Die neue Gefahr für Verlage

Ehrhardt F. Heinold sieht die “alten Medien” einer neuen Gefahr ausgesetzt. Communitys wie Lokalisten oder gutefrage.net haben nicht nur Unterhaltungswert, sondern decken mittlerweile auch beinahe alle Fach- und Special-Interest-Themen ab. Verlage haben reagiert. Holzbrink erwarb 2007 StudiVZ erworben. Zum Teil wurden auch eigene Communitys gegründet, z.B. im Bereich des Rechts die nwb-Community (Verlag Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG) oder aquiriert, wie Chefkoch.de (Gruner und Jahr) oder Holidaycheck.de (Burda).

Erfolgreichaus finanzieller Sicht kann man die Communitys momentan nicht nennen. Derzeit funktionieren weder die Werbefinanzierung nicht oder sie sind grunsätzlich nicht kommerziell. Ein Beispiel für letzteres ist die Wikipedia. Heinold sieht in diesen Internetproduktenoft keine Konkurrenz zu klassischen Verlagsprodukten wie Bücher oder Zeitschriften.

Der lange gefürchtete und viel beschworene Kannibalisierungseffekt tritt oft nicht ein, eher im Gegenteil: Durch Communityportale findet eine Marktausweitung statt, es werden neue Kundengruppen erreicht.

Aus dieser Richtung entsteht den Verlagen keine Konkurrenz, denn sie bestimmen diesen Markt. Dennoch können Probleme entstehen, wenn Community-Mitglieder plötzlich selbst “alte” Verlagsprodukte mit dem in vielen Fällen sehr wertigen Inhalten aus der Community zu erstellen beginnen. Wikipedia ist ja mit der Pediapress ein Vorreiter. Dort können die Nutzer mit Wikipediainhalten individuelle Bücher zusammenstellen.

Auch die Wiki-Communitys legen mit dem Projekt “HP MagCloud print-on-demand for Wikia users” nach. Jeder kann mit dem Die Community, aber auch jeder einzelne Nutzer, kann mit dem Softwaretool MagCloud jeder seine Zeitschrift zusammenstellen.

Mitglieder von Wikia können über ein Widget ganz einfach ein Magazin zusammenstellen und und durch MagCloud drucken lassen.

HP’s und Wikia kooperieren zukünftig und bieten Wikia’s Inhalte-Produzenten und Nutzern (Prosumern) und den mehr als 50.000 Communities von Wikia einen einfachen Weg über MagCloud [on-Demand Publishing Service] Magazine und Publikationen zu produzieren, den Wikia Magazine Creator (Quelle)

Jimmy Wales, Wikipedia-Gründer, spricht in seinem Blog deutlich von einem Wettbewerb zu traditionellen Verlagen, wenn dieser auch nicht von heute auf morgen zu spüren sein wird.

Recently, Conde Nast announced the closure of Gourmet Magazine. What happened there? It’s really very very simple: the traditional magazine has not kept pace with the needs of readers or advertisers. It isn’t that reading is going out of style – quite the opposite. It isn’t that people don’t care about quality – quite the opposite. The death of the traditional magazine has come about because people are demanding more information, of better quality, and faster.

So steht dieses Angebot nicht als Ersatz für qualitätsgeprüfte “verlegerische” Printprodukte, sondern soll den Bedarf decken, gute Online-Inhalte auch gedruckt auf Subskriptionsbasis zu erhalten.

Wales glaubt daran, dass Communitys eine massive Konkurrenz für Verlage sein können, da sie gedruckte Zeitschriften mit höherer Qualität, zeitnaher und bedarfsgerechter (bzgl. des Informationsbedarfs spezialisierter Gruppen) erstellen können, als dazu Verleger in der Lage sind.

YOU can publish your own cooking magazine or cookbook on Wikia. (Make one for your family, with all your great grandmother’s favorite recipes?) I predict that this could end up having a huge impact on dozens of titles. How soon will car magazines be replaced by our auto wikis?

Einfacher waren der Selbstverlag und die Umwandlung von Web-to-Print-Product nie. Mit MagCloud zeigt sich ein potentielller Konkurrent, der das traditionelle Publikationsmodell verändern kann.

Heinold stellt in seinem Fazit einen ganzen Fragenkatalog auf:

Welche Rolle werden Verlage (und Buchhandlungen) in dem wachsenden Selfpublishing-Markt einnehmen? Werden sie Communitys (eigene, aber auch andere) durch Inhalte und Services (z.B. Layout, Redaktion, Druck, Distribution, Abrechnung) publikationsfähig machen, ohne Angst vor Konkurrenz zu bestehenden Verlagsprodukten? Werden Verlage dann endgültig zu jenen Community-Publishern, die bisher vor allem durch die Powerpoint-Charts von Business Developern und Beratern geistern?

Für mich zeigen sich zwei Dinge: Die Menschen wollen immer noch Texte gedruckt lesen, denn sonst gäbe es hier keinen Markt, der zur Konkurrenz werden kann. Und das zweite ist, dass Verlage das Netz nicht ignorieren dürfen, denn hier liegen sozusagen neue Geschäftsfelder direkt vor der eigenen Haustür. Man muss sie nur sehen.

Quelle:
Heinold, Ehrhardt F.: Community-Medien: Ein weiterer Angriff auf Verlage und Buchhandel? in: Das Blog zum Publishing-Business: Verlage, Medien, Internet, Web 2.0…

Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der “Klassiker” wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.

Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:

  • die Zulässigkeit von Google-ad,
  • die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
  • die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
  • die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).

Bitkom-Leitfaden zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Bitkom, der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) haben sich über einen Leitfaden zum Umgang mit der Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Nationalbibliothek verständigt.

Oktober 2008 wurde die Pflichtablieferung von Netzpublikationen im Rahmen der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” (PflaV) festgeschrieben. Es sollen nunmehr nicht nur “körperliche Medienwerke” (Printmedien, Datenträger), sondern auch “unkörperliche Medienwerke” (Online-Medien) dauerhaft gesammelt und archiviert werden.

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und auch die PflaV lassen viele Fragen offen.

Welche Webpublikationen werden erfasst? Sind betroffene Online-Autoren verpflichtet, selbst relevante Publikationen einzureichen? In welcher Form müssen zu erfassende Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden? Und wird man bestraft, wenn man der Pflichtablieferung nicht nachkommt?

§ 3 Abs. 3 DNBG bezeichnet ohne genauere Unterteilung als Medienwerke in unkörperlicher Form “alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. Recht schnell nach Inkrafttreten der PflaV wies die DNB darauf hin, dass nicht alle Blogger, Foren- oder private Websitebetreiber aktiv an die Nationalbibliothek herantreten müssen oder zu den Betroffenen zählen. Aber Unklarheiten blieben dennoch bestehen.

Der nun veröffentlichte Leitfaden (öffnet sofort) von Bitkom und DIHKsoll den potentiell Betroffenen helfen, die Auswirkungen auf ihre Angebote einschätzen und Missverständnisse im Vorfeld ausräumen zu können.

Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss.

Die Webanbieter müssen nicht befürchten, dass sie ohne Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek zur Abliegerung verpflichtet sind und dass sie so auch nicht mit einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen.

Die DNB setzt vor allem auf eine automatische Sammlung der Inhalte durch Harvesting. Sie kann daher aus technischen Gründe nicht jede digitale Veröffentlichungsform im Internet sammeln, sondern nur solche, die “vergleichbar mit entsprechenden körperlichen Werken” und frei zugänglich sind. Eingeschränkt zugängliche Online-Werke unterliegen der Abgabepflicht, wenn durch ein entsprechendes Entgelt – wie bei E-Journals üblich – jeder Zugang erhalten kann. Die DNB erarbeitet Kriterien zu den von einer Ablieferungspflicht betroffenen Publikationen, um für eine mittel- und langfristige Sicherheit bei den Betroffenen zu sorgen.

Der Leitfaden, der von der Bitkom zur Verfügung gestellt wird, wird ständig aktuell gehalten und entsprechenden Veränderungen angepasst. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung der Frequently Asked Questions der DNB

Auf Länderebene ist der Entwicklungsstand, sowohl was die gesetzlichen Regelungen zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen als auch die technische Seite angeht, von Bundesland zu Bundesland derzeit noch sehr heterogen.

Leitfaden

Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (öffnet sofort) – Bitkom

Quelle

Leitfaden zur Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen veröffentlicht via heise online
Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat – bitkom
Information zum derzeitigen Stand der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek 28.01.2009 des Sozialdienst katholischer Frauen

Zurück zu Bezahlinhalten

Die Zeitungen, die vom US-Medienkonzern Hearst herausgegeben werden, sollen demnächst wieder kostenpflichtig werden. Damit schwimmt Hearst gegen den Strom, denn in den letzten Jahren haben immer mehr US-Zeitungen möglichst viele Angebote kostenlos zugänglich gemacht. Damit wollte man mehr Nutzer und vor allem mehr Werbung anlocken, um so die Papierausgaben querzufinanzieren.
Durch die Wirtschaftskrise, zurückgehende Online-Werbeerlöse und stetig sinkende Auflagenrückgänge, sieht man bei Hearst:

“Eine unausweichliche Schlussfolgerung unserer Analyse ist, dass unsere Kostenstruktur erheblich von dem heutigen Umsatzpotential unserer Branche abweicht”, schrieb Swartz. Kürzer gesagt: Zeitungen kosten in den USA heute mehr, als sie einbringen.

Der Chefredakteur der “New York Times” hat vor kurzer Zeit ebenfalls laut über eine Rückkehr zu Paid Content gegrübelt. Die “NYT”, der wie vielen anderen US-Medien das Geld ausgeht, überlebte nur durch ein 250 Millionen Dollar-Darlehen des Mexikaners Carlos Slim.

Die Frage ist allerdings, ob Menschen jetzt bereit sind für Nachrichten und Analysen Geld zu bezahlen, denn da sie es nicht gewesen sind, hatten sich auch diese beiden letzten großen US-Zeitungen von Bezahinhalten verabschiedet.

Damit geht Hearst ein hohes Risiko ein: Die Bezahlinhalte könnten Mehreinnahmen bedeuten oder auch den Untergang einläuten.

Die Wirschaftskrise wird somit zur schwersten Medienkrise in den USA.

Quelle:
Hearst-Gruppe will Geld für Online-Angebote verlangen via Spiegel online

Wikipedia gegen Brockhaus Online

Wikipedia Deutschland punktet beim einem Text des ‘Stern’ im Bereich Aktualität und Richtigkeit gegenüber Brockhaus Online. Bei dem Test erreichte Wikipedia einen Durchschnitt von 1,7 gegenüber dem Durchschnitt von 2,7 beim Brockhaus.

Bei 43 Artikeln bekam Wikipedia bessere Noten als die Konkurrenz. Nur bei sechs Stichworten lag der Brockhaus vorn, in einem Fall erhielten beide Nachschlagewerke die gleiche Note.

Zweiflern sollte dies zu denken geben, wenn es um die Zitierfähigkeit von Wikipedia geht. Die Zitierfähigkeit steht immer wieder zur Diskussion.

Und fast will es scheinen, als ob Wikipedia schon fast zu komplex wird.

Einzig bei der Verständlichkeit liegt der Brockhaus vorn. Einige Wikipedia-Artikel sind für Laien schlicht zu kompliziert, viele zu weitschweifig, urteilten die Tester.

Quelle: Wikipedia siegt im Test gegen Online-Ausgabe des Brockhaus via de.internet.com

2008: Start der Sammlung von Netzpublikationen

Das Börsenblatt online berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag zur Sammlung von Netzpublikationen ab 2008 nachkommen will. Begonnen wird mit Monographien ausgewählter Partner. Gerade aus Sicht der Verleger scheinen viele Aspekt allerdings noch unklar.

Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Die DNB möchte den Verlagen ihre Bedingungen jedoch nicht diktieren, sondern mit ihnen zusammen Lösungen finden.

Quelle:
Lutze, Doreen: DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen via Maikatze liest

DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen

Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll – in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern – mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele – nicht nur technische – Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.

via börsenblatt online

Pflichtexemplar zu viel für Online-Autoren

Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen.
Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an.

Die so genannte “Pflichtablieferungsverordnung” werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

“Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können”, erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich.

Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen.

Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar.

Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden.

Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit “.de”-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen.

Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung.

Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und diese regelmäßig bei der DNB abzuliefern. Auch gibt es technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds, Informationen gefiltert vom Layout herunterzuladen. Dies würde Speichervolumen beschränken und zumindest die Blog- oder News-Inhalte könnten so automatisiert von der DNB abgerufen werden, ohne z.B. eine übermäßige Belastung für den Blogger, der häufig auch fremde Dienst nutzt, zu werden.
Die Firmen werden in zunehmenden Maße auch solche standardisierten Schnittstellen zur Verfügung stellen. Hier sollte das Gespräch gesucht werden und nicht von vornherein gestöhnt werden, was es alles kostet. Es ist nicht nur die Wissenschaft und Forschung, die davon profitieren werden. In zweiter Ebene werden es wieder die Unternehmen sein, wieder Menschen, die mit diesem archivierten Informationen etwas Neues schaffen können.

Quelle:
BITKOM kritisiert neue Pflichten für Web-Autoren via de.internet.com

Freie Netze. Freies Wissen.


Das Buch “Freie Netze. Freies Wissen.” beschäftigt sich mit den verschiedenen Anwendungsbereichen von Freien Netzen und Freiem Wissen.

“In jedem der neun Kapitel kommen in Interviews Menschen wie Lawrence Lessig oder Richard Stallman zu Wort, die mit dem Thema als ExpertInnen, PionierInnen oder unmittelbar Betroffene zu tun hatten oder haben.”

Die Schreibweise ist vielleicht an manchen Stellen etwas polemisch, aber die behandelten Gegenstände wie Creative Commons, Urheberrecht, Copy Left oder Open Access werden informativ und verständlich beschrieben. Die Homepage verfügt darüber hinaus über ein Blog, in dem u.a. Ankündigungen zu Veranstaltungen im Bereich Freier Zugang zum Wissen gemacht werden.

via Duftender Doppelpunkt

Pflichten für Internetarchivierung

Juni 2006 wurde das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und der Sammelauftrag auf “unkörperliche Werke” (§14 Abs. 3 DNBG), darunter fallen auch Netzinhalte, erweitert. Dies bedeutet, dass zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden müssen. Das heißt, dass derjenige, der diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, ordnungswidrig handelt und im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen muss.
Wie die Inhalte aus dem Internet zu erfolgen hat, steht nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007.

Danach sind Netzpublikationen “in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern”. Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Nähere Informationen über die technischen Details enthält eine FAQ des Instituts. Danach müssen bei der Ablieferung “alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien in eine Archivdatei gepackt” und mit einer Lieferungsidentifikation per FTP übertragen werden.

Der Verordnungsentwurf ist noch unscharf bei der Abgrenzung der Inhalte, die unter die Archivierungspflicht fallen sollen, bietet allerdings größtenteils Ausschlusskriterien.

So kann die DNB demnach auf Netzpublikationen verzichten, wenn an der Sammlung und Archivierung sowie der Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht oder der Aufwand der Archivierung zu groß würde. Als verzichtbar gelistet sind auch “institutionsinterne Medienwerke”, Medienwerke mit amtlichen Inhalten und so genannte Akzidenzien, die “gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Prozessen oder rein privaten, häuslichen Zwecken oder dem geselligen Leben dienen”.

Verfügbar gemacht werden müssen nach diesem Entwurf auf jeden Fall: E-Mail-Newsletter mit Webarchiv, netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente, die sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge aufweisen, wie beispielsweise Weblogs.

Ute Schwens, die Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek spricht darüber hinaus auch von “Formen, die originär dem Web entsprungen sind”, wie etwa Wikis und gegebenenfalls Foren.

Aber auch Bilder und Töne fallen unter den Archivierungsauftrag.

Genauer kann man sich aber auch über ein Informationsportal der DNB informieren.

Derzeit bereitet die DNB drei Varianten für die Abgabe der “Pflichtablieferungen” vor.

  • Direkte Kooperation mit Ablieferern oder Kooperation mit aggregierenden Partnern wie regionalen Pflichtexemplarbibliotheken oder zentralen Fachbibliotheken hinsichtlich der Sammlung einzeln identifizierbarer Online-Publikationen. Entsprechende Verfahren werden bereits genutzt.
  • Implementierung einer generell nutzbaren Schnittstelle auf der Website der Deutschen Nationalbibliothek für die Ablieferung einzeln identifizierbarer Netzpublikationen in einem standardisierten Verfahren. Diese Schnittstelle wird bereits seit einigen Jahren genutzt und in den kommenden Monaten für den Massenbetrieb optimiert.
  • Erprobung von Harvesting-Methoden für die Sammlung bzw. den Abruf definierter Domainbereiche wie .de. In diesen Bereich fällt auch das Einsammeln ganzer Objektgruppen wie etwa Websites aller Bundesbehörden, oder thematische Sammlungen zu besonderen nationalen Ereignissen wie Bundestagswahlen.

Quellen:
Nyenhuis, Katharina: Bundesregierung präzisiert Pflichten zur Archivierung von Netzinhalten via heise online
Voß, Jakob: Vorbereitungen zur Archivierung von Netzpublikationen bei der DNB via Jakoblog
Gömpel, Renate: Netzpublikationen DNB

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