Uneingeschränkte Haftung von Forenbetreibern

In einer weiteren höchst umstrittenen Entscheidung hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg bestätigt: Der Betreiber eines Forums haftet grundsätzlich und auch ohne Kenntnis aller dort eingestellten Beiträge.
Das Verfahren am Landgericht Hamburg endete nun ohne die erwünschte Rechtssicherheit. Angestrengt wurde es vom Betreiber des “Supernature”-Forums“, Martin Geuß, um Rechtssicherheit für Forenbetreiber zu erreichen.
Das Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) liegt im Volltext vor.

Dieselbe Kammer des LG Hamburg hatte bereits mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des heise-Foren-Urteils für erhebliche Rechtsunsicherheit im Netz gesorgt.

Mehr dazu
Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber via heise online

Kooperationen im Jahr der Geisteswissenschaften

Die Max-Planck-Gesellschaft und die Georg-August-Universität Göttingen haben eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Entwicklung der digitalen Infrastruktur für die Geistes- und Kulturwissenschaften beschlossen.

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, SUB (vertreten durch die Georg-August-Universität Göttingen) und die Max Planck Digital Library, MPDL (vertreten durch die Max-Planck-Gesellschaft) haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um ihre bereits bestehenden engen Kontakte systematisch weiter auszubauen: Ziel der vertraglich besiegelten Zusammenarbeit ist es, die Entwicklung der digitalen Infrastruktur für die Geistes- und Kulturwissenschaften durch gemeinsame neue Projekte und innovative Strategien voranzutreiben.

Die Vereinbarung wurde am Donnerstag, den 03.05. 2007 im Rahmen der ersten “German E-Science Conference 2007” (Baden-Baden) geschlossen. Auf der Konferenz, die vom 2. bis zum 4. Mai lief, informierte über die neuesten Ergebnisse im Bereich des Aufbaus virtueller Forschungsumgebungen für die Wissenschaften.

Den Geisteswissenschaften benötigen gemeinsame infrastrukturelle aber auch fachspezifische Elemente für ihre digitalen Umgebungen. Zu den notwendigen Aufgaben dieser Kooperation gehören

  • die Sicherstellung eines freien Zugriffs auf elektronische Textkorpora wie Quellen, Forschungsergebnisse und Nachschlagewerke,
  • die standortübergreifende gemeinsame Erstellung und Bearbeitung von Textdaten
  • sowie die Langzeitarchivierung digitaler Daten.

Quelle:
Die Max-Planck-Gesellschaft und die Georg-August-Universität Göttingen haben eine Kooperationsvereinbarung beschlossen auf uni-protokolle.de

Die 10 Prinzipien für die Digitale Langzeitarchivierung

Nach den in letzter Zeit eher zu bezeichnenden Horromeldungen zur Langzeitarchivierung will Nestor, das Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung, 10 zentrale Anforderungen an digitale Langzeitarchive gefunden haben, um als vertrauenswürdig zu gelten:

  • Das digitale Langzeitarchiv übernimmt die Verantwortung für die dauerhafte Erhaltung und kontinuierliche Pflege der digitalen Objekte für die identifizierten Zielgruppen.
  • Das digitale Langzeitarchiv belegt die organisatorische Beständigkeit (auch in den Bereichen Finanzierung, Personalausstattung, Prozesse), um seine Verantwortung zu erfüllen.
  • Das digitale Langzeitarchiv verfügt über die erforderlichen Rechte (per Vertrag oder Gesetz), um seine Verantwortung zu erfüllen.
  • Das digitale Langzeitarchiv besitzt ein effektives und effizientes Geflecht von Grundsätzen (policy).
  • Das digitale Langzeitarchiv erwirbt und übernimmt digitale Objekte auf der Grundlage definierter Kriterien gemäß seinen Verpflichtungen und Fähigkeiten.
  • Das digitale Langzeitarchiv stellt die Integrität, Authentizität und Nutzbarkeit der dauerhaft aufbewahrten Objekte sicher.
  • Das digitale Langzeitarchiv dokumentiert alle Maßnahmen, die während des gesamten Lebenszyklus auf die digitalen Objekte angewendet werden, durch angemessene Metadaten.
  • Das digitale Langzeitarchiv übernimmt die Bereitstellung der digitalen Objekte.
  • Das digitale Langzeitarchiv verfolgt eine Strategie zur Planung und Durchführung von Langzeiterhaltungsmaßnahmen.
  • Das digitale Langzeitarchiv besitzt eine angemessene technische Infrastruktur zur dauerhaften Erhaltung und Sicherung der digitalen Objekte.

Diese Punkte stellen eine Einigung mit den Institutionen Center for Research Libraries (CRL):engl: und Digital Curation Center (DCC):engl: und dem Projekt Digital Preservation Europe (DPE) dar.

Dieses Leitbild enthält die Punkte, die in dem Moment umgesetzt werden müssen, wenn die software- und hardwaretechnischen Vorraussetzungen gefunden worden sind, um Daten sicher und dauerhaft zu speichern. Doch erstmal müssen diese Speichergrundlagen und Speichersysteme entwickelt werden. Es gibt zwar bereits einen Speicher, aber der ist vielen nicht digital genug (Das Schwarz auf Weiß in Büchern).

Quellen:
nestor Newsletter 11/2007 [27. April 2007] auf nestor
Schulze, Carsten M.: 10 Prinzipien für Vertrauenswürdige Digitale Langzeitarchive via Blog-o-scope

Warnung: Gelddruckmaschine entdeckt!

Mit Urheberrecht versuchen findige und vor allem windige Rechtsanwälte über ein Urhberrechtsregister Geld zu verdienen. Hier muss vermutlich wesentlich mehr aufgeklärt werden.

Mit dem Urheberrechtsregister bieten wir Urhebern eine einfache und schnelle Möglichkeit ihre Ideen und Werke sicher zu schützen.

Publikation ist das einfachste Mittel, seine Werke und Ideen zu schützen. Jedes Werk, das einen bestimmten Schöpfungsgrad erreicht hat, ist automatisch geschützt. Dies ist einfach ein Geschäft mit der Unwissenheit. Dafür 65,45 € zu zahlen ist absolut nicht notwendig!

Ob Musiker, Schriftsteller, Fotograf, Software-Entwickler oder Architekt: jeder Urheber eines Werkes kann sein Werk bei uns registrieren lassen. Durch die Registrierung kann ein Urheber später nachweisen, wann er uns sein Werk übermittelt hat und zu welchem frühen Zeitpunkt seine Idee oder sein Werk bereits vorlag.

Bitte nur nicht ins Boxhorn jagen lassen davon. Ich kann dort Ideen und Werkttitel anmelden, ohne dass sie zu dem Zeitpunkt bestehen. Diese Möglichkeit, hiermit sein Eigentum zu sichern, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne zumindest keine Klausel im Urheberrecht, die eine Art “Vorkaufsrecht” für Ideen und Werke sind.

Sie schicken uns ihr Werk per Post oder elektronisch per e-mail und hinterlegen es damit bei uns. Wir registrieren Ihr Werk und schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung nebst Urkunde über die Hinterlegung. Ihr Werk bleibt bei uns sicher verwahrt. Sollte es später auf den Zeitpunkt der Hinterlegung ankommen, können Sie anhand des bei uns hinterlegten Werkes den Zeitpunkt der Registrierung ihrer Urheberschaft nachweisen.

Und so einfach sind Sie Ihr Geld los. Besser investieren sie diese Euro in eine Publikation, mit der sie sicherstellen, dass Ihr Werk für jeden ab diesem Datum sichtbar ist.

In wie weit die drei Rechtsanwälte, die hinter dieser Idee stecken, sich mit dem Urheberrecht als Spezialisten auskennen, lässt sich bei der Schwerpunktlegung, nur erahnen. So jedoch wirkt das Ganze – viel Information ist auf der Seite nicht zu bekommen – eher wie die immer schon gewünschte Gelddruckmaschine: Einkommen ohne Aufwand.

Deutsche im Internet

Eine neue Umfrage zur Internetnutzung in Deutschland ergab nicht viel Neues, sondern bestätigte, was man sich denken konnte.

  • 61 Prozent der Deutschen nutzen das Internet.
  • Internetnutzung ist immer noch eine Männer-Domäne.
  • Es ist eine Frage von Alter und Bildung.
  • 70 Prozent der befragten Männer nutzen das Internet, bei den Frauen 52 Prozent.
  • Im ersten Quartal 2007 waren über 88 Prozent der Hochschulabsolventen online, 72 Prozent der Deutschen mit Mittlerer Reife und nur 44 Prozent der Hauptschulabsolventen.

Auch der Zugang zum Internet wurde erfasst.

Quelle: Umfrage: 61 Prozent der Deutschen nutzen das Internet via heise online

Informationskompetenz und Kommunikationselektronik

Aktuelle Studienergebnisse zeigen, dass Kinder verdummen, wenn sie mit zu viel Kommunikationselektronik zugestopft werden.

Claudia Wallner hat mit ihrer Diplomarbeit Jugend und Kommunikationselektronik eine qualitativ orientierte empirische Arbeit vorgelegt, die zum ersten Mal intensiver das Thema “Jugend und Kommunikationselektronik” bearbeitet und sich dabei auf die Motive der Eltern, ihre Kinder mit Kommunikationstechnik auszustatten, konzentriert: Die empirischen Ergebnisse sind aufs Erste überraschend. Aber sie passen doch ins Bild unserer ver-rückten Gesellschaft.

Das Vermitteln von Medienkompetenz spielt keine Rolle im elterlichen Haushalt. Anschaffung und Besitz der Kinder zählen, was die damit tun, ist sekundär. “Haben” ist entscheidend, was Kinder mit ihren Sachen tun, bleibt weitgehend ihnen selbst überlassen.

Quelle:
Kollmann, Karl: Kinder und Kommunikationselektronik via telepolis

Französische Regulierungsbehörde für Online-Content

Ziel der Regulierungsbehörde ist es, einen fairen Umgang mit Online-Inhalten zu überwachen. Die ARMT (“l’Autorité de régulation des mesures techniques”) ist eine Kommission aus sechs Personen, welche die Kompatibilität von Angeboten und das Recht auf Privatkopien kontrollieren soll. Damit soll eine ausgewogene Rechteballance im Urheberrecht gesichert werden.

Dazu gehörten im Informationszeitalter die Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen beispielsweise für die Privatkopie und für Archivierungszwecke in Bibliotheken.

Die Mitglieder sollen per Dekret von der Regierung ernannt werden. Sie dürfen nicht in Verwertungsgesellschaften oder der Medienindustrie arbeiten.
Ziel der Kommission soll sein, die Bildung monopolistischer Strukturen etwa im Online-Musikmarkt, wie sie durch den Einsatz von DRM möglich werden können, zu verhindern. Zur Durchsetzung ihrer Anordnungen kann die ARMT bei Verstößen hohe Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen.

Frankreichs Kulturminister Donnedieu de Vabres hob in einer Rede die Bedeutung einer solchen Institution hervor. Im Informationszeitalter gehörten die ” Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen – etwa für die Privatkopie und für Bibliotheken – in die Hände einer Aufsicht. Industrielle seien schließlich auch nur Kinder der Gesellschaft – und die müsse wiederum aufpassen, dass die kleinen und großen Racker nichts Böses anstellen.

Quelle:
Frankreich startet Regulierungsbehörde für Online-Content via PC Direkt
Französische DRM-Behörde nimmt Arbeit auf auf golem.de

Wales: Ausleihrückgang bei Büchern

Zwei seperate Studien zeigen, das die Ausleihzahlen bei Büchern in dem Maße fallen, wie Studenten und Personal sich dem Computer zuwenden. Bibliotheken reagieren auf die neuen Bedürfnisse der Nutzer, die flexiblere Lernmethoden fordern.

Die Zahl der ausgeliehenen Bücher an der Swansea University hat sich in den letzten fünf Jahren von einer Million Bücher auf 400.000 reduziert. Hingegen wurden zwischen August 2005 und Julie 2006 600.000 Volltexte elektronischer Zeitschriften heruntergeladen, was mit dem Rückgang bei den Büchern korrespondiert.

Von 980 Studenten

  • besuchten 8% die Bibliothek mehrmals am Tag;
  • 25% nutzten das Universitätsnetzwerk mehrmals am Tag;
  • 13% gingen zumindest einmal am Tag in die Bibliothek;
  • 17% nutzten einmal am Tag die Bibliothek nur, um Zugang zum Netzwerk zu erhalten.

Quellen:
Carver, Blake: Borrowing University books falls as students turn to internet:engl: via LISNews.org
Wightwick, Abbie: Borrowing uni books falls as students turn to internet:engl: auf icWales.co.uk

Open Access-Publishing im Kommen

Der Trend für Open Access-Publishing-Angebote geht nach oben.
Der Verlag BioMed Central Ltd. (author-pays-Modell) hält sich an die in den sogenannten BBB-Deklarationen von Bethesda:engl:, Budapest:engl: und Berlin:engl: artikulierten Forderungen zum uneingeschränkten und unentgeltlichen Zugang zu den Ergebnissen der öffentlich finanzierten Forschung.
Für dieses Jahr sind vom Verlag sieben weitere Journale in den Fachdisziplinen Physik, Mathematik und Informatik angekündigt worden. Im Web-Portal PhysMath Central:engl: können ab diesem Monat in drei neuen Zeitschriftenreihen “PMC Physics A” (für die Fachgebiete Elementarteilchen-, Hochenergie- und Kernphysik, Kosmologie, Gravitation), “PMC Physics B” (Atom- und Molekularphysik, Optik, Quantenphysik, Halbleiter und Supraleitung) und “PMC Physics C” (Biophysik, Plasmen und Fluide, Komplexe Systeme und Statistische Mechanik) erste Beiträge eingereicht werden. Andere Zeitschriften sollen später folgen.
Die Kosten (authors fee) für Workflow, Archivierung und Peer Review hat der Verlag bis jetzt nicht bekannt gegeben.

Authors publishing with PhysMath Central retain the copyright to their work, licensing it under the Creative Commons Attribution License:engl: . This license allows articles to be freely downloaded from the PhysMath Central website, and also allows articles to be re-used and re-distributed without restriction, as long as the original work is correctly cited.

Gegen eine Gebühr schalten auch etablierte Wissenschaftsverlage den Link zum elektronischen Volltext des betreffenden Artikels frei.

Die Marktführer Elsevier, Springer und Wiley verlangen dafür von den Autoren eine Einmalzahlung von 3.000 US-Dollar (2.320 Euro).

Zahlreiche Forschungsorganisationen wie DFG, Max-Planck-Gesellschaft, National Science Foundation (USA) haben in ihren Förderrichtlinien bereits verankert, dass die Finanzierung der Veröffentlichungskosten aus den Projektmitteln getätigt werden können.

Quelle:
Open-Access-Publishing expandiert via heise online (mit Linkliste zu älteren Artikeln zum Thema OA)

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