Der schwere Weg zum endgültigen Abschied von DRM

Viel beschworen, aber scheinbar immer noch nicht da: das Ende von Digital Rights Management (DRM) für Musikdateien. Stichproben, wie die der Musikwebsite Tonspion.de ergeben: DRM ist noch nicht tot.
Tonspion.de versuchte für den Test, die aktuellen deutschen Top-Ten-Alben außerhalb von Tauschbörsen und ohne DRM aus dem Netz zu downloaden. Weiterlesen

[Mannheim] Onleihe und DRM

Gerade “leide” ich “extrem” unter einer doch sehr einseitigen Darstellung von DRM durch den Redner der Onleihe. Schwer fällt mir zu glauben, was an der digitalen Verwaltung von Rechten an sich schlecht ist. Nun, vielleicht ist da auch mein zu tiefer Blick in die Materie, die mir schwer im Magen liegen lässt, dass Digital Rights Management und das Digital Rights Enforcement durch Digital Rights Management Systeme in einen Topf geworfen wird.
Mehr dazu gibt es morgen bei meinem Vortrag zwischen 16.00 – 18:00 Uhr in Raum Gustav-Mahler I, wo ich der Frage nachgehe: DRM in Wissenschaftlichen Bibliotheken: Chance oder Risiko?

Onleihe in Berlin

Als ich im IBI-Weblog las, dass die Berliner Öffentlichen Bibliotheken jetzt auch die Onleihe anbieten, wollte ich das als stolze Besitzerin eines Bibliotheksausweises gleich mal testen. Das Ergebnis ist leider ernüchternd: das Angebot ist relativ klein, besonders was die Kategorie E-Paper angeht (ok, gerade erst gestartet). Noch dazu gibt es relativ wenig Exemplare bspw. des SPIEGELS, weshalb sich die Vormerkungen häufen. Also hab ich mir etwas ausgesucht, was der Saison gänzlich unangemessen ist und demzufolge auch nicht ausgeliehen war: Charles Dicken’s Weihnachtslied in Prosa. Der Ausleihvorgang verlief soweit reibungslos, auch wenn ich es seltsam fand, dass zweimal nacheinander auf dem Button “Jetzt ausleihen!” stand. Ein “weiter mit der Ausleihe” o.ä. wäre weniger verwirrend, zumal man freundlich darauf hingewiesen wird, dass das gewählte Medium nur 30 min im “Bibliothekskorb” verbleibt. Dies geschieht aber eben, wenn man bereits annimmt, das Medium ausgeliehen zu haben. Naja. Nach dem Klick auf den Download-Button suchte der Browser erstmal eine ganze Weile nach dem Server, um mir dann zu verkünden: “File does not exist”. Interessant. Nach einem Reload bekam ich dann die Nachricht, dass der Server überlastet sei. Erst nach einigem Warten und nochmaligem Reload befindet sich nun die Datei auf meinem Rechner, für 7 Tage und 9 Stunden.
Sicherlich kann man anführen, dass der Dienst selbst noch recht neu ist und auch erst nach und nach das Angebot erweitert werden kann. Die technische Umsetzung lässt jedoch zu wünschen übrig, auch die Beschränkung auf den Media Player zur Wiedergabe ist ungünstig, was aber bereits kritisch diskutiert wurde.
Alles in allem kann ich nun einige Kritik von Herrn Graf nachvollziehen, aber mal schauen, was die Zukunft bringt in puncto Onlineangebote speziell an Öffentlichen Bibliotheken.

[Kurz] DRM und Verwertungsgesellschaften

Sandra weißt mit ihrem Beitrag Verwertungsgesellschaften, Bibliotheken und Leseförderung in “politik und kultur” im IBI-Weblog auf die neue Ausgabe der “politik und kultur” hin, einer Zeitschrift zur Kulturpolitik der Linken. Die Ausgabe enthält einen Artikel von Gabriele Beger zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland”.

Ein weiterer Hinweis erfolgt auf ein Dossier von “politik und bildung” zum Thema Verwertungsgesellschaften:x: Sandra weißt mit ihrem Beitrag Verwertungsgesellschaften, Bibliotheken und Leseförderung in “politik und kultur” im IBI-Weblog auf die neue Ausgabe der “politik und kultur” hin, einer Zeitschrift zur Kulturpolitik der Linken. Die Ausgabe enthält einen Artikel von Gabriele Beger zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland”.

Ein weiterer Hinweis erfolgt auf ein Dossier von “politik und bildung” zum Thema Verwertungsgesellschaften, in dem es auch um ihren Umgang mit Digital Rights Management-Systemen (DRMS) geht.

Vielen Dank an Sandra.

Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy startet einen Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik. Derzeit sind Musiktitel in Europa 50 Jahre lang durch das Urheberrecht geschützt, in Amerika hingegen dauert die Frist 95 Jahre. Als Grund nennt er:

“Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst”

Die IFPI fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der Schutzfristen.
Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen – er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden – wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber.

Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger […] als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben.

Wer’s glaubt…

Quellen:
EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online
Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online
Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie

DRM und Datenschutz schließen sich nicht aus

… zumindest richtig angewendet. Digital Rights Managment kann als Lösung für das Identitätsmanagement und den Datenschutz dienen. Zu diesem Schluss kam man beim zweiten Internet Governance Forum (IGF):engl: der UN.

Simon Davies, Direktor der Organisation Privacy International (PI), sprach sich in einem von drei Treffen zum Thema Datenschutz und Privatheit dafür aus, in Zukunft auf technische Lösungen zu setzen. “Es ist klar, dass rechtliche und Marktlösungen nicht in ausreichendem Maß den individuellen Nutzer in seinen Rechten schützen können, daher müssen wir einen Weg einschlagen, der Nutzerkontrolle durch technische Infrastrukturen einbezieht”, erklärte Davies gegenüber heise online.< heise >

Unterstützt werden müssen technische Lösungen auch weiterhin durch rechtliche Maßnahmen. Technik kann nur eine Erleichterung bei der Lösung der Problematik privacy sein. Insbesondere mit Blick auf Web-2.0-Angebote, bei denen User ausführliche Profile von sich preisgeben, müssen Lösungen für mehr “Intimität” (Privatsphäre) geschaffen werden.
DRM kann die Daten nicht nur vor unberechtigten Zugriffen schützen, sondern in digitale Daten auch ein Verfallsdatum einbauen.

Hätten Daten wie Milchtüten ein Ablaufdatum, müsse der Nutzer sich automatisch mit Fragen von Gewichtung und Selektion auseinandersetzen.< PC-Welt >

DRM eigne sich sehr gut, um die Zweckbindung, das wesentliche Element des Datenschutzes, abzubilden. Als praktisches Beispiel, das sich rasch implementieren ließe, nannte Schallaböck die Vorratsdatenspeicherung. Über ein solches System ließe sich eine Löschung nach sechs Monaten absichern.< heise >

In diesem Fall würde DRM sich positiv für den Internet-Nutzer auswirken, da so ein selbstbestimmtes Handeln möglich wird. Der Nutzer wird ein wenig mündiger, was mit seinen Daten passiert.

Quellen:
Persönliches DRM als Retter von Datenschutz und Privatsphäre heise online
Medienrechtler fordert Verfallsdatum für das Internet PC Welt (06.09.2007)

Nun kommt es doch ans Licht: Augenwischerei

Nun ist doch raus. iTunes ist noch immer nicht DRM-frei, sondern setzt auf Wasserzeichen. Okay, es erzwingt nichts, es ist passives DRM, welches die Nutzungsbedingungen nicht einschränkt, aber auch diese Technologie zählt zu den DRM-Technologien.

Auch Universal verkauft seine Musik mit Wasserzeichen als DRM-frei. Wie Wasserzeichen enthalten entgegen Apple :engl: keine persönlichen Informationen und sollen rein statistischen Zwecken dienen. Warum dann der Aufwand, mag sich so mancher fragen. Ganz einfach: Damit wird Zahlenmaterial für die Notwendigkeit von DRM gesammelt. Wer weiß, wie oft unberechtigte Downloads in Tauschbörsen auftaucht, kann eben auch besser gegen Privatkopie und kleinere Freiheiten vorgehen. Damit wird das an Argumenten belegt, was bis jetzt einfach mal so verlautbart worden ist. Wohl kaum werden sich Universal & Co hinterher hinstellen und sagen: Tut uns Leid, hier in Deutschland ist das Ausmaß der Piraterie gar nicht so groß, wie wir immer gedacht haben. Wir verkaufen unsere Musik nur noch DRM-frei.

Quelle:
Mit Wasserzeichen statt mit DRM gegen Raubkopien medien-gerecht

Kinderbuch gegen DRM

Ist das niedlich… Es hat eine Aussage… Kinder lernt! – Erwachsene auch!

Das Schwein und die Kiste :x:

von: MCM

Das Kinderbuch informiert über den (Un)Sinn von DRM.

Ein Tag, Schwein findet einen magischen Kasten, der alles wiederholen kann, das, du in es dich setzt. Schwein wird so schützend von seinem Kasten so mißtrauisch, und von jedermann, das ihn benutzen möchte, daß er drastische Maßnahmen nimmt. Er zwingt jeder, um ihr kopiertes Einzelteilhaus in den speziellen Wannen… Wannen zu nehmen, die entworfen sind, um sich zu schützen. aber konnte nicht für niemand so gut sonst sein…

:x:

Copyright © MCM, 2006
Dieses Werk steht unter der
Creative Commons Attribution-Share Alike 2.5 Canada Lizenz .
Un sich die Lizenz genau an zu sehen gehen sie bitte auf folgende Homepage
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/ca/
oder senden sie einen Brief an Creative Commons, 559 Nathan Abbott Way,
Stanford, California 94305, USA.

Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

Sony BMG vs. Mediamax oder Un-CD vs. Unding

Kommen wir mal wieder zu wirksamen technischen Schutzmaßnahmen… oder die lange Geschichte der Un-CDs von BMG geht weiter.

Sony BMG hat eine Klage gegen The Amergence Group (ehemals SunnComm) und deren Vertriebsarm MediaMax bei einem Gericht des US-Bundesstaates New Yorkeingebracht. Der Musikkonzern verlangt dabei zwölf Millionen Dollar Schadenersatz (umgerechnet rund 8,7 Millionen Euro).

Amergence hatte Sony BMG die Kopierschutzsoftware MediaMax geliefert, die im Jahr 2005 auf Millionen von CD-ähnlichen Musikträgern, so genannten Un-CDs, in Umlauf gebracht wurde.

Wurde die Musikscheibe in ein CD-ROM-Laufwerk eingelegt, installierte sich auf Windows- und Mac-OS-Systemen die MediaMax-Kopierschutzsoftware. Die Software enthielt jedoch Sicherheitslücken. Ein später veröffentlichter Uninstaller öffnete ebenso wie ein erster Patch neue Sicherheitslücken.

In diesem Rahmen hatte Sony BMG auch Probleme mit einem DRM-Rootkit namens XCP der britischen Firma First4Internet. Der Einsatz von MediaMax und von XCP sorgte bei Sony BMG zu einem riesigen PR-Desaster.

Schließlich musste der Konzern Entschädigungen an Kunden bezahlen, ein Rückrufprogramm für die betroffenen Un-CDs starten und nach Gerichtsverfahren in diversen US-Bundesstaaten Geldbußen entrichten.

Diese Kosten möchte Sony BMG offenbar von Amergence ersetzt bekommen. Dazu verklagt Sony BMG das Unternehmen wegen Nachlässigkeit, unfairer Geschäftspraktiken und des Bruchs des Lizenzabkommens, da die Software offensichtlich nicht wie garantiert funktioniert habe.

The Amergence Group weist die Anschuldigungen zurück und bemerkt: der Anlass für die gegen Sony BMG gerichteten Gerichtsverfahren war der Einsatz des XCP-Rootkits und nicht der Einsatz ihrer MediaMax-Software gewesen.

Quelle:
Sokolov, Daniel AJ : Sony BMG verklagt Lieferanten des Kopierschutzes Mediamax via heise online

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