[Infografik] Die Social-Media-Kompetenz deutscher Jugendlicher

„UdL Digital, ein Format der E-Plus Gruppe, hat sich in einer heute erschienenen Infografik einmal mit den Social Media Kompetenz deutscher Jugendlicher beschäftigt und sich dazu aktuelle Studien angeschaut. Genauer gesagt die JIM Studie, die ARD/ZDF Online Studie und PEW Studie. UdL kommt zu dem Ergebnis, das es mit der Sozial  Media Kompetenz ganz gut steht.“

Quelle:
Wiese, Jens: Infografik: Social Media Kompetenz deutscher Jugendlicher, Allfacebook

 

Bitkom-Leitfaden zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Bitkom, der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) haben sich über einen Leitfaden zum Umgang mit der Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Nationalbibliothek verständigt.

Oktober 2008 wurde die Pflichtablieferung von Netzpublikationen im Rahmen der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” (PflaV) festgeschrieben. Es sollen nunmehr nicht nur “körperliche Medienwerke” (Printmedien, Datenträger), sondern auch “unkörperliche Medienwerke” (Online-Medien) dauerhaft gesammelt und archiviert werden.

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und auch die PflaV lassen viele Fragen offen.

Welche Webpublikationen werden erfasst? Sind betroffene Online-Autoren verpflichtet, selbst relevante Publikationen einzureichen? In welcher Form müssen zu erfassende Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden? Und wird man bestraft, wenn man der Pflichtablieferung nicht nachkommt?

§ 3 Abs. 3 DNBG bezeichnet ohne genauere Unterteilung als Medienwerke in unkörperlicher Form “alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. Recht schnell nach Inkrafttreten der PflaV wies die DNB darauf hin, dass nicht alle Blogger, Foren- oder private Websitebetreiber aktiv an die Nationalbibliothek herantreten müssen oder zu den Betroffenen zählen. Aber Unklarheiten blieben dennoch bestehen.

Der nun veröffentlichte Leitfaden (öffnet sofort) von Bitkom und DIHKsoll den potentiell Betroffenen helfen, die Auswirkungen auf ihre Angebote einschätzen und Missverständnisse im Vorfeld ausräumen zu können.

Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss.

Die Webanbieter müssen nicht befürchten, dass sie ohne Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek zur Abliegerung verpflichtet sind und dass sie so auch nicht mit einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen.

Die DNB setzt vor allem auf eine automatische Sammlung der Inhalte durch Harvesting. Sie kann daher aus technischen Gründe nicht jede digitale Veröffentlichungsform im Internet sammeln, sondern nur solche, die “vergleichbar mit entsprechenden körperlichen Werken” und frei zugänglich sind. Eingeschränkt zugängliche Online-Werke unterliegen der Abgabepflicht, wenn durch ein entsprechendes Entgelt – wie bei E-Journals üblich – jeder Zugang erhalten kann. Die DNB erarbeitet Kriterien zu den von einer Ablieferungspflicht betroffenen Publikationen, um für eine mittel- und langfristige Sicherheit bei den Betroffenen zu sorgen.

Der Leitfaden, der von der Bitkom zur Verfügung gestellt wird, wird ständig aktuell gehalten und entsprechenden Veränderungen angepasst. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung der Frequently Asked Questions der DNB

Auf Länderebene ist der Entwicklungsstand, sowohl was die gesetzlichen Regelungen zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen als auch die technische Seite angeht, von Bundesland zu Bundesland derzeit noch sehr heterogen.

Leitfaden

Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (öffnet sofort) – Bitkom

Quelle

Leitfaden zur Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen veröffentlicht via heise online
Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat – bitkom
Information zum derzeitigen Stand der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek 28.01.2009 des Sozialdienst katholischer Frauen

BITKOM gibt einen „Leitfaden für Web 2.0 in der öffentlichen Verwaltung“ heraus

Interessanter Lesestoff, den die BITKOM da mit „Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung“ liefert. Neben einer kurzen Darstellung der Prinzipien des Web 2.0 gibt es dann auch nationale und internationale Kurzvorstellungen von Angeboten. Hier werden positive Beispiele der nationalen und internationalen Verwaltung gezeigt. Die 32-seitige Broschüre ist ein netter Überblick.

Quelle:
News: BITKOM – Leitfaden für Web 2.0 in der öffentlichen Verwaltung via Juristisches Internetprojekt Saarbrücken

[Studie] IT und Urheberrecht verträgt sich nicht?

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.Bitkom hat im Rahmen der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Geräte eine Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern vorgelegt. Das interessante Fazit ist:

IT-Geräte mit Kopierfunktion werden
nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen.

Bei der Studie beachtet wurden nur die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. Danach werden nur 7,6% der privaten Computer für urheberrechtliche relevante Vervielfältigungshandlungen genutzt. (Nicht enthalten – und sicherlich interessanter – ist hier die Verwendung von Brennern. Vgl. Brennerstudie 2007, Folie 19f.)

Die VG Wort meldet sich mit einer entsprechenden Presseerklärung: „Urheberrechts-Abgaben: Landgericht Düsseldorf stellt Objektivität von Industrie-Studien schon 2006 in Frage“.
Darin heißt es:

Die Auswertung des identischen Datenmaterials der zitierten Studie durch die VG WORT kam zu dem Ergebnis, dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind.

Interessant wie sehr die Interessenvertretungen mit ihren Meinungen auseinander liegen können. Schön, es geht mal wieder um das Thema „Geld“ und da sucht auch jeder nach seinem Quentchen Vorteil. 😉

Quellen:

  • Studie soll urheberrechtliche Nutzung von IT-Geräten widerlegen via heise.de
  • Gehring, Robert A.: Streit um Bitkom-Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern via golem.de
  • Bezahlen ja, Rechte nein auf gulli.com
  • Aktuelle Presseerklärung der VG Wort
  • Was ist 2008 noch erlaubt – BITCOM Leitfaden zu Kopien und Downloads auf win-news.de (28.12.2007)
  • Neue Regeln für’s Brennen und Downloads Bitkom.org
  • Kopiervergütung – eine Farce

    Schauspiel in x.0-Akten

    – Verwertungsindustrie wirft Geräteindustrie im Streit um die Zukunft der Kopiervergütung „Irreführung“ vor

    – die GEMA und VG Wort klagen laut: IT-Branchenverband Bitkom will mit „mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen“

    – die tauben Schlichter „Koalitionsparteien“ hatten sich doch längst auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform geeinigt.

    – die Wirtschaftsvereinigung BITKOM droht heulend mit dem Scheitern des so genannten 2. Korbs : Ach ja, wenn die Fraktionen nun auch noch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die doch gar nicht hauptsächlich zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden, droht der Ruin und die armen, armen Verbraucher…

    – Da schluchzen die Urheberrechtsvertretungen, sie planten ja noch nichtmal, künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufschlagen zu wollen, vergessen gar dabei, dass sie Fotoapparate seit 1985 bereits drangsalieren können.

    – BITKOM holt zum Gegenschlag aus: Die bösen Kunden würden bei einer Kopierpauschale für technische Geräte, diese für billiges Geld (Was ist eingentlich billiges Geld?) bei den gierigen ausländischen Nachbarn kaufen.

    – Nein, protestieren da die Verwertungsgesellschaften: „Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen“, rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. „Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

    – Ach wie unverständlich wirkt die Diskussion, wo doch die Bundesregierung deutlich ausgedrückt hat in ihrem Schlichtungsspruch, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in „nennenswertem Umfang“ für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor.

    – BITKOM hätte fast froh gejubelt, doch dann fällt ihr ein: Beide Begrenzungsvorschläge sollen euch zufolge wegfallen und sieht fragend zu Bundesregierung. Dem Wildwuchs bei der Urheberabgabe ist doch nun Tür und Tor geöffnet.

    – Nun zeigen die Verwertungsgesellschaften, dass sie nicht aufgepasst haben. Sie bringen als Argument an, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien.
    Aber genau diese Regeln sollen laut dem Schlichtungsspruch desRegierungsentwurf aber wegfallen.

    – Da lautet wohl der Spruch des Tages: Verhandelt und verhandelt und verhandelt ihr beiden selbst über Art und Umfang der Abgabe. Einigt Euch!

    Klingt es da nicht seltsam, wenn GEMA und VG Wort mahnend daran erinnern, nicht zu vergessen, „dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht“?

    -Der Schlichter hofft: Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, „hier Kompromisse zu finden“.

    -Nun nach all dem Klagen klingt es dann doch recht interessant, wenn dann die Verwertungsgesellschaft VG-Wort doch davon ausgeht, dass ein Kompromiss gefunden worden ist, mit dem alle Heulsusen in diesem Prozess leben können. Gerade zuvor hatten die Vertreter der Urheber doch immer wieder von einem „Raubbau“ an der Vergütung der Kreativen und einer „Enteignung“ der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.

    Ach wie schön, denkt sich das erlauchte Publikum: Wer streitet da so schön um unser Geld? Und wer bezahlt den Schlichter? 😉

    Grundlage:
    Krempl, Stefan: Urheberrecht: Streit um Pauschalvergütung für Privatkopien geht munter weiter via heise online

    Pflichtexemplar zu viel für Online-Autoren

    Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen.
    Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an.

    Die so genannte „Pflichtablieferungsverordnung“ werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin.

    Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

    „Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können“, erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich.

    Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen.

    Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar.

    Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden.

    Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit „.de“-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen.

    Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung.

    Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und diese regelmäßig bei der DNB abzuliefern. Auch gibt es technische Möglichkeiten wie RSS-Feeds, Informationen gefiltert vom Layout herunterzuladen. Dies würde Speichervolumen beschränken und zumindest die Blog- oder News-Inhalte könnten so automatisiert von der DNB abgerufen werden, ohne z.B. eine übermäßige Belastung für den Blogger, der häufig auch fremde Dienst nutzt, zu werden.
    Die Firmen werden in zunehmenden Maße auch solche standardisierten Schnittstellen zur Verfügung stellen. Hier sollte das Gespräch gesucht werden und nicht von vornherein gestöhnt werden, was es alles kostet. Es ist nicht nur die Wissenschaft und Forschung, die davon profitieren werden. In zweiter Ebene werden es wieder die Unternehmen sein, wieder Menschen, die mit diesem archivierten Informationen etwas Neues schaffen können.

    Quelle:
    BITKOM kritisiert neue Pflichten für Web-Autoren via de.internet.com

    Autoren sollen sachlich bleiben

    Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die „Frankfurter Mahnung“ von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.

    Darin heißt es: „Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.“

    Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

    Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer „Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie“. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. „Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“, erwiderte Harms gestern in Berlin.

    Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:

    Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.

    Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.

    Quelle:
    BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen:x: via de.internet.com
    BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«:x: urhberrecht.org

    Medienabgabe statt GEZ-Gebühr?

    Heute gibt es eine Anhörung, die sich um die Höhe der GEZ-GEbühren kümmert.
    Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hofft, dass das Bundesverfassungsgericht dabei die Rundfunkgebühren-Reform vorantreibt.

    „Damit unterstreichen die Richter, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Prüfstand steht“, kommentierte Thomas Mosch von der BITKOM-Geschäftsleitung erwartungsfreudig die Tatsache, dass es eine Anhörung überhaupt gibt.

    ARD und ZDF haben die gerichtliche Feststellung der Höhe selbst angestreben, denn ist ist der aktuelle Tarif von monatlich 17,03 Euro zu wenig. Das derzeitige Finanzierungsmodell ist nicht umumstritten, da die GEZ-Gebühren für immer mehr Geräte gelte. Ein besonderer Kritikpunkt des Hightech-Verbandes ist die GEZ-Gebühr auf Computer, die seit kurzem vor allem Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen müssen, die den PC aber eigentlich nur für ihre Arbeit nutzen.

    Der BITKOM plädiert für eine niedrigere Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen müssen, eine so genannte Medienabgabe.

    „Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ kann Bürokratie abbauen.“ so Mosch.

    Die Bundesländer möchten bis Herbst ein neues Konzept für 2008 vorlegen.

    Quelle:
    Bitkom: GEZ-Gebühren müssen runter – Medienabgabe für alle via Golem.de
    GEZ-Tarif: BITKOM fordert niedrigere Einheits-Abgabe ab 2008 via de.internet.com

    Zunehmende Internetnutzung

    Die Internetnutzung in Deutschland nimmt zu. Einer Studie des Marktforschungsinstituts EITO:engl: (European Information Technology Observatory) zufolge waren im vergangenen Jahr 60 Prozent der Deutschen online.

    Nach der vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) zusammen mit anderen europäischen Verbänden in Auftrag gegebenen Untersuchung liegen die Deutschen damit zwar deutlich über dem westeuropäischen Durchschnitt (53 Prozent), aber immer noch deutlich hinter den USA (76 Prozent), Großbritannien und skandinavischen Ländern wie Dänemark (77 Prozent).

    Grafik: Internet-Nutzung wird zum Standard

    Erwartet wird, dass in den nächsten 2 1/2 Jahren weitere 10% der Deutschen sich für eine Internetnutzung entschließen.

    Als problematisch erachten Marktforscher die unterschiedliche Internetnutzung.

    „Es gibt weiterhin Bevölkerungsgruppen, die die Vorteile neuer Medien kaum nutzen, dazu zählen beispielsweise ältere Menschen, sozial Schwache und Arbeitslose“, warnt Berchtold. Um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern, müsse speziell diesen Gruppen die Internet-Nutzung erleichtert werden, etwa durch die Vermittlung von Computerkenntnissen oder barrierefreien Webseiten.

    Zu beobachten ist auch ein „digital divide“ zwischen reicheren und ärmeren Ländern in Europa, besonders Osteuropa, wo nur etwa 14% das Internet nutzen.

    Quelle:
    Internet-Nutzung in Deutschland wächst weiter kräftig auf heise online
    Internet wächst weiter kräftig auf BITKOMZunehmende Internetnutzung