Der Kurzfilm "Man with no Library Card"

Der folgende Film gewann 2009 auf dem Kurzfilmwettbewerb der MELSA zwei Preise (den „Audience Choice Award“ und für die beste Story). Regie führte Jonathan Craig, der auch die Gitarre spielte. Die Namen der Darsteller lauten Taylor Gruye („Der Mann ohne Bibliothekskarte“) und Preston Palmer („Kartenspieler“).

[Kurz] Digitale Marmelade nur gegen Bares

Der Börsenverein kämpft mit den Slogans von zwölf Autoren und Illustratoren gegen Internetpiraterie:
Milena Mosers „Mein Buch gehört mir!“ und Keto von Waberers „Aus Früchten vom Baum des Autors sollte niemand digitale Marmelade machen dürfen, ohne dafür zu bezahlen.“ stehen auf ständig wechselnden Baustellenschildern, welche die Aufmerksamkeit der Passanten auf der Frankfurter Buchmesse auf sich ziehen sollen, um so auf Internetpiraterie aufmerksam zu machen.

„Wissen ungehindert weiterzugeben, den Zugang zur Literatur zu vereinfachen und so Innovationen und Bildung zu fördern sind zentrale Anliegen der deutschen Buchbranche“, so Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis zum Auftakt der Aktion. „Die deutschen Verlage, Buchhandlungen und Autoren begrüßen ausdrücklich die Chancen der Digitalisierung, aber es darf nicht dazu führen, dass deutsche Verlage durch illegales Kopieren de facto enteignet werden.“

Im Beitrag werden Schätzungen geliefert, denen zufolge 49 Prozent aller Hörbuch-Downloads und 39 Prozent aller E-Book-Downloads illegal seien. Der wirtschafltliche Schaden der Raubkopierer sei erheblich. Die Verfolgung solll vor allem auf juristischer Ebene erfolgen. Dem rechtsverletzenden Nutzer soll durch seinen Provider zunächst rechtliche Konsequenzen angedroht werden, wenn sie im Internet ohne Erlaubnis mit geschützten Inhalten handeln(!) oder solche Inhalte von illegalen Websites herunterladen. Wenn es wiederholt zu Verstößen kommt, sollen die Nutzer abgemahnt werden.

Quelle:
Digitale Marmelade : Börsenverein positioniert sich gegen Internetpiraterie via Börsenblatt.net

Weiter gegen den Abmahnwahn

Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books „Wegweiser-Abmahnung“ hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks „Wegweiser-Abmahnung“ veröffentlicht.

Wegweiser Abmahnung

Wegweiser Abmahnung

Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen „Erste-Hilfe-Koffer“ für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.

Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!

Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.

Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.

Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.

Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung

Abmahnungen scheinen zum Volkssport von Juristen geworden zu sein, glaubt man der Statistik für Juli 2008 des Vereins gegen denAbmahnwahn e.V.
Zusammen haben die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs auch deshalb einen „Wegweiser Abmahnungen“ veröffentlicht. Das E-Book umfasst 96 Seiten gibt es in drei Varianten zum Download. Kostenlos ist der Download der einfachen Variante mit eingeschränkter Nutzbarkeit (Funktionen wie: Drucken, Verändern, Speichern, Links usw. nicht abrufbar. ), aber was wichtig ist, natürlich mit dem vollen Inhalt. Diese Variante wendet sich an juristische Laien, denen in verständlicher Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen geliefert werden.
Gegen eine Gebühr, die dem Verein gegen den Abmahnwahn in Höhe von min. 5 Euro überwiesen werden kann, erhält man ein PDF mit der zusätzlichen Möglichkeiten zum Anklicken von Links und zum Ausdrucken. Rechtsanwälte, Journalisten, Vereine und sonstige Institutionen wenden sich zwecks Lizenzvertrag und für eine dritte, professionelle Variante an den Rechtsanwalt Wachs.

Hauptschwerpunkt des E-Books sind vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.

Auch auf die mittlerweile zur Standardreaktion gewordene Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird ausführlich eingegangen.

Zwar kann das E-Book den Rechtsanwalt nicht ersetzen, aber es kann Betroffene und Internetnutzer allgemein mit Informationen versorgen. Es bietet dafür neben FAQs und Hinweisen auch eine Liste mit Fachjuristen, die sich auf das Gebiet spezialisiert haben.

Quelle:
Abmahnungswegweiser als kostenloses eBook via heise online

Update:Leider funktionieren die Links zum Download der Statistik und der Kurzfassung des E-Books nicht mehr.

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche „allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist“, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

Streitwert bei Hörbüchern

Wer geschützte Hörbücher bei eBay als eine so genannte „Raubkopie“ anbietet, muss damit rechnen, dass er mit bis zu 25.000 Euro zur Kasse gebeten werden kann.
So hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Urteil vom 23. Januar, Az. 124 C 375/06).

Das Urteil
Urteil zu Abmahngebühren bei Raubkopien-Angebot des Amtsgericht Köln

Quellen:
G Köln: Abmahnkosten bei Online-Anbieten von Raubkopien
25.000 Euro Streitwert bei Raubkopien via Börsenblatt Online