Musterprozess wird zum Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze

Dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Musterklage gegen die Universitätsbibliothek Würzburg einreichen möchte, wurde hier ja schon berichtet. Ziel der Klage des Börsenvereins ist eine Überprüfung der Tatsache, ob gesetzlich begünstigte öffentliche Einrichtungen Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen digital zugänglich machen dürfen. Man will hierbei die Interessen im Auftrag besonders betroffener Verlage wie dem C.H. Beck vertreten, der ja ein teures, aber bekanntes elektronisches Angebot hat und darin auch einen Zugriff auf den Palandt anbietet.

Die Frage hinter dem Prozess lautet: Müssen Bibliotheken vor der Bereitstellung von Büchern über elektronische Leseplätze die Angebote von Verlagen überprüfen, ob der Verlag selbst eine digitale Version eines gewünschten Titels anbietet?

In einer Stellungnahme vom 04.03.2009 äußerte sich der Deutsche Bibliotheksverband erstmals zu der Ankündigung des Börsenvereins. Ein wichtiger Punkt, der angesprochen wird, ist u.a. der im Buchreport erhobene Vorwurf, dass die Bücher ungeschützt angeboten worden wären.

Richtig ist […], dass die Nutzer an wenigen Tagen eingestellte Werke von den Leseplätzen herunterladen konnten. Allerdings war dies von der UB Würzburg nicht beabsichtigt, sondern nur kurzzeitig, aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Fehlers möglich. Dieser Mangel wurde, unmittelbar nachdem er entdeckt worden war, abgestellt und zwar noch vor der Abmahnung durch den Verlag C. H. Beck.

Ansonsten trägt trägt der DBV die Würzburger Auffassung mit, die auf Grundlage des § 52b UrhG davon ausgehen,dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer und einem entsprechenden Kopierschutze auch ohne eine vorherige Genehmigung durch einen Verlag möglich sein müsse. Frau Gabriele Beger, Vorsitzende des Bibliotheksverbandes betont in der Presseerklärung des DBV, dass eine etwaige Genehmigungspflicht oder Pflicht zur Überprüfung die urheberrechtliche Schranke und das damit verbundene Nutzungsprivileg dieses Paragrafen entwerten würde.

Zum besseren Verständnis des § 52b UrhG hier nochmal eine kurze Erklärung aus der Stellungnahme des DBV:

Der neue § 52b hat gemäß der Begründung den Sinn, den Bibliotheken zu ermöglichen, Werke aus ihrem eigenen Bestand an elektronischen Leseplätzen in gleicher Weise zur Nutzung zu bringen wie in analoger Form. Bibliotheken sollen also ihren Bestand an solchen Leseplätzen noch einmal digital abbilden und – in sehr engen Grenzen – zur Nutzung bereitstellen dürfen. Unter anderem soll eine zusätzliche Nutzung von stark nachgefragten Titeln (v.a. wissenschaftliche Standardwerken) bei Belastungsspitzen – etwa in Prüfungsphasen – sogar über die vorhandenen analogen Werkexemplare hinaus – gestattet sein.

Quellen:
Krempl, Stefan: Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken via heise online
Börsenverein plant Musterprozess: dbv unterstützt Position der UB Würzburg, Presseerklärung des DBV
Börsenverein plant Musterprozess gegen UB Würzburg, Stellungnahme des DBV

Wer die Zeichen der Zeit verpennt…

Preise runter! fordert Helmut Merschmann von der Verlegerbranche, die ihre E-Books zum gleichen Preis anbieten möchte wie ihre gedruckten Pendents.

Am 11. März 2009, einen Tag vor Beginn der Leipziger Buchmesse vom 12. – 15 März, soll die E-Book-Plattform bei Libri.de starten und auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels bringt mit Libreka eine eigene Plattform. Doch wie zukunftstauglich sind die Geschäftsmodelle eigentlich wirklich?
Als erstes zu bemängeln ist das E-Book-Lesegerät, dass man hier im Paket mit erhält. So wird es das langsam veraltete Sony-Modell PRS-505 sein, welches derzeit aktiv von Libri.de und Thalia vermarktet wird. Und wenn man derzeit einen Blick auf die E-Book-Lesegeräte wirft, die durch den Buchhandel unterstützt werden, kann man schnell zum Eindruck gelangen, außer dem Sony-Gerät und dem Kindle gäbe es keine Alternativen. Schauen Sie doch mal bei txtr (kommt erst noch auf den Markt), BeBook oder Illiad :engl: vorbei. Eine gute Übersicht zu E-Books und Readern gibt es in “Digitale Lesewelten” von PC News. Auch i- und G-Phone und so mancher PDA sind E-Book-tauglich.

Die Einführung des Sony PRS-505 wird durch eine passende Conten-Plattform-Offensive unterstützt. Libri.de startet am 11. März mit mehreren tausend Titeln der Bestsellersparte. Man setzt dabei bei auf den offenen Standard EPUB. Der Download wird kostenpflichtig angeboten. Beim Börsenverein macht man aus der Volltext-Suche Libreka ebenfalls ein E-Book-Portal. So will man eine Monopolbildung verhindern und schielt wohl dabei etwas neidisch und besorgtauf Amazon in den USA. Detlef Bluhm, Geschäftsführer der Landesstelle Berlin-Brandenburg im Börsenverein möchte, dass so alle Marktteilnehmer, Verlage wie Buchhandlungen, die Möglichkeit erhalten, am E-Book-Markt mitzuverdienen.

Nun, aus alten Fehlern hat man auch wohl zum Marktstart von Libreka nicht gelernt. Man möchte mit 5.000 digitalen Buchtiteln beginnen und zum Jahresende die Marke von 15.000 Titeln knacken. Das natürlich nur, wenn der Konsument genug Geld dafür ausgibt.
Wiedereinmal weiß man gar nicht im Vorfeld, ob ein ausreichender Markt vorhanden ist. Das mag Interessierte, die das Thema E-Book seit Jahren verfolgen, an alte Zeiten erinnern.

Bereits vor zehn Jahren, als überall euphorisch vom Rocketbook und Apples Newton die Rede war ([local] Das Zeitalter des elektronischen Buchs), blieb ein erhoffter Kaufrausch aus.

Sicherlich gabe es auch viele technische Gründe, wie eine unzureichende Lesefreundlichkeit durch zu kleine Bildschirme. Die ist mit dem heutigen E-Ink-Verfahren = flackerfreie Auflösung von bis zu 200 dpi einigermaßen gelöst sein. Allerding zu geringe Grauwertanzeige (Kindle 2 rühmt sich mit 16 Graustufen) und ein zeitverzögerter Seitenaufbau stören das gewohnte Lesevergnügen doch erheblich. Eine übliche Tageszeitung hat eine Auflösung von 120 dpi, ein Laserdrucker von 1200 dpi.1 Die Lesequalität ansich entspricht damit ungefähr der von herkömmlichen Papier in einem Buch.

Doch bei all der jetzigen Vorfreude auf die Einführung von E-Books stellt sich schon die Frage, warum Deutschland erst jetzt bedacht wird. Der Kindle 1 feierte seine Erfolge bereits seit November 2001 und nun ist seit dem 23. Februar auch der Kindle 2 auf dem Markt. Das liegt wohl vor allem an der sehr zögerlichen Haltung deutscher Inhalteanbieter. Wo man keine Inhalte erhält, macht das Angebot eines Lesegerätes keinen Sinn. So schnarchte der deutsche Markt lange dahin:

“In der Branche wird seit langem überlegt, ob und wie man mit dem Thema umgeht”, berichtet Detlef Bluhm. “Erst als in Amerika der Kindle herauskam, sind die deutschen Verlage richtig wach geworden. Bis man dann zu einer Strategie findet und eine Plattform wie Libreka aufbaut, vergeht eben viel Zeit.”

Mit einem Mal werden große Publikumsverlage und auch viele kleinere Fachverlage aktiv und befassen sich mit der Herstellung von E-Book. Es wird viel Geld in Serverarchitekturen, die Unformartierung von Büchern und auch in die Sicherheitsmechanismen, um so die Bücher vor elektronischen Diebstahl zu schützen. Dieses Geld will natürlich auch wieder eingespielt werden. Leider versucht man deshalb die Bücher zum gleichen Preis zu verkaufen wie Printbücher. Dabei gibt es für E-Books weniger anfallende Kosten, den Druck, Papier, Lagerung und ein Großteil Logistik enfallen. Vor diesem Hintergrund rechtfertigen Sie jetztmal die Preispolitik.

Detlef Bluhm gibt zu, dass E-Books eigentlich nicht unter die Buchpreisbindung fallen. Er begründet diese Art des Vertriebs aber wie folgt:

Man muss die Bücher jetzt erst mal einzeln verkaufen, weil die Investitionen so hoch sind. Betriebswirtschaftlich wäre es Wahnsinn, E-Books preiswerter anzubieten. Man spart zwar den Prozess der körperlichen Herstellung, hat aber ganz andere Vorlaufskosten. Von daher sind auch Subskriptionsmodelle preisbindungsrechtlich schwierig. Die Zeit ist auch noch nicht reif, um über solche Geschäftsmodelle nachzudenken.

Die Printbücher unterliegen in Deutschland einer hart verteidigten Buchpreisbindung. Der Börsenverein mahnt bei Verstöße ab und kündigte noch Anfang letzten Jahres an, die Verstöße jetzt wettbewerbsrechtlich zu verfolgen, was auch im Fall von E-Books getan werden soll, die Bücher reproduzieren oder ersetzen. Dieser Fall ist auch gegeben, wenn Bücher auf ein Lesegerät geladen werden.

Lizenzen für Netzwerke, Firmenkunden oder Bibliotheken sollen von der Preisbindung ausgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Download einzelner Kapitel, wobei der Börsenverein ausdrücklich darauf hinweist, dass hier noch einige Fragen offen sind, die im Streitfall dann durch die Gerichte zu klären sind.

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins wollte der Verlagsbranche bis Ende des Jahres 2008 eine Übergangsfrist einräumen, bis sich die Preisbindung für E-Books in der Branche rumgesprochen hat.
Ab Januar 2009 sollen nun jedoch Verstöße auf diesem Gebiet verfolgen.

Nun, die Buchpreisbindung ist aber, wie Herr Bluhm selbst darstellte, für E-Books und damit für die Verlage nicht bindend. Also könnten die Verlage die Bücher eigentlich preisgünstiger anbieten als ihre Print-Pendants, zumal man sich ja auch auf den Standpunkt stellen kann, dass es sich dabei um unterschiedliche Ausgaben handelt. Dazu braucht man wenig Einsicht und ein bißchen Willen, das so zu akzeptieren.

Dass man nicht bereit ist dazu zu lernen – die Musikbranche hat ja etliche Lehrbeispiele gebracht – will man im Verzicht auf einen Kopierschutz durch Digital Rights Management, d.h. Digital Rights Enforcement für deutsche E-Books beweisen. DRM würde den Umgang mit elektronischen Büchern verkomplizieren und den 100prozentigen Schutz gibt es nicht. Man setzt auf Forensisches Digital Rights Managment. Auf diese Weise soll es möglich sein, E-Books an Freunde zu “verleihen”, ohne dass man den gesamten Reader mitgeben muss. Die Sicherheit wird dabei mit einem Verlust von Anonymität bezahlt. Die eingebauten Wasserzeichen werden den Namen des Ewerbers, des Verkäufers und eine Vorgangsnummer in das E-Book integrieren.

In Sachen Piraterie gibt sich die Buchbranche traditionell abgeklärter als die Musikindustrie. Sie ist sich bewusst, dass bei Pirate Bay quasi alle gängigen Titel als handgescannte PDFs vorliegen. Als der Hörbuchverlag ein Jahr lang recherchieren ließ, wie viele illegale Exemplare eines Harry-Potter-Bandes im Netz kursieren, kam die stolze Zahl 256.000 heraus. Die Geschichte des Buchdrucks ist voller Beispiele für Piraterie: vom Jahrhunderte langen Abschreiben und Plagiieren bis zur Raubdruckszene in den 1968er-Jahren.

Merschmann wundert sich, dass sie Verlage nicht gleich den Mut aufbringen und von den iTunes-Stores lernen, die beweisen, dass nur kostengünstige digitale Angebote auf dem Markt bestehen. Die Plattform dort ist so erfolgreich, weil sie die Downloads preiswerter anbieten als die fertigen CDs. Diese Lösung sollte daher auch für die Verlage gelten:

Für die Verlagsbranche muss die Losung daher lauten: Preise runter. Sonst wird das nichts.

Beim Printbuch gibt es etwas, was die höheren Preise rechtfertigen könnte: Manche wollen eben etwas reales in der Hand halten, ob Buch oder CD. Für diesen Mehrwert könnte man eben auch mehr verlangen.

Schon im Fall von digitaler Musik bezweifeln manche, ob es sich hierbei – mangels Tauschwert – um Waren handelt, für die ein Preis verlangt werden kann. Bei digitalen Büchern verschärft sich dieses Problem. Fast scheint es, als würden Verlage darauf setzen, dass ihre Klientel zu alt für die Tauschbörse ist, anstatt junge Leser durch attraktive Angebote ins Boot zu holen.

Ob allerdings jüngere Leute dem Trend des Zweitbuches folgen, weil er stylisch im E-Book-Lesegerät daher kommt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Quellen:
Richard, Johannes: E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung via Internetrecht-Rostock.de
Merschmann, Helmut: Die Verlagsbranche will elektronische Bücher genauso teuer anbieten wie gedruckte via Telepolis

  1. Mehr dazu: DolezalekWieviel Auflösung braucht ein Mensch?, Sonderdruck Nr. 7, Forschungsgesellschaft Druck, München 2002 []

E-Books in Würzburg führen zum Streit

Im Dezember kündigte die Universitätsbibliothek Würzburg an, die beliebtesten Bücher einzuscannen und als E-Book über entsprechende Terminal im Rahmen von § 52b UrhG zugänglich zu machen.

Jetzt reagiert auch der Börsenverein in einer sehr kurzen Mitteilung.

Muss eine Bibliothek, die Bücher für Leseterminals digitalisieren will, zunächst prüfen, ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet?

Um diese Urheberrechtsschranke des § 52 UrhG zu prüfen bereitet der Börsenverein jetzt einen Musterprozess gegen die Universitätsbibliothek Würzburg vor.

Aufmerksam geworden über
Ullmann, Nadine: Börsenverein geht gegen elektronische Lehrbuchsammlung vor via infobib.de

[Update]
Robert A. Gehring fängt seinen Artikel in golem.de mit dem steinigen Weg in die Informationsgesellschaft an. Leidtragend sind natürlich immer die Mutigen, in diesem Fall die Universität Würzburg.
Buchreport berichtet:

Die großzügige Gabe rief die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf den Plan. Grund: Bibliothekbesucher konnten die Bücher komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen. Trotz teilweisen Einlenkens der Uni bereitet der Verband eine Musterklage vor, u.a. für den stark betroffenen Verlag C.H. Beck.

Aufgrund dessen ließ der Börsenverein der Bibliothek prompt eine Abmahnung zukommen, die von der Universität auch unterschrieben wurde. Seitdem können die Bücher nicht mehr ausgedruckt oder kopiert werden. Für die Studenten heißt das, sie müssen wie aus Printbüchern die Textpassagen vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.

Doch einmal wachgerüttelt, reicht diese Einschränkungen dem Börsenverein nicht. Nach dessen Auffassung reicht § 52b nicht aus, um die Werke überhaupt einzuscannen, auch wenn sie von den Rechteinhabern nicht selbst in elektronischer Form angeboten werden.

Auch die Intranetregelung des Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes möchte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang gerichtlich prüfen lassen, da seiner Meinung nach manche Hochschulen zu wenig Lehrbücher empfehlen. Stattdessen würden sie lieber Lehrbuchteile im Intranet anbieten.

Das bedeutet, dass der Börsenverein auch hier einen weiteren Musterprozess anstrengen wird. Dass das Verhalten an der Wirklichkeit und den Bedürfnissen ihrer Leser vorbei geht, wird nicht bedacht. Statt mit Rechtskonsequenzen zu drohen, sollten doch die Bemühungen, eine konstruktive Lösung zu finden, verstärkt werden.

Hausgemachte Diebstahlsursache

Das Branchenhearing Buchmarkt war von der Bundesregierung wohl eigentlich nur als Bestandsaufnahme geplant geworden, aber die Vertreter des Buchmarktes machten daraus eine heftige Debatte zur Frage:

Wie steht es im Internetzeitalter um die Rechte der Urheber und der Verwerter?

Das Börsenblatt berichtet über diese Auseinandersetzung und die verschiedensten Positionen.
Karl-Peter Winters, Vorstand des Börsenvereins, legte mit einem provozierenden Blick auf die “schöne neue Welt vor. Versöhnlich waren dann eher die Worte von Elisabeth Niggeman, der Generaldirektorin der Nationalbibliothek.
Allerdings spürt man beim Lesen des Beitrages des Börsenblatt an dieser Stelle eine gewisse Hähme des Autors (leider nicht namentlich erwähnt).

Wenn es um die Vermarktung digitaler Bestände gehe, will Niggemann darunter „das Heben von Schätzen und das Aufmerksammachen“ verstanden wissen. Die Bibliotheken strebten nicht nach der kommerziellen Verwertung, sondern „wir wollen es vermarkten im Sinne von: frei an möglichst viele Nutzer bringen“, versicherte sie. Und ergänzte: „Was urheberrechtsfrei geworden ist, sollte vom öffentlichen Bereich nicht wieder unfrei gemacht werden.“

Albrecht Hauff, Thieme-Verleger, wies darauf hin, wie schnell gesetzgeberische Entscheidungen besonders die Wissenschaftsverlage beeinträchtigen können. Er sieht sich insbesondere durch die Internetpiraterie bedroht. Der Thieme-Verlag, der bereits “innovativ” 😉 E-Book-Angebote im Programm hat, warnte vor einem womöglich erweiterten Paragraph 52b UrhG, bei dem künftig die Online-Nutzung der lizenzierten Werke nicht mehr nur auf die Leseplätze des Lizenznehmers beschränkt bliebe.

Anna Dünnebier, Interessenvertreterin der Autoren im Internet, fasste deren Hoffnungen und Befürchtungen zusammen.

„Neue Chancen“ sieht die stellvertretende Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller – „wir können Texte öffentlich machen. Das ist ein großer Gewinn an Informationsfreiheit, leider noch nicht an Verdienst.“ Das Urheberrecht stehe nicht gegen die Informationsfreiheit (was leider öffentlich oft und falsch behauptet werde). „Autoren möchten ihre Texte gerne weiterverbreiten; sie möchten von dieser Verbreitung allerdings auch gerne leben.“ Dünnebier kritisierte alle Versuche, geistigen Diebstahl mit Hinweis auf die Kultur- und Informationsfreiheit zu rechtfertigen. „Hier tut Aufklärung not.“

Auch das Google-Settlement war das Thema der Schriftstellerin Dünnebier. Sie zeigt sich kritisch gegenüber der Einräumung lebenslanger weltweiter Rechte (was ich verstehen kann, vor allem bei der zu erwartenden Tantieme von 60 US-Dollar pro verzeichnetem Roman). Allerdings zeigt sie auch ein wenig die Gefahr der Erpressbarkeit:

„Können wir Autoren überhaupt aussteigen? Oder verschwindet man dann ganz aus dem Kanon der Bücher?“

Till Kreutzer von iRights.info versuchte etwaige Bedenken gegenüber diesem Abkommen zu relativieren und auch Vorteile aufzuzeigen. Dazu zählen u.a. die größere Reichweite, eine, wenn vielleicht auch geringe, Beteiligung an den Einnahmen von Google. Auch widersprach er dem Ausverkauf von Rechten, da Google nur einfache Nutzungsrechte erwirbt. Die Autoren wären in ihrer Vermarktung ihrer Werke nicht eingeschränkt. Google wäre in dieser Sichtweise ein Plus für die Autoren. Kreutzer versuchte außerdem die Verlage zu kreativen neuen Geschäftsmodellen zu ermutigen.

Joerg Pfuhl, Random-House-Geschäftsführer, sieht im Internet ein Marketing-Instrument, über das man direkt mit den Lesern kommunizieren kann und das ein wichtiger Vertriebsweg für digitale und physische Verlagsprodukte ist. Mit Blick auf die USA sieht er einen Marktdurchbruch in den nächsten fünf Jahren. Heutige Publikumsverlage, das sind Verlage, die meist von der Unterstützung des Buchhandels abhängig sind, werden wegen dem Internet und den E-Books nicht verschwinden. Entscheiden werden allerdings bis dahin heute noch nicht entwickelte Geschäftsmodelle sein.

An die Politik richtete Pfuhl, wie zahlreiche Branchenvertreter vor und nach ihm, drei Wünsche: einen verlässlichen Rechtsrahmen, der das Eindämmen von Online-Kriminalität ermöglicht; eine Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für digitale Bücher; und schließlich eine Initiative Leseförderung.

Bettin Preiß, VDG-Verlag, räumte in ihrem Vortrag das Vorurteil aus, die Buchbranche hätte die Zeichen der Zeit (die Digitalisierung) verschlafen. Sie bestätigte auch meine Ansicht zur eigentlichen Bedeutung des Internets für die Verlagsbranche:

„Das Internet ist für uns der Weg zu den speziellen, den nicht industrialisierten Büchern. Sie werden durch das Internet auffindbar und dadurch nutzbar für Menschen mit besonderen Interessen.“ [Hervorhebungen durch d. Verf.]

Auch die Förderpolitik war eines der Stichworte in diesem Gespräch. Verleger Manfred Metzner, ehrenamtlich tätig für die Kurt Wolff Stiftung, sieht die Politik in der Pflicht, die Vielfältigkeit der Verlage zu unterstützen.

Die Einschätzung der teilnehmenden Buchhändler bestätigen Gefahren für den Buchhandel vor Ort. Das Internet hat die bessere Reichweite. Hier müssen die Buchhandlungen sich offensiver positionieren, so z.B. durch den Verkauf des Sony-Readers oder eine bessere Nutzung der lokalen Bekanntheit in Verknüpfung mit einem sehr individuellen Online-Shop.
Besondes eng wird es für die kleineren Buchhändler. Ihre bereits vorhandenen Online-Shops sind zu wenig individuell. Als Reaktion auf die Digitalisierung würden folgende Trends verstärkt: höhere Konzentration, mehr Internethandel und die Gefahr durch Piraterie.

Diesen letzten Trend soll der Gesetzgeber aufzuhalten versuchen? Redner Prof. Michel Clement, Professor am Institut für Marketing und Medien der Universität Hamburg, warf in diesem Zusammenhang der Buchbranche Versäumnisse vor. So habe man es seit Jahren versäumt, legal und einfach zugänglich beliebte Bücher online zu vermarkten. Da ein Bedarf daran bestände, der durch die Branche nicht selbst befriedigt wird, müssten dies die Leser selbst erledigten.

„Sie können im Urheberrecht machen, was Sie wollen: Der User wird seinen Weg in den Schwarzmarkt finden. Millionenfach. Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen.“ Die Branche habe durch ihre Untätigkeit dazu auch noch indirekt den Anlass produziert. Des Professors Fazit: „Sie haben kein juristisches Problem. Sie haben ein Marketing-Problem.“

Dieser Meinung schließe ich mich an. Man hat vorhandene Märkte nicht erschlossen, sondern hat versucht, an altem und gewohnten festzuhalten. Innovation erschöpfte sich beim Festhalten des Status Quo auch im Rahmen einer digitalen Medienrevolution. Leidtragende waren und sind die Leser. Neben einer pauschalisierten Verurteilung als potentielle Kriminelle müssen sie auf den Kompfort digitaler Medien verzichten, z.B. Terminalzwang in Bibliotheken.

Quelle:
„Sie werden immer hinter den Piraten herlaufen“ via börsenblatt.net

Der Börsenverein hat die wirklichen Raubkopierer ausgemacht

Der Börsenverein und der Deutsche Hochschulverband können sich mit der Kultusministerkonferenz nicht über eine “angemessene” Vergütung für die Nutzung von Lehrbüchern im Intranet von Bildungseinrichtungen einigen. Der Börsenverein geht sogar so weit, der Kultusministerkonferenz ein gesetzwidriges Handeln vorzuwerfen.

Die “Kultusministerkonferenz enteignet Autoren und Verlage”, erklärt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes sekundiert dem Börsenverein: “Diese Politik gefährdet die Versorgung mit hochwertiger Studienliteratur und entbehrt jeder bildungspolitischen Weitsicht.”

Grund für diese ungewohnte Einigkeit von Börsenverbein und Deutschem Hochschulverband ist die Weigerung der Kultusministerkonferenz, Autoren und wohl vor allem Verlagen eine titelbezogene angemessene Vergütung für jeden Titel im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu zahlen.

Grund für diese harte Reaktion seitens des Börsenvereins sind die die Äußerungen von Knut Nevermann, dem Staatssekretär des Sächsischen Kultusministeriums. Nevermann hatte in einem Interview mit dem Börsenblatt angekündigt, dass Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet auch in Zukunft nicht einzeln erfassen würden.

Die Regierungsfraktionen beschlossen Ende 2008, den “Intranet-Paragrafen” 52a§ UrhG bis 2012 zu verlängern. Dieser Paragraf erlaubt es Bildungseinrichtungen für Unterrichtszwecke urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften einem eng begrenzten Personenkreis in elektronischer Form im Intranet zur Verfügung stellen. Die Gegenleistung für eine Werknutzung innerhalb dieses rechtliche Privileg ist “eine angemessene Vergütung”, welche an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen ist. Und an der Stelle wird es mehrfach schwierig.
Ersten müssen die Mittel dafür aus dem Bildungsetat der Länder bezahlt werden.
Zweitens ist zwischen allen Beteiligten strittig, wie sich diese “angemessene Vergütung” errechnet und was letztendlich gezahlt werden soll.

Die Kultusminister bevorzugen eine pauschale Vergütung. Die Verlage wünschen hingegen, dass jede einzelne Werksnutzung getrennt erfasst wird und dass dies der VG Wort gemeldet wird. Nur so würde die VG Wort anhand der tatsächlichen Nutzungsvorgänge die angemessene Bezahlung ermitteln und dieses Geld dann an die betroffenen Verlage und Autoren ausschütten können. Ansonsten käme nur eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip in Frage.

Der Streit zwischen VG Wort (Vertreterin der Rechteinhaber) und der Kultusministerkonferenz wurde vor der zuständigen Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Ende Dezember entschieden. Der Kompromissvorschlag der Schiedsstelle wurde vergangene Woche von den Kultusministern abgelehnt, denn sie befürchten eine Kostenexplosion. Das würde die ohnehin sehr knappen Bildungshaushalte der Länder über Gebühr beanspruchen.

Quelle:
Gehring, Robert A.: Börsenverein: Kultusminister sind Raubkopierer via golem.de
Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz “Enteignung von Autoren” vor via heise online

Der Börsenverein wird zum Anbieter von E-Book-Readern

Die Wirtschaftstochter des Börsensvereins MVB macht sich stark für die Beteiligung der Verlage an der Online-Plattform Libreka. Um hier entstehende Angebote auch perfekt weiternutzen zu können, macht sich Ronald Schild, der September 2006 von Amazon zum Börsenverein gewechselt ist, stark für das Angebot eines passenden E-Book-Readers als einen weiteren Service.

„Wir führen derzeit intensive Gespräche mit mehreren Herstellern“, bestätigte Schild gegenüber buchreport.express in der aktuellen Ausgabe 5/09.

  • Im engeren Blick hat der MVB-Geschäftsführer u.a. das Cybook „Bookeen“:engl: .
  • Die Einführung des Gerätes soll noch im ersten Halbjahr und damit parallel zum Libreka-Echtstart erfolgen.
  • Ausgelotet werden Kooperationsmodelle, die den Bezug der Geräte durch Sortimenter zu möglichst günstigen Preisen ermöglichen.

Das neue Angebot dürfte nicht auf ungeteilte Zustimmung der Barsortimenter stoßen, die vehement ihren eigenen Platz im E-Commerce-Konzept von Libreka eingefordern. Für sie ist Libreka ein Wettbewerber, der mehr als nur das Marketinginstrument “Volltextsuche” einbringt.

Libri setzt künftig bei E-Books und Lesegeräten auf eine Kooperation mit Sony.

Erster Filialist mit E-Book-Angebot ist die Mayersche, die seit Herbst letzten Jahres in ihrem Filialnetz Erfahrungen mit dem Lesegerät „iLiad“ sammelt.

Quelle:
Börsenverein will E-Book-Gerät anbieten auf Buchreport.de
Börsenverein will E-bookreader anbieten via kindlez.de

Mobil gemacht gegen Google Books!

Der Börsenverein, der Verband deutscher Schriftsteller (VS) und die VG WORT gehen gegen den us-amerikanischen Dienst Google Books vor. Sie wolllen damit eine ihrer Meinung nach ungenehmigte Digitalisierung ihrer Bücher durch Google in den USA beenden.

Ende November 2008 einigte sich Google nach einer Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mit den Verbänden Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) und beendete somit einen mehrjährigen Streit zwischen dem Suchmaschinenbetreiber und den US-Rechteinhabern. Danach darf Google die kompletten Buchbestände der größten US-amerikanischen Bibliotheken, die der Internetkonzern gescannt hatte, auf seiner Plattform “Google Books” zugänglich machen.

Für deutsche Bücher ist diese Einigung nicht gültig. Deutsche Verlage und Autoren richten sich dagegen, denn sie sehen nicht ein, warum dieses Abkommen auch für ausländische und somit deutsche Werke gelten soll.

Google habe sieben Millionen Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber vervielfältigt, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. [… ] Unter den circa 7 Millionen Büchern, die von dem Vergleich erfasst werden, sind auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel, so der Börsenverein.

Besonders problematisch ist, dass der Onlinezugang zu geschützten Werken, die allerdings nicht mehr gedruckt werden, bei Google Books nur gegen Bezahlung möglich ist, wobei er in Bibliotheken kostenlos ist. Als ein weiteres Problem wird angesehen, dass Rechteinhaber ihre Werke nur schützen können, wenn sie diese in ein Buchrechte-Register eintragen (Opt-Out-Verfahren). Für weiterhin verlegte Titel ist die Aufnahme in Google Books nur mit der Zustimmung der Verleger und Autoren möglich.

“Ein effizienter Schutz der Interessen von Urhebern und Verlagen ist in dieser Situation am besten durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten zu erreichen”, sagte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats.

Bei ihrem Vorgehen stützt sich die VG WORT auf ein Rechtsgutachten, welches durch eine spezialisierte internationale Anwaltskanzlei erstellt wurde. Auf dieser Basis soll das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Außerdem versucht VG WORT ihr Vorgehen mit anderen Verwertungsgesellschaften im deutschsprachigen Raum abzustimmen.

Quelle:
Deutsches Bündnis gegen Google-Dienst für gescannte Bücher via golem.de
Deutsche Autoren und Verlage wollen Verlust von Bücherrechten an Google verhindern via heise online

E-Books – Startet jetzt auch der deutsche Markt endlich?

E-Books scheinen in Deutschland seit der Frankfurter Buchmesse das Thema zu sein. Das Blog “Nachrichten für Öffentliche Bibliotheken in NRW” berichtet:

Der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels (MVB) hat auf der Frankfurter Buchmesse die Erweiterung der Online-Volltextsuche libreka! um einen E-Book-Shop angekündigt.

Bereits im ersten Halbjahr 2009 sollen nun über die Plattform libreka! E-Books im offenen E-Book-Format EPUB der:engl: vertrieben werden.
EPUB als Format ist eine kluge Wahl, denn:

“”EPUB” allows publishers to produce and send a single digital publication file through distribution and offers consumers interoperability between software/hardware for unencrypted reflowable digital books and other publications.”1

E-Book-Leser von Sony-Geräten könnten damit diese Bücher herunterladen und lesen.

“Mit der Ankündigung, den Sony Reader PRS 505 ab Frühjahr 2009 zusammen mit mehreren Tausend E-Book-Titeln im deutschen Buchhandel anzubieten, haben Libri, Thalia und Sony das Rennen um das E-Book-Geschäft in Deutschland eröffnet. 2

Mit dem E-Book-Jahr 2009 scheint der erste ernsthafte Kampf um den zahlenden E-Book-Kunden auszubrechen. Zum ersten Mal kann man glauben, dass sich das E-Book mit den immer besser werdenden Lesegeräten zumindest in den technikaffinen Bereichen der Gesellschaft durchzusetzen vermag.

  1. International Digital Publishing Forum (IDPF):engl: []
  2. Das E-Book-Rennen im Buchhandel ist eröffnet via Börsenblatt.net []

2008: Start der Sammlung von Netzpublikationen

Das Börsenblatt online berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag zur Sammlung von Netzpublikationen ab 2008 nachkommen will. Begonnen wird mit Monographien ausgewählter Partner. Gerade aus Sicht der Verleger scheinen viele Aspekt allerdings noch unklar.

Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Die DNB möchte den Verlagen ihre Bedingungen jedoch nicht diktieren, sondern mit ihnen zusammen Lösungen finden.

Quelle:
Lutze, Doreen: DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen via Maikatze liest

DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen

Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll – in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern – mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele – nicht nur technische – Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.

via börsenblatt online

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