Das Gedächtnis der Nation: 100 Jahre Deutsche Nationalbibliothek

371 Regalkilometer und kein Ende. Seit 1912 sammeln die öffentlichen Bibliothekare in Leipzig, seit 1947 auch noch in Frankfurt am Main: alles, was in Deutscher Sprache erscheint, gedruckt und auf Platte, CD oder DVD. Eine Mammutaufgabe, die sich lohnt, wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann betont.

Die Deutsche Nationalbiblitothek:
www.dnb.de/100jahre

Vor 100 Jahren wurde die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig gegründet

Es wurde ja dieses Jahr schon mit zwei Blogbeiträgen von Dörte an den 100. Geburtstag der Deutschen Nationalbibliothek erinnert. Aufgrund des heutigen geschichtsträchtigen Datums gratuliert bibliothekarisch.de der Nationalbibliothek pünktlich zum 100. Geburtstag. Am 3. Oktober 1912 gab der Börsenverein der deutschen Buchhändler die Gründung der Deutschen Bibliothek in Leipzig bekannt, Vorläufer der DNB, der größten Universalbibliothek Deutschlands.

Im folgenden Videoclip von dctp.tv spielt Helge Schneider Walter Wöhler von altem Schrot und Korn. Bilder kann er nicht leiden. Er wird hierbei interviewt von Alexander Kluge. Das Interview ist auf sehr humorvolle Weise gestaltet und nimmt die .

Urheberrecht und das Aus für Digitale Bibliotheksangebote

Digitale Angebote der DNB wurden vom Netz genommen…” lautete mein Blogbeitrag vor knapp einer Woche zum Schließen der Angebote “Exilpresse digital” und “Jüdische Periodika in NS-Deutschland”. Da vermutete ich noch:

“Aus rechtlichen Gründen” heißt es in der Begründung. Nichtssagend und alles implizierend. Vermutlich geht aus aus “urheberrechtlichen Gründen” nicht, aber ein Hinweis auf dies, würde aus meiner Sicht den Ärger etwas mildern.

Genauer hätte ich sagen müssen, den Ärger etwas mildern, den die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) abbekommen hat deshalb. Ärgerlich bleibt es dennoch. Im Grunde ist es so, dass die Debatte um den Schutz geistigen Eigentums dafür sorgt, dass die DNB u.a. die Ausgaben der Exilzeitung Aufbau nicht mehr verfügbar macht. Ursache ist die unklare Urheberrechtslage, die zu diesem Schritt zwingt und somit wichtige Einblicke in eine Epoche der Geschichte zurück ins Versteck treibt.

Die Einrichtung muss derzeit für jeden Text der Zeitschrift im Einzelfall prüfen, ob diese online gestellt werden. Zwar hat der Aufbau-Verlag die Archivierung begrüßt, aber er kann das nicht erlauben, da er sich zum Zeitpunkt, als diese Texte verlegt wurden, die Rechte für diese damals unbekannte Nutzung nicht sichern konnte.

Matthias Spielkamp von iRights.info erklärt die Ursachen in einem Interview im Deutschlandradio. Darin macht er deutlich, warum “Gedächtsnisorganisationen” wie Museen, Bibliotheken udn Archive ihren Aufträgen dank des Urheberrechts nicht nachkommen dürfen. Spielkamp fordert u.a.:

“Wenn Gedächtnisorganisationen das tun, wofür sie eigentlich existieren, dann darf das keine Urheberrechtsverletzung sein.”

Nationalbibliotheken vs. Urheberrecht, 06.05 min.

Spielberg plädiert im Rahmen des dritten Korbs der Urheberrechtsnovelle für eine Bereichsausnahme, die sehr umfassend wäre, aber Bibliotheken erlaubt, im Rahmen ihrer Arbeit, Werke zu digitalisieren und in angemessener Form einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne im Einzelfall jeden Urheber überprüfen zu müssen.

Auf der anderen Seite sollte man in Deutschlands Bibliotheken darüber nachdenken, ein entsprechendes Risikomanagment einzuführen, wie dies in vielen Bibliotheken schon der Fall ist, z.B.:

Kennt jemand andere Beispiele hier in Deutschland?

Warum Risikomanagement an Bibliotheken. Bei diesem wird abgewogen, wie hoch das Risiko einer Klage tatsächlich ist. Dies kann nach reiflicher Überlegung dazu führen, dass ein Risiko als gering eingeschätzt wird und man dann trotz rechtlicher Bedenken z.B. eine digitalisierte Sammlung online zugänglich macht. Neben den Risiken werden auch pragmatische Gesichtspunkte in die Entscheidungen einbezogen.

Digitale Angebote der DNB wurden vom Netz genommen…

Fehler 404 – irgendwie schon, wenn man momentan die “Exilpresse digital” oder “Jüdische Periodika in NS-Deutschland” nutzen möchte. Dort kriegt man zwar nicht die Fehlermeldung angezeigt, aber den folgenden Text:

Die beiden Angebote „Exilpresse digital“ und „Jüdische Periodika in NS-Deutschland“ können aus rechtlichen Gründen nicht bereitgestellt werden.
Beide Dienste sind nach einer Übergangszeit in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main nutzbar.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leitung des Deutschen Exilarchivs 1933-1945, Dr. Sylvia Asmus.

Die beiden Angebote der Deutschenen Nationalbibliothek sind offensichtlich seit dem 27.6.2012 nicht mehr zugänglich. Man teilt auf der Seite der Zielsetzung mit:

Dieser Dienst ist nach einer Übergangszeit in den Lesesälen der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt am Main nutzbar.

“Aus rechtlichen Gründen” heißt es in der Begründung. Nichtssagend und alles implizierend. Vermutlich geht aus aus “urheberrechtlichen Gründen” nicht, aber ein Hinweis auf dies, würde aus meiner Sicht den Ärger etwas mildern. Natürlich wäre es auch gut zu wissen, ob man die Rechtslage prüft, um möglichst den alten Service wieder anbieten zu können. So jedoch schließt man zwei wichtige Quellen für die historische Forschung und zwingt somit die vielleicht inzwischen “verwöhnten” Nutzer wieder zu Bibliotheksreisen, obwohl das digitale Angebot dies eigentlich unnötig macht.

Aufmerksam geworden über:
Graf, Klaus: Abschaltung “Exilpresse digital” und “Jüdische Periodika in NS-Deutschland”, Archivalia

100 Jahre Deutsche Nationalbibliothek

Einhundert Jahre Deutsche Nationalbibliothek (DNB) – zu diesem Jubiläum bietet die DNB nicht nur viele Veranstaltungen sondern auch ein Mitmach-Projekt für ihre Nutzer unter dem Titel “Wir sind ein Jahrgang!“.
100 Jahre DNB
Einhundert Jahre DNB heißen 100 Sammlungsjahrgänge von 1913 bis 2012. Für jedes Jahr möchte die Nationalbibliothek ein Bild von Ihnen mit einem Buch, einem Musiktitel oder einer anderen Veröffentlichung aus Ihrem Geburtsjahrgang. Diese Bilder sollen den Rahmen für ein großes Bildmosaik bilden.

Die Einsendungen aus insgesamt 100 Jahrgängen bilden nicht nur ein Bild unserer Gesellschaft sondern zeigen auch wie vielfältig die Interessen und Geschichten der Einzelnen sind.

Wir sind ein Jahrgang – Nachgefragt bei… der Deutschen Nationalbibliothek from CrowdsourcingDE on Vimeo.

Die Bilder werden unter einer CC BY-SA 3.0 bzw. unter der Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication veröffentlicht.

Über das Teilnahmeformular sollten Sie Ihre Kontaktdaten (wenn Sie möchten, kann später auch nur der Vorname öffentlich angezeigt werden)und Ihr Geburtsjahr sowie ein Foto. Das Foto sollte Sie mit dem gut sichtbaren Medium zeigen. Können Sie das Medium nicht konkret zeigen können, werden Sie kreativ, um darzustellen, warum dieses Werk für Sie etwas Besonderes ist. In einem kurzen Text schildern Sie Ihren persönlichen Bezug zu diesem Medium und/oder Büchern bzw. Musik.

Gerne können Sie an dieser Stelle auch Bezug auf Ihren Geburtsjahrgang nehmen.

Bei Fragen und technischen Problemen wenden Sie sich einfach an die Redaktion dieses Angebotes.

Sie finden weitere Informationen zu Ein Jahrgang auf
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Interessant sind auch die Ausgaben des Jubiläumsmagazins (1. Ausgabe).

Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig eröffnet

Heute wurde endlich der langerwartete und schwer benötigte Erweiterungsbau der Deutschen Bücherei in Leipzig feierlich eröffnet. Der vierte Erweiterungsbau der fast 100jährigen Bibliothek kostete rund 59 Millionen Euro. Er verbindet nun in Form eines aufgeschlagenen Buches das Hauptgebäude von 1912 mit den weniger hübschen, aber sehr markanten Büchertürmen, die während der fast vierjährigen Bauzeit ebenfalls mit einer neuen Fassade versehen wurden.

Der Neubau besteht aus neun Stockwerken, wovon drei unterirdisch liegen. Der Bibliothek stehen nun 14.000 Quadratmeter mehr zur Verfügung, darunter fast 11.000 qm dringend benötigte Magazinfläche. Um die neuen Magazine in die Ablauforganisation der DNB einzubeziehen, mussten rund 170 Regalkilometer Medien bewegt und umgesetzt werden. Für weitere Medien wurden jetzt insgesamt neue 136 km laufende Regalfachböden geschaffen. Auch für eine konstante Luftfeucht von 50% bei 18°C ist gesorgt. Die Bibliothek setzt dabei auf ein innovatives Konzept der Geothermienutzung, wobei 48 Erdwärmesonden mit einer Bohrtiefe von ca. 124 Metern in den Erdboden zu einer Halbierung der Energiekosten gegenüber konventionellen Methoden führen sollen.

Entworfen wurde der Bau von der Stuttgarter Architektin Gabriele Glöckler, die als Siegerin eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbes hervor ging. Als Idee liegt das Konzept von “Umschlag – Hülle – Inhalte” der Gestaltung zugrunde und das Gebäude macht in dieser Form auch seine Funktion als Büchermagazin sichtbar.

“Mit der Umsetzung der Vierten Goldbergvariation von Bach in abgestuft rote Fassadenelemente wird zugleich auf das Deutsche Musikarchiv und die Musiktradition der Stadt Leipzig angespielt”, führt Glöckler weiter aus.

Neben den neuen Magazinen wird im vierten Erweiterungsbau auch das Deutsche Buch- und Schriftmuseum untergebracht, welches im März des nächsten Jahres eröffnet werden soll. Außerdem ist dort das Deutsche Musikarchiv untergebracht, welches von Berlin nach Leipzig umgezogen ist. Der Neubau beherbergt neben dem Lesesaal des Musikarchivs auch die Räume der Anne-Frank-Shoa-Bibliothek.

Bewundert werden kann dieser architektonisch gelungene Neubau im hier verlinkten Video :video: .

Die Deutsche Bücherei, der Leipziger Teil der Deutschen Nationalbibliothek sammelt seit 1913 das gesamte deutsche Schrifttum aus dem In- und Ausland, sowie Übersetzungen deutschprachiger Werke und Germanica (fremdsprachige Werke über Deutschland). Durch das Pflichtexemplargesetz müssen alle Verlage zwei Exemplare möglichst unaufgefordert und kostenlos an die Bibliothek liefern. Die Doppelexemplare sind ein Überbleibsel der deutsch-deutschen Teilung. Der gemeinsame Bestand der beiden Standorte beträt momenta etwa 26 Millionen Bücher, Zeitschriften und andere Medien. Ca. 14,5 Millionen sind in Leipzig.

Quellen:
26 Millionen Bücher und Medien lagern in der Nationalbibliothek, The EpocheTimes::online
Deutsche Nationalbibliothek Leipzig : Feierliche Eröffnung des Erweiterungsbau, infoTV Leipzig
Kulturstaatsminister eröffnet Erweiterungsbau der Nationalbibliothek, Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek

Bitkom-Leitfaden zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Bitkom, der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) haben sich über einen Leitfaden zum Umgang mit der Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Nationalbibliothek verständigt.

Oktober 2008 wurde die Pflichtablieferung von Netzpublikationen im Rahmen der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” (PflaV) festgeschrieben. Es sollen nunmehr nicht nur “körperliche Medienwerke” (Printmedien, Datenträger), sondern auch “unkörperliche Medienwerke” (Online-Medien) dauerhaft gesammelt und archiviert werden.

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und auch die PflaV lassen viele Fragen offen.

Welche Webpublikationen werden erfasst? Sind betroffene Online-Autoren verpflichtet, selbst relevante Publikationen einzureichen? In welcher Form müssen zu erfassende Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden? Und wird man bestraft, wenn man der Pflichtablieferung nicht nachkommt?

§ 3 Abs. 3 DNBG bezeichnet ohne genauere Unterteilung als Medienwerke in unkörperlicher Form “alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. Recht schnell nach Inkrafttreten der PflaV wies die DNB darauf hin, dass nicht alle Blogger, Foren- oder private Websitebetreiber aktiv an die Nationalbibliothek herantreten müssen oder zu den Betroffenen zählen. Aber Unklarheiten blieben dennoch bestehen.

Der nun veröffentlichte Leitfaden (öffnet sofort) von Bitkom und DIHKsoll den potentiell Betroffenen helfen, die Auswirkungen auf ihre Angebote einschätzen und Missverständnisse im Vorfeld ausräumen zu können.

Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss.

Die Webanbieter müssen nicht befürchten, dass sie ohne Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek zur Abliegerung verpflichtet sind und dass sie so auch nicht mit einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen.

Die DNB setzt vor allem auf eine automatische Sammlung der Inhalte durch Harvesting. Sie kann daher aus technischen Gründe nicht jede digitale Veröffentlichungsform im Internet sammeln, sondern nur solche, die “vergleichbar mit entsprechenden körperlichen Werken” und frei zugänglich sind. Eingeschränkt zugängliche Online-Werke unterliegen der Abgabepflicht, wenn durch ein entsprechendes Entgelt – wie bei E-Journals üblich – jeder Zugang erhalten kann. Die DNB erarbeitet Kriterien zu den von einer Ablieferungspflicht betroffenen Publikationen, um für eine mittel- und langfristige Sicherheit bei den Betroffenen zu sorgen.

Der Leitfaden, der von der Bitkom zur Verfügung gestellt wird, wird ständig aktuell gehalten und entsprechenden Veränderungen angepasst. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung der Frequently Asked Questions der DNB

Auf Länderebene ist der Entwicklungsstand, sowohl was die gesetzlichen Regelungen zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen als auch die technische Seite angeht, von Bundesland zu Bundesland derzeit noch sehr heterogen.

Leitfaden

Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (öffnet sofort) – Bitkom

Quelle

Leitfaden zur Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen veröffentlicht via heise online
Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat – bitkom
Information zum derzeitigen Stand der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek 28.01.2009 des Sozialdienst katholischer Frauen

Richtfest für die Deutsche Nationalbibliothek

Heute wird das Richtfest für den Bibliotheksneubau des Erweiterungsgebäudes der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig gefeiert. Der Bau wurde nötig, da das historische Bibliotheksgebäude platztechnisch aus allen Nähten zu platzen drohte. Das neue Haus schafft hier Abhilfe mit 14.000 Quadratmetern. Es handelt sich um einen neustöckigen Bau mit drei unterirdischen Magazinen.

In diesem Neubau sollen unter anderem das Deutsch Buch- und Schriftmuseum sowie das Deutsche Musikarchiv Berlin untergebracht werden. Der 50 Millionen Euro teure Bau soll im Herbst kommenden Jahres fertiggestellt sein.

Quelle:
Richtfest für Bibliotheksneubau bei mephisto 97.6 (Uni Leipzig)

2008: Start der Sammlung von Netzpublikationen

Das Börsenblatt online berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag zur Sammlung von Netzpublikationen ab 2008 nachkommen will. Begonnen wird mit Monographien ausgewählter Partner. Gerade aus Sicht der Verleger scheinen viele Aspekt allerdings noch unklar.

Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Die DNB möchte den Verlagen ihre Bedingungen jedoch nicht diktieren, sondern mit ihnen zusammen Lösungen finden.

Quelle:
Lutze, Doreen: DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen via Maikatze liest

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