Internetrecht – das neue Skript April 2011 ist da

“Halbjährlich grüßt der Professor” titelt RA Henning Krieg in seinem Blog und weist auf das neu erschienene Skript zum Internetrecht von Professor Hoeren hin.

Da in diesem Rechtsbereich sehr viel passiert, verwundert es nicht, wenn Prof. Hoeren im Vorwort schreibt:

Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser – die Leserin – um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte.

Der Aufbau des Werkes richtet sich nach den Anforderungen, die an Internetanbieter gestellt werden, welche folgende Dinge brauche, um im Internet auftreten zu können:

  • eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
  • Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
  • Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
  • den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)
  • sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen.

Wieder sind es über 550 Seiten zum Nachschlagen und sich informieren.

Internetrecht – das neue Skript September 2010 ist da

Das neue Skript zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist seit Freitag, den 09.10.2010 abrufbar. Der aktuelle Stand ist von September 2010. Das Skript, längst Standardwerk zum Thema Internetrecht, schaft einen umfassenden Überblick über die Literatur zum Thema Internetrecht und die entsprechende Rechtsprechung (mehr als 100 Urteile zu Halzband, Chefkoch, WLAN, Thumbnails, …)
. Neu hinzugekommen sind Ausführungen und Informationen

  • zum Zugangserschwerungsgesetz,
  • zur Vorratsdatenspeicherung,
  • zu DE-Mail (überarbeitete Version),
  • zur Verlängerung der Schutzfristen für Leistungschutzberechtigte
  • Leistungsschutzrecht für Verleger),
  • sowie Verbraucherschutz im Internet mit der neuen Musterwiderrufsbelehrung.

Hoeren und sein Team haben aufgrund der neuen Rom-I- und Rom-II-Verordnungen grundlegend alle Ausführungen zum anwendbaren Recht sowie die Teile zum Strafrecht/Strafverfahrensrecht und zum Datenschutzrecht überarbeitet.

Downloadlink: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_September%202010.pdf

Quellen:
Hoeren, Thomas: In eigener Sache: Skript Internetrecht neu und kostenlos zum Abruf frei, Beck Blog
Schneider, Adrian: Prof. Hoeren – aktuelles Skript Internetrecht, Telemedicus

Ich weiß, was du letzten Sommer gelesen hast…

Wer auf dem Kindle von Amazon liest, sollte drauf achten, dass der Inhalt des Kindle jugendfrei ist, denn Amazon schnüffelt auf seinen Lesegeräten.

Amazon und will Nutzer seines E-Book-Readers künftig vernetzen. Damit das klappt, schaut Amazon ihnen beim Lesen über die Schulter und merkt sich, welche Textpassagen Leser spannend finden.

Kindle, "1984"

Big Brother is watching you

Graus, das spricht dagegen, dass ich mir einen Kindle anschaffe. Ich möchte meine Bücher allein lesen. Das ist ewas sehr Privates. Sicherlich unterhalte ich mich über Bücher und empfehle sie weiter: Für alle, die es genau wissen wollen, zur Zeit lese ich:

Morton, Kate: Der verborgene Garten. – Diana Verlag, München, 2010 – Taschenbuch mit der ISBN: 978-3-453-35476

Ich empfehle dieses spannende Buch, weil ich es toll finde, aber eines möchte ich nicht, dass Amazon mir dabei über die Schulter schaut und herausfindet, dass ich mich dabei mit einer Lesegeschwindigkeit von zweimal acht Minuten vorwärts bewege. Soviel dazu…

Also, was hat Amazon vor. Amazon will das Lesen in eine neue Stufe heben und den Leser aus seinem stillen Kämmerlein holen, um ihn mit anderen Lesern zu vernetzen: LESEN 2.0. Zukünftig soll man aus dem Kindle heraus andere mit Textstellen in Twitter oder bei Facebook bombardieren können. Außerdem soll sich jeder Kindle-Nutzer anzeigen lassen können, welche Textstellen durch andere hervorgehoben worden sind. Dazu wird der Kindle “nach Hause telefonieren“.

Technisch ist das kein Problem, da alle Kindle-Reader ja sowieso über Internet mit Amazon-Rechnern in den USA verbunden sind und die Gerätesoftware sowieso dafür sorgt, dass der Reader mit ihnen Kontakt aufnimmt. “Big Brother is watching you” trifft wohl zunehmend zu. Auf diese Weise kann Amazon bereits jetzt auslesen, welche Bücher man liest. Zukünftig filtert man einfach noch heraus, welche Textpassagen beim Lesen unterstrichen worden sind.

Natürlich sind die Daten nicht personalisiert, aber die Textmarkierungen sollen auf der Website des Online-Buchhändlers für Hitlisten ausgewertet werden. Dies zeit eine Betaversion der neuen Funktion:
Most Highlighted Passages of All Time

Auf der Seite kann man entdecken, dass mehr Kindle-Leser Dan Browns “Lost Symbol” intensiv lesen als die Bibel.

Die Kindle-Leser haben dies Möglichkeit des Spielens mit positiver Resonanz aufgefasst, weil viele sie für interessant und hilfreich halten? Ist sie das aber auch? Welchen Mehrwert bringt es mir, dass ich weiß, dass ca. 1800 Leser Passage XY unterstrichen haben? Den Mehrwert außer der Befriedigung einer Spanner-Neugier muss ich wohl noch entdecken.

Lesen ist für mich in vielen Fällen ein Rückzug in die Privatheit, ein Abgeschlossensein von äußeren Einflüssen, wenn ich da an das Lesen von Romanen denke. Bei wissenschaftlichen Büchern ist es vielleicht anders, aber da lese ich ein Buch unter einem bestimmten Aspekt. Kann es mir dabei weiterhelfen zu sehen, wie 20 andere ganz andere Passagen für wichtig erachteten? Kontakt zu diesen Lesern kann ich nicht aufnehmen, da aus datenschutzrechtlichen Gründen (vermutlich eine reine Frage der Zeit und des Geldes, bis wann dies unüblich ist) sämtliche Daten anonymisiert sind. Ganz im Opt-out-Verfahren von Datenkraken wie Facebook, Google & Co kann man die Funktion deaktivieren. Damit bestraft man sich aber selbst. Um andere nützliche Funktionen des E-Book-Readers nutzen zu können, muss man diese Funktion aktiviert haben.

Auch us-amerikanische Datenschützer, wie Larry Ponemon haben Bedenken, denn schließlich kann man mehr noch als an den gelesenen Büchern anhand der unterstrichenen Passagen Aussagen über einen Menschen treffen. Zwar sind die weitergegebenen Daten anonym, aber wie sieht das in der Datenbank des Online-Buchhändlers aus? Dort sind die Daten sicherlich und dem Namen des Kindle-Nutzers gespeichert und werden sicherlich auch ausgewertet.

Amazon erfährt so noch wesentlich mehr über seine Kunden, von denen er ja bereits jetzt weiß, welche Bücher und CDs er so kauft, um dann über sein Empfehlungssystem passende Informationen zu empfehlen. Der Onlinehändler merkt sich genauso, welche Suchanfragen sein Kunde gestellt hat, wo er kommentiert und rezensiert hat und natürlich wieviel Geld er bei Amazon gelassen hat. Dann wartet der Medienriese mit passenden Kaufempfehlungen für exakt diesen Käufer auf, um noch mehr Geld zu erhalten.

Nun möchte man eigentlich meinen, Amazon wäre lernfähig. Sein E-Book-Reader geriet erst Juli letzten Jahres ins Visier der Datenschützer, als Amazon ohne große vorherige Ankündigung E-Books (George Orwells Klassiker “Farm der Tiere” und “1984”) auf den Lesegeräten seiner Kunden aus “urheberrechtlichen” Gründen löschte :video: . Die Electronic Frontier Foundation (EFF) steht daher dem Kindle wie jedem anderen funkgesteuerten E-Book-Reader krititsch gegenüber. Solche Geräte räumen E-Book-Anbietern wie Amazon die Macht ein, sich via Internet in die elektronischen Lesegeräte einzuklinken und dort dem Besitzer bei etwas sehr Privatem über die Schulter zu schauen und Daten über ihn zu sammeln, ohne dass dieser sich ernsthaft dagegen verwehren kann. Die Geräte sind teuer genug erworben worden, ohne dass man dafür noch dauerhaft mit privaten Daten bezahlt. Und ganz ehrlich, wer würde sich gerne bei einem Techtelmechtel mit mit dem Bergdoktor oder den gehauchten Liebesbeteuerungen von Hedwigs Courths-Mahler erwischen lassen? 😉

Aufgepasst: Big Brother Is Watching You!

Quelle:
Krüger, Alfred: Amazon liest mit, ZDF heute.de

Bild: derecholaeer bei Flickr.com unter CC-BY

Mehr:
Ingram, Mathews: Amazon Starts Sharing What You’ve Highlighted on Your Kindle, Gigaom (03.05.2010)
[Hugendick, David]: Contra Amazon: Du liest nicht allein!, Zeit online
[Klopp, Tina]: Du bist nicht allein! Du bist einer von ihnen, Zeit online

Die Datenkrake Google

Bereits Ende Januar flimmerte der Bericht über den Äther. Nano berichtete auf 3sat über Google:

Sammeln, nicht suchen: die Datenkrake Google :video:

Neben den ungeheuren Datenmassen macht auch der Datenschutz bei Google vielen Sorgen. Im verschriftlichten Bericht heißt es dazu:

Probleme mit dem Datenschutz stellte “Privacy International” auch bei anderen Firmen fest, sie seien aber nirgends so schwerwiegend, heißt es in der Untersuchung.

Auch wir haben hier schon vor über einem Jahr berichtet, auf welche Daten Google zugreifen kann:
Was Google über uns weiß …

Mit dem letzten Vorkommnis setzte Google dem Ganzen die Krone auf. So hat Google mit dem durch die Straßen fahrenden Google-Street-View-Wägen auch offene WLAN-Netze ausspioniert, die Daten nicht nur erfasst sondern auch gespeichert. Hier zeigt sich, was für Google technisch möglich ist. Was aber das Schlimmste ist, ist die Tatsache, dass dann nicht gefordert wird, diese unrechtmäßig bezogenen Daten zu löschen, sondern dass die Politik darüber nachdenkt, diese selbst zu verwenden.

Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da

Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft:

Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen.

Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010).

In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden – ebenfalls kostenlose – Musterverträge zur Verfügung gestellt.

Aufmerksam geworden über:
Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de

Weiter gegen den Abmahnwahn

Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books “Wegweiser-Abmahnung” hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks “Wegweiser-Abmahnung” veröffentlicht.

Wegweiser Abmahnung

Wegweiser Abmahnung

Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen “Erste-Hilfe-Koffer” für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.

Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!

Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.

Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.

Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.

Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com

Praxiskommentar Urheberrecht in zweiter Auflage

Das Urheberrecht ist für Blogger, Forenadministratoren und Websitebetreiber immer wieder mit Gefahren und Fallstricken versehen, die den Betrieb von Online-Angeboten nicht ungefährlich machen. Kompliziertes Recht mit seinen Auslegungen und Graubereichen ist für Laien meist schwer verständlich, daher bedarf es eines praxisnahen Überblicks. Mit der Loseblattsammlung “Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” legt Heise eine aktualisierte zweiten Auflage vor. Dort können Laien die Erfahrung von heise online und das Know-how von Experten aus Praxis und Lehre nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Technische Einrichtung
    1. Domainregistrierung: Kennzeichenrecht
      Felix Zimmermann
    2. Vertragsbeziehungen zum Provider
      Nikolaus Bertermann
  2. Inhaltliche Gestaltung
    1. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
      Prof. Dr. Nikolaus Forgó/Fabian Schmieder
    2. Inhalte: Urheber-, Geschmacksmuster- und Äußerungsrecht
      Thorsten Feldmann
    3. Haftung für fremde Inhalte
      Jörg Wimmers/Dr. Carsten Schulz
    4. Gewinn- und Glücksspiele
      Dr. Martin Jaschinski
    5. Jugendmedienschutz
      Sabine Frank/Imme Pathe
  3. Der Betrieb des Dienstes
    1. Bezahlsysteme und Risikomanagement
      Dr. Tina Krügel
    2. Datenschutz
      Marian Alexander Arning/Nils Haag
    3. Rechtsprobleme der E-Mail-Nutzung
      Sven Tschoepe
    4. Computer- und Online-Strafrecht
      Dr. Ulrich Wehner
    5. Abmahnungen und Gerichtsverfahren
      Joerg Heidrich
  4. Gesetzessammlung

Herausgeber sind Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlages und Rechtsanwalt aus Hannover, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover, sowie Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin.
Für die neue Auflage wurden alle Kapitel überarbeitet und ergänzt, z.B. durch die neuen Urteile im Bereich der Forenhaftung und Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts.

Praxisnah erläuterte Rechtsfragen sollen helfen, rechtliche Konflikte, unnötigen Ärger und gegebenenfalls hohe Kosten zu vermeiden. Zudem erhält man anhand von Checklisten Hilfestellung und Orientierung für die Praxis. Ergänzt durch eine Auswahl der relevanten Gesetze verschafft die Loseblattsammlung Durch- und Überblick;

Bezogen werden kann dieser zweibändige Kommentar als Loseblattsammlung über den Heise online – Kiosk für 99,00 €. Vielleicht kann aber die ein oder andere Frage auch bereits kostengünstiger mit dem frei zugänglichen Script von Thomas Hoeren, welches ebenfalls gerade erst aktualisiert wurde.

Quellen:
Zweite Auflage von “Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” via heise online
Zweite Auflage von „Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ Heise online Kiosk

Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der “Klassiker” wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.

Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:

  • die Zulässigkeit von Google-ad,
  • die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
  • die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
  • die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung

Abmahnungen scheinen zum Volkssport von Juristen geworden zu sein, glaubt man der Statistik für Juli 2008 des Vereins gegen denAbmahnwahn e.V.
Zusammen haben die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs auch deshalb einen “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht. Das E-Book umfasst 96 Seiten gibt es in drei Varianten zum Download. Kostenlos ist der Download der einfachen Variante mit eingeschränkter Nutzbarkeit (Funktionen wie: Drucken, Verändern, Speichern, Links usw. nicht abrufbar. ), aber was wichtig ist, natürlich mit dem vollen Inhalt. Diese Variante wendet sich an juristische Laien, denen in verständlicher Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen geliefert werden.
Gegen eine Gebühr, die dem Verein gegen den Abmahnwahn in Höhe von min. 5 Euro überwiesen werden kann, erhält man ein PDF mit der zusätzlichen Möglichkeiten zum Anklicken von Links und zum Ausdrucken. Rechtsanwälte, Journalisten, Vereine und sonstige Institutionen wenden sich zwecks Lizenzvertrag und für eine dritte, professionelle Variante an den Rechtsanwalt Wachs.

Hauptschwerpunkt des E-Books sind vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.

Auch auf die mittlerweile zur Standardreaktion gewordene Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird ausführlich eingegangen.

Zwar kann das E-Book den Rechtsanwalt nicht ersetzen, aber es kann Betroffene und Internetnutzer allgemein mit Informationen versorgen. Es bietet dafür neben FAQs und Hinweisen auch eine Liste mit Fachjuristen, die sich auf das Gebiet spezialisiert haben.

Quelle:
Abmahnungswegweiser als kostenloses eBook via heise online

Update:Leider funktionieren die Links zum Download der Statistik und der Kurzfassung des E-Books nicht mehr.

Hinweise zum Umgang mit der GPL

Das Software Freedom Law Center (SFLC):engl: hat seinen General Public License (GPL):engl: gut verständlich erläutert. Es gibt außerdem Unternehmen praktische Hinweise, wie sie regelkonform mit Lizenz umgehen können, durch die Beschreibung bewährter Vorgehensweisen, so dass GPL-Verletzungen vermieden werden können oder die GPL-Software lizenzgemäß vertrieben werden kann. Außerdem gibt es Hinweise, wie man richtig damit umgeht, wenn sich Autoren einer GPL-lizenzierten Software wegen eines Verstoßes melden.

Ziel der Veröffentlichung ist es, GPL-Verstöße zu vermeiden und negative Auswirkungen eines GPL-Verstoßes zu minimieren.

Quelle:
Der Umgang mit der GPL via heise online

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