[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 1

Die Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info zum Thema “Enteignung oder Infotopia” am 02.10.2009 stellte Google Books in das zentrale Interesse für die Zukunft des Wissens. Ist Wissen in Zukunft nur noch mit dem Suchgiganten möglich? Welche Auswirkungen hat das Google Books Settlement (GBS)? Welche Weichenstellungen des Urheberrechts sind möglich. Nach den Grußworten von Dr. Andreas Poltermann der Heinrich-Böll-Stiftung und Dr. Christoph Bartmann des Goethe-Instituts führte Matthias Spielkamp von irights.info allgemein in das Thema der Tagung ein. Ihm folgte Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht bei Lovells LLP, der uns versuchte dieses Mammutwerk des GBS und seien Auswirkungen zu verdeutlichen. Frau Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber- und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz (BMJ) sprang für Bundesjustizministerin Brigitte Zypris ein und erklärte uns in einer Rede, was die Bundesregierung tut. Dem schloss sich dann das erste Diskussionspanel der Verlage und Googles an.

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Enteignung oder Infotopia – ein erster Eindruck

Heute bin ich mal wieder in Berlin und habe die Zeit genutzt, an der Tagung der Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info teilzunehmen. Ausführlichere Beiträge wird es dazu noch in den nächsten Tagen geben, jetzt nur ein erster Eindruck. Nach einer sehr netten Einführung von Matthias Spielkamp sprach Dr. Nils Rauer über das Google Books Settlement (GBS) und schaffte es, die Punkte gut verständlich darzustellen, so dass auch “Nicht-Experten” verstehen konnten, was es mit einer Class Action, dem Begriff Settlement und den Auswirkungen auf Deutschland zu tun hat. Frau Pakuscher, Leiterin der Urheberrechtsabteilung des BMJ, schaffte es meiner Meinung nach nicht, die wirklichen Interessen und den benötigten Interessenausgleleich glaubhaft zu vermitteln. Auch hier werde ich ihren Beitrag, d.h. ihre “Rede” noch genauer darstellen. Anschließend gab es eine Diskussion der Verlage Random House Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Pfuhl, des Meine-Verlags vertreten durch Jan Meine und dem Vertreter der Öffentlichkeitsarbeit von Google Europa, Herrn Peuchler (?), der seine erkrankte Kollegin vertrat. Interessant waren die doch pro-Google zu bezeichnendenn Einstellungen der Verlagsvertreter und doch die fast platt, in ihrer Argumentation fast nur auf Pressearbeit ausgelegten Aussagen des Google-Verteters. Jetzt ist Mittagspause und gleich beginnt das Panel, in dem nun die Kreativen, d.h. die Autoren in dieser Beziehung zu Wort kommen. Ich bin gespannt.

Feiert der Börsenverein da nicht voreilig?

Das umstrittene Google Book Settlement ist zurückgenommen worden, denn die US-Autoren- und Verlegerverbände wollen den Vergleich grundlegend neu aushandeln. Google selbst ist grundsätzlich auch dazu bereit, Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen.

„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“ Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder.

Scharf kritisiert wird in diesem meiner Meinung nach an das BMJ anbiedernden Artikel die Vorstellungen, der EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy, welche eine Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber billigend in Kauf genommen hätten und somit ein Monopol seitens Google akzeptiert hätten. Ich habe die Mahnung der Kommissare anders verstanden.
Ihre Hauptfrage war:

Ist Europas Urheberrechtsrahmen modern genug, um die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen?

Dabei sehen sie deutlich:

Die Digitalisierung von Büchern ist eine Herkules-Aufgabe, bei der der öffentliche Sektor zwar die Federführung übernehmen muss, für die er aber auch die Unterstützung des privaten Sektors braucht .[sic!] Jetzt muss klar sein, dass dank Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen das Potenzial neuer Technologien und privater Investitionen mit den reichen, über Jahrhunderte aufgebauten Sammlungen öffentlicher Einrichtungen kombiniert werden kann. Wenn wir zu langsam in die Digitalisierung einsteigen, könnte Europas Kultur in der Zukunft Schaden nehmen.”

Hier ist jeder Verlag, jedes interessierte Unternehmen gefordert, mitzuwirken. Auch Kleinvieh macht auch Mist, nur anfangen muss man. Mit der geforderten Anpassung des europäischen Urheberrechts wird Google nicht zugespielt. Solche Behauptungen seitens des Börsenvereins zeigen eher ein Desinteresse am Erhalt kultureller Güter durch Digitalisierung. Sich darauf auszuruhen, dass der Staat hier komplett einzuspringen hätte und ihm aber beim Urheberrecht zu einem stark restriktiven Recht zu zwingen durch rein profitorientierte Gründe, zeigt eine gewisse Janusköpfigkeit.

Das US-Justizministerium machte vergangenen Freitag deutlich klar, dass das zuständige Gericht die Vereinbarung zwischen Google und der US-Buchbranche ablehnen sollte. Das Ministerium äußerte unter anderem Urheberrechts- und Wettbewerbsbedenken.

Allerdings stellte sich Washington nicht grundsätzlich gegen die Vereinbarung, die das Einscannen von Millionen von Büchern durch Google regeln soll, sondern rief die Beteiligten auf, die Bedenken möglichst schnell auszuräumen.

Auf Grund der vom US-Justizministerium geäußerten Bedenken sind die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände gestern im Einverständnis mit Google an den United States District Court of the Southern District of New York herangetreten und baten, das für den 7. Oktober 2009 angesetzte Fairness-Hearing abzusagen und am 6. November in einer „Status Conference“ einen neuen Terminplan festzulegen. Man reagiert damit auch auf die Bedenken mehrerer US-Bundesstaaten, die einzelne Aspekte der Einigung mit Sorge betrachten.

Da europäische und deutsche Urheberrechtsinteressen mit betroffen sind, fordert der Börsenverein, die europäischen Verlegerverbände in den weitern Verhandlungen zu beteiligen. Ob man dieser Forderung nachkommt? Bereits im Vorfeld der ersten Verhandlungen zwischen den US-amerikanischen Verbänden und Google hatte man eine Beteiligung verlangt.

Eine Einigung zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden ist zwar wieder ein Stück in die Zukunft gerutscht, aber sie ist nicht ausgeschlossen und ob hier die europäischen Verleger davon profitieren werden, steht in den Sternen. Sicherlich hat Google signalisiert, europäische Interessen zu berücksichtigen, aber ob dazu eine direkte Beteiligung bei den Verhandlungen zählt, ist aus meiner Sicht eher fraglich.

Quellen:
Börsenverein: „Ein guter Tag für das Urheberrecht“ Pressemmitteilung Börsenverein
Books: Google bereit zu Änderungen & Verlage wollen länger Zeit via Googlewatchblog.de
Regierung schreitet ein – Süddeutsche Zeitung
US-Verleger fordern mehr Zeit zum Verhandeln via Spiegel online
„Höchste Zeit für Europa, ein neues Kapitel über digitale Bücher und Urheberrechte aufzuschlagen“ – Gemeinsame Erklärung der EU-Kommissare Reding und McCreevy anlässlich der „Google Books“-Zusammenkünfte diese Woche in Brüssel Presseerklärung auf Europa.eu

Restaurativ – der Börsenverein in Sachen Urheberrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster äußert sich “buchreport.express 38/2009” über seine Vorstellung vom Urheberrecht für eine digitale Zukunft Europas. Dass sich diese Meinung nicht gerade mit der des Börsenvereins deckt, macht die Sache besonders ineressant. Hören ist ein Befürworter der Initiative der EU-Kommission zur Anpassung des europäischen Urheberrechts an die zukünftigen Bedürfnisse einer Welt, deren Informationsaustausch vorrangig digital erfolgen wird.

Hören hält diese Harmonisierung für sinnvoll und verneint auch ein Einknicken gegenüber dem Giganten Google. Vielmehr gehe es bei diesem Vorstoß um die Zukunft des Urheberrecht und eine Anpassung an die Möglichkeiten und Grenzen einer Wissensordnung. Jura darf nicht dafür benutzt werden, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen. Es ist in den letzten Jahrzehnten etwas passiert, was das Urhheberrecht von Grundauf verändert hat. Aus dem Kulturrecht ist zunehmend ein Wirtschaftsrecht geworden, welches aber die alten Rechtsmodelle des 19. Jahrhunderts in das 21. Jahrhundert transportiert hat. Es ist überfällig, das Urheberrecht an die veränderten Bedürfnisse einer Gesellschaft anzupassen, in der die erste “Digital Natives” mündig werden.
buchreport.express wollte von Hoeren wissen, ob der Vorstoß der EU-Kommission bei der fortgeschrittenen Entwicklung in Sachen “Google Settlement” nicht zu spät sei.
Hoeren verwies auf Googles Entgegenkommen, da die Verantwortlichen zu verstehen beginnen, dass die Situation in Europa für den Service “Google Books” emotional schwierig ist. Europa und die USA sind nicht vergleichbar, deshalb lenkt Google ein und versucht mit den Urhebern und Verwertern aber auch den Nutzern in Brüssel gemeinschaftlich nach Lösungen zu suchen. Auch ist noch gar nicht sicher, ob das Settlement in den USA überhaupt rechtlich Bestand halten wird. Kartellrechtliche Bedenken werden hier zunehmend lauter von den Konkurrenten Googles geäußert.
Von einer “Absenkung der Urheberrechtsstandards” kann nach Hoeren auch keine Rede sein. Er warnt den Börsenverein, nicht länger restaurativ um den Erhalt alter Geschäftsmodelle zu kämpfen, in denen die Buchverleger im Zentrum stehen und die immer wieder mit den gleichen Argumenten verteidigt werden.
So merkt Hoeren an:

Verleger verstecken sich hinter den Schutzstandards für Urheber, obwohl sie noch nicht einmal eigene Rechte gegen Google und Co. haben. Sie verkennen die besonderen Bedürfnisse der Kreativen und der Nutzer, die das Internet auch als Chance für eine Verbreitung von Wissen begreifen. Es fehlt im Börsenverein der frische Wind.

Der Professor aus Münster kann sehr genau benennen, welche europäischen Urheberrechtsregelungen unbedingt angepasst werden müssen.
Die Kreativen selbst müssen gegenüber zu starken, eben übermächtigen Verwertern geschützt werden. So müsste durch eine verstärkte AGB-Kontrolle verhindert werden, dass Urheber von vornherein und fast automatisch ihre Rechte abtreten. Um diesen Rechteusverkauf zu verhindern, müssen auch die Verwertungsgesellschaften verstärkt beaufsichtigt werden. Die Verleger sollen jedoch auch profitieren. Sinnvoll findet er Überlegungen über die Anerkennung eines eigenen Leistungsschutzrechts.

Zugunsten der Nutzer und der Allgemeinheit gilt es, der ständigen Ausdehnung des Urheberrechts entgegenzuwirken und es wieder auf einen Kernbestand wirklich kreativer Inhalte zu beschränken.

Quelle
„Im Börsenverein fehlt frischer Wind“ buchreport.de

Google Books im ZDF Mittagsmagazin

Ein kleiner Bericht über die digitale Bibliothek von Google vom 07.09.2009.

Seit die Internet-Suchmaschine Google alle Bücher dieser Welt digitalisieren möchte, gibt es jede Menge Kritik an diesem ehrgeizigen Projekt. Viele Autoren und Verleger fürchten um ihre Urheberrechte.

http://www.youtube.com/v/-26MwQQJP-k&hl=de&fs=1&color1=0x2b405b&color2=0x6b8ab6 – Video wurde gelöscht.

Geändert am 03.06.2018

VG Wort und das Vertretungsrecht gegenüber Google

Die VG Wort versucht derzeit von ihren Autoren das Vertretungsrecht gegen Google Books zu erhalten. Bereits Januar diesen Jahres hat VG Wort diese Aktion angekündigt, wie hier im Blog schon berichtet wurde. Die Autoren bekommen Post von der Verwertungsgesellschaft und sollen den vorgefertigten Brief der Rechteübertragung zurücksenden oder auf einer Internetseite der VG Wort diese damit beauftragen, sie in Sachen Google Books zu vertreten. Das in juristischer Sprache gehaltene Schreiben enthält einige Stolpersteine, die dem juristischen Laien nicht auffallen werden.

Was will die VG Wort? Ihr Vorgehen richtet sich gegen Google Books. Für dieses Angebot werden Bücher aus dem “Verlagsprogramm” verwendet oder aus dem “Bibliotheksprogramm”.

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Auch Internetnutzer haben Rechte

Die Buhmänner oder Frauen der Nation – so mag man als Urheberrechtsinteressierte meine – sind die Internetnutzer. Hier verbreitet sind Raubkopierer, Piraten und Diebe, d.h. alle Gesetzlosen finden sich hier an dieser Stelle zusammen. Und diese müssen verfolgt, überwacht und möglichst ausgesperrt werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale betreibt Aufklärung und hat eine neue Website mit dem Titel “Surfer haben Rechte” gestartet. Neben der Vorstellung der einzelnen Dienste und Anbieter (Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Webmaildienste, Onlinespiele, Tauschbörsen, Auktionen, Bewertungen und Preisvergleiche sowie Onlineshops) wird auch auf rechtliche Themen eingegangen:

Die Website soll aufklären. In der Presseerklärung der Verbraucherzentrale heißt es:

Internetnutzer erfahren auf surfer-haben-rechte.de, was Rechtsthemen wie Urheberrecht, Datenschutz oder Vertragsrecht sind und was sie im Onlinealltag bedeuten. Praxisnah informiert die Webseite, was bei konkreten Angeboten zu beachten ist. Checklisten helfen dabei, die wichtigsten Punkte stets im Blick zu behalten.

Entstanden ist die Seite im Rahmen des Projektes „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)und wurde vom Bundesverbraucherministerium gefördert.
“Surfer haben Rechte” kooperiert mit dem Projekt Verbraucher sicher Online der Technischen Universität Berlin.

Netzpolitik.de schreibt dazu:

Für die regelmäßigen Netzpolitik-Leser wird da nicht viel Neues dabei sein. Aber schön, dass es mal eine praktische Webseite zur Medienkompetenz-Vermittlung mit vielen Informationen über digitale Verbraucherrechte gibt, die man an weniger informierte Nutzer weiterempfehlen kann.

Europa und Google Books

Der Bundesregierung und damit auch VG Wort und dem Börsenverein droht eine Niederlage auf europäischer Ebene, wenn es um die umstrittene Internet-Bibliothek von Google geht. Die EU-Kommission und die anderen großen Mitgliedsstaaten sind aktiv für das digitale Buchprojekt. Der Aufschrei, dass Frankreich dazu gehört, war in den letzten Tagen in der Presse zu lesen.

Die New York Times titelt Europe Divided on Google Book Deal und die FAZ sieht Der Kampf um das digitale Buch. Argwöhnisch betrachtet wird, dass die Französische Nationalbibliothek in Gesprächen mit Google ist. Kapituliert Frankreich vor Google? fragte die FAZ vor wenigen Tagen. Die Situation ist wieder in Bewegung.
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Praxiskommentar Urheberrecht in zweiter Auflage

Das Urheberrecht ist für Blogger, Forenadministratoren und Websitebetreiber immer wieder mit Gefahren und Fallstricken versehen, die den Betrieb von Online-Angeboten nicht ungefährlich machen. Kompliziertes Recht mit seinen Auslegungen und Graubereichen ist für Laien meist schwer verständlich, daher bedarf es eines praxisnahen Überblicks. Mit der Loseblattsammlung “Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” legt Heise eine aktualisierte zweiten Auflage vor. Dort können Laien die Erfahrung von heise online und das Know-how von Experten aus Praxis und Lehre nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Technische Einrichtung
    1. Domainregistrierung: Kennzeichenrecht
      Felix Zimmermann
    2. Vertragsbeziehungen zum Provider
      Nikolaus Bertermann
  2. Inhaltliche Gestaltung
    1. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
      Prof. Dr. Nikolaus Forgó/Fabian Schmieder
    2. Inhalte: Urheber-, Geschmacksmuster- und Äußerungsrecht
      Thorsten Feldmann
    3. Haftung für fremde Inhalte
      Jörg Wimmers/Dr. Carsten Schulz
    4. Gewinn- und Glücksspiele
      Dr. Martin Jaschinski
    5. Jugendmedienschutz
      Sabine Frank/Imme Pathe
  3. Der Betrieb des Dienstes
    1. Bezahlsysteme und Risikomanagement
      Dr. Tina Krügel
    2. Datenschutz
      Marian Alexander Arning/Nils Haag
    3. Rechtsprobleme der E-Mail-Nutzung
      Sven Tschoepe
    4. Computer- und Online-Strafrecht
      Dr. Ulrich Wehner
    5. Abmahnungen und Gerichtsverfahren
      Joerg Heidrich
  4. Gesetzessammlung

Herausgeber sind Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlages und Rechtsanwalt aus Hannover, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover, sowie Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin.
Für die neue Auflage wurden alle Kapitel überarbeitet und ergänzt, z.B. durch die neuen Urteile im Bereich der Forenhaftung und Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts.

Praxisnah erläuterte Rechtsfragen sollen helfen, rechtliche Konflikte, unnötigen Ärger und gegebenenfalls hohe Kosten zu vermeiden. Zudem erhält man anhand von Checklisten Hilfestellung und Orientierung für die Praxis. Ergänzt durch eine Auswahl der relevanten Gesetze verschafft die Loseblattsammlung Durch- und Überblick;

Bezogen werden kann dieser zweibändige Kommentar als Loseblattsammlung über den Heise online – Kiosk für 99,00 €. Vielleicht kann aber die ein oder andere Frage auch bereits kostengünstiger mit dem frei zugänglichen Script von Thomas Hoeren, welches ebenfalls gerade erst aktualisiert wurde.

Quellen:
Zweite Auflage von “Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” via heise online
Zweite Auflage von „Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ Heise online Kiosk

Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der “Klassiker” wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.

Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:

  • die Zulässigkeit von Google-ad,
  • die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
  • die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
  • die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).
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