Cycling for Libraries – #cyc4lib – Eindrücke Tag 1

Cycling for Libraries – Bibliothekare radeln wieder seit gestern. Und heute gibt es bereits die ersten Eindrücke. Zum dritten Mal touren sie durch Europa und vertreten die Interessen der Bibliotheken.

Quelle:
Cycling for libraries 2013 – Day 1, Kirjastokaista

Cycling for Libraries – Linkliste (07.07.2013, 21:39 Uhr)

Weitere Links // more links: On-line articles, Cyclingforlibraries [Update]

03.07.2013

02.07.2013

01.07.2013

28.06.2013



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[Leseempfehlung] Perspektive Bibliothek, Bd. 2, Nr. 1 (2013)

Perspektive BibliothekDie neue Ausgabe von Perspektive Bibliothek, Bd. 2, Nr. 1 (2013) [ISSN: 2194-8992] ist da.

Editorial

  • Apel, Jochen; Hermann, Martin: Editorial: Auf ins zweite Jahr, S. 1-3 (PDF)

Artikel

 

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Sommersemester 2013 – neues BBK-Programm

Besser spät als gar nicht: Es ist Semesterbeginn und das Institut für Informations- und Bibliothekswissenschaft (IBI) kündigt wieder das hochinteressante Berliner Bibliothekskolloquium (BBK) an, bei dem jeder Beitrag neugierig macht und zum Kommen einlädt. Heute geht es los:

BBK 2013

Datum Thema Referent
09.04. Integrierte Virtuelle Forschungsumgebungen am Beispiel eSciDoc in der Max-Planck-Gesellschaft Malte Dreyer, CMS, HU Berlin
16.04. Diskussion: Neue Arbeitsfelder in Bibliotheken Kooperation mit BIB Landesgruppe Berlin, Moderation: Frank Redies, Vorsitzender der BIB Landesgruppe Berlin
23.04. Measuring the outcome of public libraries in the Netherlands. An introduction to the research program and findings from a quantitative study Marjolein Oomes, Netherlands Institute for Public Libraries (SIOB) / University of Amsterdam
07.05. How to do things with information Prof. Jens-Erik Mai, Royal School of Library and Information Science, Kopenhagen
14.05. Paneldiskussion: Wie sieht die Bibliothek von morgen aus und sind unsere jetzigen Bibliotheks-Neubauten darauf vorbereitet? Eine Zukunftsvision für 2023. Moderation: Prof. Michael Seadle, Veranstaltungsort: Grimm-Zentrum
21.05. ”It’s all about data.” – Stand und Entwicklung im Umgang mit digitalen Forschungsdaten an der HU Berlin Maxi Kindling, Prof. Dr. Peter Schirmbacher, Elena Simukovic, IBI/CMS, HU Berlin
28.05. Handbuch Methoden der Bibliotheks- und Informationswissenschaft – Bericht über ein Publikationsprojekt und seine Ziele Prof. Dr. Simone Fühles-Ubach, Dr. Petra Hauke, Prof. Michael Seadle, Prof. Dr. Konrad Umlauf, FH Köln/IBI
04.06. Ontologiedesign für die Metaforschung – Der Exzellenzcluster “Bild Wissen Gestaltung” modelliert sich selbst in RDF Dr. Christian Stein, IBI, HU Berlin
11.06. Ein Heim für Waisenkinder. Der Referentenentwurf des Justizministeriums für ein Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke Prof Dr. Katharina de la Durantaye, Juristische Fakultät HU Berlin
18.06. Interaktives Patentretrieval Prof. Dr. Christa Womser-Hacker, Universität Hildesheim
25.06. Where does the catalogue end and the content begin? Greek, Latin and the emerging Trillion Word Library Dr. Gregory Crane, Perseus Digital Library/ Tufts University, Medford, USA
02.07. Die Entwicklung von virtuellen Forschungsumgebungen aus der Perspektive der Wissenschafts-und Technikforschung Mag. MSc. Ulla Tschida, TU Berlin
09.07. Wichtig: Resource Description and Access – Neues zur RDA und dem Stand der Implementierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz Susanne Oehlschläger, DNB Arbeitsstelle für Standardisierung

Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 6)

Ab 11 Uhr am 13.03. ging es in der KIBA-Lounge um die interdisziplinäre GeNu-Media-Teilstudie (verschiedener Fachbereiche) der HTWK Leipzig: “Analyse der Möglichkeiten und Grenzen intergenerativer Zielgruppenorientierungen in Bibliotheken”.

Sandra Michaelis (GeNuMedia) und Prof. Dr. Gerhard Hacker hielten hierzu einen Vortrag mit dem Titel “Bibliotheken – der neue Ort generationsübergreifender Medienbildung?” Bereits 2012 wurde dieses Teilprojekt auf dem Bibliothekartag in Hamburg mit dem Titel “Senioren im Fokus. Die Nachwuchsforschergruppe GeNuMedia- Barrierefreie Medien – Generationsübergreifende Nutzungskonzepte” vorgestellt. Der letztjährige Vortrag zu diesem Thema gibt die Grundstruktur wieder, welche auch dieses Jahr einleitend so präsentiert wurde. Das Projekt ist in unterschiedliche Schwerpunkte eingeteilt. Nachdem eine Datenbasis zur Medienaneignung und Intergenerativen Medientechnologien erstellt ist, sollen Handlungsempfehlungen für die Konzeption und Realisation generationsadäquater Medientechnologien erstellt werden. Dabei hatte ich den Eindruck, dass der Begriff Medienkompetenz häufiger verwendet wurde als Informationskompetenz. Nach einer Definiton des Begriffs Medienkompetenz nach Tulodziecki wurde auf Sekundäranalysen des (Medien-)nutzungsverhaltens in Bibliotheken eingegangen. Mehr dazu findet sich in der oben angegebenen Verlinkung (hier im Blog) zum letztjährigen Vortrag,

“Medienkompetenz beschreibt das Vermögen und die Bereitschaft in Medienzusammenhängen sachgerecht, selbstbestimmt, kreativ und sozial verantwortlich zu handeln” (Schulz-Zander & Tulodziecki, 2009, S. 44).

Die medialisierten Lebenswelten stellen nicht nur Bibliotheken vor neue Herausforderungen, dass diese z.B. die soziale Inklusion, die Partizipation, die intergenerative Kommunikation oder den Zugang zum Arbeitsmarkt mit-fördern und befördern. Am Ende wurde eine Analyse der Möglichkeiten & Grenzen vorgenommen, bei der die Altersstruktur und das Mediennutzungsverhalten von Alten und Jungen analysiert wurde. In einem nächsten Schritt wurden die Anforderungen und Bedürfnisse an an medienkompetenzvermittelnder generationsspezifischer Anforderungsprofile identifiziert. Schritt Nummer 3 beinhaltet die Analyse bereits vorhandener medienkompetenzvermittelnder angebotsstrukturen für ältere Menschen. Als vorletzten Schritt sollen Schulungen für sächsische Modellbibliotheken konzipiert und durchgeführt werden. Es ist auch angedacht intergenerative E-Learning-Angebote zur Vermittlung zur (Informations- und/oder) Medienkompetenz zu entwickeln.
Am Nachmittag wurde in der Session “Marketing- und Kommunikationsstrategien in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken” von Frau Prof. Dr. Georgy der FH Köln der Marketingbaukasten zum Selbstcheck für den Aufbau eines eigenen Bibliotheksmarketingskonzepts vorgestellt. Leider ist der Zugang hierzu noch nicht für Externe freigeschalten.
Im anschließenden Vortrag wurde das neue Marken- und Kommunikationskonzept der Stadtbibliothek (im Bildungscampus) Nürnberg vorgestellt. Das neue Gebührenmodell der Stadtbibliothek Nürnberg wurde hier im Blog schon am 30.12.2012 besprochen. Die sogenannte Testimonial-Kampagne war durchaus anregend und inspirierend. Erstmals wagte es eine Bibliothek in Deutschland offen und transaperent in der ganzen Stadt mit einer Mitarbeiterin mit einem sogenannten Migrationshintergrund zu werben, die bei der Werbekampagne zur Neueröffnung der Bibliothek freiwillig mitmachte und auf dem Foto so gar nicht dem klassischen/klischeehaften Aussehen von sogenannten ottonormaldeutschen BibliothekarInnen entsprach. In der aktuellen Zeitschrift BuB gibt es auf den Seiten 222-223 ein Interview mit der jungen Bibliothekarin aus Nürnberg, das Susanne Schneehorst führte. Terkessidis bezeichnete solche Kampagnen in seinem Buch “Interkultur” auch als interkulturelles Branding, was im bibliothekarischen Bereich, wie das Beispiel aus Nürnberg zeigt, noch ein Novum ist. Terkessidis appelliert(e) in seinem Buch an den Humorgedanken, als er eine Kampagne aus den 1980er Jahren der Openbaren Bibliotheek in Amsterdam zitierte:

“Auf einem Plakat war damals ein schwarzes Mädchen mit einem Buch in der Hand
zu sehen. Darunter stand: »Ich war mal eine dumme Blondine.«”
Das leider noch in vielen Köpfen vorhandene Ius-Sanguis-Denken, das Ethnisieren und schubladisieren von Menschen anderer Herkunft, ist nicht nur in der Bibliothekswelt unter Nutzern (und vermutlich auch BibliothekarInnen) verbreitet, nein, überall, auch in Schulen, auf der Straße und in sehr vielen Vereinen und Institutionen wären solche Plakate wünschenswert, auch beim Handwerk, das so händeringend in bestimmten Branchen Nachwuchssorgen hat oder bei der Feuerwehr, die ebenso mehr eine Willkommenskultur ausstrahlen könnten, um Hemmnisse und Zugänge zu beseitigen.
Mitte der 2000er Jahre brannte ein Kiosk in Berlin-Kreuzberg (im Wrangelkiez) und die Anwohner waren über das späte Eintreffen der Feuerwehr äußerst verwundert/verärgert/wütend und manche Stimmen warfen den Feuerwehrleuten sogar Rassismus vor. Dennoch traf die Feuerwehr bereits 5 Minuten nach Eingang der Meldung ein, aber der Lottobudenbesitzer Bilal Y. starb leider an einer Rauchvergiftung. Soweit ich mich an diesen Vorfall erinnere, lag die Hauptstelle der Feuerwehr (Wienerstraße) überhaupt nicht weit weg vom Brandtatort (Oppelnerstraße). Es mangelt wohl bei vielen Migranten/Flüchtlingen/Zuwandern gleich welcher Art an Vertrauen gegenüber Institutionen/Behörden und Bildungs- und Lerneinrichtungen, als die sich auch Bibliotheken verstehen.
Im vielleicht meiner Meinung nach beeindruckendsten Vortrag des Bibliothekartages von Armin Heigl, der übrigens kein Bibliothekar, sondern Gymnasiallehrer ist, wurde deutlich, dass Vorurteile über Lehrer nur Vorurteile sind und Armin Heigl vermutlich durch sein Engagement und seinen Einsatz alle beeindruckte, was Idealismus, Tatendrang und Offenheit für Veränderungen betrifft. Die Schulbibliothek war den meisten Schüler_innen bis zum Zeitpunkt der Veränderung eher als Ort bekannt, wo Lehrer_innen ihre Konferenzen abhalten und Essenbons verkauft wurden. Der Change-Prozess zog sich über mehrere Jahre hin. Es wurde ein Projektseminar zum Thema “Umgestaltung der Schulbibliothek zu einem Lern- und Medienzentrum” angeboten, dass eigentlich nur weibliche Schülerinnen belegten, da der einzige männliche Teilnehmer kurz vor Beginn noch absprang. Um diesen Vortrag abzukürzen, will ich an dieser Stelle auf die positiven und hoffentlich nachhaltigen Effekte eingehen. Seit kurzem arbeitet eine gelernte Buchhändlerin halbtags in der Schulbibliothek und eine breite Mehrheit an Lehrer_innen ist bereit diese Bibliothek künftig in ein Medienlabor zu verwandeln, in dem Schüler_innen den Umgang mit Tablets und anderen zeitgemäßen Medien, wie auch den Erwerb von der jeweiligen Medien-Kompetenz, einüben. Eine seiner ehemaligen Schülerinnen, die an dem Projektseminar teilnahm, baute nach ihrer Schulzeit in einem freiwilligen sozialen Jahr eine Bibliothek in Afrika auf. Der Respekt bzw. die Daseinsberechtigung einer Schulbibliothek wird vom Lehrerkollegium nicht mehr angezweifelt und die Weiterentwicklung bzw. ein möglicher Neubau wären weitere Zukunftsprojekte für diese Einrichtung.
Zum ersten Mal nahm ich an einem Treffen der AG Gender/Diversity teil, das von Frau Dr. Karin Aleksander, der Leiterin der Genderbibliothek geleitet wurde. Vorgestellt wurde der vier Tage zuvor im Blog gepostete vornehmlich von Danilo Vetter gedrehte Film “Die geschätzte Kollegin vom festgezurrten Haupthaar : Geschlecht (k)eine Frage in Bibliotheken?“. Die anschließend Diskussion hierzu und die Ermunterung diesen Film Kollegen und Kolleginnen zu zeigen und weiterzuempfehlen, stieß auf ein großes Echo. Die wütende und aggressive Reaktion eines Bibliotheksleiters in der zeitgrößten Stadt Österreichs auf den Vorschlag einer Nutzerin im sogenannten “Wunschbuch” mehr Literatur zum Themenfeld LGBT als Verbesserungsidee anzugeben, war ebenso Thema in der Debatte, da dies erst vor wenigen Jahren geschah und die Reaktionen des Leiters hohe Wellen schlugen. Der Film analysierte auch die Hintergründe der Entstehung des Berufsfelds Bibliothekar/Bibliothekarin und suchte nach Erklärungsmuster, weshalb die(se) Feminisierung nach vor ein entscheidendes Merkmal darstellt. Eines der Fazits, war das Erwerbs-Biografien von Bibliothekaren und Bibliothekarinnen stärker aufgearbeitet werden müßten und der Genderblick auch bei denen geschult werden müßte, welche bislang für diese Thematik nicht genug sensibilisiert, empfänglich und offen sind. Letztlich ist es eine gesamtbibliothekarische Aufgabe vermeintliche Randthemen wie etwa die Genderthematik, den Postkolonialismus und des Implikationen/Auswirkungen (wozu teilweise auch spezielle Bestände und Festivitäten wie der Black History Month zur Geschichte Schwarzer Menschen und zur “Schwarzen Deutschen Bewegung” in Deutschland zählen), Diversität, Intersektionalität oder die Ursachen und Folgen der Feminisierung stärker in den Mainstream eines solchen Bibliothekentages oder Bibliothekstages 🙂 zu tragen. Ähnlich wie bei dem Thema Interkulturelle Bibliotheksarbeit, wo nun auch mehr Bibliothekar_innen mit Migrationshintergrund anwesend sind als früher, könnte die Thematik durchaus einen höheren Stellenwert verdienen, wenn bereits im Studium und in der Ausbildung hierfür eine andere Art der Sensibilisierung und Bewußtseinsschaffung stattfinden würde. Der  zwischenmenschlichen Kontakt zwischen Bibliothekar und Nutzer scheint eine größere Rolle, als bei anderen Bibliothekartagen gespielt zu haben.
Das folgende Plädoyer ist nun nicht kirchlich oder konfessionell gemeint, sondern bezieht sich meiner Auffassung nach auf das Grundverständnis bibliothekarischer Arbeit, was in ähnlicher Form Papst Franziskus für seine Kirche forderte. Nun wage ich den Versuch dies auf (öffentliche) Bibliotheken umzuformulieren (“Bibliothek der offenen Türen”; Stichwort Niedrigschwelligkeit, Barrierefreiheit nicht nur ein Begriffskonstrukt für behinderte Menschen, sondern für alle, bei denen der Zugang zur Bibliothek eine Schwellenangst hervorruft). Gibt es denn keine Statistiken darüber, dass in Gegenden, wo Bibliotheken existieren, der soziale Friede und die Kriminalitätsrate durchschnittlich geringer ist, ähnlich wie es bei Bahnhöfen, in den klassische Musik ertönt, der Fall ist? Deshalb kam mir das Thema der Erreichnung von Nichtnutzer_innen, von Männern und/oder Strategien zur Erreichung von Menschen, welche von Exklusion betroffen sind  (wie etwa Flüchtlingen/Asylbewerber) leider zu  kurz. Die Erfüllung eines echten sozialen Auftrags von öffentliche Bibliotheken als Zusatz zu statistischen Ausleihkennzahlen, wäre sicherlich in (manchen) Stadtteilen und Gemeinden durchaus interessant als Zielvorgabe:
Wenn wir rausgehen auf die Straße, dann können Unfälle passieren. Aber wenn sich die Bibliothekar_Innen nicht öffnen, nicht da präsent sind, wo Bildungsbenachteiligte, Arme und von sozialer Exklusion betroffene Menschen sind, dann können sie beim “Kampf” gegen Armut, den Einsatz für sozialen Frieden und dem Wohl ihrer (potentiellen) Communities herzlich wenig ausrichten. Es geht darum Brücken zu bauen. Wenn ich die Wahl habe zwischen einer bibliothekarischen Öffentlichkeit, die sich beim Rausgehen auf die Straße Verletzungen zuzieht und einer bibliothekarischen Öffentlichkeit, die erkrankt, weil sie sich nur mit sich selbst beschäftigt, dann habe ich keine Zweifel: Ich würde die erste Option wählen.”
Die breite Vielfalt an Themen erlaubte es kaum eine Session zu verpassen und letztendlich verpasste man ständig etwas, da es keine Parallelschaltung zu anderen Vorträgen über die Internetseite www.livestream.com etc. gab. Interessant wäre für künftige Bibliothekar*tage, mehr Vorträge auf YouTube und Slideshare hochzuladen, zusätzlich zu den eigentlichen Präsentationen oder auch gehörlose, blinde und behinderte Bibliothekar_innen mehr einzubeziehen. Bislang habe ich diese Gruppen nie auf irgendeinem Bibliothekartag gesehen. Den folgenden und letzten Tag, den 14.03., nutzte ich zu einem Besuch der Buchmesse, um zu sehen, was gerade “in” ist und welches Lese- und Hörerlebnisse besonders beliebt sind.

BGH weist Verfahren zu § 52a UrhG zurück ans OLG München

Mein gestrige Beitrag “Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG” hatte den Sachstand bezüglich des umstrittenen § 52 a UrhG aufgegriffen, der gestern noch vorm BGH verhandelt wurde. Überraschenderweise hat das Gericht das Verfahren (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – I ZR 84/11) zurück ans OLG München verwiesen, welches am 24.11.2011 ein Urteil zur Vergütungshöhe gesprochen hatte (OLG München, 24.03.2011 – 6 WG 12/09).

In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass der Gesamtvertrag einen Vorrang angemessener Angebote der Rechteinhaber und eine Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungen vorsehe. Das Oberlandesgericht habe jedoch nicht überzeugend begründet, weshalb es bei der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs teilweise von den Regelungen abgewichen sei, die die Parteien im gleichfalls Sprachwerke betreffenden “Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen” getroffen haben; danach sind unter “kleine Teile eines Werkes” maximal 12% eines Werkes, “Teile eines Werkes” maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und “Werke geringen Umfangs” Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Als nicht sachgerecht erscheint den Richtern des BGHs, dass anders als in den mit den anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gesamtvertrag, die Vergütung nach dem Werk(teil) und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengröße und nicht nach Zahl der Veranstaltungsteilnehmer berechnet wird und die Höhe zunehmend vermindernd und nicht linear bemessen wird.

Was die Höhe der Vergütung angeht, sei nicht zu beanstanden, dass das OLG München als Orientierungen für die Höhe der Kosten die Kopiervergütung herangezogen habe, die nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrag vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage. Die VG Wort hatte sich 0,125 € (12,5 ct) pro Seite erhofft.

In der Verhandlung geht es jetzt um die weitere Vertragsausgestaltung, in der das OLG gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG einen Gesamtvertrag nach “billigem Ermessen” festzusetzen hat oder besser gesagt, den Gesamtvertrag nachbessern muss.

Quellen:
Bundesgerichtshof zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen, Nr. 50/2013, Presseerklärung des BGH
BGH verweist 52a-Verfahren zurück nach München : Gesamtvertrag muss neu austariert werden, Boersenblatt.net

Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG

Die einen nennen ihn Intranet-Paragraf, die anderen halten ihn für den wichtigsten Paragrafen für E-Learning-Angebote. Derzeit sind zwei Verfahren zur Auslegung dieses Paragrafen bei den Gerichten anhängig.

Gestern fand eine mündliche Verhandlung zum § 52a UrhG am BGH statt, bei der es um die Höhe der Vergütung ging, welche die Hochschulen an die Verlage für die Nutzung von Werkteilen entrichten sollen.

Der § 52a UrhG erlaubt es Hochschulen, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften digital zu verwenden und sie im Rahmen des E-Learning bzw. für elektronische Semesterapparate öffentlich zugänglich zu machen. Voraussetzung ist, dass die so angebotenen Materialien nur einem kleinen (abgegrenzten) Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Wie bei allen gesetzlichen Schranken des Urheberrechts wird im Gegenzug eine “angemessene Vergütung” fällig

Vor dem BGH klagt die VG Wort als Intressenvertretung der Rechteinhaber gegen die Bundesländer, die Träger der Hochschuleinrichtungen sind. Ein Gesamtvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und den Bundesländern scheiterte bisher an der gewünschten Höhe der Vergütung. Hier scheiden sich die Geister. Die VG Wort fordert eine individuelle Abrechnung und hat in ihren Tarifen 0,125 Euro pro Seite und Teilnehmer veranschlagt. Dies wird von den Bundesländern als zu hoch erachtet, da neben dem technischen Aufwand, eine Individualabrechnung möglich zu machen, auch die so entstehenden Kosten für die Länder nicht einschätzbar1 sind.

Mit der Vergütung, so die Forderung der VG Wort, sollte zugleich ein Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzungen verbunden sein.

In einer Vorsinstanz wurde durch das OLG München bereits ein Gesamtvertrag festgesetzt. Dieser sieht eine Einzelvergütung ab 01.08.2008 vor. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 7 bis 13 Euro pro Kurs und Werk, je nach Größe der Teilnehmer2. Festgelegt wurde außerdem, dass “kleine Teile eines Werken” max. 10% höchstens jedoch 100 Seiten eines Werkes betragen dürfen. Gegen dieses Urteil gingen die Kultusminister der Länder in Revision vor dem BGH. Eine Vergütung, wie sie der § 52a UrhG fordert, wurde auf Grund der strittigen Höhe noch nicht an die VG Wort gezahlt.

Anders sieht das u.a. für die VG BildKunst und die GEMA aus. Hier gibt es bereits einen gültigen Rahmenvertrag (2007, aktuelle Fassung 2010). Im Urteil des OLG München heißt es auf S. 36 zum geforderten Tarif der VG Wort:

Bei einer vergleichbaren Nutzungshandlung [vergleichbar zu den Vereinbarungen mit der GEMA und VG Bildkunst, Anm. d. Verf.] kann der Unterschied sich auf das 240-fache belaufen.

Dieser sehr umstrittene Paragraf trat September 2003 nur befristet in Kraft und wurde seit 2006 alle zwei Jahre – häufig erst in letzter Sekunde – verlängert. Letztmalig wurde der Paragraf Dezember 2012 bis Ende 2014 verlängert. Bis dahin soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Der Börsenverein forderte wiederholt3, die Vorschrift gänzlich zu streichen. Bibliotheken und Hochschulen befürchten jedoch bei Streichung des Paragrafen ein Ende des E-Learning4.

Laut Börsenblatt.net ist mit einer Entscheidung des BGH erst in einigen Monaten zu rechnen. Warten wir ab und harren wir der Dinge, die da noch kommen werden, oder besser des Wahnsinns (zumind. bezüglich des Urhberrechts), der da noch auf uns wartet. Ob es je zu einer Wissenschaftsschranke oder einer passenden “Fair use”-Regelung kommt?

Quelle:
Bundesgerichtshof verhandelt zu Paragraf 52 a, Boersenblatt.net
Braun, Ilja: Die Zukunft der elektronischen Semesterapparate, Digitale Linke, 07.11.2012
Nina Breher im Interview mit Thomas Hartmann: Verlängerung des E-Learning-Paragraphen, UnAufgefordert, 14.12.2013
Weiterführende Informationen:
Linksammlung zum § 52a UrhG, IUWIS

  1. Thomas Hartmann sprach von einer Verdopplung der nach § 52a UrhG genutzten Inhalte innerhalb von drei Jahren. Eine Verlangsamung dieser Entwicklung ist auf Grund von Personaleinsparungen, neuer Lern- und Lehrmodelle sowie steigender Studienzahlen nicht zu erwarten. []
  2. Siehe dazu: Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, §4, S. 5. []
  3. Dies geschieht immer wieder mit rethorischem Säbelrasseln, z.B.: Presse-Information : Börsenverein fordert: § 52a Urheberrechtsgesetz muss abgeschafft werden, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 12.04.2012,
    Skipis, Alexander: Urheberrecht: § 52a – “Eiskalte Enteignung der Wissenschaftsverlage”, Börsenblatt.net, 22.11.2012
    []
  4. vgl. Contzen, Mona: Offline an der Uni : Ende des Jahres schlägt das letzte Stündlein des § 52a des Urheberrechtsgesetzes., Unicum, 02.10.2012
    []

Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 2)

Eine weitere Session vom Montag, den 11.03., die ich teilweise besuchte, lautete “Migranten-Communities” besser kennenlernen. Im ersten Vortrag mache Martina Dannert von der Stadtbibliothek den Anwesenden Mut auf potentielle Migranten-Zielgruppen zuzugehen und dort präsent zu sein, wo sich diese aufhalten.

Susanne Schneehorst erzählte im anschließenden Vortrag von ihren Erfahrungen, wie Kontakte, Beziehungen und Freundschaften mit den entsprechenden Menschen entstehen können. Sie lieferte ein exzellentes Beispiel, wie sich über Jahre hinweg durch eine gute Beziehungs- und Kontaktarbeit ein Medienbestand und Veranstaltungen aufbauen lassen. Dabei erwähnte sie unter anderem die rumänische Community, die dem christlich-orthoxen Glauben angehört, die in Nürnberg so zahlreich vertreten ist, dass diese sogar über einen eigenen Bischof aus Rumänien verfügen. Auch die verschiendenen kulturellen Feste wie z.B. die griechischen Nationalfeiertage, den 25.03. und den 28.10. hob Schneehorst stellvertretend hervor, die ein prima Anlass sind, um als Bibliothekar_in sich zu präsentieren, für die eigene Einrichtung und deren Medien- und Veranstaltungsangebote zu werben. Ein Fest, das mir und auch Susanne Schneehorst noch gänzlich neu war, ist Masleniza (Butterwoche), das Russische Frühlingsfest, das in der Fastnachtswoche begangen wird. All diese Tipps und Vorschläge erfordern natürlich, dass sich der (die) einzelne Bibliothekar (Bibliothekarin) außerhalb seiner (ihrer) Arbeitszeit an Wochenenden und Abenden an Treffen von Kulturvereinen, dem Migrationsrat (Integrationsbeirat je nach Kommune trägt dieser eine andere Bezeichnung, in München heißt dieser immer noch Ausländerbeirat) und Stadtteilfesten einen Namen macht und seine bibliothekarische Einrichtung bekannter macht.

Der anschließende Vortrag “An Oppurtunity for Internationalization in Turkish Libraries with Retired Immigrants and International Students” von Frau Esin Sultan Oguz war sehr allgemein gehalten. Woran ich mich besonders erinnere ist, dass die Zahl der englischen Rentner, die ihren Lebensabend in der Türkei verbringen, dem der deutschen Rentner um etwa 10.000 übersteigt. Letztendlich erwähnte Oguz zwar, dass eine stattliche Anzahl an religiösen und ethnischen Minderheiten in der Türkei (z.B. Kurden, Tscherkessen, Armenier, Assyrer, Roma oder Aramäer) gibt, aber benannte die in der Klammer aufgeführten Beispiele nicht. Es scheint in der Türkei – ähnlich wie in Frankreich – keine “echte” interkulturelle Bibliotheksarbeit zu geben, wenn man von einigen touristischen Orten absieht:

In der Türkei sind derzeit ganze 18 Sprachen gefährdet, drei davon bereits ganz ausgestorben. Die Zahlen der UNESCO haben jetzt eine nicht-staatliche Gruppe in der Türkei auf den Plan gerufen. Sie beschuldigen die Regierung, die kulturelle Vielfalt des Landes mit ihrer „Nationalstaats“-Politik auszurotten.” Deutsch-Türkische Nachrichten

Dennoch war dieser Vortrag voller Optimismus und Enthusiasmus, so dass das Publikum den Eindruck hatte, in den nächsten Jahren wird es mehr Bibliotheksarbeit vor allem für Rentner aus dem Ausland, Deutsch-Türken und Touristen geben.

Der letzte Vortrag von Dr. Jan-Pieter Barbian “Eine Geschichte mit Zukunft”. Die Türkische Bibliothek in der Stadtbibliothek Duisburg”  ist nahezu identisch mit dem Artikel “Von der Türkischen Bibliothek zur Interkulturellen Bibliothek” in der Märzausgabe der Zeitschrift BuB S. 215-221.

Um nicht zu pessimistisch über die Türkei zu berichten, möchte ich noch in diesem 2. Teil auf den Artikel in der Leipziger Volkszeitung mit dem Titel “E-Books – die Türken gehen voran” von Lisa Berins eingehen. Wer sich nicht gerade in Sessions begab, die auf Englisch waren, hatte nicht unbedingt das Gefühl, dass dieser Kongress so international war, wie ihn die Leipziger Volkszeitung am 14. März betitelte. Doch es gab Bibliothekare und Bibliothekarinnen aus 25 Ländern, die Teilnehmer/-innen waren. Neben dem Direktor des amerikanischen und des italienischen Bibliotheksverbands, war auch die Präsidentin der IFLA, Ingrid Parent anwesend und es hätte die Gelegenheit gegeben sie am BIB-Stand zu besuchen. Darüber hinaus war auch eine Kollegin aus den Niederlanden zu sehen oder eine Kollegin aus Russland, die ich traf. So meinte Michael Dowling (ALA-Präsident), dass sich die US-amerikanischen Kollegen und Kolleginnen etwas vom türkischen Bibliothekswesen abschauen können, denn dort werden ab nächstem Monat E-Books für jeden Bibliotheksnutzer frei zugänglich gemacht.

Es fällt aber leider auf, dass Jahr für Jahr nahezu dieselben BibliothekarInnen zum Thema Interkulturelle Bibliotheksarbeit auf den Bibliothekartagen vertreten sind, Vorträge halten oder in der Mailingliste ÖB-Multikulturell Beiträge versenden. Leider gibt es oftmals in vielen Kommunen keine “Extratöpfe” für die entsprechende Förderung der Mehrsprachigkeit der Einwohner im Einzugsgebiet der Bibliotheken und die Guidelines for “Library Services für multikulturelle Gemeinschaften” kennen sicherlich viele politische Entscheidungsträger und Geldgeber kaum. Im Gegensatz zu Österreich oder Schweiz, wo man sein Abitur in mehreren Sprachen ablegen kann und auch in manchen Bibliotheken ein mehrsprachiger Bestand nichts Besonderes ist, scheint es hierzulande noch häufig an Rechtfertigungsgründen gegenüber den Unterhaltsträgern zu mangeln. Das Bewußtsein Mehrsprachigkeit, Diversität und die Förderung des kulturellen Pluralismus mag ja bei den meisten BibliothekarInnen sicherlich vorhanden sein, aber die Ganzheitlichkeit, die oftmals mit einer interkulturellen Öffnung verbunden ist, die von der gesamten Stadtverwaltung getragen wird, scheint eher nur in Stuttgart, München, Berlin und Frankfurt und wenigen anderen Großstädten (und wenigen Kleinstädten) vorhanden zu sein. Ist es schon eine Innovationspreis wert, wenn jemand eine Bachelorarbeit zum Thema “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” schreibt? Dennoch zeigt sich, dass die Einführung von Gesprächsgruppen für Migranten (SprachGartenInternational-Deutsch sprechen und Menschen treffen“) in der Stadtbibliothek Bremen sicherlich eine gutes Angebot der Bibliothek ist, aber warum der Defizitansatz “SiemüssendochDeutschlernen” als innovativ ausgezeichnet wurde, erschließt sich mir nicht. Ja, ich wundere mich sogar sehr, denn das Hamburger Projekt Dialog in Deutsch gibt es schon länger und “das Neue” in Bremen hat nur einen anderen Namen. Inwiefern werden die EU-Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG in diesen und vielen anderen Bibliotheken umgesetzt? Das “Language Café” in Nottingham bietet den Ureinwohnern (den Alteingeßenen Nicht-Migranten) die Möglichkeit die Sprachen der Herkunftsländer der Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber zu erlernen. In Nottingham gibt es auch Konversationskurse, bei den Flüchtlinge und Migranten Englisch lernen, aber das wurde nie als innovativ dargestellt bzw. niemand würde das ernsthaft als innovativ bezeichnen. Es war eher das “Language Café” oder die Themen des Konversationskurses, die innovativ und beeindruckend waren. Ein echtes “Language Café” wie das an der TU Berlin (Telquel) setzt aber vor allem Neugier der Biodeutschen voraus und macht zusätzlich Arbeit.

Ich habe im November ein Weiterbildungsseminar besucht und unter den Teilnehmern war eine Studentin mit türkischem Namen. Auf die Frage des Kursleiters, ob sie denn türkisch könne, entgegnete diese sehr schüchtern mit nein. Eine mir bekannte aus dem Iran stammende Deutsch-Kurdin kann kein Farsi (und will es gerne lernen), eine in Deutschland geboren Deutsch-Türkin schämt sich mit Türken aus der Türkei türkisch zu sprechen, da sie viele Fehler macht und die sich nicht immer verstehen. Ein Freund schämt sich zwar nicht Rumänisch zu sprechen, weiß aber das er viele Fehler macht und es langsam verlernt, obwohl es seine Muttersprache ist. Bekannte und Freunde von mir haben nie die deutsche Minderheitensprache Sorbisch gelernt, obwohl sie sorbischer Herkunft sind. Es geht viel verloren in Deutschland. Ein Bekannter, den ich letztes Jahr zufällig in der Nacht traf möchte gerne chinesisch lernen. Wollen wir Bibliothekare und Bibliothekarinnen Vielfalt erhalten oder sprachliche Homogenität fördern? Chinesisch und Türkisch erfreuen sich einem regelrechten Boom. Warum nicht voneinander und miteinander lernen anstatt gelehrt und belehrt zu werden von Mitgliedern der sogenannten Mehrheitsgesellschaft?  Mangelnde Deutschkenntnisse sind nicht allein der anderen Muttersprache geschuldet, sondern bei Deutsch-Türken und Deutsch-Deutschen gleichermaßen vorhanden, wenn diese eher einer bildungsfernen Schicht angehören und nicht aufgrund der ethnischen Herkunft zu erlären. Deshalb ist es dann ein soziales Problem. Experten des Berlin-Instituts beschreiben benannten neun Kernelemente für eine erfolgreiche Sprachförderung, darunter ist der systematische Einbezug der Erstsprache. Inwiefern können Bibliothekare und Bibliothekarinnen, deren Muttersprache meist Deutsch ist diese im Rahmen der Lese- und Sprachförderung leisten? Eine Schlagzeile Anfang des Jahres lautete: “Deutsche lernen begeistert Türkisch – die Deutschlandtürken nicht” und in der Tat besuchen derzeit mehr Deutsch-Deutsche Türkischkurse als Menschen türkischer Herkunft zur Festigung und dem besseren Erlernen deren Muttersprache:

Meine Befürchtung ist es, dass sich die Türken in Deutschland zu einer Gesellschaft entwickeln, die kein Türkisch spricht. Mit Bedauern beobachte ich eine Generation, die nicht in der Lage ist, die türkische Sprache wenigstens als Basis für das Erlernen der deutschen oder einer anderen Sprache nehmen kann […] Die zweite Generation ist in der Umgebung von Eltern aufgewachsen, die kein Deutsch konnten und nur Türkisch gesprochen haben. Dadurch ist das Türkisch der zweiten Generation relativ besser. Doch nun sind wir mit einer Generation konfrontiert, deren Eltern entweder nicht ausreichend Türkisch sprechen oder es vorziehen, ihren Kindern zu Hause gar kein Türkisch beizubringen – ein solches soziales Phänomen können wir momentan beobachten.” Kemal Basa

Die Preisträgerin der Bachelorarbeit “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” zitierte in ihrer Schneehorst et al. und sprach davon, dass Integration nicht die „defizit- und differenzorientierte[n] Perspektive“ einehmen soll, aber diese Gesprächsgruppen scheinen eben gerade dies zu tun. Auch von Beidseitigkeit ist in ihrer Arbeit die Rede, was Integration ausmacht, dass ich anderen auch etwas von meiner Kultur und meinem Erfahrungswissen weitergebe und nicht nur Deutsch lerne. Letzlich gibt es ja schon “Dialog in Deutsch” in Hamburg und was soll denn der “innovative” Unterschied zwischen der neuen Deutschlerngruppe in Bremen im Vergleich mit dem Hamburger Beispiel sein? Serdar Somuncu kritisiert(e) ebenso dieses quantiative Erfassung “Integration” messbar machen zu wollen und die Wortwahl des Nationalen Aktionsplans, dessen Duktus und Intention von ihm durchaus kritisch gesehen wird. Die Autorin der Bachelorarbeit “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” zitierte mehrfach in ihrer Arbeit diesen Aktionsplan, der eher etwas von Aktionismus hat und 50 Jahre zu spät kommt.

Dem US-amerikanischen Soziologen Rogers Brubaker zufolge ist seit dem Jahr 2000 in vielen Ländern Europas einschließlich Deutschland ein Return on Assimilation festzustellen. Ob nun Sprachcafé Deutsch oder Dialog in Deutsch (in Hamburg), das mag soziale oder assimilative Bibliotheksarbeit sein, aber strenggenommen ist das nicht die inter-kulturelle Bibliotheksarbeit, wie sie andernorts (z.B. in den USA, Spanien oder anderswo) so genannt wird. Dialog Deutsch erinnert an ein Buch des Goethe-Instituts oder an Dialogpunkte in der arabischen Welt der Robert-Bosch-Stiftung. Das Label “Inter-kulturell scheint hier hier zwar heterogene Migranten aus verschiedenen Herkunftsländern anzusprechen, aber eigentlich hat der Rest des Ureinwohner-Bibliothekspublikums von dieser kulturellen Vielfalt herzlich wenig. Auch in vergangenen Gesprächen mit einem mir bekannten Migrationsforscher hat dieser andere ähnliche Projekte wie das eben genannte nicht als inter-kulturell und innovative Bibliotheksarbeit klassifiziert. Diese Entwicklung macht mich nachdenklich und traurig. Mit der Förderung des Interkulturellen Dialogs hat dies herzlich wenig zu tun.

Meredith Schwartz: “Ergebnisse aus der Public Library Patron Research des Library Journal”

2013 in der British Library

2013 promises to be a fantastic year for culture at the British Library. Today we’re releasing a sneak preview of what we have coming up, including 20th-century state propaganda, the newly-acquired archive of Sir Alec Guinness and an exhibition exploring what the Georgians did for us. More information on the 2013 Preview can be found on the Library’s press and policy pages here http://pressandpolicy.bl.uk/

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