WuE-Books – führen wir den §52b UrhG ad absurdum

Würzburger Universitätsbibliothek startete ebenfalls auf Basis des §52b UrhG ein Angebot für digitale Lehrbücher „WuE-Books“. Referent Dr. Karl Südekum, Direktor der Universitätsbibliothek Würzburg, berichtete über seine Erfahrungen. Hier kam es zwar nicht zu einem Verfahren, aber auch bei Würzburg blieb die Reaktion eines namhaften Verlages nicht aus.
Südekum wies ebenfalls wie Herr Nolte-Fischer darauf hin, dass es viel Halbwissen gibt. Er machte deutlich, dass es beim Angebot von digitalisierten Büchern nach §52b UrhG nicht um eine Enteignung der Verlage oder rücksichtsloses Handeln von Bibliotheken geht, sondern um die praktische Umsetzung eines schlecht gemachten Gesetzes und um die Gewährleistung von Wissenschaftsinformation.

Bibliotheken reagieren damit u.a. auch auf das veränderte Nachfrageverhalten durch Bachelorstudenten, die auf einen bestimmten Bücherkanon festgelegt sind.Bibliotheken haben auch mit einem weiteren Problem gerade in Bayern zu kämpfen. Dort kommt durch das Gymnasium in acht Jahren ein doppelter Abiturjahrgang auf die Hochschulen und damit auf ihre Bibliotheken zu.

Zur Zeit befindet man sich in einer Phase der Neustrukturierung des Marktes auf beiden Seiten. Auf der einen Seite heißt dies einen notwendigen Verzicht auf bestimmte verwertungsmodelle und die Schaffung neuer Bewertungsmodelle.

In Würzburg hatte man den elektronischen Lesesaal der „WuE-books“ trotz der zu erwartenden Konflikte gewollt und die Reaktionen abgewartet. Die Reaktionen waren dann doch überraschend.
Würzburg ist eine mittelgroße Volluni ohne eine große technische Fakultät mit 22.000 Studenten. Die dazugehörige Bibliothek ist sehr dezentral und als zweischichtige Bibliothek mit starker Zentral- und 78 Teilbibliotheken organisiert. Das bringt für die Bibliothek aber auch Probleme mit. Neben der starken räumlichen Zersplitterung gibt es ein strukturelles Haushaltsdefizit mit bis zu 900.000 Euro im Jahr. Lücken im Bestand und gerade der Bedarf bei Lehrbuchsammlungen können in Bayern häufig durch Studiengebühren gedeckt werden, aber das Stellplatzproblem gerade bei Mehrfachexemplaren kann man damit nicht lösen. Daher besteht eine dringende Nachfrage nach E-Books. Die UB Würzburg zahl über 1 Million Euro für elektronische Medien im Jahr. Leider gibt es dort bei vielen populären Büchern häufig kein adäquates Angebot – entweder gar keines oder eine mit vielen Ladenhütern im Gesamtpaket oder nur Altauflagen.

Was die Digitalisierung von Büchern nach §52b UrhG angeht: Bibliotheken haben kein Interesse am Reverseengeneering! Wenn ein annehmbares Verlagsangebot vorhanden ist, dann bevorzugen Bibliotheken dieses. §52b macht für Bibliotheken nur Sinn, wenn kein Angebot seitens der Verlage vorhanden ist, da auch hier für die Bibliotheken erhebliche Kosten entstehen, Personal gebunden und Technik benötigt wird. Außerdem ist das so entstehende Angebot nicht konkurrenzfähig zum Angebot der Verlage, da eine Volltexterschließung nicht durch den §52b UrhG gedeckt wird.

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