Heute auf Kulturradio: “Bibliotheken öffnen Welten” – wenn sie nicht geschlossen werden.

Heute wird das rbb Kulturradio um 17:04 Uhr in der ZEITPUNKTE-DEBATTE ein Gespräch zum folgenden Thema senden:
“Bibliotheken öffnen Welten” – wenn sie nicht geschlossen werden. Zur Situation der Stadtteilbibliotheken in Berlin.
Hierzu sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:
Arm, aber beliebt – Welche Lösungswege gibt es, um mit Geld- und Personalknappheit in den Berliner Stadtteil-Bibliotheken umzugehen? Werden die Stadtbezirke vom Senat unterstützt oder allein gelassen? Wäre ein Bibliotheksgesetz hilfreich, und wenn ja, warum hat Berlin keines? Und: Gräbt der geplante Neubau der Stadt- und Landesbibliothek auf dem umstrittenen Tempelhofer Feld den kleinen Häusern das Wasser ab?
TeilnehmerInnen der Gesprächsrunde sind
– Jutta Kaddatz, Bezirksstadträtin Tempelhof-Schöneberg,
– Stefan Rogge, Vorsitzender des DBV Landesverbandes,
– Frauke Mahrt-Thomsen, Arbeitskreis Kritische Bibliothek. [http://www.kribiblio.de/]
Moderatorin: Manuela Reichart

LIBREAS Ausgabe #22 erschienen

Alles was Recht ist, da ist die neue Ausgabe von LIBREAS zum Thema “Recht und Gesetz”. Seien Sie neugierig. Diese Ausgabe zu lesen lohnt sich 🙂

[Update] Tatsächllich den Link zum Editorial zur 22. Ausgabe vergessen: Bitte sehr, hier ist er: Editorial #22: Recht und Gesetz

Schwerpunkt: Recht und Gesetz

  • Hartmann, Thomas: Mantra Rechtssicherheit

    Von einem demokratischen Rechtsstaat erwarten Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Bibliotheken eine verlässliche Verhaltensordnung. Nicht die Rechtslage an sich, sondern deren oftmals offene oder antiquiert wirkende Ausformung stößt auf Kritik gerade der Bibliotheken und Informationseinrichtungen.

  • Graf, Klaus: Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Buchbestände

    Als Fazit muss man leider konstatieren, dass die Rahmenbedingungen für den Kulturgutschutz eher schlecht sind, obwohl wir dringend mehr Schutz bräuchten. Der Staat zieht sich aus der Kultur zurück, man kann auch sagen: Er spart sie kaputt.

  • Dora, Cornel: Das neue Bibliotheksgesetz des Kantons St. Gallen: Ein Impuls für die schweizerische Bibliotheksgesetzgebung

    Der vorliegende Aufsatz zeichnet den nur rund 20 Monate dauernden Gesetzgebungsprozess nach: Lancierung der Bibliotheksinitiative, Erarbeitung eines Gegenvorschlags durch die Regierung und Debatte im Kantonsrat. Er skizziert sodann den Inhalt des Gesetzes, indem er es einem deutschen Vergleichstext gegenüberstellt, zeigt den Nutzen der Erarbeitung von Bibliotheksgesetzen auf und schliesst mit einem Ausblick auf das weitere Vorgehen.

  • Schuldt, Karsten: Kann aus den Volkshochschulgesetzen etwas über Bibliotheksgesetze gelernt werden?

    Der Artikel argumentiert, dass Volkshochschulgesetze in den deutschen Bundesländern als Beispiel herangezogen werden können, um Vorhersagen über die langfristigen Wirkungen von Bibliotheksgesetzen, wie sie aktuell in Deutschland, Österreich und der Schweiz angestrebt werden, zu generieren.

  • Stadler, Heike: Bürgerbeteiligung durch ePetitionen – Ein Thema für das Bibliothekswesen?

    Schaut man sich einige Beispiele (siehe Tabelle 1) etwas genauer an, lohnt es sich das Thema Bürgerbeteiligung durch ePetition im Bibliothekswesen zukünftig zu diskutieren und näher zu analysieren.

Rezensionen

Freier Teil

Gelesen in Biblioblogs (21.KW’12) – Vertretung Lesewolke

Wie Dörte letzte Woche bereits erwähnte, werden wir nun als Urlaubsvertretung die “Blogschau” von Liane Haensch für wenige Wochen fortführen.

In der letzten Woche fand der 101. Bibliothekartag in Hamburgstatt. Bibliothekare und Bibliothekarinnen aller (Bundes-) länder “vereinigten” sich in der Stadt mit dem größten Seehafen Europas. Das diesjährige Motto lautete “Bibliotheken – Tore zur Welt des Wissens”. Dörte hat hierzu den Der Bibliothekartag 2012 in der Biblioblogosphäre beobachtet und laufend aktualisiert. Den Anfang machten die Eindrücke vom Festabend des Bibliothekartages 2012.

Es fällt mir schwer einige Highlights herauszugreifen. Das war zu einem die Veranstaltung “Heilige Kühe:Eine Podiumsdiskussion in der KIBA Lounge 2012”, über die H.-C. Hobohm ein Vorabstatement postete. Er stellte fest, dass sich die Diskurse und Fachgebiete mittlerweile mit Information und Bibliothek intensiver beschäftigen als die Bibliothekswissenschaft. Des Weiteren warnte er vor einer Nichtbeschäftigung mit gesellschaftlichen Entwicklungen und eine bislang fehlende eigene Position zu bestimmten Themen, welche dazu führen könnte, dass die Profession von Technik und Management mehr und mehr vereinnahmt wird.

Zum anderen hatte die Mitglieder der “Kritischen Bibliothek” ihre öffentliche Arbeitssitzung, bei der sie mit zwei Vorträgen zum Oberthema “Bibliothek und Gesellschaft: Mehr Demokratie wagen” vertreten waren.

Außerdem stimmten im Rahmen einer Mitgliederversammlung des VDB (Vereins deutscher Bibliothekare) nun über 60 Prozent für die geschlechtsneutrale Umbenennung. Dennoch konnte die hierzu benötigte Dreiviertelmehrheit nicht erreicht werden und weiterhin wird die Bezeichnung “Verein deutscher Bibliothekare” deshalb bestehen bleiben.

Zudem gab der Direktor der Bibliothek der LMU München, der gleichzeitig der Vorsitzende des VDB ist, dem Deutschlandfunk ein Interview, in dem er sich zum Lernort Bibliothek, Plagiaten und der Digitalisierung äußerte.

Klaus Graf stellt auf Archivalia die Frage “Was ist faul im deutschen Bibliothekswesen?” und listet ganz konkret auf, was aus seiner Sicht falsch läuft, wobei er nur einige Punkte zusammenstellte.

Josef Pauser verweist auf dem VÖBBLOG auf einen Artikel im Berliner Tagespiegel, der am 22.05. von Andreas Degwitz, dem Direktor der Bibliothek der Humboldt Universität verfasst wurde: “Bibliotheken im 21. Jahrhundert – Superdome des Wissens“.

Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW berichtete am 23. Mai von einem Stopp des Bibliotheksgesetzes in Schleswig.Holstein, worüber auch der Deutsche Bibliotheksverband in seinem aktuellen Newsletter berichtete.

Der seit einem Jahr existierende Libreasverein lädt im August 2012 zu zwei Veranstaltungen ein. Zum einen wird 17. August die Fachhochschule Potsdam als Veranstaltungsort für die Unkonferenz frei<tag>-2012 (Titel “Stand der Bibliotheks- und Informationswissenschaft”) dienen. Einen Tag später wird die erste Sommer School zu den Methden der Bibliotheks- und Informationswissenschaft stattfinden. last but not least wird der Verein Libreas zu seiner Jahresversammlung zusammenkommen.

Ganz aktuell äußerte sich Julia Bergmann in einem Video zur Serie “This week in libraries” (TWIL # 73) zu den Preisträgern der diesjährigen German Mover & Shaker Awards 2012 und den Innovationspotential der Bibliothekslandschaft in Deutschland und deren Hemmnissen.

Bibliotheksgesetz

Zwanzig Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband ist eine Menge Zeit.  Schon in der Anfangsphase der 1990er Jahre wurde durch den Verband ein Bibliotheksgesetz gefordert. Am 16. Juli 2008 wurde dieses Gesetz dann auch endlich vom Thüringer Landtag verabschiedet und trat am 30. Juli 2008 als erstes seiner Art in Kraft1

Etwa zwei Jahre danach ist klar, dass das Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllt hat, aber zumindest hat es andere Landesverbände angeregt, in ihrem Bundesland ähnliche rechtliche Grundlagen für Bibliotheken anzuregen. So wurde am 17. Juni 2010 ein Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt im Landtag in Magdeburg verabschiedet, gefolgt vom Hessischen Bibliotheksgesetz am 09. September 2010.

Dies ist eine begrüßenswerte Tendenz, die sich hier abzeichnet, die die Stellung von Bibliotheken und auch ihre Weiterentwicklung deutlich mehr in den Focus von Politik und Entscheidungsträgern rückt. Die drei Bibliotheksgesetze unterstreichen die Notwendigkeit von Bibliotheken und zeigen auch, wie notwendig eine solche Bejahung von Bibliotheken in Zeiten einer finanziellen Krise ist. So wird besonders die Rolle von Öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Städten, Gemeinden und Landkreisen verdeutlicht. Rechtssicherheit für diese Einrichtungen konnte jedoch mit dem vom Musterbibliotheksgesetz des DBV abweichenden Gesetzen nur bedingt geschaffen werden. Die Länder müssten in den Gesetzen deutlich machen, dass sie gewillt sind, Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die Entwicklungen in Deutschland folgt dabei einem Trend, der derzeit in ganz Europa zu sehen ist: Es wächst ein Bewusstsein für die kulturelle Geschichte der eigenen Länder und damit auch ein Bewusstsein für die Bedeutung der Bibliotheken. Bibliotheksgesetze allein sind jedoch keine Allzwecklösung. Katrin Göring-Eckardt macht deutlich, dass diese mit einem konkreten Maßnahmenpaket verbunden sein müssen, um ihre ganze Wirkung zu entfalten und nicht nur heiße Luft zu bleiben!

Für das Thüringische Bibliotheksgesetz wurde bereits ein erster Änderungsantrag gestellt. Steinhauer warnt dabei deutlich, dass eine Einordnung der Bibliotheken als Kultureinrichtung ein falsches Signal sei und dass darin ein Rückschritt für das thüringische vorbildhafte Bibliotheksgesetz zu sehen sei. Gerade Bibliotheken sehen sich nicht als Kultureinrichtung sondern als Bildungseinrichtung. Es gibt eben nicht nur Öffentliche Bibliotheken, die an dieser Stelle wohl beispielhaft in den Köpfen der Politiker verankert sind.

Quelle:
Marwinski, Konrad: 20 Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband – ein Rückblick, S. 3. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010
Nachrichten: Verabschiedung weiterer Bibliotheksgesetze, S. 7. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010

Mehr dazu:
Ausführlich nachvollziehen kann man die Entwicklung der Bibliotheksgesetze in den Bundesländern Deutschlands im Blog Bibliotheksrecht von Dr. Eric Steinhauer.

[Update]Leider habe ich irgendwie den Titel des Beitrages vergessen. Daher habe ich ihn rasch noch ergänzt.[/Update]

  1. Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) vom 16. Juli 2008. In: Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (2008) Nr. 8 vom 29. Juli, S. 243-245, darin S. 243f. Artikel 1: Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG). []