Zu komplex für Dillettanten

Larry Sanger:engl: , der ehemalige Chefredakteur der Wikipedia, streit über die “Weisheit der Massen”. In einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung übt er Kritik am “Dilettantismus” der freien Online-Enzyklopädie.

Obwohl er die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit an Enzyklopädien begrüßt, kritisiert er das Wikipedia-Modell heftig: “Sie haben sich ganz dem Dilettantismus verschrieben; damit meine ich ihre Ansicht, niemandem sollte allein aufgrund seines Fachwissens eine Sonderrolle oder besondere Zuständigkeit in einem Content-Creation-System zugestanden werden.”

Notwendig sei eine solche Sonderrolle der Experten, da die Fragen innerhalb der Wikipedia komplex sei und die Zusammenarbeit der freiwilligen Autoren alles andere als ideal gestaltet: “Um überhaupt zusammenarbeiten zu können, sind hier Konsens und Kompromisse unabdingbar.”

Statt auf Gleichmacherei wie Wikipedia setzt Sanger auf ein meritokratisches Modell, wo Experten gemäß ihrer Verdienste und Erfahrungen mehr Einfluss auf die Inhalte der Enzyklopädie haben sollen. Eine Umsetzung dieses Modelles versucht Sanger in seiner eigenen Wiki-Enzyklopädie Citizendium:engl: , die Anfang des Jahres offiziell gestartet ist.

Man wird sehen, welches System sich durchsetzt, ob es Citizendium schafft, sich gegen die zum Synonym einer Internetenzyklopädie gewordene Wikipedia durchzusetzen. Auffällig ist auch hier der sehr idealistische Grundgedanke. Statt aus beiden Erfahrungen zu lernen, ist es schade, dass beide Pole sich bekämpfen.

Quelle:
Kleinz, Torsten :Wikipedia: Streit über die Weisheit der Massen via heise online

Bye, bye Privatkopie!

Privatkopie oder Technische Schutzmaßnahme? – DRM natürlich! So lautet die Antwort der großen Koalition.

Der Stellungskrieg von Industrie und den Vertretern von Verbrauchern und Nutzern im Urheberrechtskampf hat sich zugunsten der Industrie verschoben. Die Koalition folgt dabei dem Berliner Aufruf der Industrie.
Abgelehnt wird eine prinzipiell eingeräumte Möglichkeit zum privaten Kopieren gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Hingegen werden entscheidende Kriterien des Regierungspapiers zur Gerätepauschale fürs eingeschränkte private Kopieren gestrichen.

Das Kabinett hat bei der Festsetzung der Urheberrechtsabgabe vorgeschlagen, dass nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem war eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Die Ergebnisse des Kompromissvorschlags von Schwarz-Rot:

  • Bagatellfälle werdenvon der Vergütungspflicht ausgenommen.
  • Ausgleichszahlung stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis
  • Kleine Korrekturen soll es auch bei den kaum weniger umkämpften Kopierregeln für die Wissenschaft und Bibliotheken (nicht zu verhehlen: hier haben sich wieder mal die Rechteinhaber durchgesetzt)

So ist bei der Erlaubnis zur Einrichtung elektronischer Leseplätze geplant, dass im Regelfall zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen. Bei nicht näher definierten “Belastungsspitzen” sollen Bibliotheken von dieser Einschränkung, die der Bundesrat ins Spiel brachte, aber abweichen können.

Nicht aufgenommen wurden in den Kompromiss Anregungen der Länder, im neuen Urheberrecht” den Besonderheiten von ‘Open Access’- und ‘Open Source’-Verwertungsmodellen Rechnung” zu tragen.

Autoren sollten daher nach dem Ansinnen des Bundesrates etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung “anderweitig öffentlich zugänglich zu machen”. Fachinformationsanbieter wie subito sollen ferner auch gemäß Schwarz-Rot nur dann Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn die Verlage selbst kein eigenes Angebot machen.

Anfang Juli soll über die Änderungsanträge entschieden werden, so dass die Novelle und damit Korb2 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: DRM soll digitale Privatkopie weiter ausstechen via heise online

(Wissenschaftliche) Bibliothekare – argumentiert!

Das klingt gut, oder?

Academic librarians are the nice guys of higher education.

Da ist der Gutmensch Bibliothekar, der in seiner heilen Welt extrem hilfreich, immer mit einem Lächeln auf den Lippen auf alles eine Antwort findet oder besser gleich weiß.
Als wissenschaftlich Interessierter navigieren wir durch die Bibliotheksblogosphere und fühlen uns dort willkommen und Zuhause und alle sind lieb und nett zueinander.
Diskussionen laufen häufig versteckt, werden nicht öffentlich. Selbst bei Mailinglisten ist nur ein winziger Teil bereit, aktiv mitzuwirken. Aus Inetbib ist das ja hinlänglich bekannt.

It’s not that librarianship lacks controversies worth getting worked up. Remember the virtual firestorm created by Michael Gorman? Gorman’s critical essay:engl: about bloggers in a 2005 Library Journal column set off an explosion of anger in the library blogosphere.

Alle waren gegen Herrn Gorman aufgebracht. Herr Bell fragt:

Did any library bloggers come to Gorman’s defense? None that I could detect. And I know why. Fear of underserved and irrational reprisal.

Herr Bell kommt letztendlich zum Schluss:

It is ironic that a profession dedicated to community building and embracing Web 2.0 has so miserably failed to create a conversation among it own members.

Kritisch sein ist wichtig, nachfragen, nachhaken, die eigene Meinung vertreten.

Der gesamte Artikel ist auf jeden Fall lesenswert und ich hoffe, es gibt einige, die den Inhalt zu widerlegen wagen.

Bell, Steven J.: Good at Reviewing Books But Not Each Other:engl: , in Inside Hihger Ed (27.04.2007)

Aufmerksam geworden über:
Karl: Bell to Academic Librarians: Argue!:engl: auf LISNews.org

Die globale Enteignungsmaschinerie – stellt das Urheberrecht in Frage

Millionenfach werden im Netz Urheberrechtsverletzungen begangen. Fragt danach noch überhaupt jemand oder ist es noch unter Kontrolle zu bekommen?

Wer hinein will, muss zahlen – Honorare und Lizenzen. Das ist die Grundidee, und sie hat zweihundert Jahre lang leidlich gut funktioniert. Aber dann kam das Internet; es funktioniert wie eine globale Enteignungsmaschinerie. Es enteignet den geistigen Arbeiter oder den, der ihm diese Arbeit zur wirtschaftlichen Nutzung abgekauft hat.

Berichten tut Heribert Prantl über die Klage der Firma Viacom gegen Googles YouTube.

Die Klage folgt amerikanischem Recht. Betrachtet man die Angelegenheit nach deutschem Recht, fällt einem der Artikel 14 Grundgesetz ein. Der Schutz des Eigentums gilt auch für das geistige Eigentum. Allerdings steht im Artikel 14 auch der Satz: Eigentum verpflichtet. Dieser Satz verpflichtet aber nicht dazu, sich das Eigentum wegnehmen zu lassen.

Der ausführliche Artikel:
Prantl, Heribert: Zwei Klicks vom Abgrund entfernt in der Süddeutschen Zeitung

1 2