DRM und Datenschutz schließen sich nicht aus

… zumindest richtig angewendet. Digital Rights Managment kann als Lösung für das Identitätsmanagement und den Datenschutz dienen. Zu diesem Schluss kam man beim zweiten Internet Governance Forum (IGF):engl: der UN.

Simon Davies, Direktor der Organisation Privacy International (PI), sprach sich in einem von drei Treffen zum Thema Datenschutz und Privatheit dafür aus, in Zukunft auf technische Lösungen zu setzen. “Es ist klar, dass rechtliche und Marktlösungen nicht in ausreichendem Maß den individuellen Nutzer in seinen Rechten schützen können, daher müssen wir einen Weg einschlagen, der Nutzerkontrolle durch technische Infrastrukturen einbezieht”, erklärte Davies gegenüber heise online.< heise >

Unterstützt werden müssen technische Lösungen auch weiterhin durch rechtliche Maßnahmen. Technik kann nur eine Erleichterung bei der Lösung der Problematik privacy sein. Insbesondere mit Blick auf Web-2.0-Angebote, bei denen User ausführliche Profile von sich preisgeben, müssen Lösungen für mehr “Intimität” (Privatsphäre) geschaffen werden.
DRM kann die Daten nicht nur vor unberechtigten Zugriffen schützen, sondern in digitale Daten auch ein Verfallsdatum einbauen.

Hätten Daten wie Milchtüten ein Ablaufdatum, müsse der Nutzer sich automatisch mit Fragen von Gewichtung und Selektion auseinandersetzen.< PC-Welt >

DRM eigne sich sehr gut, um die Zweckbindung, das wesentliche Element des Datenschutzes, abzubilden. Als praktisches Beispiel, das sich rasch implementieren ließe, nannte Schallaböck die Vorratsdatenspeicherung. Über ein solches System ließe sich eine Löschung nach sechs Monaten absichern.< heise >

In diesem Fall würde DRM sich positiv für den Internet-Nutzer auswirken, da so ein selbstbestimmtes Handeln möglich wird. Der Nutzer wird ein wenig mündiger, was mit seinen Daten passiert.

Quellen:
Persönliches DRM als Retter von Datenschutz und Privatsphäre heise online
Medienrechtler fordert Verfallsdatum für das Internet PC Welt (06.09.2007)

Begründung des Urteils vom LG Berlin zu MyProf.de

Endlich ist die Urteilsbegründung zum Urteil des Berliner Landgerichtes vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07) in Sachen des Bewertunsforums Mein Prof.de da.

Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge – unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter – scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.

Grund ist, dass man eine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge für den Betreiber eines Onlineportals nicht annehmen kann, da diese wegen der großen Menge an Beiträgen praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfungspflicht allerdings bestände in dem Fall, dass der Betreiber auf einen Verstoß hingewiesen wird.

Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt, da es sich mit diesem Urteil im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht.

Quellen:
Heidrich, Joerg: LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber via heise online
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 – Az. 27 S 2/07 via Medien, Internet und Recht

Arte: Big Brother is watching you

Fernsehsender veranstaltet am heutigen Dienstagabend ab 20:40 Uhr einen Themenabend zum drohenden modernen Überwachungsstaat.

Überwachungskameras, Biometrie, unter der Haut eingepflanzte RFID-Mikrochips… George Orwells Zukunftsvisionen sind längst Wirklichkeit geworden.

Nebenbei:
Wissen Sie, wie gut Sie überwacht werden?
ARTE Big Brother Quizz

Wenn Ihnen dazu die nötigen Informationen fehlten…
20.40 Uhr:

Den Anfang macht “Kontrolle total”, ein französischer Beitrag von Etienne Labroue, den Kritiker der FAZ bereits als einen “einzigen Horrortrip” durch die moderne Gesellschaft gewertet haben. In dem Beitrag kommt unter anderem die RFID-Kritikerin Katherine Albrecht zu Worte […].

21.35 Uhr
widerstand.com
Hier kommen Stimmen zum Wort, die vor der totalen Überwachung warnen, z.B.
Big Brother Award , RFID-Zapper:engl: des Chaos Computer Clubs, das Freenet-Projekt:engl: und die Arbeit von Künstlergruppen, die mit verschiedenen Aktionen gegen die Überwachung protestieren.

22.05 Uhr
“Big Brother City” von Duncan Campbell
Hier geht es um die vier Millionen Überwachungskameras in Großbritannien:engl: .

22.35 Uhr
Abschließend gibt es eine Debatte. Die Diskussionsrunde wird von Steffen Seibert moderiert.

Quellen:
Borchers, Detlef: Arte warnt vor totaler Kontrolle via heise online
Wir werden alle überwacht! arte.tv

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche “allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist”, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

Chaos im Forenrecht – Wer haftet wann?

Das Bewertungsforum MeinProf.de hat sich in zweiter Instanz in Sachen Forenhaftung beim Berliner Landgericht durchgesetzt. Anders als das Hamburger Landgericht mit seinem Urteil vom 27. April 2007 entschied das Gericht hier, dass die Betreiber Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen müssen und nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet sind.

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als “Psychopath” und “echt das Letzte” bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte der Professor den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 Euro von MeinProf.de verlangt.

Das Gericht gelangte am 31.05.2007 zu der Auffassung, dass eine pauschale Unterlassungserklärung nicht eingesetzt werden könne, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dies ist auch nicht der Sinn einer solchen Bewertungsplattform, wo kritische Äußerungen eher erwünscht sind.

Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.

Quelle:
MeinProf.de setzt sich in Sachen Forenhaftung durch via golem.de

Die große Freiheit – oder doch lieber Überwachungsstaat?

Der Tagesspiegel berichtet über eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Dazu wollen Politiker den Grundrechtekatalog (Art. 1-19) modernisieren und ein neues Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen.
Das Grundgesetz nennt bis jetzt die Informations-, die Versammlungs-, die Vereinigungsfreiheit, das Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung als geschützte Räume gegen staatliche Eingriffe.
Die SPD hat dabei andere Ziele im Auge als die CDU (wen wundert’s?).

Während die SPD allerdings die Freiheitsrechte zum Ausgangspunkt nimmt, kommt die Union von der entgegengesetzten Seite: „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online- Durchsuchung – muss zunächst definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Beide Parteien zeigen sich dabei sehr optimistisch.

„Bis zum Ende der Legislaturperiode“, hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen. Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an.

Warten wir es ab, ob sie merken, dass dies auch unausweichliche Folgen fürs Urheberrecht haben wird.

Quellen:
Junge, Barbara: Freiheit im Internet als Grundrecht auf Tagesspiegel
Neues Freiheitsrecht “Internet” soll ins Grundgesetz : Freiheit oder Überwachungsrecht? via Golem.de

Uneingeschränkte Haftung von Forenbetreibern

In einer weiteren höchst umstrittenen Entscheidung hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg bestätigt: Der Betreiber eines Forums haftet grundsätzlich und auch ohne Kenntnis aller dort eingestellten Beiträge.
Das Verfahren am Landgericht Hamburg endete nun ohne die erwünschte Rechtssicherheit. Angestrengt wurde es vom Betreiber des “Supernature”-Forums“, Martin Geuß, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen.
Das Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) liegt im Volltext vor.

Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des heise-Foren-Urteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.

Mehr dazu
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber via heise online

Warnung: Gelddruckmaschine entdeckt!

Mit Urheberrecht versuchen findige und vor allem windige Rechtsanwälte über ein Urhberrechtsregister Geld zu verdienen. Hier muss vermutlich wesentlich mehr aufgeklärt werden.

Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Ideen und Werke sicher zu schützen.

Publikation ist das einfachste Mittel, seine Werke und Ideen zu schützen. Jedes Werk, das einen bestimmten Schöpfungsgrad erreicht hat, ist automatisch geschützt. Dies ist einfach ein Geschäft mit der Unwissenheit. Dafür 65,45 € zu zahlen ist absolut nicht notwendig!

Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk bei uns registrieren lassen. Durch die Registrierung kann ein Urheber später nachweisen, wann er uns sein Werk übermittelt hat und zu welchem frühen Zeitpunkt seine Idee oder sein Werk bereits vorlag.

Bitte nur nicht ins Boxhorn jagen lassen davon. Ich kann dort Ideen und Werkttitel anmelden, ohne dass sie zu dem Zeitpunkt bestehen. Diese Möglichkeit, hiermit sein Eigentum zu sichern, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne zumindest keine Klausel im Urheberrecht, die eine Art “Vorkaufsrecht” für Ideen und Werke sind.

Sie schicken uns ihr Werk per Post oder elektronisch per e-mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren Ihr Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Ihr Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung ihrer Urheberschaft nachweisen.

Und so einfach sind Sie Ihr Geld los. Besser investieren sie diese Euro in eine Publikation, mit der sie sicherstellen, dass Ihr Werk für jeden ab diesem Datum sichtbar ist.

In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze – viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen – eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.

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