Barrierefreiheit – eine erste Kapitulation?
Für eine bessere Barrierefreiheit empfiehlt das W3C offene Standards. Bereits Juni 2008 startete man dazu ein neues Forum. Diese “eGovernment Interest Group” hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit Experten, Bürgern und Behörden. W3C-Direktor Tim Berners-Lee spricht sich für offene Standards aus:
“Offene Standards, insbesondere Standards des semantischen Web, können helfen die Kosten von Regierungen zu senken. Zudem machen sie die Zusammenarbeit unabhängiger Behörden leichter und verbessern die Flexibilität angesichts des Wandels im Informationszeitalter.”
Bürger werden von den Ämtern immer mehr dazu angehalten, Dinge im Netz zu regeln, bspw. die Online-Steuererklärung. Hier bieten interoperable, offene Standards im E-Government wirkliche Vorteile.
So könnten sie einem breiten Personenkreis mit unterschiedlichen Möglichkeiten und Endgeräten Zugriff auf Information ermöglichen. Weiters würden Daten bei Nutzung offener Standards eher langfristig verfügbar bleiben, was den Wert entsprechender Investitionen steigere.
Das W3C hat dafür relevante Standards entwickelt, z.B. XML, das semantische Web, die Barrierefreiheit und den mobilen Zugriff. Eine barrierefreie Gestaltung von offiziellen Websites sollte also doch erreichbar und umsetzbar sein. Und heute dann dies:
Der Bundesrat hat sich in einer heute erschienenen Stellungnahme eigentlich von den Plänen der EU-Kommission für eine barrierefreie Informationsgesellschaft verabschiedet. Prinzipiell begrüßt man die Pläne der EU-Kommission, Menschen mit Behinderungen so schnell wie möglich an der digitalen Kommunikationstechnik teilhaben zu belassen. Andererseits sieht man die Vorgabe der Kommission, 100 Prozent barrierefrei zugängliche Websites bis 2010 zu machen, als unmöglich an.
Der Begriff “Barrierefreiheit” ist für Internetanwendungen weltweit noch nicht abschließend definiert. In der Bundesrepublik sind unterschiedliche Vorgaben entwickelt worden.
Der Bundesrat empfiehlt eine Modifikation des Anspruchs. Bestehende öffentliche Webseiten sollen jetzt allenfalls “schnellstmöglich” auf so barrierefrei “wie möglich” umgestellt werden.
Bei allen Neuinstallationen schlägt der Bundesrat eine Umsetzung entsprechend des für die EU vorgesehenen Ansatzes der Barrierefreiheit über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG :engl: ) 2.0 des World Wide Web Consortium (W3C :engl: ) vor. Diese Richtlinien müssten aber weiterentwickelt werden. Die Richtlinien enthalten noch Forderungen, die derzeit nicht umsetzbar sin.
So werde darin etwa gefordert, zu jedem nicht-textlichen Inhalt alternativ eine Text-Variante zur Verfügung zu stellen. Dies sei derzeit zum Beispiel bei einer interaktiven Landkarte nicht möglich. Stattdessen müssten Geoinformationen über Ortsnamen vermittelt werden.
Grundlage zur Erreichung einer besseren Barrierefreiheit bei allen E-Government-Projeken ist ein einzuführendes Verfahren, bei dem alle Behindertenverbände ihre Belange besser einbringen können.
Quellen:
E-Government profitiert von offenen Standards via standard.at, 11.07.2008
Krempl, Stefan: Bundesrat: EU-Ziele zur Barrierefreiheit im Netz unrealistisch via heise online
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ….. der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009 Stellungnahme des Bundesrates, Dokument vom 23.02.2009 zum 06.03.2009