95 Jahre Schutzfrist gefordert

Die IFPI fordert in Europa 95 Jahre Schutzfrist für das geistige Eigentum. Bisher werden durch das Urheberrecht und internationale Verträge immerhin noch stolze 50 Jahre Schutzfrist für Tonaufnahmen eingeräumt.

An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist.

Bei dem Treffen ging es um den Schutz der Interessen der Tonträgerhersteller (vermutlich weniger um die der Künstler) vor “Piraten”. Entsprechend wurden Forderungen nach Einschränkungen bei der Privatkopie laut.

eispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen.

Okay, man kan verstehen, dass lebende Künstler (z.B. Udo Jürgens, Paul McCartney) ein Problem darin sehen, wenn ihre frühen Stücke nach einer über 50jährigen Bühnenkarriere plötzlich gemeinfrei werden. Hier kann man eine Verlängerung der Schutzfrist auf Lebenszeit akzeptieren, aber 95 Jahre ist heftig. Und wie gehen Künstler wie Johannes Heesters damit um, die nun schon von diesen Problemen eingeholt worden sind?
Eine interessante Entdeckung hat Lawrence Lessig in seinem Blog:engl: festgehalten:

As reported yesterday, there was an ad in the FT listing 4,000 musicians who supported retrospective term extension. If you read the list, you’ll see that at least some of these artists are apparently dead (e.g. Lonnie Donegan, died 4th November 2002; Freddie Garrity, died 20th May 2006). I take it the ability of these dead authors to sign a petition asking for their copyright terms to be extended can only mean that even after death, term extension continues to inspire.

I’m not yet sure how. But I guess I should be a good sport about it, and just confess I was wrong. For if artists can sign petitions after they’ve died, then why can’t they produce new recordings fifty years ago?

Kritiker werfen der IFPI und den Fordernden sogar einen Vertragsbruch mit der Öffentlichkeit vor. Den Künstlern und Firmen waren die Regeln und Bedingungen bereits vorher bekannt. Zudem haben sich diese auch noch in ihrem Sinne verbessert. Und zu glauben, dass die Künstler nach diesen 50 Jahren leer ausgingen, ist auch nicht der Fall. Für jedes Leermedium werden pauschale Abgaben an die VG Ton fällig und daraus würden die Künstler anteilig bezahlt, auch nach Ablauf der Schutzfristen.

Quellen:
IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU auf Digitale Allemende
Gehring, Robert A.: Musikindustrie drängt Bundeskanzlerin zu Urheberrechtsverschärfung via iRights.info
Michalk, Stefan: Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie via IFPI.de

Erreicht man mit Augenwischerei ein höhere Akzeptanz?

Der amerikanische Bezahlsender HBO:engl: fordert, in Zukunft aus Digital Rights Management (DRM) besser “Digital Consumer Enablement” (DCE) zu machen, um die Akzeptanz solcher Technologien zu erhöhen. DRM oder besser DCE würde den Verbrauchern eine bessere Nutzung von Inhalten ermöglichen.
Bob Zitter, Technikchef beim Sender, findet, dass DRM zu sehr mit Einschränkungen verbunden wird und daher die Möglichkeiten, die diese Technik bietet, vom Konsumenten nicht erkannt ung genutzt werden.

Der Sender möchte z.B. Filme mit hoher Auflösung zeigen und diese Zuhause in der Set Top Box brennen lassen. Einen Schuldigen – da es an der Technik nicht fehlt – hat der Sender auch:

Schuld sei vielmehr die Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC), die das Abschalten der analogen Ausgänge bisher verbieten würde, um die Verbraucher zu schützen, die sich Set-Top-Boxen ohne DRM gekauft haben.

Quelle:
Gehring, Robert A.: DRM: Neuer Name = Besseres Image? via golem.de

Für wie dumm möchte man den Nutzer eigentlich damit verkaufen? Natürlich sehen diese zuerst, was sie alles nicht mehr dürfen, weil die Geräte es einfach nicht machen. Und vermutlich wird auch nicht durch HBO verraten, dass man die DVDs, die man mit ihrer Box aufgenommen hat, auch nur auf ihrer Box schauen darf, weil die Daten entsprechend verschlüsselt sind. Es werden auch hier nur Rechte digital gemanaget und dem Nutzer nur vorgegaukelt, er würde mehr Rechte erhalten. Zu Videorekorderzeiten hat er diese Rechte alle schon mal besessen! Gut, man könnte einwenden, dafür bekäme er eine hohe und zudem digitale Qualität geboten, allerdings wird er für diese Qualität auch entsprechend zahlen müssen.

DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

IPRED 2 – ein paar provokative Fragen zum "geistigen Eigentum"

Joachim Jakobs von der FSFE (Free Software Foundation Europe) findet die Begriffe “Geistiges Eigentum” und “Produktpiraterie” problematisch und vertritt daher die Meinung, dass die Ende April dazu verabschiedete “EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigem Eigentum” (IPRED2) überarbeitet werden muss.
Softwarekonzerne gehen mit den Begriffen wie “geistiges Eigentum” sehr großzügig um. iese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Sie gilt insbesondere für

Sie behaupten, Software sei ein “Produkt” und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als “Produktpiraten”.

Sollten sie das wirklich ernsthaft meinen, so müssen sie sich auch folgende Fragen gefallen lassen:
Warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre “Produkte” nicht gelten?

„Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dies ist eine Forderung des Verbraucherschutzministeriums, insbesondere für “Produkte mit DRM.

Für “geistiges Eigentum” müsste auch der Art. 14 GG gelten:
Art. 14 GG: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
Wenn DRM aber gerade erschwert, dass die Allgemeinheit Zugang zu diesem “geistigen Eigentum” erhält, wo ist dann die Verpflichtung des Eigentümers, dieses Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit zu gebrauchen?

Mehr dazu:
Jakobs, Joachim: IPRED 2 – Haftbefehl für Apples CEO Steven Jobs? (Polixea Portal)

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

E-Books – Opfer von DRM?

Rob Beschizza kommt in seinem Artikel:engl: in Wired Blogs zu dem Fazit: Killed By DRM: e-Books!

Zu den Gründen:

  • Die Technologie für eBooks ist durch agressives DRM in Verruf gekommen.
  • Nutzer von eBooks möchten nicht mit tausenden mehr oder minder stabilen Formaten/Standards konfrontiert werden.
  • eBooks sind immer an einen Computer/ an eine begrenzte Anzahl von Computern gebunden durch DRM. (eingeschränkte Bewegungsfreiheit)
  • Durch die enge Bindung an den PC sollte dieser möglichst nie ausfallen, weil dann bereits vorher erworbene eBooks nicht mehr genutzt werden können. (Viel Geld für nix ausgegeben.)
  • Viele eBook-Firmen sind pleite gegangen. Für die Nutzer bedeutet dies Unsicherheiten bei den dort erworbenen eBooks. (Updates, Backfiles usw.)
  • DRM-geschützte Inhalte der public domain können nicht andersweitig verwendet werden, weil nach dem digital millenium copyright act (DMCA) das Umgehen von DRM strafbar ist.
  • Die hohe Komplexität von DRM-Schutzmaßnahmen macht sie und damit die eBooks sehr störranfällig.
  • Hit Control-C, go directly to jail? – Wer kopiert geht sofort hinter schwedische Gardinen?
  • DRM-Systeme werden immer wieder geknackt und sind daher keine wirklich wirksame Garantie dafür, dass man auch eine legale Kopie des Buches erworben hat.

Nur zu verständlich daher die Forderung:

E-books are growing, thanks to the improving simplicity and mobility of acquired content. With the masters of digital music finally relenting and offering DRM-free tracks, it’s time to kill e-book rights management once and for all: give us we want, in the file format we want, and you get our money. Once.

Quelle:
Beschizza, Rob: Killed By DRM: e-Books:engl: in Wired Blogs

[Kurz] Podcast zu einer Musik-Welt ohne DRM

Yasmin Kötter spricht über den DRM-Verzicht bei EMI mit Gerd Fuchs vom Bundesverband Digitale Wirtschaft über DRM, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsperspektiven. Gesprochen wird dabei über Formate, was mit DRM-freier Musik möglich ist. Genannt werden Interessen der Kunden, von Apple iTunes und Musicload, aber auch der Künstler.
In einer umfangreichen Form werden aktuelle Entwicklungen gut verständlich besprochen.

Kötter, Yasmin: Podcast: Eine Musik-Welt ohne DRM?:x: via Netwelt.de

Kein Mietabo für Musik

“Nein”, hat er Jobs nicht nur zu DRM gesagt, sondern auch zum Mietabo. Die Gründe für diese Absage sind allerdings einleuchtend. Die Nutzer möchten ihre Musik besitzen und nicht mieten. Dass sich daher das Interesse an Subskriptionsmodellen sehr in Grenzen hält, erscheint logisch. Gewachsene Besitz- und Eigentumsvorstellungen lassen sich nicht von Heute auf Morgen verändern. Ein Verkaufskonzept à la eMusic:engl: klingt da erfolgsversprechender. Hier können die Kunden für einen monatlichen Betrag eine bestimmte Anzahl von Titeln erwerben und behalten.

Ein weiterer Grund für dieses “Nein” ist die Tatsache, dass für solche Modelle zwingend DRM eingesetzt werden muss. Dies widerspricht deutlich der Politik von Herrn Jobs. Allerdings ließe sich dann hier anmerken, dass die Wahl, in dieser Form DRM zu akzeptieren, deutlich beim Kunden läge. Verträge müssten allerdings kundenfreundlich und leicht verständlich formuliert werden.

Quelle:
Jobs sagt “No” zum Mietabo für Musik, via Musikwoche.de bei Mediabiz.de

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

Kein Gefühl für Musik

Die Deutschen sind mit ihrer immer wieder so genannten “deutschen Gründlichkeit” mit akribischer Sammelwut dabei. Sie speichern 16,6 Milliarden Musikdateien auf PCs, MP3-Playern und Handys. Damit hat sich die Zahl der Titel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt.

Seit der ersten Erhebung 1999 hat sich die Zahl der Personen, die CDs oder DVDs brennen, von 7,9 Millionen auf 31,4 Millionen nahezu vervierfacht.

Durch die Masse verlieren sie dabei das Gefühl für den Wert von Musik, meint Michael Haentjes, der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände:

“Die fortschreitende Digitalisierung kreativer Inhalte wie Musik, Filme oder Bücher erfordert dringend eine Neubewertung des Urheberrechts. Vom Kopieren können Künstler nicht leben, deshalb brauchen wir eine breite Debatte zum Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt”.

Quellen:
Festplatten zerstören Gefühl für den Wert von Musik via golem.de
Deutschland “brennt” auf IFPI.de
Brennerstudie 2007: DVD ersetzt zunehmend die CD auf Media Infodienst

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