Randnotiz: Noch ein Argument gegen DRM

Vistas DRM ist das perfekte Versteck für schädliche Software. Der Programmierer Alex Ionescu will eine Software entwickelt haben, mit der man angeblich Schad-Software im DRM-System verstecken kann. dieses Programm soll in der Lage sein, DRM-geschützte Prozesse bei “Bedarf” ein- und auszuschalten.

In seinem Weblog:engl: zeigt er entsprechende Screenshots, die die einwandfreie Funktion der Software belegen sollen.

Erschreckend ist, dass Sicherheitsexperten dies für möglich halten.

Ionescu will den Quellcode nicht veröffentlichen, damit Programmierer von Schad-Software keine Möglichkeit bekommen, ihn für ihre Zwecke zu missbrauchen. Seine Kritik an Vistas Rechtemanagement ist, dass dies es ermöglicht, Prozesse zu beschränken, darunter auch wichtige Sicherheitsfunktionen. Microsoft schweigt bislang zu den Äusserungen von Ionescu.

Quelle:
Vista: DRM das perfekte Versteck für Schad-Software? auf WinFuture.de

Wales: Ausleihrückgang bei Büchern

Zwei seperate Studien zeigen, das die Ausleihzahlen bei Büchern in dem Maße fallen, wie Studenten und Personal sich dem Computer zuwenden. Bibliotheken reagieren auf die neuen Bedürfnisse der Nutzer, die flexiblere Lernmethoden fordern.

Die Zahl der ausgeliehenen Bücher an der Swansea University hat sich in den letzten fünf Jahren von einer Million Bücher auf 400.000 reduziert. Hingegen wurden zwischen August 2005 und Julie 2006 600.000 Volltexte elektronischer Zeitschriften heruntergeladen, was mit dem Rückgang bei den Büchern korrespondiert.

Von 980 Studenten

  • besuchten 8% die Bibliothek mehrmals am Tag;
  • 25% nutzten das Universitätsnetzwerk mehrmals am Tag;
  • 13% gingen zumindest einmal am Tag in die Bibliothek;
  • 17% nutzten einmal am Tag die Bibliothek nur, um Zugang zum Netzwerk zu erhalten.

Quellen:
Carver, Blake: Borrowing University books falls as students turn to internet:engl: via LISNews.org
Wightwick, Abbie: Borrowing uni books falls as students turn to internet:engl: auf icWales.co.uk

Open Access-Publishing im Kommen

Der Trend für Open Access-Publishing-Angebote geht nach oben.
Der Verlag BioMed Central Ltd. (author-pays-Modell) hält sich an die in den sogenannten BBB-Deklarationen von Bethesda:engl:, Budapest:engl: und Berlin:engl: artikulierten Forderungen zum uneingeschränkten und unentgeltlichen Zugang zu den Ergebnissen der öffentlich finanzierten Forschung.
Für dieses Jahr sind vom Verlag sieben weitere Journale in den Fachdisziplinen Physik, Mathematik und Informatik angekündigt worden. Im Web-Portal PhysMath Central:engl: können ab diesem Monat in drei neuen Zeitschriftenreihen “PMC Physics A” (für die Fachgebiete Elementarteilchen-, Hochenergie- und Kernphysik, Kosmologie, Gravitation), “PMC Physics B” (Atom- und Molekularphysik, Optik, Quantenphysik, Halbleiter und Supraleitung) und “PMC Physics C” (Biophysik, Plasmen und Fluide, Komplexe Systeme und Statistische Mechanik) erste Beiträge eingereicht werden. Andere Zeitschriften sollen später folgen.
Die Kosten (authors fee) für Workflow, Archivierung und Peer Review hat der Verlag bis jetzt nicht bekannt gegeben.

Authors publishing with PhysMath Central retain the copyright to their work, licensing it under the Creative Commons Attribution License:engl: . This license allows articles to be freely downloaded from the PhysMath Central website, and also allows articles to be re-used and re-distributed without restriction, as long as the original work is correctly cited.

Gegen eine Gebühr schalten auch etablierte Wissenschaftsverlage den Link zum elektronischen Volltext des betreffenden Artikels frei.

Die Marktführer Elsevier, Springer und Wiley verlangen dafür von den Autoren eine Einmalzahlung von 3.000 US-Dollar (2.320 Euro).

Zahlreiche Forschungsorganisationen wie DFG, Max-Planck-Gesellschaft, National Science Foundation (USA) haben in ihren Förderrichtlinien bereits verankert, dass die Finanzierung der Veröffentlichungskosten aus den Projektmitteln getätigt werden können.

Quelle:
Open-Access-Publishing expandiert via heise online (mit Linkliste zu älteren Artikeln zum Thema OA)

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die “Handlungshilfe” mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: “Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.”

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, “dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat”.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de

Konkurrenz für Google

Mit dem Verzeichnis Zentrale Verzeichnis digitaler Bücher soll ein zentraler Suchpunkt für Digitalisierungsprojekte in Deutschland entstehen. Für die Digitalisierung der Bestände in wissenschaftlichen Bibliotheken will die Deutsche Forschungsgemeinschaft 10-20 Millionen Euro jährlich bereitstellen, berichtete Spiegel-Online.

Quelle:
Lutze, Doreen: Digitalisierung deutscher Bibliotheken via Maikatze liest

Weckruf: DRM funktioniert nicht

Mark Shuttleworth schreibt in seinem Blog über die Tatsache, dass DRM nicht funktioniert. Dabei kritisiert er auch die Rechteinhaber:

Right now the content owners need to be thinking about how they turn this networked world to their advantage, not fight the tide, and also how to restructure the costs inherent in their own businesses to make them more in line with the sorts of revenues that are possible in a totally digital world.

Seine Thesen:

  • Any DRM that involves offline key storage will be broken.
  • The alternative to offline key storage is streaming-only access, and that is equally unprotectable.
  • It only takes one crack. You cannot plug all the holes.
  • Someone will find a business model that doesn’t depend on the old way of thinking.

Sehr gelungen finde ich auch die sarkastisch nette Schlussbemerkung:

Some bad ideas are just too attractive to die, once and for all.

Für DRM-Systeme, die als reine und benutzerfeindliche Restriktionsmodelle agieren, hat Herr Shuttleworth recht.

Quelle:
Shuttleworth, Mark: Note to content owners: DRM doesn’t work:engl:
DRM doesn’t work via Infobib.de
Argumente gegen DRM auf netzpolitik.org

Ein Loch gestopft, ein anderes aufgerissen.

Gestern wurde berichtet, dass die Sicherheitslöcher bei HD DVD und Blu-ray wieder gestopft sind. Heute zeigt sich, wie löchrig der Käse anscheinend doch ist, denn

Hacker [haben] ein neues Loch in das Sicherheitssystem der HD-DVD-Filme gerissen. Wie im Forum von Doom 9 zu lesen ist, hat ein Hacker Namens xt5 einen Weg gefunden, die zur Entschlüsselung wichtige Volume ID mit Hilfe eines normalen, nicht modifizierten HD-DVD-Laufwerks der Xbox 360 (Toshiba SD-S802A) auszulesen, das per USB an einen PC angeschlossen werden kann. Mit dieser Volume ID lassen sich alle zum Kopieren eines HD-DVD-Films nötigen Schlüssel freilegen. Eine Abspielsoftware wie WinDVD ist dazu nicht mehr nötig.

Für Blu-ray wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier wieder ein Loch zur Umgehung der technischen Schutzmaßnahmen gefunden wird. Leidtragende dieser Aktionen sind auf jeden Fall die ehrlichen Nutzer einer solchen Disk.

Quelle:
Hacker reißen neues Loch in AACS-Verschlüsselung via heise online

Darf's ein bißchen mehr sein?

Amazon verkauft in der Schweiz etwa jedes vierte Buch billiger. Wer vier Bücher bei Amazon.ch kauft, bekommt auf das vierte Buch 20% Rabatt. Allerdings haben Kunden aus Deutschland nichts davon, denn das Angebot gilt für alle außerhalb Deutschlands.

“Dazu muss ich Ihnen leider folgendes antworten: Die Preisbindung gilt in der Schweiz noch – zum Glück. Aber der Sammelrevers entfaltet seine Wirkungen seit jeher nur für den innerschweizerischen Handel, d.h. für Lieferungen einer Schweizer Buchhandlung an eine Schweizer Endkundin. Grenzüberschreitende Angebote, z.B. Angebote einer deutschen Internethändlerin wie Amazon an Schweizer Endabnehmerinnen, unterliegen der Schweizer Preisbindung leider nicht. Aus diesem Grund formuliert Amazon die Einschränkung: «Dies gilt… nur für Lieferungen ausserhalb Deutschlands!» (Theres Stämpfli)

Quellen:
Rabatte in der Schweiz in Börsenblatt Online
Amazon darf jedes vierte Buch für 20 Prozent weniger verkaufen / In Deutschland nicht möglich auf Buchmarkt.de

USA beschwert sich bei WTO über China

Die US-Regierung will bei der Welthandelsorganisation WTO:engl: zwei formelle Beschwerden gegen Chinas illegalen Handel mit DVDs oder CDs einreichen. Damit soll der Durck auf Peking verstärkt werden, gegen Fälschungen und Diebstahl im großen Stil vorzugehen.

Die Beschwerden richten sich einerseits gegen die erschwerten Bedingungen bei der Strafverfolgung von Herstellern und Verkäufern illegaler Kopien in China. Zum Zweiten stören sich die USA an den Importbedingungen für die von den Kopisten besonders beliebten Güter wie Software, Musik oder Filme.

China wies die Vorwürfe als unklugen Schritt zurück. Die Bemühungen der chinesischen Patentbehörde Intellectual Property Office:engl: und die Errungenschaften der chinesischen Regierung im Bereich des Urheberrechtsschutzes würden dabei von den USA einfach ignoriert.

So sei die Grenze für eine Strafverfolgung bei Fälschungen von 1000 auf 500 Exemplare gesenkt worden. Wer mehr als 500 gefälschte CDs oder DVDs herstellt, könne mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Ob diese Bemühungen als ausreichend betrachtet werden können, muss auch am Erfolg der aufgedeckten und verfolgten Fälle gemessen werden, aber auch an der Verhältnismäßigkeit der verhängten Strafen.

Den Schaden für die US-Wirtschaft beziffern die Amerikaner auf mindestens 2,5 Milliarden US-Dollar. Demgegenüber stehen nach Xinhua-Angaben Geldstrafen in Höhe von 1293 US-Dollar für ein Unternehmen, das illegale Kopien von Microsoft-Programmen hergestellt hatte.

Quelle:
USA beschweren sich bei WTO über China wegen Raubkopien via heise online

Virtueller Behördengang in der Schweiz

In Deutschland laufen die Vorbereitungen für eine Online-Meldebehörde. In der Schweiz ist man da schon einen Schritt weiter und beginnt die virtuelle Behörde zu testen. Ab dem kommenden Donnerstag wird das erstemal die digitale Signatur in einer breiten Öffentlichkeit getestet.

Wer innerhalb Zürichs oder St. Gallen umzieht oder den Wohnort zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich wechselt, kann bald die wichtigsten nötigen Behördengänge über das Internet erledigen. Grundlage ist die digitale Signatur des neuen gesetzlich zugelassenen digitalen Postzertifikats, das am 4. April Premiere hatte und auf einer Public Key Infrastruktur (PKI) basiert. Die Zertifikate werden im Auftrag der Schweizerischen Post von ihrer Tochtergesellschaft, der von ZertEs anerkannten Certification Authority (CA) SwissSign AG ausgestellt, signiert und verwaltet.

Angewendet werden kann die digitale Signatur mit dem Postzertifikat etwa auf Dokumente, die bisher aus rechtlichen Gründen per Einschreiben verschickt werden mussten. Die digitale Signatur von “IncaMail” ermöglicht, dass Dokumente beim Datenaustausch zuverlässig aus- und zugewiesen werden können.

Die Nutzung des Services kostet erst einmal. Nach der Anmeldung im sogenannten Postidentverfahren bekommt der Interessiert für 90 Franken (55 Euro) ein Starter-Kit, das eine Installations-CD, eine Chipkarte mit dem elektronischen Schlüssel, ein USB-Lesegerät, ein Passwortblatt und eine CD mit der Applikation für den elektronischen Versand enthält. Für eine Dauerhafte Nutzung werden jährlich Gebühren zwischen 30 Franken (18 Euro) und 90 Franken erhoben.

Ausführlicher dazu:
Schweiz testet virtuellen Behördengang mittels digitaler Signatur via heise online

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