unglue.it – Crowdfunding für bereits publizierte Bücher

Das Portal unglue.it hat sich zum Ziel gesetzt, bereits publizierte Bücher mittels Crowdfunding als E-Books unter CC-Lizenz verfügbar zu machen:

When you buy a book, you get a copy for yourself. When you unglue it, you give a copy to yourself and everyone on earth.

Derzeit laufen auf der Plattform drei “campaigns”, haben also drei Autoren einen Preis festgelegt, der durch die Netzcommunity erreicht werden muss, damit ihr Buch als DRM-freies E-Book auf dem Portal bereitgestellt wird. Weitere Werke kann man nach Registrierung zu einer Wunschliste hinzufügen. Finden sich genügend Interessierte, kann eine campaign gestartet werde, vorausgesetzt die Rechte lassen sich klären.

Eine interessante Idee – besonders, wenn man im ZEIT ONLINE-Artikel “Unglue.it befreit Bücher” darüber hinaus liest, dass der “Geschäftsführer Eric Hellman […] zuvor Kommunikations- und Entwicklungsplattformen für Bibliotheken [entwickelte]”. Und so verwundert es auch nicht, dass viele (amerikanische) Bibliothekarinnen und Bibliothekare unter den Unterstützern der Plattform sind. Bei den deutschen Kolleginnen und Kollegen (namentlich ekz bzw. Onleihe) scheint das Konzept laut Hänßler eher auf Skepsis zu stoßen, vor allem, was die Attraktivität der Titel angeht. Allerdings muss es m.E. ja auch nicht vorrangig um Bestseller gehen, sondern ein solches Verfahren einer nachträglichen “E-Bookisierung” könnte z.B. auch für vergriffene Werke spannend sein (was derzeit ja durchaus schon von einigen Bibliotheken als Print-on-Demand Service (kostenpflichtig) angeboten wird, mit dem Unterschied, dass dann eben nur eine Person etwas davon hat).

Und noch ein anderer Aspekt ist spannend: die Autorinnen und Autoren bekommen durch die Resonanz auf die von ihnen festgelegte und zu finanzierende Summe eine Aussage über den realen Wert ihres Werks (denn es wurden auch schon campaigns wieder geschlossen, die nicht genügend Förderer fanden). Dies könnte natürlich auch manche Autorinnen und Autoren davon abhalten, sich dieser öffentlichen Bewertung zu stellen.

Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass es (nicht nur im Bereich E-Books) zunehmend mehr Versuche gibt, unterschiedliche Geschäftsmodelle auf ihre Tragfähigkeit in der digitalen Welt zu testen und zu etablieren. Welche sich durchsetzen, werden im besten Fall letztlich die Nutzer entscheiden.

Quelle: Boris Hänßler: Unglue.it befreit Bücher, ZEIT ONLINE

Analoges DRM

Analoges Digital Rights Management

Hier ein Bild unter dem Motto: Was es nicht alles gibt…

Analoges DRM

Analoges DRM, Bild: Dr. E. Steinhauer

Ob dies ernsthaft abschreckt? Wie wird eine Zuwiderhandlung verfolgt? Digital? Und wie war das nochmal mit der Privatkopie? Ist das die Zukunft? Handelt es sich dabei um eine wirksame technische Schutzmaßnahme oder darf man sie getrost umgehen, da sie unwirksam ist?

DRM funktioniert für Bibliotheken nicht

Digital Rights Management (DRM) ist für Bibliotheken ein ganz schwieriges Thema. Das hat wenig damit zu tun, dass sie den Verlagen bewusst Paroli bieten wollen, aber verschiedene Zwänge führen dazu, dass DRM für viele Bibliotheken ein Kriterium ist, dass zum Ausschluss eines Verlagsangebotes führt.

E-Books sind ein Thema, dem gerade wissenschaftliche Bibliotheken vermehrt Aufmerksamkeit schenken und das für die Rolle der Bibliotheken in der Wissenschaftsversorgung als eines von vielen elektronischen Medien eine entscheidende Rolle spielen wird. Schon jetzt ist zu beobachten, dass die Bibliothek sich mehr denn je als Lernort etablieren muss, da die Bibliothek als Zugangsort zur Information zunehmend an Bedeutung verliert.

Bei Zeitschriften haben sich durch große Datenbankstrukturen im Hintergrund einige Zugangs- und Lizenzformen mehr oder weniger als Standards etabliert. Der Einzelzugang zu elektronischen Zeitschriften lässt sich in Bibliotheken kaum noch beobachten und ist auch kaum zu händeln, soll die Nutzung lizenzgemäß erfolgen, der Service der Bibliothek aber nicht darunter leiden.

Reinhard Trudzinski, stellvertretender Direktor der UB der TUHH spricht deutlich die Kriterien an, nach denen er und sicherlich auch viele andere Hochschulbibliotheken ihre Lieferanten auswählen. Und das sollte für Verlage deutlich machen, warum sie auf Digital Rights Management (DRM) verzichten sollten.

Die Bedeutung elektronischer Medien steigt, sieht man den zunehmenden Anteil elektronischer Medien an der Gesamtzahl der Neuerwerbungen. Die TU Hamburg-Harburg setzt bei ihren technikaffinen Kunden progressiv auf die Anschaffung von E-Books und wird in den Nutzungszahlen in ihrer Politik bestärkt. Auch eher skeptische Bibliotheken erkennen, dass sie ihren Bestand mit digitalen Medien ergänzen müssen.

Trudzinski sieht noch viel Marktpotential für eine zunehmende Umstellung auf E-Books, das derzeit durch die bestehende Preis- und Vertriebspolitik der Verlage mehr als nur gehemmt wird. Besonders im Bereich von Lehrbüchern verzeichnen Bibliotheken eine starke Nachfrage, wenn sie auch im Interesse ihrer Nutzer weiterhin Exemplare in gedruckter Form erwerben würden. Bisher sind jedoch die elektronischen Angebote der Verlage nur auf wenige ausgewählte Titel beschränkt. Trudzinski:

Meine Vermutung ist, dass die Verlage ein Wegbrechen von Printumsätzen befürchten. Letztlich geht es beim E-Book um die Vermarktung einer Datei als Wirtschaftsgut. Es bleibt spannend, welche Entwicklungen hier noch auf uns zukommen. Entscheidend wird am Ende die Kundennachfrage sein.

Bibliotheken stehen in einem Kreuzfeuer. Als Einrichtung ihrer Hochschule ist es ihr Auftrag, die Literaturversorgung ihrer Einrichtung, in einigen Fällen auch einer ganzen Region im Rahmen eines Sammelauftrages sicherzustellen. Ihre Leser erwarten dabei einen auf ihre Bedarfe abgestimmten Mix aus gedruckten und elektronischen Büchern, wobei wie oben schon erwähnt die Bibliothek als lokaler Ort mehr und mehr eine Aufgabe als Lernort übernimmt, der sowohl für Einzel als auch für Gruppenarbeit zur Verfügung steht. Informationen werden auf dabei auf sehr unterschiedliche Weise beschafft, aber auch hier ist mehr und mehr zu sehen, dass der eigene Laptop als mobiles Büro Stift und Papier ersetzt. Meine eigenen Beobachtungen in den letzten Jahren zeigen, dass manche(r) Studierende glaubt, auf diese “Accessoires” ganz verzichten zu können. Hier stehen elektronische Medien, die auf diesen mobilen Büros gelesen werden können, eine zunehmend wichtigere Rolle.

Bibliotheken sehen sich in dieser Entwicklung vor dem Problem, dass sie im Rahmen ihres Sammelauftrages alle relevante Literatur erwerben müssen, bei bestenfalls gleichbleibenden Etats, d.h. sie müssen ihren Auftrag der Literaturversorgung erfüllen trotz Preissteigerungen bei Büchern, Zeitschriften und Datenbanken, die deutlich höher ausfallen als die Budgetanpassungen.

Um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben und nicht in der Menge von Informationsanbietern im World Wide Web unterzugehen, müssen sie in der Lage sein, Literatur- und Lernressourcen zeitgemäß anbieten und zugänglich machen zu können. Das heißt natürlich, dass sich entsprechende Budgets brauchen, u.a. für Personal, Raum und Medienerwerb.

Im Hinblick auf die lizenzierten elektronischen Medien müssen die Bibliotheken sicherstellen, dass sie im Internet-Umfeld als Serviceleister wahrgenommen werden. Dafür muss deutlich werden, welche Produkte über die Bibliotheken bereitgestellt werden und welche sie finanzieren.

Derzeit speist sich der Erwerb von Print- und E-Medien aus drei Richtungen. Einmal erfolgt er über (ortsansässige) Buchhandlungen (die unterstützt werden sollen), andererseits über Agenturen oder direkt über den Verlag. Auswahlkriterien für diese Vertriebswege sind die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Servicequalität sowie die Schnelligkeit und besonders bei Informationsangeboten ohne Preisbindung spielt der Preis natürlich auch eine Rolle.

Gerade im letzteren Fall kann die Entscheidung nicht so einfach sein.

Der Handel bietet ausländische Bücher oft zu unterschiedlichen Konditionen an: Bei Anbieter A erhalte ich höhere Prozente auf die Erzeugnisse des Verlags A, bei Verlag B kann sich das Verhältnis umkehren und Anbieter B günstiger sein – entsprechend steuern wir die Bestellungen.

Im elektronischen Bereich und gerade bei dem doch noch sehr neuen Marktsegment “E-Books” sind die Anbieter noch sehr diversifiziert. Die UB der TUHH arbeitet beim Bezug elektronischer Bücher derzeit mit acht Verlagen beziehungsweise Verlagsgruppen zusammen. Große Bibliotheken haben den Vorteil, Pakete finanzieren und somit bestellen zu könne, wobei auch sie bevorzugt Einzeltitel kaufen würden, um ihren Sammelauftrag optimaler erfüllen zu können. Kleine Bibliotheken mit einem kleinen Etat können sich Pakete meist nicht leisten, obwohl sie im Einzeltitel-Preis-Leistungsverhältnis meistens am günstigsten sind. Über die Schwierigkeiten habe ich bereits Ende August bei Plan3t.info berichtet.

Für eine technisch-wissenschaftlich ausgerichtete Bibliothek kann man mit acht Anbietern den Markt für das Fachgebiet schon gut abdecken, da die Konzentration und Monopolbildung dort stark verbreitet ist. Je geisteswissenschaftlicher Bibliotheken ausgerichtet sind, desto schwieriger wird es überhaupt passende E-Book-Angebot zu finden und desto diversifizierter sind nicht nur Anbieter sondern auch Plattformen. Und das bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Jeder Verlag hat eigene Lizenzbestimmungen. Bei jedem Verlag erhält der Nutzer andere Nutzungsrechte und auch häufig Zugang zu einer auf den Verlag zugeschnittenen Plattform. Auch für die Bibliotheken bedeutet dies eine große Belastung. Dies endet nicht mit der unterschiedlichen Verwaltung der Medien im Bibliotheksbackend, sondern bedeutet auch, dass Bibliothekare sich in zig unterschiedlichen Plattformen auskennen müssen, um ihre Leser so beraten zu können, dass diese auch mit den technischen Anforderungen klarkommen. DRM verschärft diese Situation, da hier häufig zusätzliche Programme heruntergeladen werden müssen. Auf Anhieb fallen mir zu viele verschiedene Nutzungsvarianten ein:

  • Frei zugänglich innerhalb des Campusnetzes (?) und über VPN (?)
  • Frei zugänglich innerhalb des Campusnetzes und von Zuhause aus, nach persönlicher Anmeldung innerhalb des Campusnetzes, aber nicht über VPN
  • Zugänglich innerhalb des Campusnetzes nach persönlicher Anmeldung, um alle Funktionen nutzen zu können, aber keine Nutzung von Zuhause aus
  • Zugang mit der persönlichen Rechenzentrumskennung der wissenschaftlichen Einrichtung
  • Und … und … und … natürlich noch ergänzbar mit der Zahl gleichzeitiger Zugriffe…

Das dann noch in Kombination mit verschiedenen Plattformen, auf denen gesucht werden muss, unterschiedlichen Suchsyntaxen und den evtl. noch zusätzlich zu installierenden Readern ist für keinen der Beteiligten mehr nachvollzieh- und erklärbar.

Trudzinski erklärt:

Hier hoffen wir, dass sich mittelfristig die DRM-freie Nutzung der Inhalte durchsetzt. DRM-freie Nutzung bedeutet, das das lizenzierte Produkt für unsere Leser praktisch einsetzbar ist, ohne dass proprietäre Programme, zum Beispiel von Adobe, die Nutzbarkeit einschränken.

Glauben Bibliothekare wirklich daran, dass auf DRM-Schutz verzichtet werden kann? Frage ist doch eher, glauben Verlage wirklich, dass es ohne DRM oder besser gesagt die teuren Methoden des Digital Rights Enforcement, d.h. des zwangsweisen Durchsetzens von Kopierschutz, nicht geht? Diese Diskussion hatten wir hier im Blog bereits ettliche Male. Und viele Verlage setzen heute bereits bewusst auf DRM-freie Produkte. Die Erfahrungen der Musikindustrie sollten doch eigentlich dazu ermutigen.

Kleinere Verlage brauchen Mut für einen DRM-Verzicht. Den können Bibliotheken ihnen nicht machen. Doch stellt sich gerade für die kleinen Verlage die Frage, ob die Verfügbarmachung ihrer Bücher für verschiedene Plattformen nicht sinnvoller ist und durch einen Verzicht auf DRM nicht auch einfacher und somit kostengünstiger wird.

Große Aggregatoren könnten für Bibliotheken hingegen eine Erleichterung bei der Verwaltung und Vereinheitlichung der Lizenzen bedeuten. Doch Erfahrungen der UB der TUHH zeigen, dass bessere Nutzungsmöglichkeiten meistens dann möglich sind, wenn die Medien direkt über den Verlag bezogen werden. Aber auch die Aggregatoren bieten interessante Lösungen an, wie die Patron Driven Acquistion oder spezielle Just-in-Time-Dienstleistungen, die aus Sicht Trudzinskis mittelfristig – außerhalb der Kerngebiete des Erwerbungsprofils – in Betracht gezogen werden sollten. Für kleinere Bibliotheken entstehen bei Aggregatoren oft zusätzliche Kosten, die häufig in keiner Relation zum vorhandenen Erwerbungsetat für elektronische Medien stehen.

Quelle:
“Wir hoffen, dass sich die DRM-freie Nutzung von E-Books durchsetzt”, Reinhard Trudzinski im Interview mit Christian Oliver Winter, Börsenblatt.net

DRM schützt vorm Benutzen

Digital Rights Management (DRM) wird von digitalen Content-Anbietern noch immer gerne als Schutz gegen Piraterie angewendet. Dies stellen drei Ökonomen der Rice und der Duke Universität in Frage. Mit ihrer Spieletheorieforschung zeigen Sie einmal auf, dass die Beschränkungen durch DRM illegale Handlungen sogar provozieren können. In vielen Fällen ist es durch die technischen Beschränkungen schon illegal, soetwas wie das Erstellen einer Backup-Kopie heruntergeladener Musik zu erstellen. Wenn dazu noch Nachteile in der Nutzung entstehen, z.B. bei der Installation und dem Spielerlebnis von Games, kann dies die Konsumenten direkt in die Piraterie treiben.

Das besagte Paper trägt den Titel “Music Downloads and the Flip Side of Digital Rights Management Protection“. Darin kommen die drei Wissenschaftler zur Erkenntnis, dass unter gewissen Bedingen der Verzicht auf DRM-Restriktionen sogar zu einer Zunahme des Verkaufs legaler Downloads führen kann. Dies geht aber mit der Abnahme von Verkäufen der traditionellen CDs, aber auch der Piraterie einher. Damit widerspricht der Einsatz von DRM dem eigentlichen Ziel, Piraterie zu verhindern.

Nach einem auf der Spieltheorie beruhenden Test und den daran anschließenden Berechnungen, kommen die drei Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass durch die Einführung DRM-freier Musik ein stärkerer Wettbewerb zwischen traditionellen Formaten und legalen Downloads entstehe und dies zum Sinken der Preise der CD und später der Downloads führen würde. Die sinkenden Downloadpreise würden wiederum einige “Verbraucher” dazu bringen, vom Diebstahl abzurücken und Downloads legal zu erwerben, womit die Piraterie sinken würde. Aber ein gleiches Ergebnis würde sich ergeben, wenn Downloads mit DRM keine Nachteile gegenüber den DRM-freien hätten.

Die Vorteile für die Käufer überwiegen. Käufer traditineller CDs kaufen billiger, Konsumenten legaler Downloads erhalten die bessere Qualität der DRM-Freien Alben und jene, die Musik stehlen kommen einfacher an ihre Musik, wenn diese generell DRM-frei ist. Letzteres ist sicherlich kein Argument für die Hersteller und Verkäufer, aber zeigt, dass alle Konsumenten des Musikmarktes davon profitieren.

Im Bereich der Musik setzen die große Labels wie EMI, Universal, Warner und auch Apple inzwischen auf DRM-freie Musik (mal abgesehen von forensischen DRM-Maßnahmen wie digitalen Wasserzeichen). Andere Anbieter digitaler Inhalte sind noch nicht bereit, ihre Konsumenten darin zu unterstützen, auf gestohlene Inhalte zu verzichten.

Widerwillig beginnt die Spieleindustrie unter bestimmten Bedingungen auf zu restriktive DRM-Maßnahmen zu verzichten und dem Beispiel der Musikindustrie zu folgen. Z.B. hat EA das Installationslimit für das Spiel “Spore” angehoben, denn gerade viele Gamer sehen in DRM ein großes Problem. Dank DRM wird es immer schwieriger, sich einfach nur hinzusetzen und zu spielen.

“Game publishers of all stripes are getting greedy, and putting out games that are rushed, buggy, deliberately incomplete, and addled by bone-headed DRM schemes that serve mainly to frustrate legit players.”

Dem Paper der drei Wissenschaftler zufolge ermutigen die sehr starken Beschränkungen durch DRM im Originalspiel von Spore tausende Spieler geradezu, sich eine illegale Kopie zu besorgen.

Durch DRM kann der legale Kauf eines Produkts sehr schnell zu einer Selbstbestrafung werden, denn der Kaufende gibt noch Geld dafür aus, dass er sein Produkt nur eingeschränkt nutzen kann. Hätte er dieses illegal irgendwo herunter geladen, ginge er zwar ein kalkulierbares Risiko ein, erwischt und bestraft zu werden, aber dies ist für eine vollständig nutzbare Version nur ein geringer Preis. Diese Studie hat viele interessante Aspekte, die auch im Verlagswesen einige Punkte zum Nachdenken bieten, wenn es um den Schutz der Inhalte geht. Manche Entscheidungen der Verlage gegen DRM wirken halbherzig.

Quellen:
Removal of restrictions can decrease music piracy, Presseerklärung, Rice University
Lasar, Mathew: A game we all win: Dumping DRM can increase sales while reducing piracy, ars technica

YouTube unterstützt Creative Commons

Wie im GoogleWatchBlog (und diversen anderen Quellen) nachzulesen, unterstützt die Videoplattform YouTube seit neustem Creative Commons Lizenz.

Jeder der Videos hochlädt, kann entweder die normale YouTube Lizenz oder eine Creative Commons Lizenz vergeben. Des weiteren kann jeder die Videos die unter Creative Commons stehen, für eigene Projekte/Videos etc. nutzen.
Natürlich müssen die Inhalte den aktuellen Copyright Regelungen von YouTube entsprechen.

Im YouTube Helpcenter gibt es die wichtigsten Informationen nochmal zusammengefasst.

Weiterer Lesestoff zum Thema u.a. bei
Creative Commons
Giga.com
boingboing

Verleger kehren DRM nicht wirklich den Rücken

DRM von Adobe wird laut Johannes Haupt von Lesen.net bei 3/4 aller Großverlage eingesetzt, d.h. DRM ist ein Thema in Verlagen. Dass es in der Branche eine kleine Diskussionen zu diesem Thema gibt, zeigt sich nur mittelbar, so z.B. in der Meldung, dass der Campus-Verlag einen DRM-Verzicht verkündete.

Der Campus-Verlag erklärte, auf “harte” Digital Rights Management-Maßnahmen (DRE) verzichten zu wollen und dafür ein neues, digitales Wasserzeichen (Social DRM) von HGV einzusetzen, um so den Schutz der Urheberrechte bei seinen PDF-Büchern sicherzustellen.

Geworben wird mit der Unabhängigkeit von verwendeten Lesegeräten und den dadurch fehlenden technischen Hürden. Wissen muss der Käufer, dass beim Download ein individuelles Wasserzeichen erzeugt wird, welches eindeutig dem Käufer des PDFs zugeordnet wird. Dabei werden sichtbar und unsichtbar die PDF-Version des E-Books mit der Transaktionsnummer Ihrer Bestellung mehrfach markiert. So lassen sich zwar Kopien weitergeben, aber sie lassen sich immer zum Käufer des Ursprungdokuments zurückverfolgen, sollten illegale Kopien auftauchen.
Weiterlesen

Ein deutliches Signal gegen Digital Rights Management (DRM)?

“100 französiche Verlagen sagen NEIN zu DRM” – was für ein Signal. Über 100 französische Verlage hören einfach auf, DRM zu nutzen. Diese Verlage vertreiben derzeit 21.478 der erhältlichen E-Books, was etwa die Hälfte aller französischen E-Books ausmacht. Klingt super. Ist Augenwischerei. Sie verzichten einzig auf den harten, restriktiven Kopierschutz (Digital Rights Enforcement, DRE). Nur 7.823 Bücher werden komplett ohne jeglichen DRM-Schutz verkauft. Für die anderen 13655 E-Books verwenden die Verleger trotztdem weiterhin Wasserzeichen und andere “social” DRM-Maßnahmen, wodurch sie aber die Nutzung ihrer E-Books auf Geräten, die mit Adobe funktionieren oder auf Kindle-Readern erschweren. (Hier an dieser Stelle ist mir leider ein Verständnisfehler unterlaufen. Bitte lesen Sie dazu auch den zweiten Kommentar.)

Auf jeden Fall bemerkenswert ist die Aktion jedoch, weil sich die Verlage auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben und so den Marktführern im DRE-E-Book-Geschäft den passiven Kampf ansagen. Es ist aber auch ein Werben um das Vertrauen der Nutzer. Und viele Verlage haben bisher kein DRE eingesetzt oder scheuten bisher die Kosten dafür.

Dennoch wäre es wünschenswert, wenn auch deutsche Verleger ein deutliches Signal gegen die DRE-Bevormundung setzen würden. Für viele Käufer von E-Books wäre dies ähnlich wie bei der Musik ein postives, vertrauenserweckendes Werbesignal

Quelle:
DRM: 100 éditeurs disent non, Aldus-depius 2006, 16.02.2011 (mit Auflistung der Verlage)
Hoffelder, Nate: 100 French Publishers Say No To DRM, ebook newser, 18.02.2011

Onleihe – und jährlich grüßt das DRMurmeltier…

Wenn man dem Auftreten des Web-Dienstleisters DiViBib als Anbieter der Onleihe und der Verbreitung seines Angebotes bei Öffentlichen Bibliotheken glaubt, ist ein Überleben der Bibliotheken in einer digitalen Welt nur so möglich. Ben Schwan schreibt beim Blog der Heise Technology Review über die Onleihe, bei der die teilnehmenden Bibliotheken nun einen Teil ihrer Bestände gleich in digitaler Form online anbieten können.

Genauer betrachtet ist das Bild, welches Herr Schwan zurecht zeichnet ernüchternd. Ja, immer mehr Medien liegen digital vor und auch E-Books und E-Book-Lesegeräte erobern einen Markt. Natürlich ist es sinnvoll – nein, es ist notwendig -, dass Bibliotheken hier ein Angebot machen. Bei der Onleihe wird hier ein virtueller Gegenstand ausgeliehen, der dann für eine bestimmte Zeit (Stunden, Wochen) genutzt werden darf. Gegebenenfalls kann man diese Fristen auch verlängern. Das ist analog das gleiche Prinzip wie in der realen Welt und der einzige, mir erschließbare Vorteil liegt darin, dass ich dafür mein Sofa nicht mehr verlassen muss.

Bis jetzt nutzen das Onleihe-System über 130 Bibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch der Verband öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) hält derzeit knapp 15.000 Medien in dieser Form (VoeBB24) für die Ausleihe und Nutzung bereit. Voraussetzung für die Ausleihe ist der ganz normale Bibliotheksausweis. E-Books, Hörspiele, Filme, Videos und auch E-Paper können dann bequem digital entliehen werden. Gerade die E-Paper wie “Spiegel”, “FAZ”, “Süddeutsche Zeitung” oder das “Manager Magazin” werden sehr gerne genutzt, aber insgesamt ist das Angebot noch nicht zufriedenstellend:

Das Angebot reicht von eher unbekannteren Sachbüchern bis hin zu einigen Bestsellern.

Das Formatproblem konnte seit der Einführung der Onleihe nicht gelöst werden. Ton- und Filmdateien sind durch einen digitalen Kopierschutz (Digital Rights Enforcement) geschützt, welches dafür sorgt, dass Dateien nur mit dem Windows Media Player 11 abgespielt werden können, d.h. dessen Kopierschutz funktioniert zur Zeit nur unter Windows. Besitzer anderer Betriebssysteme sind daher von der Nutzung des Onleihe-Angebots ausgeschlossen. Bei tragbaren Abspielgeräten und Handys, auf die man während der Leihfrist die Medien übertragen kann, müssen ebenfalls mit Windows Media 11 oder mit Windows Mobile arbeiten. Apple-Jünger sehen hier alt aus.

Das Problem ist seit Jahren bekannt, aber es besteht seitens des Anbieters scheinbar / ganz offensichtlich kein Interesse, andere Lösungen zu finden und man richtet sich in den bestehenden Lösungen ein. Die Möglichkeit, überhaupt Zugang zu Informationen zu erhalten, wird dabei den Einschränkungen durch DRM übergeordnet. Bibliotheken akzeptieren diese Einschränkungen mit Hinweis auf die große Verbreitung des Microsoft Betriebssystems und halten somit an einem althergebrachten Geschäftsmodell (1:1 Zugang zu einem Medien) weiterhin fest, anstatt nach tragbaren Online-Lösungen zu suchen. Auf Dauer ist dies so nicht akzeptabel.

Mehr dazu:
Onleihe – eine neue Dienstleistung zahlreicher Bibliotheken, Bibliotheksportal, 11.02.2010
Fenn, Jürgen: Ernüchternde Erfahrungen mit der Onleihe, Schneeschmelze, 25.11.2009
Böhner, Dörte: Onleihe verschärft das Zugangsproblem, 06.10.2009
Hauschke, Christian: Onleihe – Kosten und Nutzen, Infobib, 14.01.2008
Sladek, Reiner: Onleihe nur für Microsoft-User, Telepolis, 03.09.2007

DRM für E-Books – Risiken und Nebenwirkungen des elektronischen Lesens

Unser Alltag wird zunehmend von Digitalen Gütern beherrscht, die uns zumeist per Download erreichen, wozu eben auch Software, Musikdateien und E-Books gehören. Doch man muss sich an der Stelle bewusst machen, dass man mit dem Download in der Regel auch einen Vertrag abschließt. Häufig jedoch sind die Regeln, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) der Inhalte-Anbieter aufgestellt werden, anders als die gewohnten für materielle Ware. iRights.info versucht die Online-Nutzer solcher Medien über die Veränderungen in Sachen Recht auf allgemeinverständliche Art zu informieren. Aber auch der kreative Prozess und seine rechtlichen Aspekte werden beachtet, u.a. im von Matthias Spielkamp und seinen Kollegen herausgegebenen P-/E-Book “Urheberrecht im Alltag: Kopieren, bearbeiten, selber machen” (2008), das ist persönlich auch heute noch als Einstieg in die Materie nur empfehlen kann.
E-Book-News hat mit Matthias Spielkamp über Kopierschutz und Digital Rights Management (DRM) in bezug auf das Lesen elektronischer Bücher.

Kopierschutz, DRM und Wasserzeichen

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 1 des Video bei YouTube
Kopierschutz selbst ist ein rotes Tuch bei den Lesern. Eigentlich müsste jeder Autor, der auf Kopierschutz setzt fürchten, dass ihm seine Leser das negativ auslegen. So gesehen haben in den seltensten Fällen die Autoren ein Interesse an
einem technischen Kopierschutz, sondern es sind die Firmen. Der Autor möchte seine Rechte durchsetzen, aber dies in dem bereits bestehenden rechtlichen Rahmen. Meist sind sie jedoch an ihre Verträge gebunden. Dabei Die Verlage gehen mit dem Einsatz von DRM viel weiter als Kopierschutz. Sie können sehr viel detaillierter Rechte abbilden. So kann heute bereits festgelegt werden, auf welchen Geräten die Dateien genutzt und wie oft sie kopiert werden dürfen. Dabei hebeln sie unter Umständen auch bestehende Gesetzesausnahmen aus. So können auch gemeinfreie Texte, die als E-Book angeboten werden, plötzlich nicht mehr ausgedruckt werden. Das Ganze wird technisch unterbunden und gehen eindeutig zu weit. Hier melden sich auch immer wieder Verbraucherschützer zu Wort. “Ausnahmen” wie die Möglichkeit, Auszüge im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken zu kopieren, technisch umzusetzen, ist zum Teil jedoch noch gar nicht möglich.

Außerdem ist es technisch betrachtet nahezu unmöglich, mit DRM eine 100prozentige Kontrolle zu erlangen, aber die Nutzbarkeit wird erschwert. Für 90 Prozent wird ein Umgehen des DRM-Schutzes unmöglich sein, aber es wird immer Leute geben, die sich einen Sport daraus machen werden, diesen Schutz zu knacken und dafür ein Programm zu erstellen, welches es anderen, weniger technisch versierten Menschen einfach macht, eine Kontrolle über die Dateien wiederzuerlangen.

Das Digitale Wasserzeichen ist vielleicht eine Alternative, aber bei E-Books kennt Spielkamp noch keine prominenten Beispiele, wenn es sich bei Hörbüchern aber auch bereits bewährt hat. Er hat Zweifel an einem wirklichen Erfolg, aber erkennt auch den Vorteil an, dass das Wasserzeichen dem Digital Rights Enforcement (hartes DRM) insoweit überlegen ist, dass keine Geräte-/Plattformabhängigkeit geschaffen wird. Die Wasserzeichen ermöglichen dabei zwar ein Zurückverfolgen der Dateien zum Besitzer, aber dann folgen Beweisschwierigkeiten. Kann man dem Besitzer nachweisen, dass er persönlich bewußt oder stark fahrlässig gehandelt hat, so dass die Dateien in einer Tauschbörse auftauchen konnten. Man kann sicherlich den schwachen Punkt finden, aber man kann ihm eine rechtliches Vergehen damit noch nicht nachweisen. Was passiert mit der Nachweispflicht, wenn die Dateien mit einem mobilien Endgerät verloren gehen und dann in einer Tauschbörse auftauchen? Hier fehlen Erfahrungswerte und Rechtssicherheit.

Umgehen eines technischen Kopierschutzes, Beschränkung der Nutzungsdauer, Erschöpfungsgrundsatz

Interview mit Matthias Steinkamp, Teil 2 des Video bei YouTube
Alles was technisch getan wird, um Dateien urheberrechtlich zu schützen, darf auch für den privaten Gebrauch nicht umgangen werden. Dies ist urheberrechtlich verboten. Ein wirksamer technischer Kopierschutz darf nicht durch irgendein anderes Programm umgangen werden. Bei Musik-CDs ist das häufig ohne große Probleme möglich. Ich lege die CD ein, starte beispielsweise den MediaPlayer und wandle die Dateien der CD in MP3s um, ohne dabei etwas vom Kopierschutz zu merken. In diesem Fall ist der “Kopierschutz” technisch wirksam. Bei einem E-Book wird das momentan eher unwahrscheinlich sein, d.h. ich werde dafür ein spezielles Programm benötigen. Dies bedeutet wiederum, dass der technische Kopierschutz wirksam ist und somit nicht umgangen werden darf.

Es werden wohl zunehmend Angebote auf den Markt kommen, bei denen die Nutzungsdauer beschränkt wird. Wenn E-Books dabei für den gleichen Preis wie ein gedrucktes Buch verkauft werden, wird wohl kein Gericht der Welt eine solche Beschränkung als rechtmäßig ansehen. Problematisch wird es in dem Augenblick, wenn die Nutzungsdauer nach 5 Jahren, 10 Jahren, 30 Jahren endet (wenn technisch gesehen das Format noch funktioniert), muss man sich oder die verklagte Firma erstmal an die entsprechenden Geschäftsbedingungen von damals erinnern und in der heute sehr schnelllebigen Zeit existiert die Firma unter Umständen gar nicht mehr. Auch hier sind noch Unmengen ungelöster rechtlicher Probleme zu bewältigen.

Auch der Weiterverkauf von E-Books ist ein Problem. Unter den Bedingungen der Lizenzierung ist ein Weiterverkauf des E-Books nicht erlaubt. Der Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberrecht verankert ist und der besagt, dass ein Verlag bestimmen kann, dass sein Buch nicht weiter vervielfältigt werden darf, aber er darf nicht verbieten, dass das Buch weiterverkauft, verschenkt oder zerstört wird. Für digitale Bücher ist dies nicht gegeben. Hier fällt hoffentlich bald eine rechtliche Entscheidung.

Stellen sie sich vor, sie kaufen sich eine Bibliothek aus E-Books zusammen, die ist dann vielleicht mehrere tausend Euro wert. Und die dürfen Sie nicht verkaufen? Also noch nicht mal zum Zeitwert, noch nicht mal für einen Euro, den man auf dem Flohmarkt dafür bekommen würde? Das ist eigentlich schwer vorstellbar.

Dieser Erschöpfungsgrundsatz ist noch nichtmal für Dateien auf gekauften Datenträgern geklärt. Der Streit um den Verkauf von Gebrauchtspielen läuft auch bereits seit Jahren. Für Dateien, die rein immateriell erworben wurden, wird eine Entscheidung wohl noch viel schwerer fallen.

Was bleibt: Es gibt viel rechtliche Unsicherheit, weil uns rechtliche und technische Erfahrungenswerte fehlen. Als Nutzer kann man sich nur vorsichtig bewegen, gegen ungerechtfertigte (technische) Einschränkungen klagen oder wenn möglich, ganz auf den Erwerb drm-geschützter Daten verzichten.

Quelle:
Warner, Ansgar: “Urheber wollen niemanden verprellen”: irights-Experte Matthias Spielkamp im Gespräch über DRM&Kopierschutz, e-book-news.de

Schützen vorm Benutzen

Auf der Fortbildungsveranstaltung des VDB-Landesverbands Bayern “An den Schnittstellen von Bestandsentwicklung und Fachereferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter”, welche am 06.10.2009 an der Unibibliothek Augsburg stattfand, fiel ein Satz. Frau Dr. Ulrike Rothe von der UB Heidelberg meinte in Zusammenhang mit den Erfahrungen der UB zu E-Books:

“Die Erfahrung zeigt zum einem, dass eine bedarfsgerechte Auswahl schwer ist, zum anderen ‘schützen’ DRM-Maßnahmen das E-Book oft vor Benutzung.”

Diesen Satz habe ich gerade heute in den neuen VDB-Mitteilungen 2010/1 auf S. 20 gelesen und das erinnerte mich dann an einen aktuellen Artikel in der TAZ. Dort geht es nicht um E-Books aber um PC-Spiele, ein Angebot, welches gerade öffentliche Bibliotheken besonders attraktiv für eine Benutzergruppe macht, die sonst in Bibliotheken kaum zu finden ist – nämlich Jungen von 10, 12 Jahren aufwärts.

Der Hersteller Ubisoft möchte, dass seine bekannten Spielereihen wie “Die Siedler” oder “Assassin’s Creed” nur noch dann spielbar sind, wenn der Nutzer einen permanenten Internet-Zugang besitzt. Mit dieser neuen Kopierschutzstrategie sollen Raubkopien in Zukunft besser verhindert werden. Um das Spiel nutzen zu können, muss es mit einem eigenen Zugang individualisiert werden. In unregelmäßigen Abständen wird dann dieser individualisierte Zugang überprüft werden. Pech, wer im Zug oder Flugzeug spielen wollte.

Sollte zwischendurch der Netzzugang unterbrochen werden, wird auch das Spiel beendet und der Betroffene muss seine Spielesession am letzten Speicherpunkt erneut starten. Zwar kann nun das Spiel komplett auf die Festplatte kopiert und die DVDs entnommen werden, aber wer will schon ständig am Gängelband hängen?

Ubisofts Konkurrent Electronic Arts hatte ebenfalls einen Aktivierungszwang im Netz zu etablieren versucht, war aber gescheitert. Ubisoft verschärft diesen Kopierschutzmechanismus deutlich und dürfte auf einen ebenso harten Widerstand treffen.

Besonders umstritten ist die Koppelung des Spiels an einen personalisierten Online-Zugang. Damit wird ein Weiterverkauf des Games samt Datenträger unmöglich gemacht, denn diese hätten keine Möglichkeit, das Spiel zu aktivieren. Sehr wahrscheinlich will Ubisoft so auch dem regen Handel mit Gebrauchtspielen unterbinden, zumal bisherige Versuche regelmäßig nicht zu gewünschten Erfolgen führten.

Über eine dritte Absicht, die dahinter stecken könnte, berichtete die TAZ nicht. Der Weg von einer Spiele-DVD hin zu einem Online-Spiel wird erheblich verkürzt. Derjenige, der ein Online-Spiel möchte, sucht sich auch die entsprechenden Angebote heraus. Mit dieser Möglichkeit wird eine neue Nische für Online-Spiele gewonnen. Serverkosten für die Rechenkapazitäten werden auf den Spieler abgewälzt, aber die Kontrolle über das Spiel bleibt vermutlich genauso hoch wie bei gehosteten Spielen.

Diese Zugangsbindung schließt letztendlich Sozialschwächere aus. Konnten diese bisher die Spiele zumindest für einige Zeit aus der Bibliothek entleihen, entfällt nun diese Möglichkeit, denn so ein Bibliotheksangebot richtet sich an viele und nicht nur einen. Ähnlich wie das DRM bei E-Books wird so eine Benutzung erschwert und der Schutz des Spiels erweist sich als ein Schutz vor der Benutzung.

Quellen:
Schwan, Ben: Rabiater Kopierschutz via TAZ.de

Dr. Stumpf, Gerhard: An den Schinttstellen von Bestandsentwicklung und Fachreferat: Bestandsaufbau im digitalen Zeitalter, VDB-Mitteilungen 2010/1, S. 18-20

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