Copyright – Fragen zum Nachdenken.

In LISNews.org:engl: schreibt ‘Bibliofuture‘ über einen Vortrag vor Law Students und stellt drei Fragen:engl: :

  1. Do you have any personal examples of how copyright law is preventing you from helping your patrons?
  2. Do you feel that copyright law needs to be changed in regards to libraries? If so, how?
  3. As a librarian what do you think the major issues are in regards to copyright and libraries?

Diese Fragen sollte man sich in Bezug auf Urhberrecht in Deutschlands Bibliothekslandschaft auch mal stellen. Ich finde sie gar nicht so unangebracht, gerade in Bezug auf die Änderungen der §§ 52b u. 53a UrhG-E.

Zitatrecht eingeklagt

Was für seltsame Possen das Copyright schlägt, hat gerade eben die Wissenschaftlerin Carol Shloss erleben müssen. Sie wurde gezwungen, ihr Zitatrecht einzuklagen. Im Rahmen von Fair-Use war es bisher möglich, zu zitieren.
Der Nachlass-Verwalter und Enkel des irischen Schriftstellers James Joyce hatte die Literaturprofessorin Shloss wegen der Nutzung von Zitaten verklagt, die die Wissenschaftlerin in einem Buch über die Tochter des Schriftstellers und auf einer Website verwendet hatte. Allerdings hat der Sieg des Fair Use Project:engl: und von Carol Shloss, einen bitteren Beigeschmack, denn es gibt Auflagen:engl: für die Verwendung dieser Zitate.
Sowohl das Veröffentlichungsrecht für die gedruckte als auch die Online-Fassung gelten nur für das Gebiet der USA. Shloss darf außerdem das erstrittene Recht nicht an andere übertragen. Wissenschaftsfreundlich ist diese Auslegung auf keinen Fall. Sollte sie Schule machen, ist die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in den USA und dann wohl auch bald in Europa in Gefahr.

Quellen:
US-Wissenschaftlerin darf nun doch James Joyce zitieren auf heise online
Shloss v. Estate of James Joyce: Settlement:engl: via Lawrence Lessig Blog

Sind gemeinfreie Werke wirklich Werke der Public Domain?

In Archivalia – heute schon mehrfach drauf bezogen, gibt es eine heftige Diskussion zur Gemeinfreiheit. Nun so einfach Gemeinfreiheit mit Public Domain gleichzusetzen, hieße meiner Meinung nach zu sagen, das Urheberrecht ist Copyright. Allerdings müssen an dieser Stelle Juristen laut aufjaulen, denn wir sprechen hier über zwei unterschiedliche Rechtssysteme, die im Endeffekt zu ähnlichen (!) Ergebnissen kommen. Seine Urheberpersönlichkeitsrechte kann man in Deutschland nicht veräußern (§ 29 UrhG), auch wenn man auf eine aktive Verfolgung verzichten könnte. Aber selbst wenn man in einem Fall diese nicht verfolgt, so kann man es in einem anderen dennoch tun. Werke der Public Domain unterliegen dem Copyright, wo vor allem kommerzielle Interessen verfolgt werden. Betroffen sind also im deutschen wie im amerikanischen Rechtssystem die Verwertungsinteressen, sprich wieviel Geld man damit verdienen kann.

Fair Use – neuer Anlauf

Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses legten am 28. Februar einen Gesetzentwurf vor, der unter bestimmten Voraussetzungen das Knacken von Technischen Schutzmaßnahmen erlauben soll. Dies würde dazu führen, dass der „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) von 1998 liberalisiert würde.

Mehr dazu:
Gehring, Robert A.: US-Abgeordnete wollen Urheberrecht liberalisieren auf iRights.info
Neuer US-Gesetzesvorschlag will Recht auf Privatkopie stärken auf heise online

Musikindustrie will nur das schnelle Geld.

In den USA ist jetzt eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung zurückgezogen worden. Grund ist: Die alleinerziehende Mutter hat sich nicht auf einen Vergleich eingelassen, sondern hat es auf den Prozess ankommen lassen. Da hat der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) die Klage zurückgezogen.
Im Gegenzug wurde die RIAA von der jungen Frau auf Rückerstattung der Prozesskosten verklagt. Die Klägerin bekam Recht.
Hier zeigt sich rasch, worauf es der Musikindustrie wirklich ankommt: beigelegt schnelles Geld cheap nfl jerseys und ungerechtfertigte Urheberrechtsvorteile.

Quelle:
heise, Neuer Rückschlag für die US-Musikindustrie


[Korrektur aufgrund eines technischen Problems: 03.06.2018]

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