E-Book-Store von libreka! vor dem Aus

Endlich, ist mir da in den Sinn gekommen, als ich heute die Nachricht bei Lesen.net entdeckte. Der E-BOOK-Shop von libreka! wird abgewickelt. Wer nach 2009 noch glauben konnte, dass libreka! eine Zukunft hat, sieht uns alle auch 2015 schon auf dem Mars rumstolzieren… Es heißt Abschied nehmen von einem Prestige-Projekt des Börsenvereins, das nie wirklich das erfüllt hat, was man von ihm erwartet hat. Goodbye libreka!

2007 hat alles mit libreka! als Volltextsuche in deutschen Büchern angefangen. Das war schon zu dem damaligen Zeitpunkt deutlich zu kurz gedacht. Immer wieder hatte man das Gefühl, dass der Börsenverein mit aller Macht an etwas festhalten will, was eigentlich von Vornherein zum Scheitern verurteilt war. Auch die Öffnung für hartes Digital Rights Management hat nicht dazu geführt, dass neben unkluger Geschäftspolitik, die Nutzer verärgert waren. Technische Schwierigkeiten mit EPUB-Büchern wurden zu langsam gelöst und durch DRM verkompliziert. Zumindest startete 2009 so das Geschäft mit E-Books und E-Book-Readern langsam in Deutschland.

Libreka! stellte ab 2010 seine Plattform auch anderen Buchhandelseinrichtungen (B2B) zur Verfügung, als so eine Art “Steigbügelhalter für kleinere Verlage”, damit diese ihre E-Books vertreiben konnten. Das war für diese verkaufsfeindliche Plattform aber nicht der Durchbruch. Und so richtig vergraulte man die Mitglieder des Börsenvereins, als man nun auch Discounter wie Netto mit nettoebooks24.de zu Konkurrenten des normalen Buchhandels machte. Rasch wurde dieser Vertrag wieder gekündigt.

Über den E-Book-Verleih, den libreka! letztes Jahr groß angekündigt hat, hat man seit dem auch nichts mehr gehört, was einen eigentlich auch nicht verwundern dürfte.

Neben einer unmöglich zu benutzenden Plattform ist wohl auch die Verkaufsstrategie von libreka! ein Grund zum Erhängen geworden.
Laut Lesen.net sollen die Funktionen von libreka! als Verkaufsplattform durch Buchhandel.de übernommen werden. Damit werden endlich elektronischer und gedruckter Buchhandel auf einer Plattform zusammengeführt, was wesentlich mehr Sinn macht als es libreka! je getan hat. Hätte man libreka! als Plattform zum Ausprobieren verstanden und nicht als Prestigeprojekt angesehen, vielleicht hätte man richtigungsweisende Impulse in den E-Book-Markt spielen können, ohne Haus und Hof für Amazon und Apple offen zu halten.

Und mal wieder bleibt die Erkenntnis: Murks bleibt Murks, wenn man mit falschen Voraussetzungen und Erwartungen herangeht. Manchmal ist es besser kein Prestige-Projekt aufzubauen, sondern Augen und Ohren offen zu halten und Platz zum Experimentieren zu lassen.

Quelle:
Haupt, Johannes: E-Book-Store Libreka vor der Abwicklung, lesen.net

Ein DRM-Unverständnis-Grummel-Posting (ein kleiner Rant)

Und gleich ein Disclaimer vorneweg: Dieses Posting ist nicht vollständig zuende durchdacht und beinhaltet nur einige Aspekte, diesmal aus der Anti-DRM-Sicht. Eine andere Sicht habe ich im ersten Teil Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting veröffentlicht. Heute gibt es mal die andere Richtung, damit Oliver Flimm nun nicht völlig entsetzt bleibem muss, dass von bibliothekarischer Seite her jemand findet, dass bei DRM alles halb so schlimm ist. Daher ziehe ich das Posting mal vor, das eigentlich für nächste Woche geplant war.

Hartes DRM, weiches DRM – vieles ist ein Risikospiel für Verlage, Bibliotheken und Nutzer.
Nur noch Lizenz statt Eigentum. Je mehr rechtlich digital festgelegt werden kann, desto eher sind Inhalteanbieter dabei, ihr Eigentum bei sich festzuhalten und eine Nutzung nur noch zu ihren Bedingungen zuzulassen. Auf Dauer besteht hier die Gefahr, dass unliebsame Kundengruppen ausgeschlossen werden, z.B. Bibliotheken, die gerne Ihren Nutzern einen Zugang zu den Inhalten gewähren wollen. Sollten hier Content-Konzerne dauerhaft über die gesamte Zeit die Art der Benutzung bestimmen können, sind Meinungsfreiheit und die Wissenschaft ernsthaft gefährdet. Open Access als Alternative wird im wissenschaftlichen Bereich dann auch immer unausweichlicher – publish oder perish, wobei es besser heißt, veröffentlichen und zugänglich bleiben. Bleiben bei Wissenschaftspublikationen dann die Verlage dauerhaft außen vor? Möchten sie durch DRM ihre eigenen Märkte topedieren?

Öffentliche Bibliotheken sollen u.a. auch all jenen Zugang zu Informationen gewähren, die aus eigenen finanziellen Mitteln diesen nicht aufrecht erhalten können. Werden Bibliotheken durch Lizenzen, DRM-Kosten und dergleichen abgehalten, dieser Aufgabe nachzukommen, ist dies ebenfalls ein großer Schaden für die Meinungsfreiheit in deutschen Landen und ein weiteres Armutszeugnis für Verleger und Bibliotheken, die häufig nichts dafür können.

Kreativ gedacht sind Angebote wie Onleihe oder Ciando wohl kaum, wenn die Benutzbarkeit nur schwer möglich ist. Warum versucht ihr krampfhaft alte Geschäftsmodelle festzuhalten mittels DRE? Ach ja, ihr müsst eure Investitionen schützen und die eurer Autoren. Aber schützt ihr die nicht besser, wenn ihr angemessene Umsätze generiert und diese vernünftig ausschüttet? Konzentriert euch vielleicht mehr auf den Service für Autoren und Leser als auf DRM.

Was passiert derzeit: DRM ermöglicht es scheinbar, alte Geschäftsmodelle zu verfeinern, z.B. keine Weggabe mehr von einem Buch, wobei der Konsument gegen die Bezahlung einer einmaligen Summe Geld das Eigentum am Träger Buch/CD erhielt. Danach galt der Erschöpfungsgrundsatz und der Käufer konnte mit dem Buch bzw. der CD machen, was er wollte (verschenken, vererben, verbrennen, ein Privatkopie anfertigen usw.). Heute bleibt das Eigentum beim Vertreiber und es geht nur noch um Zugänge, die dann durch den Contentanbieter sogar dauerhaft kontrolliert werden können (Lizenz) und für die immer wieder Geld verlangt werden kann (fürs Hosting, für die Fortführung der Lizenz, für die Archivierungsrechte, für die Aktualisierung etc.) – boah, die Entdeckung des eigenen Goldesels. Dadurch verschieben sich die rechtlichen Relationen genauso, wie die uns suggerierten, wenn es um Eigentum geht, d.h. Eigentum wird zugunsten von Zugang abgelöst. Und frecherweise wird dann besonders im privaten Bereich auch noch einfach behauptet, Eigentum sei etwas Belastendes, das man immer mit sich rumschleppen muss, das einen die Luft zum Atmen nimmt und das einschränkt. Wer heutzutage materielle Dinge sammelt ist sehr schnell ein Messi. Also, alles für die persönliche Freiheit! (Ergänzt: Die neuen Relationen im Bezug aufs Recht sind sehr gut gut erklärt bei Oliver Flimm.)

Was transportiert der DRM-Anwender nach Außen? Es sind die gleichen Argumente, die man schon im Rahmen von Musik und Videospielen gelesen hat, aber sie gelten auch hier. Lieber “Käufer”, du bist so dumm, schlecht zu nutzende und restriktiv lizensierte Ware zu kaufen. Vermutlich bist du auch ein potentieller Dieb “geistigen Eigentums” und deshalb müssen wir uns und unser Eigentum (was ja eigentlich den Autoren gehört, aber gut an dieser Stelle) vor dir schützen. Deshalb sagen wir, du bist kriminell und wir ergreifen alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen, um dir das auch zu sagen.

DRM kostet und ist häufig wenig effektiv. Schon nach kurzer Zeit gibt es umtriebige Gesellen, die die Schwachstellen in den Systemen ausfindig machen und somit eure Entwicklungskosten für DRM, selbst wenn ihr es einkauft, nach oben treiben. Dadurch werden eure digitalen Produkte teuerer als sie sein müssten. Legt lieber Wert auf gute Qualität bei Layout, Rechtschreibung und Grammatik als auf den Schutz vor Piraterie. Ein Großteil Nutzer ist bereit, für elektronische Medien zu zahlen, wenn sie dabei Zeit sparen, eine schlechte, aber immerhin bessere Qualität als DRE-kastrierten Schrott aus anderen Quellen zu beziehen, die euch kein Geld einbringen.

Lizenzen und somit auch DRM zerstören Kindheitserinnerungen. Wer heute seinen Kindern diese bunten elektronischen Bücherchen kauft, die DRM geschützt sind, verhindert, dass diese Kinder später dieses bunte E-Book mit seinen Kindern anschauen kann. Verlage werden wohl kaum die Bücher langzeitarchivieren, es sei denn es lässt sich damit Geld verdienen. Bibliotheken werden diese Bücher nur schwer auf Dauer archivieren können, wenn falsch eingesetztes DRM einen Zugriff auf die Datei verhindert, z.B. weil Nutzungszeiträume abgelaufen sind, die Datei auf zu vielen Geräten bereits installiert wurde oder schlichtweg die Formatierung in eine aktuellere Formatversion eine nicht zulässige Bearbeitung der Daten darstellt. Langzeitarchivierung ade!

DRM schafft Abhängigkeiten. Ein Trend zur Globalisierung ist da bereits seit Jahren zu beobachten. Wer bei Amazon kauft, kann seine E-Books nur mittels weiterer Amazon-Produkte lesen. Wer bei Ciando kauft, kann sein E-Book nicht auf einem Amazon-Produkt lesen usw. DRM-Server werden im großen Stil von Adobe betrieben. Man ist also an verschiedenen Stellen an riesige Anbieter gebunden. Diese erhalten zunehmend eine Monopolstellung und werden somit entscheidend bei der Wahl- und Meinungsfreiheit, die darunter erheblich leidet. Diese Anbieter können dann auch zunehmend den Autoren und kleineren Verlagen ihre Bedingungen diktieren und zuallerst natürlich den Lizenznehmern auf Konsumentenseite.

Liebe DRM-Befürworter, glaubt ihr tatsächlich mit hartem Digitalem Rechtemanagement habt ihr den Stein des Weisen gefunden? Die Lösung all eurer Probleme mit den digitalen Medien und ihren Eigenheiten? Macht ihr euch da nicht eigentlich mehr Stress als es notwendig ist (Stichwort: Vertrauen und nicht Vorverurteilung), schließlich gibt es bereits Gesetze, die euch da genug Handhabe bieten, sollte es zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Wenn schon DRM, dann vielleicht doch eher ein forensisches, vielleicht auch gut sichtbar, dass eben auf den Seiten eingeblendet wird, wer das Ganze erworben hat ( nicht so optimal, aber besser als Restriktionen, die vom Gesetzgeber auferlegte Schranken aushebeln). Und warum nicht einfach vorneweg eine Erinnerung an den Leser, dass er eine rechtliche und moralische Verpflichtung hat, im Umgang mit dem E-Book das Urheberrecht zu wahren. Leicht verständlich ist für viele so eine Bitte auch nachvollziehbar.

Jetzt gäbe es sicherlich noch viel mehr zu sagen, aber nachdem ich nun einen halben Roman geschrieben habe, der in beide Richtungen austeilt, sollte es erstmal reichen. Beide Seiten sollten einmal drüber nachdenken, worüber sie sich schreiten. Auf der einen Seite ist nicht alles schwarz und auf der anderen auch nicht alles weiß. DRM muss in all seinen Vor- und Nachteilen betrachtet werden (wenn auch in der Ausprägung des DRE eher keine Vorteile zu finden sind). Und sicherlich bräuchte es noch eine detailliertere Betrachtung in Bezug auf wissenschaftliche Literatur und Freizeitlektüre 😉 Vielleicht ein andermal…

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

Besitz ist nicht gleich Eigentum

Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den “hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge” – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der “Käufer” nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. “kein Eigentum im herkömmlichen Sinne”. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
“Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.”

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button “E-Book-Bestand” anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZ

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
    []

Eine kleine Glosse: Prohibition bei E-Books

Derzeit habe ich das Gefühl, wenn es um E-Books geht und entsprechende Angebote seitens der Verlage für Endnutzer und Bibliotheken, kann man fast von einer Prohibition sprechen. Süchtigmachend sind Bücher ja schon an sich und der E-Book-Leser ist besonders süchtig, denn bei entsprechenden Angeboten liest er wesentlich mehr. Was bleibt also über, als die zunehmende Zahl süchtiger E-Book-Leser vor den schädlichen Einflüssen des Buches zu beschützen?

Andererseits führt das wie bei der alkoholischen Prohibition dazu, dass böse Piraten sich erheben und zu Schmugglern werden, die dann nicht zu fassen sind.. Sie Schmuggeln den verbotenen Stoff zu verschiedenen Quellen, von wo aus der “wissende” Leser sein Suchtmittel beschaffen kann. Und wie während der Prohibition erleben wird, dass Verbote nur dazu führen, dass der geneigte Süchtige sich seinen Stoff aus illegalen Quellen beschafft und auch nicht immer weiß, welches Viehzeug (Würmer, Viren, Trojaner) er sich da auf sein Gerät einschleppt. Auch ist die Qualität nicht immer die beste, aber zum Teil besser, als die durch Digital Rights Enforcement (hartes DRM) beschädigten Dateien.

Schauen wir uns mal an, welche Varianten es gibt, um Nutzer in die Illegalität zu treiben:

  1. Gar kein E-Book-Angebot machen, weil die Bücher könnten ja geklaut werden. – Damit bringt man findige Köpfe dazu, die interessanten Bücher einzuscannen, OCR-Software darüber laufen zu lassen und dieses dann als E-Book illegal anzubieten. Ergebnis: Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  2. Das E-Book kommt erst zeitversetzt. – Der geneigte Leser wird sich nicht E-Book und P-Buch zulegen. Er wird ggf. auf das E-Book warten, das dann vergessen, weil es andere interessante Angebote gibt, die er ja auch noch lesen könnte. Kann er nicht warten, will das Buch aber lesen, dann nutzt er Bücher der Variante 1. Ergebnis: Einnahmen weg, Nutzer verärgert und Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  3. DRE schützt das Buch bis zur Unnutzbarkeit. – Das DRE wird durch IT-Kundige beseitigt und das Buch landet auf illegalen Download-Börsen. Der geneigte Leser kauft einmal ein solches geschütztes Buch, sieht, die Qualität ist schlechter als die, die er aus illegalen Quellen bekommt. Ergebnis: Die meisten beschaffen sich die “befreiten” Bücher in besserer Qualität von illegalen Plattformen mit dem Risiko, das Lesegerät zu infizieren oder mehrere Anläufe (Zeit) zu benötigen, um ein Buch guter Qualität zu erhalten. – Ergebnis: Leser, potentieller Kunde beschafft sich so ein Buch nur einmal. Weitere Bücher bezieht er dann wieder illegal. Der zahlwillige Kunde wird mit schlechter Qualität verärgert, zumal das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Der Verlag generiert geringe Einnahmen.

Zu ähnlichen Ergebnissen wie in dieser StudieStudie zu den Filesharern der Musik, gelangt auch J.K. Rowling. Sie berichtet

[… ], dass ein attraktives, legales Angebot Piraterie eindämmen kann, als sie die „Harry-Potter“-Bände in digitaler Version zur Verfügung stellte: Die Entscheidung, auf DRM zu verzichten (zu Gunsten eines digitalen Wasserzeichens), habe die Piraterie nicht beflügelt, sondern reduziert, so die Erfahrung der „Pottermore“-Betreiber. Unmittelbar nach dem Start des E-Book-Programms sei das illegale Angebot zwar größer geworden, doch die Community habe die Raubkopien abgelehnt (hier mehr).

Liebe Verlage, nur mal so ganz nebenbei:
Viele Ihrer Kunden haben ein Urheberrechtsbewusstsein. Sie möchten einen angemessenen Preis für die Schöpfung der von Ihnen vertriebenen Werke von Autoren zahlen. Dies wird sicherlich sichtbar in dem Projekt “The Humble eBook Bundle”, wo Nutzer E-Books erwerben, ganz nach dem Motto: “Pay what you want. Support charity. Read.” Also, bitte gebt uns die Möglichkeit, legal, zu fairen Preisen Bücher als E-Books zu erwerben oder kostenfrei über eine Bibliothek zu beziehen. Die Bibliotheken selbst sind ja bereit, entsprechend für die Subskription von E-Books zu bezahlen (siehe die steigenden Zahlen teilnehmender Bibliotheken bei der Onleihe) bzw. Tantiemen dafür zu entrichten.

Warum also verwehrt ihr mir und anderen, die legal an E-Books kommen wollen diese Möglichkeit bzw. kriminalisiert uns im Vornherein, indem ihr uns unterstellt, wir werden die Bösen sein, die E-Books ungehindert ins Netz schleusen wollen?

Die Prohibition ist gescheitert und das wird auch bei den E-Books passieren. Es ist noch kein DRM-System aufgebaut worden, dass nicht geknackt wurde. Die Musikindustrie zeigt, dass man mit dem psychologischen Schutz, aber Dateien guter Qualität zu angemessenen Preisen, seine Kundschaft halten kann. Ich persönlich war froh, als ich aus sicherer Quelle ohne großen Aufwand meinen Stoff beschaffen konnte. Und dafür bin ich wie viele andere bereit, etwas zu zahlen. Nutzt dieses Potential, liebe Verlage. Es ist da, aber Ihre Leser haben eine klare Vorstellung davon, was sie akzeptieren und was nicht.

Independent review into e-book lending in libraries

Derzeit wird in Großbritannien die E-Book-Leihe genauer beobachtet. Die Authorin Joanna Trollope sitzt in der unabhängigen Gutachtergruppe, die einen Blick auf die E-Book-Ausleihe von Bibliotheken wirft. Im folgenden Video erklärt sie ihre Arbeit und bittet um Rückmeldungen und Informationen für den abschließenden Report.

Die Gruppe beobachtet folgende Bereiche und freut sich über Einsendungen von allen interessierten Seiten:

  1. The benefits of e-lending.
  2. The current level and nature of demand for e-lending in English libraries, along with a projection of future demand. For example, will e-lending be in addition to traditional borrowing of print books, or is it likely to transform the way in which library users access services? What is the demand for downloading e-books remotely, that is, away from library premises? To what extent do owners of e-readers value public e-lending above what is freely or commercially available elsewhere?
  3. Current supply models, barriers to the supply of e-books to libraries, and likely future trends.
  4. Systems for remunerating authors / publishers for e-lending.
  5. The impact of e-lending on publishers and their business models.
  6. Any unforeseen consequences of e-lending. For example, the impact on those who cannot keep up with technology, the likely long-term impact on the model of highly localised physical library premises, skills requirements for librarians, etc.

Wäre dies nicht auch eine gute Alternative für Deutschland, bevor sich Verlage und Bibliotheken zerfleischen? Oder gibt es soetwas hier schon (woran ich gerade zweifle), warum hört man dann nichts davon?

Quelle:
e-Lending in libraries: what do you think?, culture.gov.uk

Neues Angebot: Teure E-Book-Vermietung von Libreka

Auf der Frankfurter Buchemesse habe ich mir dieses Jahr unter anderem Informationen zu Leihmodellen von E-Books geholt.1 Dabei hatte ich unter anderem ein Gespräch mit Libreka, die pünktlich zur Messe ihren E-Book-Verleih mit derzeit 760 Titeln2 gestartet hat. Die entleihbaren Bücher können für 4 Wochen genutzt werden.

Libreka auf der Frankfurter Buchmesse 2012

Libreka auf der Frankfurter Buchmesse 2012

Die E-Books stammen vom Ulmer-Verlag, vom Hanser-Verlag, vom Engelsdorfer Verlag und vom Verlag Droschl.3

Vergleicht man die Unterschiede mit den Preisen zum gedruckten Buch, fallen bei allen Beteiligten die Rabatte zum Miet-E-Book in etwa gleich gut aus. Je teurer das Buch, desto günstiger ist es vergleichsweise, dieses zu mieten. Beim Ulmer-Verlag sind die Preise von Print-Buch zu E-Book nicht so deutlich auseinander wie z.B. bei Engelsdorfer. Dennoch drängt sich bei den Preisen für mietbare Bücher der Verdacht auf, dass man möchte, dass dieses Modell keinen Erfolg hat und man dennoch gerne weiterhin unbefriste Lizenzen verscherbeln möchte. Da die mehrfache,und zeitlich befristete Überlassung einer “digitalen Kopie” derzeit mehr Aufwand macht als die das Verscherbeln einer lebenslang gültigen Lizenz, die dann irgendwann vergessen wird, reguliert man das eben über den Preis.

Schon die Sprachwahl lässt einiges erwarten und man wird dann bitter enttäuscht. Leihe bedeutet ja eigentlich kostenlose Nutzung. Zum Verleih, bzw. der Leihe heißt es im § 598 BGB: “Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Im Fall von Librekas E-Book-Verleih kann überhaupt nicht von kostenloser Überlassung die Rede sein, wie die Zahlen oben eindrucksvoll belegen. Richtig müsste es daher wohl Vermietung von Zugangs- und Leserechten oder Einräumung einer kostenpflichtigen, zeitlich befristeten Lizenz heißen. Kompliziert! Und auch kompliziert durch das DRM.

E-Books konnten wir noch nie wirklich kaufen, sondern immer nur mit bestimmten Nutzungsrechten lizenzieren. Die derzeitigen Lizenzen lassen i.d.R. jedoch eine zeitlich unbeschränkte Nutzung zu. Um die zeitliche Einschränkung durch Digital Rights Enforcement (DRE) zu ermöglichen, bleibt nur der Einsatz technischer Schutzmaßnahmen. Dies verkompliziert die Nutzung, denn neben der Plattform, wo man das E-Book runterlädt, z.B. eben Libreka, muss man sich noch bei Adobe Digital Edition4 anmelden.

Rechtlich gesehen ist der “Verleih”, wie ihn Libreka und die beteiligten Verlage planen, eine Vermietung.5 Laut § 535 BGB wird dabei ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen, bei dem der Vermieter “dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren” hat. Im Gegenzug ist der Mieter “verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten”.

Für Öffentliche Bibliotheken (ÖB) ergibt sich aus diesen Angebot ein großes Problem. Die Verlage, die darüber relativ billig wiederkehrende Einnahmen generieren können, haben natürlich kein Interesse mehr daran, ÖBs gute Konditionen zum Verleih von E-Books zu ermöglichen. Sie sehen in den ÖBs Konkurrenz, die es kleinzuhalten geht. Dazu braucht man nur einen Blick zu den amerikanischen Bibliotheken werfen, wo sich große amerikanische Verlage weigern, mit Bibliotheken zu verhandeln und Verträge abzuschließen. ÖBs widerum, die jedem einen möglichst kostenfreien Zugang zu Informationen ermöglichen sollen, können diese Aufgabe nicht mehr im ausreichenden Maße erfüllen. Süffisant Bibliotheken darauf zu verweisen, dass sie die Bücher ja weiterhin als Printbuch zur Verfügung stellen könnten oder an hermetisch abgeschlossenen Leseplätzen6.

Die Preisgestaltung ist ebenfalls fragwürdig und meiner Meinung nach zu hoch angesetzt7. Die “verliehenen” E-Books werden nicht abgenutzt und sie können ohne Qualitätsverlust beliebig oft und zudem auch gleichzeitig durch die Verlage “verliehen” werden8. Hier würden Mehreinnahmen generiert, die dann hoffentlich auch genauso deutlich und hoch an die Autoren weitergegeben werden. Natürlich entstehen den Verlagen selbst bei diesem Verfahren Kosten für die Entwicklung und Nutzung eines passenden DRE-Repertoirs, das vermutlich genauso schnell ausgehebelt wird, wie dies bereits jetzt der Fall bei DRM ist. Dann muss das DRE angepasst, verschärft und verstärkt werden, was wieder Kosten verursacht, die Nutzung verschlechtert und das System hoffentlich irgendwann zum Scheitern bringt.

Wir haben sicherlich heutzutage mit einer starken Abgrenzungsfrage zu tun. Womit können Verlage noch so viel Geld verdienen, dass es für sie wirtschaftlich ist9 und ab wann ist es das nicht mehr, so dass an dieser Stelle dann die Bibliotheken zusehen können, was sie anbieten dürfen? Muss hier vom Gesetzgeber extra eine Schranke im Urheberrecht geschaffen werden, die es allen ermöglicht, ungehindert Zugang zu Informationen zu erhalten? Ganz kostenlos (Subskriptionskosten, Tantiemen etc.) ist dieser Zugang ja schließlich nicht, da der Zugang, den Bibliotheken derzeit gewähren, über Steuergelder refinanziert wird. Wie kann der Gesetzgeber also Bibliotheken bei ihrem Auftrag der Leseförderung, der kulturellen Arbeit und Bildungsaufgaben unterstützen? Kein Wunder, wenn Bibliotheken teuer für grottige E-Book-Angebote wie die Onleihe bezahlen müssen. Durch das E-Book wird deutlich, dass Verlage zunehmend eine Konkurrenz in Bibliotheken sehen oder sie andererseits nur noch als tolle Vertriebsplattformen wahrnehmen, um ihre Güter an den Konsumenten zu bringen.

Unbestritten ist, dass das E-Book und digitale Medien ansich Möglichkeiten bieten, für die es derzeit noch keine adäquate Lösung und es in vielen Bereichen einen immensen Regelungsbedarf gibt. Wohlwollen scheint jedoch momentan nicht mehr gegeben zu sein. Ganz deutlich wird dies in einer Mitteilung des Börsenblatts zum neuen Geschäftsfeld “E-Book-Leihe” vom 11.10.2012:

Matthias Ulmer nimmt an, dass künftig mehr E-Book-Leser dazu übergehen werden, Titel nicht dauerhaft zu speichern, sondern nach Bedarf auf sie zuzugreifen. In diesem Zusammenhang erwachse den Verlagen eine Konkurrenz aus den Onleihe-Angeboten der öffentlichen Bibliotheken, die auf Dauer das Geschäftsmodell der Verlage gefährden könnten. Längst sprächen die Bibliotheken nicht mehr ihre ursprüngliche, eher einkommensschwache Zielgruppe an, sondern einen wesentlich größeren Nutzerkreis. Hier steuere man auf einen Konflikt zu.

Dies hat zu einer heftigen Diskussion bei Inetbib geführt und kann gerne dort nachgelesen werden.

E-Books selbst waren auf der Buchmesse Teil der Gespräche. Eine Sache ist mir bei einer Diskussionsrunde hängen geblieben.

Zufällig bin ich am Freitag verspätet noch zu folgender Diskussion gekommen:

Veranstaltungen auf der Frankfurter Buchemesse

Veranstaltungen auf der Frankfurter Buchemesse, Freitag 12.10.2012

Dort habe ich eine ganze Weile den vier Diskutierenden zugehört.

Diskussion zum Thema: Read me if you can!

Diskussion zum Thema: Read me if you can! – Eric Merkel-Sobotta, Thibaut Kleiner, Christina Mussinelli, Ronald Schild

Christina Mussinelli sagte sinngemäß, dass die Probleme mit E-Books nicht unbedingt urheberrechtlicher oder lizenzrechtlicher Art seien. Man müsse verstehen, dass es sich bei E-Books um Services handle. Services – Dienstleistungen also, keine Information, kein geistiges Eigentum, sondern Services – eine Darbringungsart. Müssen wir uns also zukünftig darum streiten, wer welche Services erbringen darf? Und worin besteht der Service bei E-Books? In der Gestaltung, in der Darbringung, im Einrichten eines Zugangs? Wie soll dieser Service rechtlich dann verankert werden? Ich hoffe mal, ich hab da irgendwas falsch verstanden. Eine kurze Zusammenfassung dieser Diskussion gibt es beim BuchMarkt.

Willkommen im Kampf zwischen Verlegern und Buchhandelsriesen um Marktanteile. Hoffen wir, dass die Öffentlichen Bibliotheken als schwächstes Glied nicht dazwischen zermahlen werden. Die leidtragenden werden die LeserInnen sein, die keinen Zugang zu aktueller Literatur in einer modernen Form erhalten. Und vielleicht sollten die Verlage ab und zu mal einen Blick in die “The eBook User’s Bill of Rights” werfen, um zu sehen, was sich ihre Kunden tatsächlich wünschen.

Zu den Bildern:
Die Bilder sind von mir und stehen unter einer CC BY 2.0 – Lizenz.

  1. Libreka wird als erster E-Book-Verleiher auf den Markt gehen. Amazon folgt vermutlich Ende Oktober für Prime-Kunden mit einem Verleihangebot für ein Buch im Monat und eine Jahresgebühr von 29,00 Euro. []
  2. Die Zahl der Titel ist gering und auch die Verlage gehören nicht unbedingt zu den großen Publikumsverlagen. Hier setzt man wohl eher auf Flatratemodelle wie z.B. bei Skoobe.de. []
  3. Stichprobenartig habe ich für die Verlage mal Kosten für den Erwerb einer Volllizenz ohne starkes Digital Rights Management (DRM) und einer Leihlizenz mit DRM gegenüber gestellt.
    Droschl: 6,99 zu 5,49 €; 14,99 zu 10,99 €;
    Engelsdorfer: 4,99 zu 3,49 €; 5,99 zu 4,49 €; 6,99 zu 4,99 €; 7,99 zu 5,99 €; 8,99 zu 6,49 €; 9,99 zu 7,49 €; 14,99 zu 10,99 €;
    Hanser: 9,99 € zu 7,49 €;
    Ulmer: 5,99 zu 1,49 €; 7,99 – 9,99 zu 1,99 €; 11,99 zu 2,49 €; 12,99 – 14,99 zu 2,99 €; 18,99 zu 3,99; 22,99 zu 4,99 €; 29,99 zu 5,99 €; 33,99 zu 6,99 €; 37,49 zu 7,49 €; 44,99 zu 8,99 €; 54,99 zu 10,99 €; 74,99 zu 14,99 €; []
  4. Im Übrigen ein guter Tipp: Notieren Sie sich an einer Stelle, z.B. ihrem Papieradressbuch oder so, die E-Mail-Adresse, das Passwort und ihre Adobe-ID, weil man die sehr schnell vergessen kann. Theoretisch muss man sich nur einmal bei Adobe Digital Edition anmelden. Die ID benötigt man aber dann für die verschiedenen Geräte, auf denen man letztendlich die E-Books lesen möchte. Wenn man die nicht parat hat, kann es komplizierter werden. []
  5. Der E-Book-Verleih von Amazon ist bei der folgenden rechtlichen Betrachtung einmal außen vor. Eine Einordnung des dort gewählten Modells mit einer Jahresgebühr usw. fällt nicht so leicht. Hierbei handelt es sich eher um ein Flatrate-Modell wie z.B. Skoobe.de. []
  6. Die E-Books würden in diesem Fall tatsächlich nur an einem speziellen Rechner in der Bibliothek, natürlich ohne Speicher- und Druckmöglichkeiten, oder auf einem gesperrten E-Book-Reader lesbar sein. []
  7. Sinnvoll wäre es auf jeden Fall die Preisgestaltung am E-Book-Preis und nicht am Printbuch-Preis zu orientieren. Dass dies derzeit nicht der Fall ist, sieht man, wenn man sich bei der Libreka-Vermietung die Titel nach Preisen sortiert anzeigen lässt. []
  8. Die Verlage können beliebig viele und verlustfreie digitale Kopien anfertigen. Eine zeitliche und stückzahlenabhängige Einschränkung kann nur künstlich durch DRE erzeugt werden. []
  9. Diese Grenze sinkt, durch verbesserte und somit kostengünstigere Micropayment-Verfahren und gute bereits vorhandene personalisierte Dienste. []

unglue.it – Crowdfunding für bereits publizierte Bücher

Das Portal unglue.it hat sich zum Ziel gesetzt, bereits publizierte Bücher mittels Crowdfunding als E-Books unter CC-Lizenz verfügbar zu machen:

When you buy a book, you get a copy for yourself. When you unglue it, you give a copy to yourself and everyone on earth.

Derzeit laufen auf der Plattform drei “campaigns”, haben also drei Autoren einen Preis festgelegt, der durch die Netzcommunity erreicht werden muss, damit ihr Buch als DRM-freies E-Book auf dem Portal bereitgestellt wird. Weitere Werke kann man nach Registrierung zu einer Wunschliste hinzufügen. Finden sich genügend Interessierte, kann eine campaign gestartet werde, vorausgesetzt die Rechte lassen sich klären.

Eine interessante Idee – besonders, wenn man im ZEIT ONLINE-Artikel “Unglue.it befreit Bücher” darüber hinaus liest, dass der “Geschäftsführer Eric Hellman […] zuvor Kommunikations- und Entwicklungsplattformen für Bibliotheken [entwickelte]”. Und so verwundert es auch nicht, dass viele (amerikanische) Bibliothekarinnen und Bibliothekare unter den Unterstützern der Plattform sind. Bei den deutschen Kolleginnen und Kollegen (namentlich ekz bzw. Onleihe) scheint das Konzept laut Hänßler eher auf Skepsis zu stoßen, vor allem, was die Attraktivität der Titel angeht. Allerdings muss es m.E. ja auch nicht vorrangig um Bestseller gehen, sondern ein solches Verfahren einer nachträglichen “E-Bookisierung” könnte z.B. auch für vergriffene Werke spannend sein (was derzeit ja durchaus schon von einigen Bibliotheken als Print-on-Demand Service (kostenpflichtig) angeboten wird, mit dem Unterschied, dass dann eben nur eine Person etwas davon hat).

Und noch ein anderer Aspekt ist spannend: die Autorinnen und Autoren bekommen durch die Resonanz auf die von ihnen festgelegte und zu finanzierende Summe eine Aussage über den realen Wert ihres Werks (denn es wurden auch schon campaigns wieder geschlossen, die nicht genügend Förderer fanden). Dies könnte natürlich auch manche Autorinnen und Autoren davon abhalten, sich dieser öffentlichen Bewertung zu stellen.

Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass es (nicht nur im Bereich E-Books) zunehmend mehr Versuche gibt, unterschiedliche Geschäftsmodelle auf ihre Tragfähigkeit in der digitalen Welt zu testen und zu etablieren. Welche sich durchsetzen, werden im besten Fall letztlich die Nutzer entscheiden.

Quelle: Boris Hänßler: Unglue.it befreit Bücher, ZEIT ONLINE

Für Öffentliche Bibliotheken – keine Alternativen zur Onleihe

Die Zahl der Öffentlichen Bibliotheken, welche die Onleihe nutzen wächst und wächst. Hier ein paar Links zu Zeitungsbeiträgen der letzten Wochen:

Die Stadtbibliotheken Wernigerode und Ilsenburg freuen sich, wie derzeit viele andere Bibliotheken, über die Möglichkeit, ihren Nutzern die Onleihe anzubieten.

Noch immer gehen Öffentliche Bibliotheken sehr unkritisch (regider Kopierschutz, künstliche Verknappung von Information, althergebrachte und somit teure Geschäftsmodelle u.a.) mit den neuen Möglichkeiten der Online-E-Book-Leihangebote um, aber manchmal muss man ihnen wohl zugute halten, dass sie kaum keine Alternativen zur Onleihe haben. (Oder gibt es inzwischen Angebote von Verlagen, die speziell für öffentliche Bibliotheken geeignet sind und die nicht über die Onleihe bzw. in manchen Fällen Ciando abgewickelt werden?)

Da wird mit Dingen geworben, die dem Netzeinheimischen nachdenklich stimmen:

Und das Beste: “Das Zurückgeben kann gar nicht erst vergessen werden”, so Klaus Grünberg, Chef der Stadtbibliothek Wernigerode. “Denn nach 14 Tagen werden Bücher automatisch zurückgegeben, also ihre Daten zum Ende der festgelegten Ausleihfrist gelöscht.”

Aber so langsam möchte man bei Öffentlichen Bibliotheken von “Opfern” einer verfehlten Verlagspolitik sprechen. Hier bestehen immer noch Berührungsängste und so fehlen passende Geschäftsmodelle besonders für Bibliotheken. Dabei scheinen die Lösungen der Onleihe in Hinsicht auf das verwendete Digital Rights Management alles andere als sicher zu sein, glaubt man der Studie “Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland“. Die technischen Schwierigkeiten, die immer wieder auftreten, sind das nächste Problem und werden häufig ebenfalls durch das restriktive DRM verursacht. Weitere Zugangsbeschränkungen zur Information gibt es auch durch die Plattformabhänigkeiten, welche durch das verwendete DRM-System entstehen, wenn auch die Onleihe-Formate inzwischen für einige E-Book-Reader (für Kindle-Leser heißt es: Draußen bleiben!) und einige Smartphones (Android, Apple) verwendet werden können.

Bei den Kosten, die für die Erstausstattung mit dem Angebot der Onleihe anfällt, ist es fraglich, ob es manchmal nicht sinnvoller ist, bei “herkömmlichen Medien” zu bleiben und vielleicht verstärkt auf kostenfreie Angebote im Netz hinzuweisen, um das Ziel, junge Leser zu den Bibliotheksangeboten zu locken, zu erreichen. Nicht immer zahlt sich die Investition aus, wie das Beispiel in Thüringen verdeutlicht.

Bei allem ist glaube unumstritten, wir brauchen eine bibliothekarische Plattform für den Zugang zu E-Books und E-Papern, aber strittig ist, ob wir eine Plattform für die Ausleihe digitaler Medien benötigen. Die Onleihe, die laut Mittrowann eine “weitgehende Alleinstellung” auf dem Markt besitzt, zeigt im Gegenzug auch, dass “eine klare Abhängigkeit vom Angebot der Verlage und ihrer Bereitschaft, diese an ein Ausleihmodell zu lizensieren” besteht. (vgl. Mittrowann, Andreas: Die Onleihe – eine Plattform zur Ausleihe digitaler Medien, Preprint der “Bibliothek Forschung und Praxis”, S. 8.) Die geforderte “ausdrückliche Befürwortung seitens der Bibliothekswelt ist so zweischneidig wie das Angebot der Onleihe selbst. Sicherlich benötigt die Onleihe und damit auch die Bibliotheken den Börsenverein als Befürworter auf ihrer Seite, um E-Medien-Angebote für Bibliotheken gängig zu machen, andererseits passiert durch die fehlende Konkurrenz und Monopolstellung der DIVIBIB wenig, was das Angebot für Bibliotheken und vor allem ihre Nutzer attraktiver macht.

PS: Auf den Beitrag von Mittrowann bin ich über das folgende Blogposting und die vielen dazugehörigen Kommentare aufmerksam geworden.
Plieninger, Jürgen: Kritisches/informatives zur Onleihe, netbib weblog, 07.01.2012
Schade nur, dass man, um es mal im “graf’schen Stil” zu sagen, meine Beiträge hier im Blog und bei Plan3t.info zur Diskussion Onleihe, DRM, Geschäftsmodell etc. so ziemlich ignoriert hat.

Onleihe-Diskussion in den Blogs (Auszug):
netbib weblog
Archivalia
Infobib
Freischwebende Aufmerksamkeit

Weimarer EDOC-Tage 2011: Bibliothekssicht auf E-Books

E-Books und E-Reader als Herausforderung für Bibliotheken

Die bibliothekarische Sicht auf E-Books brachte Rudolf Mumenthaler ein, Leiter des Bereichts Innovation und Marketing der ETH Zürich. Dort ist es unter anderem seine Aufgabe sich mit E-books und den dazugehörigen Lesegeräten auseinandersetzen. Bei der derzeitigen Entwicklung ist dies “a work in progress”. Rudolf wollte uns mit seinem Beitrag auf den aktuellen Stand bringen und die derzeitigen Herausforderungen von E-Books und E-Readern für Bibliotheken zeigen.

2010 War als das Jahr der E-Book-Reader angekündigt worden. Sony Touch, Kindle 2, Nook Color, Cool-ER sind nur einige Reader, die käuflich zu erwerben waren. Auch großformatige reader auf eInk-Basis sollten kommen, aber das geschlossene System des iPads verhinderte ihr Erscheinen. Im Gegensatz zum E-Reader handelt es sich beim iPad um ein multifunktionales Gerät, welches eben nicht nur E-Books anzeigt, sondern Dank Internetzugang auch Multimedia-Inhalte zugänglich macht. Steht die Frage, ob 2011 das Jahr des leichteren, schnelleren und flacheren IPAD 2 und anderer Tablets wird. Als weitere Anwärter auf den Tablet-Thron stehen das Motorola Xoom, das Blackberry Playbook, das Samsung Galaxy Tab, das Asus EE Slate oder das HP Slate in den Startlöchern, die auf verschiedene Betriebssysteme, so z.B. Windows 7, Android u.a. setzen. Über 80 Tablets sind angekündigt und man muss sehen, welche sich davon durchsetzen werden.

Bei den E-Books zeigen die Verkaufszahlen auch aufgrund der guten E-Reader/Tablets, dass in den USA das E-Book einen Druchbruch zu verzeichnen hatte. 2010 stieg der Umsatz um 164 Prozent und der Anteil der E-Books am Buchhandelsmarkt der USA von 3,2 Prozent 2009 auf 8,3 Prozent im Jahr 2010 (Zahlen von Publishers.org). Diese Zahlen zeien, dass sich das E-Book in den USA durchgesetzt hat. So verkaufte Amazon im ersten Halbjahr des letzten Jahres erstmals mehr E-Books als Hardcoverbücher, teilte der Konzern Anfang diesen Jahres mit, dass erstmals mehr E-Books als Taschenbücher verkauft wurden. Letzten Monat waren es dann bereits mehr verkaufte E-Books als gedruckte Bücher insgesamt.

Betrachtet man die Durchsetzung des E-Books im deutschen Sprachraum, so muss man hier feststellen, dass sich dieses noch nicht durchgesetzt hat. Ein Grund dafür ist zum einen die vergleichsweise sehr geringe Anzahl von deutsprachigen Titeln, zum anderen die Tatsache, dass die E-Books z.B. von Barnes&Noble oder Google Books zuerst nur in den USA verfügbar waren/sind. Amazon Deutschland ist mit gerade 25.000 deutschsprachigen Titeln gestartet und die deutschsprachigen Verlage hinken zögerlich der Entwicklung hinterher.

Weiterlesen

Buchpiraterie in dramatischen Ausmaßen

Die Musikindustrie hat stark über illegales Kopieren geklagt, aber seit es passende, bezahlbare und nicht mehr zu restriktives DRM-geschützte Angebote gibt, ist es irgendwie ruhiger. Verlagen hingegen drohen derzeit auch unruhige Zeiten. Einer neuen Studie zufolge sind immer mehr Kopien von Büchern und Zeitschriften im Netz zu finden, wobei es sich vor allem um teure wissenschaftliche Literatur und Belletristik-Bestseller handelt. Laut einer Untersuchung zur “Ebook-Piraterie in Deutschland” gibt es immer mehr illegale Ebook-Seiten, die Interessierten gratis hunderttausende raubkopierte Büchern anbieten und die Seiten wachsen rasant. Erhältlich in “Piratenforen” sind neben teurer wissenschaftlichen Literatur und Belletristik-Bestsellern auch Hörbücher und eingescannte Zeitschriften und Zeitungen.

Hinter dem Nickname “2nicegirl” steht ein eifriger Internetfreak, der Medizinfachbücher und auch Lehrbücher, die bis zu 30 Euro kosten, einscannt und sie zum Gratisdownload ins Netz stellt. 1440 Buchtitel verschiedener Verlage hat er so bisher veröffentlicht. Hier kann man deutlich von krimineller Energie sprechen und zeigt, dass das Problem der illegalen Kopien in digitaler Form jetzt die Verlage erreicht. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass dieses Problem ein sehr Neues ist. Es wird jetzt als Rechtfertigung für die heftigen Reaktionen einer verunsicherten Branche genutzt.

Aussagekräftig ist doch schon diese Aussage:

Schon heute seien die wirtschaftlichen Schäden für Thieme zwar schwer zu beziffern, aber auf alle Fälle „sehr gravierend“.

Es ist nicht zu beziffern? Man kann also nur vermuten, wie hoch der Schaden ist und die Inidizien müssen ungefähr abschätzen lassen, wie hoch der Schaden ist, wenn man von “sehr gravierend” spricht. Doch dann könnte man dies sicherlich anders belegen, als zu sagen, “aber auf alle Fälle”.

Dass Deutschland erst am Anfang einer “Piraterie-Entwicklung” steht, leigt einerseits daran, dass technische Geräte erst seit kurzem auf dem deutschen markt zu finden sind bzw. die Tablet-PCs sich erst so langsam durchsetzen. Erst seit letztem Jahr sind diese Geräte in nennenswerter Menge im Handel und befeuern damit einen Markt, der Interesse an bezahlbaren oder kostenlosen E-Books. Wo es Nachfrage gibt, gibt es auch jemanden, der für deren Befriedigung sorgt. Studienautor Manue Bonik warnt vor einem “wirklich” dramatischen Wachstum von Internetpiraterie und fürchtet, dass viele Veralge noch gar nicht ahnen, was da auf sie zukommt.

Angebote, die digital vorliegen, wie die E-Paper-Version des Nachrichtenmagazins “Spiegel”, sind häufig schon kürzeste Zeit später auf etlichen illegalen Portalen im Internet zu finden. Interessant ist die Sprachwahl, dass dann gleich mehrere Hundertausende sich den Spiegel herunterladen.

Verlage können die Raubkopien nur eindämmen, nicht jedoch ganz erhindern. Die Methode der Urheberrechtsverletzer ist es, die Printprodukte mit recht hoher Qualität einzuscannen. Schwierig ist es jedoch, diese notorischen Rechtsbrecher aufzuspüren und haftbar zu machen. Meist kennen sich diese Menschen recht gut aus im Internet und wissen daher, wie sie sich tarnen können, d.h. ihre IP-Adressen verschleiern können.

Ein Empfehlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ist unter anderem auf die Sensibilisierung von Jugendlichen für die Bedeutung des geistigen Eigentums. Zudem sollten Verlage ihre Produkte durch digitale Wasserzeichen „psychologisch“ schützen. Die Verlage werden aber aktiv bei der Verteidigung ihrer Medien:

Die am meisten verwandte Waffe besteht darin, Experten wie Bonik und seinen Kollegen Andreas Schaale zu beauftragen, das Internet mit Suchalgorithmen nach den illegalen Dateien zu durchsuchen – eine Sisyphusarbeit, denn die Plagiatoren arbeiten wie emsige Bienchen, in hoher Geschwindigkeit laden sie bisweilen die Titel, die an der einen Stelle vernichtet wurden, an anderer Stelle wieder hoch.

Kleine Anmerkung, wenn diese Studie von Experten für die Verfolgung von Raubkopierern geschrieben wurde, so muss man ihnen ein wirtschaftliches Eigeninteresse unterstellen, die Bedrohung durch Raubkopierer als sehr hoch einzuschätzen.

Wenn eine Raubkopie gefunden wurde, fordern die “die Spürhunde” die Betreiber der dazu gehörenden Website zur umgehenden Entfernung der Raubkopie auf und können sich in den meisten Fällen auf die Kooperation der Filehoster verlassen. Ihnen droht keine Strafe, da sie nur die Plattformen zum hoch- und herunterladen von Daten zur Verfügung stellen. Für die Inhalte sind die Nutzer selbst verantwortlich.

Von den Erfahrungen der Musikindustrie weiß man, dass nicht jeder, der ein E-Book illegal herunterlädt, dieses auch tatsächlich sonst gekauft hat. Dennoch geht es für die Verlage um sehr viel Geld, wie die Kallkulation des Hörverlages zeigt.

Mehr als 165.000 illegale Download-Angebote einer Harry-Potter-CD verzeichnete das Münchner Unternehmen innerhalb von nur einem Jahr. „Hätten nur ein Prozent der mutmaßlichen Downloader die CD rechtmäßig erworben, hätte der Handel mindestens 750.000 Euro mehr Umsatz gemacht“, rechnet Stephanie Häger aus der Lizenzabteilung des Hörverlags vor.

Die Kopierer selbst, die eine illegale Kopie erstellen, bieten diese meist kostelos an. Auch die Prämien, mit denen Websitebetrieber Raubkopierer locken, sind nicht so hoch, dass sie als Lebensgrundlage ausreichen würden. Von einem finanziellen Reibach kann also für die Kopierer keine Rede sein.

Internetspürhund Schaale vermutet,

dass es sich um gelangweilte Bibliothekare in Uni-Bibliotheken handele, sagt er. Im besten Fall verfolgten diese das Ziel, der Welt freien Zugang zu Wissen zu vermitteln.

Die möchte ich persönlich kennenlernen, wenn es sie denn gibt. Das zeigt mal wieder, welches Bild Verlage auf BibliothekarInnen haben. Kein Wunder, dass ich immer wieder das Gefühl habe, dass Verlage kein Interesse an sachlichen Gesprächen mit den Bibliotheken haben und die E-Book-Angebote für Bibliotheken mehr als nur dürftig sind. Es scheint ein großes Interesse zu bestehen, Bibliotheken als Wissensvermittler komplett auszuschließen oder sie mit E-Book-Angeboten wie von UTB zu Vertriebsplattformen umzuwandeln. Hier ist auch eine Frage nach den Verlagsmitarbeitern wohl erlaubt, die schließlich an der digitalen Quelle sitzen.

Die größte Gruppe der Kopierer ist bei internetaffinen Youngstern zu suchen, die aus Gründen der “Ehre und Anerkennung in der digitalen Welt” eine sportive Veranstaltung daraus machen, in kurzer Zeit möglichst viele Downloads ins Netz hochzuladen.

Zur Studie:
Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland

Quellen:
Download-Piraten entern nun die Buchverlage, Welt online
Studie: Dramatische Ausmaße bei Kopien von Büchern im Internet, Standard.at

1 2 3