DRM und Ubiquität

Ich liebe Fremdwörter, für die man erstmal im Lexikon nachschauen muss, was sie heißen und die aber plötzlich in aller Munde sind… Nun ist Ubiquität so ein Wort, das wie Open Access als Gegenstück zu DRM gewertet werden kann.

Ubiquität ist ein anderes Wort für Allgegenwart und verheißt in diesem Zusammenhang langfristig: eine Welt, in der mir mein Content überall zur Verfügung steht.

Während in Europa Bürokraten und Bosse darüber nachdenken, wie sie den Menschen die Lust am Zeitalter der digitalen Vollvernetzung durch restriktive Kopierschutzbestimmungen aber so richtig vergällen können, will Japans Innenministerium die Industrie zur Lockerung bestehender Fesseln zwingen. Ab nächsten Jahr wollen die Regulatoren Privatpersonen statt einer Kopie neun Kopien von auf Videorekorder-Festplatten gespeicherten Digital-TV-Inhalten erlauben:engl: , verriet die größte Tageszeitung des Landes Yomiuri.

Ideokatismus in Japan? 😉 Ein wenig schon, zeigt es doch, dass im Gegensatz zu Deutschland, begriffen worden ist, welche Macht vom Wissen für Jedermann ausgehen kann.

Japans Regierung geht es dabei natürlich nicht allein um das Kundenwohl. Sie will damit verhindern, dass der Kontrollwunsch der Inhalteproduzenten über ihre leicht kopierbaren digitalen Inhalte die Verwirklichung der amtlichen Vision ausbremst, Japan zur weltweit führenden ubiquitären Gesellschaft aufzurüsten.

Quellen:
Kölling, Martin: Kopierschutz light in: Technology Review Blog
Heller, Christian: DRM vs. Ubiquität auf furtur:plom
Kopierschutz light in Japan netzpolitik.org

Bye, bye Privatkopie!

Privatkopie oder Technische Schutzmaßnahme? – DRM natürlich! So lautet die Antwort der großen Koalition.

Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.

Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Die Ergebnisse des Kompromissvorschlags von Schwarz-Rot:

  • Bagatellfälle werdenvon der Vergütungspflicht ausgenommen.
  • Ausgleichszahlung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis
  • Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken (nicht zu verhehlen: hier haben sich wieder mal die Rechteinhaber durchgesetzt)

So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten “Belastungsspitzen” sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.

Nicht aufgenommen wurden in den Kompromiss Anregungen der Länder, im neuen Urheberrecht” den Besonderheiten von ‘Open Access’- und ‘Open Source’-Verwertungsmodellen Rechnung” zu tragen.

Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung “anderweitig öffentlich zugänglich zu machen”. Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.

Anfang Juli soll über die Änderungsanträge entschieden werden, so dass die Novelle und damit Korb2 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online

Die Gretchenfrage bei DRM

„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“

Ersetzt man Religion durch DRM landet man wieder in unserer Unterhaltungsindustrie, die sich dieser Gretchenfrage stellen muss. Sehr deutlich geworden ist dies auf der Konferenz “Copyright Summit” in Brüssel. Da hat sich ein tiefer Graben zwischen Befürwortern von DRM und denen der Kultur-Flatrate-Modells aufgetan.
Befürworter der Flatrate werfen der Musikindustrie vor, an einem gescheiterten Modell festzuhalten.

DRM wird bereits seit über 10 Jahren eingesetzt. Zum ersten Mal kamen Konsumenten mit digitalem Rechtemanagement 1996 auf DVDs in Berührung. Dort wurde erstmals das Content Scrambling System (CSS) eingesetzt, mit der Inhalte verschlüsselt wurden. 2002 führte Bertelsman sein DRM-System für Musik-CDs ein. Und mit Windows Vistas “Protected Media Path” setzt seit Januar Microsoft regelmäßig auf die Kontrolle digitaler Inhalte.
Dies alles sind Versuche, digitale Unterhaltungsmedien durch Technik zu schützen. Doch vertraut man der nicht allein, sondern setzt auch auf abschreckende juristische Maßnahmen wie Massenklagen und Abmahnungen.

Auf der “Copyright Summit” schwor zumindest die Sprecherin des Vivendi-Konzerns die Macht des Gesetzes. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen müssten drakonisch ausfallen, um hier eine Abschreckung zu erhalten.

Dass die Führungsebene der EU trotz aller Rückschläge auf DRM setzt, verkündete ein Sprecher von Viviane Reding, der EU-Kommissarin für Information, Gesellschaft und Medien. Die EU glaubt daran, dass die Unternehmen und die Gesellschaft (Konsumenten) hier funktionierende DRM-Systeme schaffen würden.

Ingnoriert die EU dabei, dass es inzwischen in den Reihen der Akteure der Musikindustrie bröckelt? Nicht alle wollen ihre Kundschaft kriminalisieren und hoffen so auf steigende Verkaufszahlen. So verzichtet Apple auf den Einsatz von DRM oder auch nicht?

Viele halten jedoch an DRM fest, weil es problematisch ist, gemachte Investitionen als verloren abzuschreiben.

“DRM ist ein Glaubenssystem. Es wurde an die Plattenindustrie als eine Lösung verkauft, mit deren Hilfe sie ihren alten Weg fortsetzen könnten. Und den Verwertungsgesellschaften, Musikmanagern und Künstlern, indem man ihnen erzählte, dass mit DRM das Geld unter allen Rechteinhabern fair verteilt werden könnte, denn schließlich sei im Netz jede Spur nachvollziehbar.” (Peter Jenner)

Als Alternative zu DRM sehen viele die Kulturflatrate, der jetzt Chancen ausgerechnet werden, da:

Einige haben bereits erkannt, dass DRM nicht die Eier legende Wollmilchsau ist, als die sie verkauft wurde. Einen gangbaren Ausweg aus der derzeitigen Situation, so Peter Jenner, könnte eine so genannte “blank licence” sein, auch bekannt unter dem Stichwort “Kultur-Flatrate”.

Erfolgreich vorgeführt wurde dieses Modell durch die Rundfunkanstalten, wo anstatt nach Titeln nach dem Modell Flatrate abgerechnet wird. Warum sollte dasselbe System jetzt nicht auf die Internetnutzer ausgeweitet werden? Die Höhe der Flatrate dürfte allerdings nicht zur Belastung werden. Nur wenn die Menschen das Gefühl bekämen, dass legaler Musikgenuss fast nichts kostet, würden sie legale Wege nutzen. Jenner hält vier bis fünf Euro für einen freien Zugang zu Musik, Video und Text für angemessen. Die Verwertungsgesellschaften sollen für eine gerechte Aufteilung sorgen.
Viele Gegner sehen gerade in der Kulturflatrate ein unmögliches Konzept.
Jenner sieht ein, dass das System nicht perfekt ist, aber man hätte zur Zeit keine besser Alternative.

Peter Jenner: “Ich glaube daran, dass die User im Grunde genommen kein Problem damit haben, einen kleinen Beitrag für die Lizenzen zu entrichten, wenn sie es effizient, digital, und für alle Medien auf einmal erledigen können. Ich habe kein Problem damit, dass manche viel und andere nur wenig benutzen werden. Das ist egal. So funktionieren Kabel-TV und öffentlich-rechtliche Rundfunksender auch. Ausschlaggebend ist, dass es eine einzige Stelle gibt, wo diese Lizenz, die alle Rechte abdeckt, erworben werden kann. Das erscheint mir als der Heilige Gral.”

Quelle:
Unterluggauer, Mariann: Der Glaube an die digitalen Fesseln auf futurezone.ORF.at

Schweizer Urheberrecht bleibt liberaler

Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker hielten sich dabei eng an den Beschluss des Ständerats.

Demnach sollen einerseits “wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen”. Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.

Die Schweizer Sektion der IFPI hat sich vor der Entscheidung für die gesetzliche Verankerung eines Schutzes technischer Schutzmaßnahmen eingesetzt.

Ihr ging es dabei auch darum, dass die Umgehung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in jedem Fall und ausnahmslos verboten werden sollte.

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder die Swiss Internet User Group (SIUG) haben sich dafür eingesetzt, diese Klausel ganz zu kippen oder stark einzuschränken.

Angesichts der Forderungen der IFPI befürchtete die SIUG vor allem eine Diskriminierung von Sehbehinderten durch DRM. Gemäß der bisherigen parlamentarischen Kompromissformel soll es nämlich etwa auch erlaubt werden, einen geschützten Text in einem Standard-Format zu speichern und so das Lesen für Blinde und Menschen mit Sehstörungen dank entsprechender Hilfstechniken zu erleichtern.

Die Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleibt so mit dem Votum der Rechtskommission allgemein. Die Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Schrankenreglungen wie das Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für “wissenschaftliche Zwecke” können so nicht durch DRM eingeschränkt werden.

Im Vergleich zum deutschen Ansatz im Urheberrecht bleiben die Schranken des Urheberrechts gleichberechtigt neben dem Interesse der Verwerter (DRM-Schutz) bestehen. Hier unterscheidet sich die Verfahrensweise erheblich von der Diskussion in Deutschland. Lobbyarbeit gibt es auch bei unseren Schweizer Nachbarn, aber die Politik erinnert sich dabei auch an diejenigen, die die Informationen nutzen. So geht es halt auch.

Quelle:
Krempl, Stefan: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen via heise online

Kommentar: Augenwischerei bei Apple iTunes

Zur Zeit regen sich die Nutzer von Apple iTunes DRM-freier Musik darüber auf, dass die Daten personalisiert werden. Da hätte man sich vielleicht vorher auch mal kundig machen sollen.

DRM-frei heißt bei Apple eben nur: Wir verzichten auf aktive DRM. Von einem Verzicht auf den Einsatz passiver DRM-Aspekte war in keinster Weise die Rede.
DRM lässt sich nun mal in aktive und passive Technologiebereiche trennen. Zu den aktiven gehören Kopierschutzsperren, die Bindung an spezielle Hardware- und Software-Player. Zu den passiven Bereichen gehören Brandings und Wasserzeichen, in denen beispielsweise auch persönliche Daten in die Musikdatei codiert werden. Auch in Metadaten können persönliche Daten festgehalten werden.

Wer gedacht hat, jetzt wieder mit alten Verhaltensweisen weitermachen zu können, Musik nun wieder tauschen zu können per P2P, sollte schnell wieder Abstand davon nehmen. Er kann seine Dateien unbegrenzt kopieren, auf andere Geräte übertragen, Privatkopien auf CD brennen, aber überall wird nachvollziehbar sein, wer die Datei erworben hat und wer sie in “falschen” Umlauf gebracht hat.

Apple kann mit Hilfe spezieller Suchmaschinen diese Dateien im P2P-Universum finden und sie zurückverfolgen. Daraus läßt sich dann auch entsprechende Schadensersatzansprüche ableiten. Also: Vorsicht, DRM funktioniert auch auf passive Art. Technisch geschützt sind die Dateien auch so.

[Kurz] In Finnland DVD-Kopiersperre unwirksam

Technische Schutzmaßnahmen müssen wirksam sein, um schützenswert zu sein. In Deutschland gelten sie häufig per se als wirksam. In Finnland hat nun ein Gericht entschieden, dass die Umgehung der DVD-Kopiersperre CSS (Content Scrambling System) nicht verboten sei.

Da der Kopierschutz bekanntermaßen unwirksam sei, falle er nicht mehr unter den Schutz des Gesetzes. Ende 2005 hatte eine Gruppe finnischer Computer-Aktivisten eine Website ins Netz gestellt, auf der sie Anleitungen zur Umgehung von CSS gaben. Dann meldeten sie auf einer Polizeistation, sie hätten damit “möglicherweise” das Urheberrecht verletzt. […]
Jetzt urteilte das Amtsgericht Helsinki, CSS könne nicht mehr als “wirksame” Kopiersperre betrachtet werden. Das Schutzsystem sei schon 1999 ausgehebelt worden, im Internet stehen mehrere Werkzeuge zur Entschlüsselung zum freien Download bereit. Es gebe sogar Betriebssysteme, bei denen ein Werkzeug zur CSS-Umgehung zum Lieferumfang gehöre.

Quelle: Finnisches Gericht hält DVD-Kopiersperre für “unwirksam” via heise online

Glaubenskrieg DRM

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) vertritt die Meinung, dass sich die Frage “DRM – Sein oder Nicht-Sein” schon zu einem Glaubenskrieg entwickelt hat. Der DMV-Ausschuss für U-Musik hat deshalb ein Positionspapier veröffentlicht.
Wichtige Punkte sind:

  • Urheber muss eine angemessene, ihm zustehende Vergütung erhalten (egal ob durch aktiven oder passiven DRM-Schutz
  • Herstellung Interoperabilität zwischen den verschiedenen angebotenen Formaten und den entsprechenden Abspielgeräten
  • Inhaber der Leistungsschutzrechte (Musikverlag) entscheidet über die Ausgestaltung des Endproduktes.
  • Schutzmittel muss wirksam sein und soll sih nicht gegen die Wünsche der Käufer richten (Verkaufsbremse)

Der Kulturflatrate ist vom DMV keine pauschale Absage erteilt worden, sondern in Einzelfällen kann es sich […] um Pauschalzahlungen handeln. Einen generellen ‘Freibrief’ zur Nutzung von Musik in jeglicher Form gegen ein geringes Entgelt darf es aber nicht geben.

Zu den Verwertungsgesellschaften äußert sich der DMV:

“Alle Verwertungsgesellschaften müssen sowohl ihre Effizienz stärken als auch ihre Transparenz verbessern. Sollte in diesem Bereich ein Wettbewerb bestehen, darf es dabei nicht zu einer Tarifsenkung kommen. Sichergestellt werden muss, dass zum Schutze der Rechteinhaber die kulturelle Vielfalt gewahrt bleibt. In der Frage der Online-Lizenzierung muss die GEMA als eine der am besten funktionierenden Verwertungsgesellschaften in der Welt gestärkt werden”, so der DMV.

Quelle:
DMV: DRM-Debatte hat sich fast schon zu einem Glaubenskrieg ausgeweitet auf Musikmarkt Online

Militärisches DRM auch auf Deinem Rechner

Computer des Militärs gehen heutzutage auch mit ins Feindesland und dürfen dort dem Feind natürlich nicht in die Hände fallen, insbesondere die darauf befindliche(n) Software und Informationen. Die Lösung für das Problem ist natürlich: DRM.
Der Rechte-Management-Anbieter Arxan Technologies, ein unter anderem von der NSA finanzierter Zulieferer des US-Verteidigungsministeriums, will seine Produkte jetzt auch auf dem zivilen Softwaremarkt anbieten.

Bisher konnte man bereits 11 Großkunden für die im Zivilbereich “GuardIT” genannte Technik gewinnen. Im Schnitt zahlt jeder Kunde zwischen 500.000 und einer Million Dollar jährlich für Lizenzen und Support.

“Heutzutage setzt jeder einzelne Militärzulieferer ebenso wie Army, Navy und Air Force Arxan ein, da eine Bestimmung des Verteidigungsministeriums vorschreibt, Waffensysteme mit Schutztechnologie auszustatten”,so Amena Ali, Marketingchef der Militär-DRM-Schmiede. Die sich nun auch auf dem Softwaremarkt des zivilen Amerikas umtun will.

Arxans Produkt greift auf Bibliotheken von bis zu 12.000 “Wachposten” zurück, die in den Code integriert werden können. Diese “Wächter” übernehmen das ver- und entschlüsseln eines beispielsweise kryptographierten Programmcode zur Laufzeit, sie stellen von Malware überschriebene Programmteile wieder her oder verschleiern die Programmlogik. Das Programm soll in der Lage sein, für Einzelanwender tausende dieser Wächter in ein Softwareprodukt zu integrieren und dieses tief ineinander zu verschachteln, so dass eine realistische Möglichkeit, sie zu knacken, nicht mehr möglich sei.

Warten wir dieses mal eine Weile ab. Bis jetzt war es immer nur eine Frage der Zeit, bis so eine Anwendung eine Schwachstelle offenbart hat.

Quelle: DRM fürs US-Militär : Demnächst auch auf dem eigenen Rechner? via Gulli.com

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