliothek) [Aktualisierung, 02.11.2020] Stadtbibliothek bleibt eingeschränkt geöffnet! Medienausleihe und –Rückgabe, geänderte Öffnungszeiten (Mitteilung der Stadtbibliothek)
  • Städtische Bibliotheken Dresden – Öffnung zur Ausleihe und Rückgabe Medien, ohne längere Aufenthalte, Absage aller Veranstaltungen im November, Erfassung Kontaktdaten und Besuchsseiten (Tweet, 31.10.2020, Bibliothekswebsite)
  • [02.11.2020] Stadtbibliothek Erfurt, Stadtteilbibliotheken bleiben offen, Fahrbibliothek fährt, Schulbibliotheken schließen, Aufenthaltsdauer max. 30 Minuten (Stadt Erfurt)
  • [02.11.2020] Stadtbücherei Erkrath: Ausleihbetrieb, Aufenthalt so kurz wie möglich gestalten, Absage Veranstaltungen (Blog der Stadtbücherei Erkrath)
  • Stadtbibliothek Erlangen, Arbeitsplätze gesperrt (Stadtbibliothek Erlangen) (Stand 30.10.2020)
  • [02.11.2020] Stadtbücherei Frankfurt am Main: Veranstaltungen abgesagt (Mitteilung Stadt Frankfurt)
  • [03.11.2020] Stadtbücherei Gladbeck – Bücherei geöffnet, Bücherbus fährt, alle Veranstaltungen (invl. Büchereiführungen) abgesagt (Stadtbücherei Gladbeck)
  • [03.11.2020] Stadtbibliothek Halle: Einrichtungen inkl. Bücherbus bleiben öffnen, Veranstaltungen werden abgesagt. (Aktuelles Stadtbibliothek Halle)
  • Bibliotheken der Hochschule Hannover: Maskenpflicht auch am reservierten Arbeitsplatz, keine Benutzung von Druck- und Kopiergeräten, Einschränkung Öffnungszeiten (Biblioblog der Hochschule Hannover)
  • [01.11.2020] Die Ernst-Abbe-Bücherei Jena bleibt geöffnet. Aber Veranstaltungen aller Art, nicht zuletzt der 26. Lesemarathon, müssen abgesagt werden. (Mitteilung Jena Kultur)
  • [03.11.2020] USB Köln: “Für die Zeit des November-Lockdowns sind wir eine reine Ausleihbibliothek.” (USB Köln)
  • [02.11.2020] Stadtbibliothek Ludwigshafen: alle Veranstaltungen abgesagt, nur noch maximal zwei Personen gleichzeitig am Arbeitsplatz. Stadtteil-Bibliotheken haben nur an einem Tag in der Woche geöffnet. (Stadt Ludwigshafen)
  • [02.11.2020] Stadtbibliothek Nürnberg: Leihverkehr, Beratung möglich; Veranstaltungen abgesagt (Stadtbibliothek Nürnberg)
  • [17.11.2020] UB Salzburg: keine Veranstaltungen, eingeschränkter Betrieb: verkürzte Öffnungszeiten, keine Arbeitsplätze (UBS News)
  • [03.11.2020] Stadtbibliothek Werne: Hygienekonzept, Besucherregistrierung, Veranstaltungen abgesagt (Stadtbibliothek Werne)
  • Stadtbibliotheken Wiesbaden: Arbeitsplätze gesperrt, alle Veranstaltungen abgesagt (Stadtbibliothek Wiesbaden) (Stand 30.10.2020)
  • [02.11.2020] Universitätsbibliothek Wien: Lesesäle und Kopierbereiche geschlossen, Zugang zu nicht ausleihbaren Beständen nach Terminabsprache; Entlehnservices und alle digitalen Services bleiben aufrecht (Aktuelles UB Wien)
  • Stadtbücherei Würzburg: Arbeitsplätze und Sitzplätze gesperrt (Stadt Würzburg) (Stand 30.10.2020)
Keine weiteren Einschränkungen außer Einhaltung AHA-Regeln / Hygienekonzept
  • Bibliothek der HS Aschaffenburg: Weiterhin mit AHA-Regeln geöffnet. (Tweet, 31.10.2020)
  • [02.11.2020] FU-Bibliotheken Berlin: “Gemäß den gültigen Abstands- und Hyigienevorschriften bleiben die Bibliotheken für die Ausleihe und die Arbeit vor Ort für Universitätsmitglieder und externe Nutzerinnen und Nutzer weiterhin geöffnet. ” (Biblioblog)
  • Staatsbibliothek zu Berlin: November 2020: Bibliothek weiter geöffnet (Stand: 30.10.2020)
  • Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg: Ab 2.11.: Stabi bleibt geöffnet! – verlängerte Öffnungszeiten (Stand: 30.10.2020)
  • [03.11.2020] Stadtbibliothek Gotha (Meldung auf Facebook)
  • [02.11.2020] UB Mannheim: Durch die neue Corona-Verordnung ändert sich für Ihre Besuche in der Universitätsbibliothek nichts. (Neues aus der UB Mannheim)
  • [01.11.2020] TUM-Bibliothek, München bleibt geöffnet. (TUM Universitätsbibliothek Aktuelles, 30.10.2020)
  • [02.11.2020] NTNM-Bibliothek Saarbrücken: Tragen einer MNB auch an den Arbeitsplätzen (NTNM-Bibliothek)
  • [02.11.2020] Universitätsbibliothek Tübingen: Tragen einer MNB im gesamten Gebäude, auch an den Arbeitsplätzen (UB Aktuell)
  • [01.11.2020] UB Siegen bleibt geöffnet, aber Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz.(UB Bibblog,01.11.2020)
Weitere Meldungen im Zusammenhang mit Bibliotheken und COVID-19

aus denen sich nicht entnehmen lässt, ob es oder ob es nicht zu Änderungen im Vergleich zum bisherigen Angebot kommt.

  • Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf: Bibliothek geöffnet, Veranstaltungen abgesagt (Tweet (30.10.2020))

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