Bibliotheken in der Wissensgesellschaft

Welche Aufgaben besitzen Bibliotheken und welche Aufgaben müssen sie in einer Wissensgesellschaft übernehmen? Im Rahmen einer Tagung des internationalen Dachverbands der Bibliotheksvereinigungen (IFLA) diskutieren mehrere hundert Experten im Auswärtigen Amt über diese Problematik.

Eine moderne Gesellschaft ohne ein funktionierendes System von Bibliotheken sei nicht vorstellbar, verglich Erler [in seiner Begrüßungsrede] die zumeist staatlichen Einrichtungen in den Worten von Altkanzler Helmut Schmidt mit “geistigen Tankstellen einer Nation”.

Programmpunkte des 2. IFLA Presidential Meeting 2008 unter dem Motto “Free Access and Digital Divide – Herausforderungen für Wissenschaft und Gesellschaft im digitalen Zeitalter “ sind:

  • Die gesellschaftliche Verantwortung im Informationszeitalter
  • Bibliotheken: Partner für Wissenschaft und Gesellschaft in Zeiten veränderter Informationsanforderungen
  • Kommerzialisierung versus Öffentliche Förderung? Grenzen und Chancen der Informationsversorgung
  • Literaturversorgung für Wissenschaft und Gesellschaft
  • Digitalisierung im kulturellen und gesellschaftlichen Kontext
  • Working Nets: Der Aufbau internationaler netzbasierter Forschungsumgebungen

Auch morgen wird sich noch einmal eingehend mit Themen wie Open Access, Fragen zum Urheberrecht und Lizenzen, den Informationsanforderungen heute, den Grenzen des Machbaren sowie der Digitalisierung beschäftigt. Dabei wird auf eine aktive Zusammenarbeit von Wissenschaft und Forschung, Bibliotheken, Unterhaltsträgern und den gesellschaftlichen und politischen Kräften gedrungen. Es wird der Frage nachgegangen: Wo sind die Grenzen, wo die Möglichkeiten?

Quellen:
Free Access and Digital Divide
Krempl, Stefan: Bibliotheken überdenken ihre Rolle in der Wissensgesellschaft via heise online

Veranstaltungshinweis zum Urheberrecht

Der John Jacob Astor Award in Library and Information Science wird 2008 zum sechsten Mal durch die Checkpoint Charlie Stiftung in Berlin vergeben – zum ersten Mal allerdings an eine deutsche Kollegin!

– Einen herzlichen Glückwunsch an Frau Dr. Beger. –

Daher freut sich der Veranstalter, die Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V. besonders, Frau Dr. Beger für einem Vortrag gewonnen zu haben.
Am 23.05.2008 stellt die Preisträgerin in Berlin die Frage: “Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Die Neuregelungen im deutschen Urheberrecht”.
Dank der Checkpoint Charlie Stiftung wird diese Veranstaltung kostenlos angeboten. Der Veranstaltungsort ist allerdings noch nicht bekannt.

Mehr Informationen:
Programm
Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V.
The John Jacob Astor Award in Library and Information Science:engl:

World Usability Day in Berlin

Am 08.11.2007 findet der 3. World Usability Day im Berliner Heinrich-Hertz-Institut (Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik) statt. Dieser dritte weltweite Informationstag für benutzerfreundliche Technik steht unter dem Motto “Von der Plage zum Genuss – Wie Technik benutzbar wird”.
Der Eintritt ist frei. Anmelden kann man sich hier.

Informationsseite zum:
Usability Day (dt.)
Usability Day :engl:

Bibliothek des Jahres 2007

Zur Bibliothek des Jahres 2007 wurde die Gefangenenbücherei der JVA Münster gekürt. Sie verwies dabei unter anderem die Universitätsbibliothek Karlsruhe und die Stadtbibliothek München auf die Plätze.
In der Begründung für die Wahl der Gefangenenbücherei heißt es:

Die Gefangenenbücherei der JVA Münster wurde als “Bibliothek des Jahres 2007” ausgezeichnet, weil es der Bücherei gelingt, unter ganz besonderen Bedingungen und mit spezieller Aufgabenstellung einen hervorragenden Beitrag zur Integration durch Kultur und Bildung zu leisten. Mit der 2005 vorgenommenen Kernsanierung und Neukonzeption durch das Architektenbüro Bolles & Wilson hat die farbenprächtige Bücherei einen Qualitätssprung geschafft. Sie ist eine vorbildliche Einrichtung der sozialen Bibliotheksarbeit, die sich in optimaler Weise konsequent an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe ausrichtet und so als kreativer Impulsgeber für andere Gefangenenbibliotheken wirkt.

Darüber hinaus haben vor allem die Aktualität des Bestandes, seine intensive Vermittlung und die vielfältige und nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit der Gefangenenbücherei die Jury überzeugt. Der Preis wird am 24. Oktober, am Tag der Bibliotheken, feierlich in Münster verliehen.

Mit dieser Entscheidung rückt der DBV eine Einrichtung in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, die der in letzter Zeit wieder vermehrt diskutierten “Sozialen Bibliotheksarbeit” zuzuordnen ist. Deshalb sei an dieser Stelle auf die Publikation “Zugang für Alle – Soziale Bibliotheksarbeit in Deutschland“, zu der auch Gerhard Peschers (Fachstelle Gefangenenbüchereiwesen JVA Münster, DBV Sektion 8) einen Artikel beigesteuert hat, und auf die sich daran anschließende Podiumsdiskussion “Wann ist Bibliotheksarbeit sozial? Versuch einer Neubestimmung” auf dem vergangenen Bibliothekskongress in Leipzig verwiesen.

Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

Fair Use Day

Heute ist der Fair Use Day. fairuseday.com:engl:
Well it’s that time of the year again so get out and celebrate your rights.

Fair Use ist ein US-amerikanisches Prinzip, in Deutschland sind die passendsten Gegenstücke die Privatkopie, das Recht zu Text- und Bildzitat sowie die Freiheit der Kunst zu abgeleiteten Werken, Persiflagen, Satiren und ähnlichem. Der Geist: auch urheberrechtlich geschützte Werke sind unter bestimmten Bedingungen ohne Einverständnis der Rechteinhaber in Grenzen nutzbar. Nachdem die UN ihren Tag des geistigen Eigentums regelmäßig feiert, ist ein Tag der Würdigung dieser Rechte mehr als notwendig.

Gerade in Anbetracht des verabschiedeten 2. Korb des Urheberrechts in Deutschland wird es Zeit, sich als Nutzer, als derjenige, der letztendlich die Information, benötigt, Gehör zu verschaffen.

Quellen:
Happy Fair Use Day! via Gulli.com
It’s Fairuseday!:engl: auf Fair Use Day

Zusammenfassung Copyright Summit – Imageprobleme beim Urheberrecht

Eines wurde bereits zu Beginn des Gipfels hervorgehoben: Auf das Urheberrecht kann aus der Sicht von Industrie und Gesellschaft nicht verzichtet werden. Daher muss der Respekt für die Urheberrechte wieder gestärkt werden.
John LoFrumento mit seiner US-Verwertungsgesellschaft ASCAP (American Society of Composers, Authors and Publishers) hat dazu unter anderem eine PR-Kampagne für Schulen in den USA entwickelt.

In dieser soll Schülern beispielsweise klar gemacht werden, dass ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden, wenn sie illegale Downloads vornehmen. Die ASCAP hat dazu eine Comic-Reihe entwickelt. Unter dem Titel: “Pirate Comics Presents … Donny the Downloader” erlebt der Held allerlei Negatives, wenn er das Urheberrechte missachtet.

Manuel Medina Ortega (MdEP) konstatierte, dass die Leute die Musik akzeptierten, nicht aber die damit verbundenen Einschränkungen zum Urheberrechtsschutz. Er hebt hervor, dass sich der Konsument meist im Zwangskorsett der Wirtschaft befände. Auch Emma Pike, Vertreterin der British Music Rights, konstatierte ein aktuelles Imageproblem des Urheberrechts.

Grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht per se der falsche Ansatz, vielmehr ist es eine Frage, wie mit Lizenzen umgegangen wird. Insbesondere sieht sie dabei für Web-2.0-Anwendungen wie YouTube oder MySpace eine große Herausforderung.

Ein Ansatz, um die Akzeptanz des Urheberrechtes zu stärken, sei eine stärkere Einbindung der Nutzer in die aktuelle Diskussion, die inzwischen gleichzeitig Produzenten sind.
Gerade weil die Konsumenten sehr stark abhängig sind von den Konzernen, muss auch der Verbrauchschutz eine prominente Rolle übernehmen.
Cornelia Kutterer, Vertreterin der Europäischen Verbraucher-Organisation BEUC, forderte die Vertreter der Verwertungsgesellschaften auf, die Nutzung von P2P-Tauschbörsen nicht per se zu dämonisieren und forderte eine offene Debatte. Eine Kriminalisierung ist eindeutig die falsche Antwort auf die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Urheberrecht gegenüber sehen.

Kulturflatrate und Generallizenz könnten neue Modelle der Verwertungsgesellschaften notwendig machen.
Ben Verwaayen (British Telecom) sieht die Kulturflatrate als eine von vielen Modellen möglich. Auch die Einführung einer Generallizenz oder auch Globallizenz wird für möglich gehalten. André LeBel, Vertreter der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN (Society of Composers, Authors and Music Publishers of Canada) hob hervor, dass die Anwendung eines kollektiven Rechtesystems zur finanziellen Abgeltung der Künstler in den vergangenen 100 Jahren erfolgreich gewesen ist und setzt dabei auf eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften, Künstlern und Verbrauchern.

In diesem Zusammenhang forderte Eduardo Bautista, Vertreter der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE (Sociedad General de Autores y Editores), ebenfalls ein kollektives Rechtemanagement. Bei diesem sollen die Endnutzer im Vordergrund stehen. Harald Heker, Chef der deutschen GEMA, brachte es dabei wie folgt auf den Punkt: “Wir müssen einen gemeinsamen Weg des Reagierens finden, um das musikalische Repertoire der Welt verfügbar zu machen.”

Den gesamten Gipfel über wurde klar, dass Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften in der neuen digitalen Welt notwendig sind. Uneinig ist man jedoch bei der Frage, wie eine solche Veränderung gestaltet sein soll. Angefangen bei der freien Wahl der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft, ohne es dabei zu einem zu starken Konkurrenzgerangel kommen zu lassen.

David Ferguson, Sprecher der ESCA (European Composer and Songwriter Alliance), verlangte nochmal ausdrücklich, dass Verwertungsgesellschaften in der Zukunft sich auf die Gründe ihrer Entstehung zurückbesinnen müssen: die Nutzung des verfügbaren Materials garantieren. Nationale Verwertungsgesellschaften sollten deswegen auch in Zukunft über das nationale Repertoire verfügen.

Quelle:
Philipp, Otto: Copyright Summit – Zukunft der Verwertungsgesellschaften via golem.de

Ein Gipfel für das Urheberrecht

Heute und morgen findet in Brüssel der Erste Copyright-Gipfel:engl: statt. Organisiert wird der Gipfel durch International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC):engl: , der Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften aus aller Welt.

The global debate on the future of copyright has reached fever pitch in the industrial, political and creative arenas, and the Copyright Summit will be the premiere cross-industry forum for the open exchange of ideas on the notion, value and future of copyright as well as the role of creators and the collective management of authors’ rights.

It affords authors, artists, creative industry leaders, content service providers, broadcasters, telecom operators, technology experts, political figures, and policy-makers the rare opportunity to meet face-to-face, examine the issues from all angles and forge the best path toward the future.

Teilnehmer kommen von Unternehmen wie Google, Yahoo, Microsoft, EMI, sind Drehbuchautoren und Songwriter, stammen von Creative Commons oder sind europäische Politiker. Für eine große Bandbreite der Teilnehmer ist also gesorgt.

Themen der zwei Tage sind:

  • I’ve Seen The Future
  • Creators in a Digital World
  • A new world for creativity?
  • IP & Copyright – Can Rights Owners Get Some R.E.S.P.E.C.T?
  • The value of copyright in the 21st Century.
  • Should it be free for all… really?
  • Author’s societies – building a new model!
  • Authors’ Rights as the Guarantor of Cultural Diversity
  • The Value of Content in the 21st Century
  • Understanding Mobile and Online Licensing Systems
  • New Revenue Streams… Where’s the money?
  • Creative Industries and Consumer Protection
  • Online Content in the Information Society
  • How can technology improve rights management?
  • Can creators and technology/service providers find a common ground?
  • Are Creators’ Works like Any Other Goods?

Quellen:
Emert, Monika: Urheberrechtsgipfel diskutiert Künstlerentlohnung in der digitalen Welt via heise online
Opening of the first “Copyright Summit”, an Initiative of CISAC to be held in Brussels on May 30th – May 31st:engl: CISAC
Conference Programme:engl: Copyright Summit

50. Jubiläum der Wiedereröffnung der Forschungsbibliothek Gotha

Mit ihrem Festprogramm vom 20. und 21. Mai 2007 begeht die Universität Erfurt das 50. Jubiläum der Wiedereröffnung der Forschungsbibliothek Gotha, die durch die Rückführung ihrer Bücher aus der Sowjetunion 1956/57 möglich wurde. Dazu zählen mehr als 300.000 Handschriften und Alte Drucke der Herzoglichen Sammlung auf Schloss Friedenstein, die im April 1946 als Kriegsbeute des Zweiten Weltkriegs durch die Rote Armee in die Sowjetunion verbracht worden waren. 1956 kehrten sie fast vollständig nach Gotha zurück und am 21. Mai 1957 wurde die Forschungsbibliothek Gotha wiedereröffnet.

In der Forschungsbibliothek klafft noch eine Lücke von etwa 25.000 Bänden, auch die Museen auf dem Friedenstein und das Staatsarchiv haben noch Verluste.

Im Rahmen des Jubiläums weißt die Direktorin der Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, Christiane Schmiedeknecht, auf diese noch bestehenden Verluste hin.

“In einer Sonderschau wird neben Originaldokumenten des Abtransports und der Rückführung auch ein repräsentativer Querschnitt durch die wiedergewonnenen Handschriften und Bücher gezeigt”, so die Leiterin der Forschungsbibliothek, Kathrin Paasch.

Quelle:
Panse, Jens: 50 Jahre Wiedereröffnung der Forschungsbibliothek Gotha bei Informationsdienst Wissenschaft

Unser digitales Gedächtnis: ein Sieb mit vielen Löchern

Steintafeln halten ewig, Disketten und CDs nicht. Atari-Dateien lesen ist schon verflucht schwer. Bibliotheken suchen verzweifelt nach Lösungen zur Langzeitspeicherung. Europa will sich vereinheitlichen: Muss man am Ende wieder Daten in Büchern ablegen?

Dies ist die Einleitung des Artikels von Hendrik Werner in Welt Online.
5100 Jahre wie Tontafeln aus der Metropole Uruk am Euphrat hat kein Stück Papier gehalten und unsere digitalen Medien halten kaum 20 Jahre. Aber nicht nur die Haltbarkeit der Trägermedien digitaler Daten ist ein Problem, sondern auch ihre Kodierung. Wie soll man noch Daten entziffern, die in den Neunzigern auf einem Atari-Computer geschrieben wurden? Mitte der Achtziger jubelte der Philosoph Vilém Flusser noch in seinem Manifest “Die Schrift”:

„Es gibt jetzt Codes, die besser als die der Schriftzeichen Informationen übermitteln. Was bisher geschrieben wurde, kann besser auf Tonbänder, Schallplatten, Videobänder oder Disketten übertragen werden. Künftig wird mit Hilfe der neuen Codes besser korrespondiert, Wissenschaft getrieben, politisiert, gedichtet und philosophiert werden können als im Alphabet.“

Tja, heute kann man nur noch traurig darüber schmunzeln. Am effektivsten und am dauerhaftesten für die Archivierung hat sich noch immer das Buch erwiesen, totgesagt und schwachgeredet.

Der Bibliothekswissenschaftler Uwe Jochum warnt vor der Alterung der Hardware digitaler Speichermedien, die es notwendig mache, die Systeme alle drei Jahre auf neue, kompatible Versionen umzustellen.

Das Ergebnis der Konferenz zur Digitalen Langzeitarchivierung in Frankfurt a. M. hat viele Fragen aufgeworfen, aber keine Antworten gefunden. Man einigte sich nur darauf, dass die Kräfte auf europäischer Ebene gebündelt werden müssen, um die vielfältigen Probleme rasch und möglichst ressourcenschonend zu lösen. Wichtig dafür ist die Standardisierung von Workflows und Prozessen für die digitale Langzeitarchivierung.
Neil Beagrie von der British Library warnte davor:

„Die Risiken, die mit einem Nachlassen der gemeinsamen Bemühungen verbunden sind, sind kaum zu kalkulieren. Wir stehen alle in der Pflicht, das Bewusstsein für die Bedeutung dieser globalen Herausforderung hochzuhalten“.

Quellen:
Werner, Hendrik: Digitale Gedächtnisse bekommen Alzheimer auf WELT ONLINE
Experten vereinbaren multinationale Zusammenarbeit bia Börsenblatt Online

Mehr Informationen:
Herausforderung: Digitale Langzeitarchivierung. Strategien und Praxis europäischer Kooperation

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