Zur Erinnerung an Roger Willemsen

In Gedenken an einen Fürsprecher von Bibliotheken hier die Rede des heute leider verstorbenen Roger Willemsen vom 101. Bibliothekartag in Hamburg (2012). Ab der 50. Minute und 10 Sekunden beginnt seine Rede.

Alternativen zu Amazon

Amazon und die Zeitarbeitsfirma Trenkwalder sind vor kurzem und auch ganz aktuell aus den bekannten Gründen in die in die Schlagzeilen geraten. Gilt für den Onlinehandel auch das von Margaret Thatcher in den 1980er Jahren “eingeführte” (und von anderen europäischen Politikern übernommene) und propagierte TINA-Prinzip? Christof Herrmann widmet sich auf seiner Webseite kostenlosen Amazon-Alternativen zur Buchbeschaffung. Er plädiert für eine Konsumreduzierung. In seiner Auflistung tauchen auch Bibliotheken als mögliche Alternativen auf. Jedenfalls sind die Kommentare zu seinen Vorschlägen teilweise anregend, realistisch und lesenwert zugleich. Der folgende Fernsehbeitrag aus der Sendung Servicezeit des WDR weist neben anderen Online-Buchhändlern auch auf Alternative Beschaffungshändler der Unterhaltungselektronik hin und macht dabei Preis-Leistungsvergleiche.

[Kurz] Rückschlag für die Buchpreisbindung in der Schweiz

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats votierte erneut dafür, den Internethandel aus dem geplanten Preisbindungsgesetz für Bücher herauszunehmen. Das Votum gegen eine Einbindung in das Preisbindungsgesetz fiel mit acht zu drei Stimmen und einer Enthaltung.

Bereits Dezember letzten Jahres berichtete ich hier im Blog darüber, dass die Chancen für eine Preisbindungsgesetz in der Schweiz als gut erachtet werden. Der Nationalrat der Schweiz hatte sich für ein solches Gesetz ausgesprochen. Mit einer Entscheidung rechnet man Mitte März.

Dani Landolf vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) sieht in der Empfehlung der Kommission keine Niederlage und glaubt weiterhin an die guten Chancen eines solchen Gesetzes, zumal die Parlamentarier des Nationalrates mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers folgten und damals gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz stimmten.

Würde man den Internethandel aus dem Preisbindungsgesetz herausnehmen, hätte man nichts gewonnen. Ein Preisbindungsgesetz wäre dann eine große Gefahr für den stationären Buchhandel, der so nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber dem Internethandel wäre.

Quelle:
Kommission: Keine Preisbindung im Internet, Börsenblatt.net

Buchpreisbindung wieder ein Thema in der Schweiz

Feste Bücherpreise waren in der Schweiz kein Thema für lange Zeit kein festes Thema mehr. 2007 war die alte, nicht gesetzlich geregelte Buchpreisbindung in der Schweiz außer Kraft gesetzt worden. Nun verwies die Mehrheit des Nationalrates der Schweiz alle Gegner eines festen Buchpreises auf die Plätze und setzt damit das zweite parlamentarische Gremium, den Ständerat unter Zugzwang.

Der Buchhandel feiert das Votum des Nationalrates vom 06. Dezember 2010 als etwas mit “geradezu historischen Ausmaßen”, denn in diesem Votum werden viele Gegenargumente, auch eigene widerlegt. Die Lobby muss gut gearbeitet haben, denn:

Nahezu jede Lücke, die es in der bisherigen Gesetzesvorlage gab und die dem stationären Buchhandel hätte schaden können, ist plötzlich verschwunden.

Geradezu eine Kehrwende haben die Nationalräte beim Online-Handel vollzogen. Die Parlamentarier des Nationalrates folgten mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers und stimmten somit gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz. So soll es, anders als bei der ersten Abstimmung 2009, keine Sonderregelungen geben, auch nicht für Käufe in Ausland, welche den stationären Buchhandel massiv geschwächt hätten und weshalb sich der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gegen diese stark gemacht hatte. Wären diese Ausnahmen nicht aus dem Gesetz genommen worden, hätte der Verband sich sogar gegen ein Preisbindungsgesetz ausgesprochen.

Der Kommmentar von Frau Tamara Weise uferte in Lobhudelei aus:

ein Applaus für die Politik, ein Tusch für die beharrlichen Lobbyarbeiter vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband – und ein Hoch auf die Kraft der Vernunft.

Dass die Lobbyarbeit wirksam war, sieht man auch daran, dass z.B. Jean-Claude Rennwald (Sozialdemokratische Partei) seinen Antrag, digitale Bücher in dieses Gesetzt mit hineinschreiben, zurückzog. So mag dieser Ansatz sinnvoll gewesen sein, aber die Lobbyisten hatten Angst, dass Rennwald “im Nationalrat ein neues Fass aufgemacht (hätte), obwohl das erste noch nicht leer war.”

Noch ist der Entwurf für die Buchpreisbindung nicht durch, denn der Ständerat muss darüber entscheiden und so für eine generelle Klarheit für den Buchhandel und seine Lobbyisten sorgen.

Quelle:
Weise, Tamara: Buchpreisbindung: Das Wunder von Bern, Börsenblatt.net
Schweiz: Buchpreisbindung auch im Netz, Buecher.at
Meilenstein auf dem Weg zur Schweizer Preisbindung : Keine Ausnahme für die Onliner, buchreport.de

Unglaubwürdige Gründe für die Preisgestaltung bei E-Books

Woran merkt man, dass es kurz vor der Frankfurter Buchmesse ist? E-Books werden zu einem beliebten Gesprächsthema. Es wird in den verschiedensten Kanälen der Presse über E-Books gesprochen und immer wieder merkt man die erfolgreiche Lobby- und Meinungsarbeit des Börsenvereins dabei.

Verkrampft versucht der Börsenverein ein gutes Bild aufzubauen, sowohl für Print-Bücher als auch für E-Books. Dies zeigt zum Beispiel folgende Meldung:
“Verlage und Buchhandel sehen E-Books nicht als Konkurrenz”. Da muss man fast sagen, ein Ergebnis, das in seiner Aussage gar nicht anders hätte ausfallen dürfen/können. Hätte man Kannibalismus erwartet, so wäre dies für die Umsetzung und Durchsetzung des E-Books auf Seiten der Verlage eher hinderlich gewesen, da die Verleger stark an ihren Print-Geschäftsmodellen hängen. Die Ergebnisse der Umfrage des Börsenvereins zur Bedeutung von Optik und Haptik bei gedruckten Büchern und E-Books, an der 785 Verlage und Buchhandlungen teilgenommen haben, dürften nicht groß überraschen, wobei sicherlich interessanter wäre, zu sehen wie die Verlage geantwortet haben und wie die Buchhandlungen. Ich vermute, da gehen die Meinungen schon gut auseinander, gerade bei Lehrbuchverlagen. Ob Eigenschaften wie “wertige, schöne und ansprechende” Print-Bücher gegenüber “trendy, modernen und praktischen” E-Books überzeugend genug für den Endverbraucher sind? Dies klingt nach wunderbarer Werbesprache, aber nicht nach Argumenten für und wider das eine oder andere Medium.

Als praktisch wird daneben auch das gedruckte Buch wahrgenommen – wenngleich wohl aus anderen Gründen als das E-Book. Ein hohes Ansehen weisen beide Formate auf: Ein gedrucktes Buch halten 46 Prozent der Befragten für prestigeträchtig, beim E-Book sind es immerhin 38 Prozent.

So mögen zwar derzeit drei Millionen Deutsche mit dem Gedanken spielen, sich ein E-Book möglichst noch dieses Jahr zuzulegen, aber bei den bestehenden Preisen werden sie sich das noch ein wenig intensiver bedenken. Anders sehen die Ergebnisse der PricewaterhouseCoopers-Studie aus, die davon ausgeht, dass in Deutschland bis 2015 gerade rund 2,5 Millionen spezialisierte E-Reader verkauft werden. Doch dazu müssen die Geräte auch entsprechende Funktionen wie einen Internetzugang und eine direkte Shopanbindung besitzen und vor allem billiger werden. Die Studie schätzt auch, dass bislang 50.000 bis 80.000 Kunden einen E-Reader besitzen.

E-Reader und Bücher

E-Reader und Bücher, von Jandro S., CC BY 2.0

Weiterlesen

Kommt endlich Schwung in die Sache? – E-Book-Handel und Verleger

Seit einigen Jahren, besonders seit Anfang 2009 ist das E-Book in aller Munde. Wie in Wellen rauschte der Hype über uns hinweg und doch hat man seit dem immer wieder etwas über E-Books gehört. Auch hier im Blog gab es zahlreiche Diskussionen dazu.

Trotz der Euphorie war der Start des E-Book in Deutschland sehr schleppend. Einen E-Book-Markt gibt es noch nicht wirklich in Deutschland. Nach dem zähen Start in Deutschland soll jetzt jedoch Schwung in den Handel mit E-Books kommen, wenn auch nur ein wenig. Das Umsatzvolumen mit Belletristik soll bis 2015 insgesamt 352 Millionen Euro erreichen. Außerdem soll es bis dahin einen Absatzmarkt für 2,5 Millionen E-Book-Reader geben.

Das ist noch ein weiter Weg bis dahin, solen doch bisher gerade mal 50 000 bis 80 000 Geräte verkauft werden. Außerdem werden in diesem Jahr Buch-Erlöse von lediglich bei 20 Millionen Euro erwartet werden. So lassen sich zwar hunderte Romane auf einem Reader speichern, was einem immens viel Platz im heimischen Buchregal und Schlepparbeiten beim Umzug erspart. Die Texte können in sekundenschnelle nach Stichwörtern durchsuchen, wobei sich hier auch die Frage stellt, ob diese Erschließung auf Dauer ausreichend für die Nutzer ist. Natürlich hat man mit 500 Gramm E-Book (mal pauschales, geschätztes Gewicht eines durchschnittlichen Lesegerätes) auch alle seine Bücher im Urlaub mit dabei. Dennoch gibt es noch viele Contras und Hemmschwellen. Zwar halten die Akkus der Geräte inzwischen lange, aber Strom wird dennoch benötigt. Die Haptik gefällt auch nicht jedem, weil sie eben dem Papierbuch nicht ähnelt.

Die Verleger dürfen nicht jammern, schließlich ist ein großes Problem auch das zu geringe deutschsprachige E-Book-Angebot, das mit dem internationalen Verlgeich nicht mithalten kann. Auch die Preisgestaltung ist dem Verkauf von E-Books nicht besonders förderlich:

Derzeit koste die digitale Ausgabe eines Hardcover-Bestsellers im Durchschnitt rund 15,50 Euro und damit lediglich drei Euro weniger als das gebundene Buch. Bei Taschenbuch-Bestsellern betrage der Preisvorteil des E-Books bei einem Durchschnittspreis von rund 9,20 Euro sogar nur etwa 40 Cent.

Aber auch die hohen Kosten der E-Book-Reader sind momentan nicht dazu angetan, die Konsumenten zum “Mintahme”-Kauf zu verführen, denn noch sind sie eine Investition. Das ist jedoch nicht alles, was als Hemmnis für den deutschen E-Book-Markt zu gelten hat. So besteht eine große Furcht vor E-Book-Piraterie, so dass viele Anbieter auf direkte oder versteckte Formen von Digitalem Rechtemanagement setzen. Dies ist für den Käufer häufig nicht unbedingt sichtbar und verunsicht diesen zusätzlich. Noch ist das Verlagswesen dabei, die Chancen und Risiken des Handels mit E-Books abzuwägen. Neben den Fragen des Schutzes der E-Books stellen sich für die Verwertung genauso Fragen wie bei der Buchpreisbindung.

Hier muss viel getan werden. Die Verlage müssen ihre Angst vor dem neuen Medium endlich überwinden. Hier nur Geschäftskalkullationen, den Aufbau neuer Workflows und rechtliche/technische Unsicherheiten als Hinderungsgrund bzw. Grund für das langsame Voranschreiten zu nennen, halte ich für Augenwischerei. Andere Verlage gerade im Ausland zeigen, wie es funktioniert. Das E-Books selbst ist spätestens seit 2000 immer wieder ein Thema. Was haben die Verlage (unabhängig von den Lesegeräten) in den letzen 10 Jahren im Bereich E-Books getan? Jetzt müssen sich die Verlage beeilen und einen Markt erobern, bevor dies ausländische Verlage oder branchenfremde Firmen tun.

Quellen:
Umsatz mit E-Books in Deutschland erreicht 2015 über 350 Millionen Euro, börsenblatt.net
Wissenswertes zum Thema E-Book, Südkurier.de
Pluta, Werner: E-Books haben in Deutschland Startschwierigkeiten, golem.de

Interessantes Lesematerial zum Thema:
Romy Peemüller: ›Chancen und Risiken des Handels mit E-Books für die Verlagsbranche‹
(Stuttgarter Beiträge zur Verlagswirtschaft 2). Stuttgart: Hochschule der Medien 2009
URL: http://www.mediapublishing.org/index.php?option=com_content&view=
category&layout=blog&id=69&Itemid=129

E-Book-Preisbindung

In einer Stellungnahme informiert der Börsenverein des Buchhandels über seine Sicht zur Preisbindung von E-Books.
Eindeutig mit Ja beantwortet der Börsenverein die Frage, ob E-Books Bücher sind, die gemäß § 2 Abs. 1 BuchPrG der Buchpreisbindung unterliegen.

Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
[…]
3.Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].

Soweit so gut. E-Books sind also an das Buchpreisbindungsgesetz gebunden, da sie ohne Probleme als verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Reproduzieren Sie aber wirklich Bücher? Momentan leider sicherlich, da innovative Ideen, was man mit E-Books weiter verwirklichen kann, noch fehlen. Eine Buchpreisbindung ist als gegeben anzusehen, aber die Frage, die sich stellt ist ja nicht, ob das E-Book einer Buchpreisbindung unterliegt, sondern ob der Preis sich an den Printbüchern orientieren muss.

Fraglich allerdings ist, ob man so das Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes, die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten. Der Börsenverein beschwört einmal mehr die Gefahr oligopolistischer oder gar monopolistischer Strukturen für den E-Book-Markt, was auf der anderen Seite einen Verlust von Vielfältigkeit und Verfügbarkeit beim Angebots gedruckter Bücher bedeuten würde.

Kommen wir zum nächsten Problem. Was ist nun ein E-Book, das unter den § 2 Abs. 1 BuchPrG fällt? Der Börsenverein und diie Preisbindungstreuhänder gehen davon aus, dass eine verbindliche Entscheidung durch die Gerichte getroffen wird und dass sich eine enge und damit wohl auch konservative Interpretaion des “E-Books” durchsetzen wird. Hier klingt bereits durch, dass Verlage sich ebenfalls sehr konservativ statt innovativ mit dem Thema E-Book beschäftigen werden.

Unter die Preisbindung fallen aus Sicht des Börsenvereins die E-Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen. Dabei müssen Inhalte zum Printbuch nicht zu 100 Prozent identisch sein. Eine Preisbindungspflicht, da wo es für den Verbraucher vielleicht wünschenswert wäre, z.B. beim Handel mit einzelnen Kapiteln, kann so ausgeschlossen werden.

Als Beispieldefinition des E-Books bringt der Börsenverein folgende Definition:

E-Books im Sinne von § 2 Abs. 1 BuchPrG sind beispielsweise in ihrer Gesamtheit zum Download bestimmte oder auf Datenträgern jeglicher Art handelbare Werke, die geeignet sind, in ähnlicher Form genutzt zu werden wie gedruckte Werke.

Damit sind i.S.d. § 2 BuchPrG keine E-Books reine Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, wenn Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken vorliegen oder es sich um eine Online-Nutzung von vernetzten Inhalten handelt.

Wie eine Drohung nach Innen klingt die FRage, ob der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder die Einhaltung der Preisbindung bei elektronischen Büchern durchsetzen werden.

Ja. Sollte sich herausstellen, dass die Marktteilnehmer beim Handel mit E-Books nicht bereits von selbst mit gebundenen Preisen arbeiten, wird der Börsenverein Musterverfahren anstrengen, um die Preisbindung bei E-Books gerichtlich durchsetzen.

Ganz so säbelrasselnd will man sich dann doch nicht geben, sondern beim Vorgehen berücksichigen, dass der Rechtsrahmen in Bezug auf den Handel mit elektronischen Verlagserzeugnissen bis jetzt nicht abschließend geregelt ist.

Der Börsenverein hat mit diesem Papier seine vorläufige Einschätzung der letzten Jahre revidiert, nach der E-Books preisbindungsrechtlich genauso wie Hörbücher zu behandeln wären, d.h. wie diese nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Da sich nun aber die Marktverhältnisse besser einschätzen lassen, kann man diese Einstellung nicht mehr vertreten.

Großzügig will man Verlagen, die bereits seit längerem mit E-Books handeln und bei der Entwicklung ihrer Marketingstrategien die Preisbindungspflicht nicht berücksichtigt haben, innerhalb einer zeitlich begrenzten Umstellungsphase Vertrauensschutz gewähren. Das gilt allerdings nur für Verlage. Die Händler, welche gerade neu in den E-Book-Handel einsteigen, sollten sich von Anfang an die Preisbindung halten.

Eine genauere Verankerung der E-Books im Buchpreisbindungsgesetz wird vom Börsenverein nicht angestrebt, sondern man verlässt sich auf die Einzelfallregelung durch Gerichte.

Grundsätzlich gibt das BuchPrG hinreichend klare Vorgaben zur Preisbindung von E-Books.

Der Verband wird jedoch eine Gesetzesänderung fordern, sollte sich im Markt nachteilige Strukturen für die Preisbindung herausbilden.

Unklar ist nach dieser Stellungnahme, ob zwangsweise eine Koppelung der Preise stattfindet, d.h. ob ein E-Book, das ein Printbuch nachbildet, wirklich genauso viel kosten muss wie das gedruckte Buch. Wie hoch ist derzeit die Gefahr, dass E-Books die Vielfalt des Printbuchs zumindest im belletristischen Bereich gefährdet? Und wie gedenkt der Buchhandel auf die Oligopolisierung bzw. Monopolisierung des E-Book-Marktes durch die Hersteller der Lesegeräte zu reagieren, die auf jeden Fall Auswirkungen auf das Geschäft und Angebot der Verlage und Buchhändler hat. Hier ist das Festhalten an der Buchpreisbindung sicherlich keine Antwort.

Quelle:
Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books vom Börsenverein des Buchhandels

Wer die Zeichen der Zeit verpennt…

Preise runter! fordert Helmut Merschmann von der Verlegerbranche, die ihre E-Books zum gleichen Preis anbieten möchte wie ihre gedruckten Pendents.

Am 11. März 2009, einen Tag vor Beginn der Leipziger Buchmesse vom 12. – 15 März, soll die E-Book-Plattform bei Libri.de starten und auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels bringt mit Libreka eine eigene Plattform. Doch wie zukunftstauglich sind die Geschäftsmodelle eigentlich wirklich?
Als erstes zu bemängeln ist das E-Book-Lesegerät, dass man hier im Paket mit erhält. So wird es das langsam veraltete Sony-Modell PRS-505 sein, welches derzeit aktiv von Libri.de und Thalia vermarktet wird. Und wenn man derzeit einen Blick auf die E-Book-Lesegeräte wirft, die durch den Buchhandel unterstützt werden, kann man schnell zum Eindruck gelangen, außer dem Sony-Gerät und dem Kindle gäbe es keine Alternativen. Schauen Sie doch mal bei txtr (kommt erst noch auf den Markt), BeBook oder Illiad :engl: vorbei. Eine gute Übersicht zu E-Books und Readern gibt es in “Digitale Lesewelten” von PC News. Auch i- und G-Phone und so mancher PDA sind E-Book-tauglich.

Die Einführung des Sony PRS-505 wird durch eine passende Conten-Plattform-Offensive unterstützt. Libri.de startet am 11. März mit mehreren tausend Titeln der Bestsellersparte. Man setzt dabei bei auf den offenen Standard EPUB. Der Download wird kostenpflichtig angeboten. Beim Börsenverein macht man aus der Volltext-Suche Libreka ebenfalls ein E-Book-Portal. So will man eine Monopolbildung verhindern und schielt wohl dabei etwas neidisch und besorgtauf Amazon in den USA. Detlef Bluhm, Geschäftsführer der Landesstelle Berlin-Brandenburg im Börsenverein möchte, dass so alle Marktteilnehmer, Verlage wie Buchhandlungen, die Möglichkeit erhalten, am E-Book-Markt mitzuverdienen.

Nun, aus alten Fehlern hat man auch wohl zum Marktstart von Libreka nicht gelernt. Man möchte mit 5.000 digitalen Buchtiteln beginnen und zum Jahresende die Marke von 15.000 Titeln knacken. Das natürlich nur, wenn der Konsument genug Geld dafür ausgibt.
Wiedereinmal weiß man gar nicht im Vorfeld, ob ein ausreichender Markt vorhanden ist. Das mag Interessierte, die das Thema E-Book seit Jahren verfolgen, an alte Zeiten erinnern.

Bereits vor zehn Jahren, als überall euphorisch vom Rocketbook und Apples Newton die Rede war ([local] Das Zeitalter des elektronischen Buchs), blieb ein erhoffter Kaufrausch aus.

Sicherlich gabe es auch viele technische Gründe, wie eine unzureichende Lesefreundlichkeit durch zu kleine Bildschirme. Die ist mit dem heutigen E-Ink-Verfahren = flackerfreie Auflösung von bis zu 200 dpi einigermaßen gelöst sein. Allerding zu geringe Grauwertanzeige (Kindle 2 rühmt sich mit 16 Graustufen) und ein zeitverzögerter Seitenaufbau stören das gewohnte Lesevergnügen doch erheblich. Eine übliche Tageszeitung hat eine Auflösung von 120 dpi, ein Laserdrucker von 1200 dpi.1 Die Lesequalität ansich entspricht damit ungefähr der von herkömmlichen Papier in einem Buch.

Doch bei all der jetzigen Vorfreude auf die Einführung von E-Books stellt sich schon die Frage, warum Deutschland erst jetzt bedacht wird. Der Kindle 1 feierte seine Erfolge bereits seit November 2001 und nun ist seit dem 23. Februar auch der Kindle 2 auf dem Markt. Das liegt wohl vor allem an der sehr zögerlichen Haltung deutscher Inhalteanbieter. Wo man keine Inhalte erhält, macht das Angebot eines Lesegerätes keinen Sinn. So schnarchte der deutsche Markt lange dahin:

“In der Branche wird seit langem überlegt, ob und wie man mit dem Thema umgeht”, berichtet Detlef Bluhm. “Erst als in Amerika der Kindle herauskam, sind die deutschen Verlage richtig wach geworden. Bis man dann zu einer Strategie findet und eine Plattform wie Libreka aufbaut, vergeht eben viel Zeit.”

Mit einem Mal werden große Publikumsverlage und auch viele kleinere Fachverlage aktiv und befassen sich mit der Herstellung von E-Book. Es wird viel Geld in Serverarchitekturen, die Unformartierung von Büchern und auch in die Sicherheitsmechanismen, um so die Bücher vor elektronischen Diebstahl zu schützen. Dieses Geld will natürlich auch wieder eingespielt werden. Leider versucht man deshalb die Bücher zum gleichen Preis zu verkaufen wie Printbücher. Dabei gibt es für E-Books weniger anfallende Kosten, den Druck, Papier, Lagerung und ein Großteil Logistik enfallen. Vor diesem Hintergrund rechtfertigen Sie jetztmal die Preispolitik.

Detlef Bluhm gibt zu, dass E-Books eigentlich nicht unter die Buchpreisbindung fallen. Er begründet diese Art des Vertriebs aber wie folgt:

Man muss die Bücher jetzt erst mal einzeln verkaufen, weil die Investitionen so hoch sind. Betriebswirtschaftlich wäre es Wahnsinn, E-Books preiswerter anzubieten. Man spart zwar den Prozess der körperlichen Herstellung, hat aber ganz andere Vorlaufskosten. Von daher sind auch Subskriptionsmodelle preisbindungsrechtlich schwierig. Die Zeit ist auch noch nicht reif, um über solche Geschäftsmodelle nachzudenken.

Die Printbücher unterliegen in Deutschland einer hart verteidigten Buchpreisbindung. Der Börsenverein mahnt bei Verstöße ab und kündigte noch Anfang letzten Jahres an, die Verstöße jetzt wettbewerbsrechtlich zu verfolgen, was auch im Fall von E-Books getan werden soll, die Bücher reproduzieren oder ersetzen. Dieser Fall ist auch gegeben, wenn Bücher auf ein Lesegerät geladen werden.

Lizenzen für Netzwerke, Firmenkunden oder Bibliotheken sollen von der Preisbindung ausgenommen werden. Gleiches gilt auch für den Download einzelner Kapitel, wobei der Börsenverein ausdrücklich darauf hinweist, dass hier noch einige Fragen offen sind, die im Streitfall dann durch die Gerichte zu klären sind.

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins wollte der Verlagsbranche bis Ende des Jahres 2008 eine Übergangsfrist einräumen, bis sich die Preisbindung für E-Books in der Branche rumgesprochen hat.
Ab Januar 2009 sollen nun jedoch Verstöße auf diesem Gebiet verfolgen.

Nun, die Buchpreisbindung ist aber, wie Herr Bluhm selbst darstellte, für E-Books und damit für die Verlage nicht bindend. Also könnten die Verlage die Bücher eigentlich preisgünstiger anbieten als ihre Print-Pendants, zumal man sich ja auch auf den Standpunkt stellen kann, dass es sich dabei um unterschiedliche Ausgaben handelt. Dazu braucht man wenig Einsicht und ein bißchen Willen, das so zu akzeptieren.

Dass man nicht bereit ist dazu zu lernen – die Musikbranche hat ja etliche Lehrbeispiele gebracht – will man im Verzicht auf einen Kopierschutz durch Digital Rights Management, d.h. Digital Rights Enforcement für deutsche E-Books beweisen. DRM würde den Umgang mit elektronischen Büchern verkomplizieren und den 100prozentigen Schutz gibt es nicht. Man setzt auf Forensisches Digital Rights Managment. Auf diese Weise soll es möglich sein, E-Books an Freunde zu “verleihen”, ohne dass man den gesamten Reader mitgeben muss. Die Sicherheit wird dabei mit einem Verlust von Anonymität bezahlt. Die eingebauten Wasserzeichen werden den Namen des Ewerbers, des Verkäufers und eine Vorgangsnummer in das E-Book integrieren.

In Sachen Piraterie gibt sich die Buchbranche traditionell abgeklärter als die Musikindustrie. Sie ist sich bewusst, dass bei Pirate Bay quasi alle gängigen Titel als handgescannte PDFs vorliegen. Als der Hörbuchverlag ein Jahr lang recherchieren ließ, wie viele illegale Exemplare eines Harry-Potter-Bandes im Netz kursieren, kam die stolze Zahl 256.000 heraus. Die Geschichte des Buchdrucks ist voller Beispiele für Piraterie: vom Jahrhunderte langen Abschreiben und Plagiieren bis zur Raubdruckszene in den 1968er-Jahren.

Merschmann wundert sich, dass sie Verlage nicht gleich den Mut aufbringen und von den iTunes-Stores lernen, die beweisen, dass nur kostengünstige digitale Angebote auf dem Markt bestehen. Die Plattform dort ist so erfolgreich, weil sie die Downloads preiswerter anbieten als die fertigen CDs. Diese Lösung sollte daher auch für die Verlage gelten:

Für die Verlagsbranche muss die Losung daher lauten: Preise runter. Sonst wird das nichts.

Beim Printbuch gibt es etwas, was die höheren Preise rechtfertigen könnte: Manche wollen eben etwas reales in der Hand halten, ob Buch oder CD. Für diesen Mehrwert könnte man eben auch mehr verlangen.

Schon im Fall von digitaler Musik bezweifeln manche, ob es sich hierbei – mangels Tauschwert – um Waren handelt, für die ein Preis verlangt werden kann. Bei digitalen Büchern verschärft sich dieses Problem. Fast scheint es, als würden Verlage darauf setzen, dass ihre Klientel zu alt für die Tauschbörse ist, anstatt junge Leser durch attraktive Angebote ins Boot zu holen.

Ob allerdings jüngere Leute dem Trend des Zweitbuches folgen, weil er stylisch im E-Book-Lesegerät daher kommt, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Quellen:
Richard, Johannes: E-Books unterliegen ab 2009 der Buchpreisbindung via Internetrecht-Rostock.de
Merschmann, Helmut: Die Verlagsbranche will elektronische Bücher genauso teuer anbieten wie gedruckte via Telepolis

  1. Mehr dazu: DolezalekWieviel Auflösung braucht ein Mensch?, Sonderdruck Nr. 7, Forschungsgesellschaft Druck, München 2002 []

Buchpreisbindung in Schweiz (k)ein Thema mehr

Der Schweizer Bundesrat sagt nein zur Buchpreisbindung. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) hält dies für eine falsche kulturpolitische Entscheidung und fürchtet einschneidende Folgen für den Buchmarkt.

Carel Halff, Vorsitzender der Weltbild-Geschäftsführung: “Wir sind nicht glücklich über die Entscheidung des Schweizer Bundesrats. Bücher sind keine reine Handelsware, sondern Kulturgüter. Die Preisbindung für Bücher leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt, auf Seiten der Verlage wie des Buchhandels. Der gleiche Preis für ein Buch, egal ob man es in der Stadt oder auf dem Land kauft, ermöglicht den gleichberechtigten Zugang zum Kulturgut Buch. Weltbild unterstützt die Preisbindung uneingeschränkt.”

Der Börsenverein weist nochmal ausdrücklich in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Kippen der Buchpreisbindung keinerlei Einfluss auf Deutschland und Österreich hat.

Der Börsenverein hofft deshalb auf eine gesetzliche Regelung für die Schweiz in den nächsten Monaten“, so Honnefelder. Durch ein Buchpreisbindungsgesetz könnte die Schweiz – wie in Deutschland und Österreich – den Fortbestand der Buchpreisbindung sichern.

Quellen:

Schweizer Bundesrat fegt Preisbindung vom Tisch via Börsenblatt Online
Medieninformation: Der Schweizer Bundesrat fegt die Preisbindung für Bücher in der deutschsprachigen Schweiz vom Tisch auf SBVV [fälschlicher Weise datiert auf 02.05.2006]
Börsenverein hofft auf Buchpreisbindungsgesetz in der Schweiz via Börsenblatt Online

Informationen über angebotene Alternativen:

Carlo Bernasconi Breitbandmodell für Preisbindungsgesetz via Börsenblatt Online (23.04.2007)
Modell für eine gesamtschweizerische Preisbindung und Preisregelung auf SBVV

Gesamtüberblick:

Dossier Preisbindung für Bücher (SBVV)

[Kurz] Stärkung der (Print-)Verwerter

Das Börsenblatt berichtet, dass gestern ein Grundlagenpapier von der Abgeordnetenversammlung verabschiedet wurde, welches die die Inneren Regeln der Buchbranche ergänzt.

Der Gesetzgeber erkennt die besonderen Aufgaben der Branche an, indem er wesentliche Rahmenbedingungen unseres Handelns schützt. Dazu gehören unter anderem die Bindung des Buchpreises und die Gewährung des Umsatzsteuerprivilegs.

Quelle:
Grundlagenpapier via Börsenblatt Online

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