Glaubenskrieg DRM

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) vertritt die Meinung, dass sich die Frage “DRM – Sein oder Nicht-Sein” schon zu einem Glaubenskrieg entwickelt hat. Der DMV-Ausschuss für U-Musik hat deshalb ein Positionspapier veröffentlicht.
Wichtige Punkte sind:

  • Urheber muss eine angemessene, ihm zustehende Vergütung erhalten (egal ob durch aktiven oder passiven DRM-Schutz
  • Herstellung Interoperabilität zwischen den verschiedenen angebotenen Formaten und den entsprechenden Abspielgeräten
  • Inhaber der Leistungsschutzrechte (Musikverlag) entscheidet über die Ausgestaltung des Endproduktes.
  • Schutzmittel muss wirksam sein und soll sih nicht gegen die Wünsche der Käufer richten (Verkaufsbremse)

Der Kulturflatrate ist vom DMV keine pauschale Absage erteilt worden, sondern in Einzelfällen kann es sich […] um Pauschalzahlungen handeln. Einen generellen ‘Freibrief’ zur Nutzung von Musik in jeglicher Form gegen ein geringes Entgelt darf es aber nicht geben.

Zu den Verwertungsgesellschaften äußert sich der DMV:

“Alle Verwertungsgesellschaften müssen sowohl ihre Effizienz stärken als auch ihre Transparenz verbessern. Sollte in diesem Bereich ein Wettbewerb bestehen, darf es dabei nicht zu einer Tarifsenkung kommen. Sichergestellt werden muss, dass zum Schutze der Rechteinhaber die kulturelle Vielfalt gewahrt bleibt. In der Frage der Online-Lizenzierung muss die GEMA als eine der am besten funktionierenden Verwertungsgesellschaften in der Welt gestärkt werden”, so der DMV.

Quelle:
DMV: DRM-Debatte hat sich fast schon zu einem Glaubenskrieg ausgeweitet auf Musikmarkt Online

Militärisches DRM auch auf Deinem Rechner

Computer des Militärs gehen heutzutage auch mit ins Feindesland und dürfen dort dem Feind natürlich nicht in die Hände fallen, insbesondere die darauf befindliche(n) Software und Informationen. Die Lösung für das Problem ist natürlich: DRM.
Der Rechte-Management-Anbieter Arxan Technologies, ein unter anderem von der NSA finanzierter Zulieferer des US-Verteidigungsministeriums, will seine Produkte jetzt auch auf dem zivilen Softwaremarkt anbieten.

Bisher konnte man bereits 11 Großkunden für die im Zivilbereich “GuardIT” genannte Technik gewinnen. Im Schnitt zahlt jeder Kunde zwischen 500.000 und einer Million Dollar jährlich für Lizenzen und Support.

“Heutzutage setzt jeder einzelne Militärzulieferer ebenso wie Army, Navy und Air Force Arxan ein, da eine Bestimmung des Verteidigungsministeriums vorschreibt, Waffensysteme mit Schutztechnologie auszustatten”,so Amena Ali, Marketingchef der Militär-DRM-Schmiede. Die sich nun auch auf dem Softwaremarkt des zivilen Amerikas umtun will.

Arxans Produkt greift auf Bibliotheken von bis zu 12.000 “Wachposten” zurück, die in den Code integriert werden können. Diese “Wächter” übernehmen das ver- und entschlüsseln eines beispielsweise kryptographierten Programmcode zur Laufzeit, sie stellen von Malware überschriebene Programmteile wieder her oder verschleiern die Programmlogik. Das Programm soll in der Lage sein, für Einzelanwender tausende dieser Wächter in ein Softwareprodukt zu integrieren und dieses tief ineinander zu verschachteln, so dass eine realistische Möglichkeit, sie zu knacken, nicht mehr möglich sei.

Warten wir dieses mal eine Weile ab. Bis jetzt war es immer nur eine Frage der Zeit, bis so eine Anwendung eine Schwachstelle offenbart hat.

Quelle: DRM fürs US-Militär : Demnächst auch auf dem eigenen Rechner? via Gulli.com

Erreicht man mit Augenwischerei ein höhere Akzeptanz?

Der amerikanische Bezahlsender HBO:engl: fordert, in Zukunft aus Digital Rights Management (DRM) besser “Digital Consumer Enablement” (DCE) zu machen, um die Akzeptanz solcher Technologien zu erhöhen. DRM oder besser DCE würde den Verbrauchern eine bessere Nutzung von Inhalten ermöglichen.
Bob Zitter, Technikchef beim Sender, findet, dass DRM zu sehr mit Einschränkungen verbunden wird und daher die Möglichkeiten, die diese Technik bietet, vom Konsumenten nicht erkannt ung genutzt werden.

Der Sender möchte z.B. Filme mit hoher Auflösung zeigen und diese Zuhause in der Set Top Box brennen lassen. Einen Schuldigen – da es an der Technik nicht fehlt – hat der Sender auch:

Schuld sei vielmehr die Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC), die das Abschalten der analogen Ausgänge bisher verbieten würde, um die Verbraucher zu schützen, die sich Set-Top-Boxen ohne DRM gekauft haben.

Quelle:
Gehring, Robert A.: DRM: Neuer Name = Besseres Image? via golem.de

Für wie dumm möchte man den Nutzer eigentlich damit verkaufen? Natürlich sehen diese zuerst, was sie alles nicht mehr dürfen, weil die Geräte es einfach nicht machen. Und vermutlich wird auch nicht durch HBO verraten, dass man die DVDs, die man mit ihrer Box aufgenommen hat, auch nur auf ihrer Box schauen darf, weil die Daten entsprechend verschlüsselt sind. Es werden auch hier nur Rechte digital gemanaget und dem Nutzer nur vorgegaukelt, er würde mehr Rechte erhalten. Zu Videorekorderzeiten hat er diese Rechte alle schon mal besessen! Gut, man könnte einwenden, dafür bekäme er eine hohe und zudem digitale Qualität geboten, allerdings wird er für diese Qualität auch entsprechend zahlen müssen.

DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

IPRED 2 – ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"

Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe “Geistiges Eigentum” und “Produktpiraterie” problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete “EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum” (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie “geistiges Eigentum” sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für

Sie behaupten, Software sei ein “Produkt” und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als “Produktpiraten”.

Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre “Produkte” nicht gelten?

„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für “Produkte mit DRM.

Für “geistiges Eigentum” müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem “geistigen Eigentum” erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?

Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 – Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

E-Books – Opfer von DRM?

Rob Beschizza kommt in seinem Artikel:engl: in Wired Blogs zu dem Fazit: Killed By DRM: e-Books!

Zu den Gründen:

  • Die Technologie für eBooks ist durch agressives DRM in Verruf gekommen.
  • Nutzer von eBooks möchten nicht mit tausenden mehr oder minder stabilen Formaten/Standards konfrontiert werden.
  • eBooks sind immer an einen Computer/ an eine begrenzte Anzahl von Computern gebunden durch DRM. (eingeschränkte Bewegungsfreiheit)
  • Durch die enge Bindung an den PC sollte dieser möglichst nie ausfallen, weil dann bereits vorher erworbene eBooks nicht mehr genutzt werden können. (Viel Geld für nix ausgegeben.)
  • Viele eBook-Firmen sind pleite gegangen. Für die Nutzer bedeutet dies Unsicherheiten bei den dort erworbenen eBooks. (Updates, Backfiles usw.)
  • DRM-geschützte Inhalte der public domain können nicht andersweitig verwendet werden, weil nach dem digital millenium copyright act (DMCA) das Umgehen von DRM strafbar ist.
  • Die hohe Komplexität von DRM-Schutzmaßnahmen macht sie und damit die eBooks sehr störranfällig.
  • Hit Control-C, go directly to jail? – Wer kopiert geht sofort hinter schwedische Gardinen?
  • DRM-Systeme werden immer wieder geknackt und sind daher keine wirklich wirksame Garantie dafür, dass man auch eine legale Kopie des Buches erworben hat.

Nur zu verständlich daher die Forderung:

E-books are growing, thanks to the improving simplicity and mobility of acquired content. With the masters of digital music finally relenting and offering DRM-free tracks, it’s time to kill e-book rights management once and for all: give us we want, in the file format we want, and you get our money. Once.

Quelle:
Beschizza, Rob: Killed By DRM: e-Books:engl: in Wired Blogs

[Kurz] Podcast zu einer Musik-Welt ohne DRM

Yasmin Kötter spricht über den DRM-Verzicht bei EMI mit Gerd Fuchs vom Bundesverband Digitale Wirtschaft über DRM, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsperspektiven. Gesprochen wird dabei über Formate, was mit DRM-freier Musik möglich ist. Genannt werden Interessen der Kunden, von Apple iTunes und Musicload, aber auch der Künstler.
In einer umfangreichen Form werden aktuelle Entwicklungen gut verständlich besprochen.

Kötter, Yasmin: Podcast: Eine Musik-Welt ohne DRM?:x: via Netwelt.de

Kein Mietabo für Musik

“Nein”, hat er Jobs nicht nur zu DRM gesagt, sondern auch zum Mietabo. Die Gründe für diese Absage sind allerdings einleuchtend. Die Nutzer möchten ihre Musik besitzen und nicht mieten. Dass sich daher das Interesse an Subskriptionsmodellen sehr in Grenzen hält, erscheint logisch. Gewachsene Besitz- und Eigentumsvorstellungen lassen sich nicht von Heute auf Morgen verändern. Ein Verkaufskonzept à la eMusic:engl: klingt da erfolgsversprechender. Hier können die Kunden für einen monatlichen Betrag eine bestimmte Anzahl von Titeln erwerben und behalten.

Ein weiterer Grund für dieses “Nein” ist die Tatsache, dass für solche Modelle zwingend DRM eingesetzt werden muss. Dies widerspricht deutlich der Politik von Herrn Jobs. Allerdings ließe sich dann hier anmerken, dass die Wahl, in dieser Form DRM zu akzeptieren, deutlich beim Kunden läge. Verträge müssten allerdings kundenfreundlich und leicht verständlich formuliert werden.

Quelle:
Jobs sagt “No” zum Mietabo für Musik, via Musikwoche.de bei Mediabiz.de

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

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