[Kurz] Internetrecht – das neue Skript April 2014 ist da

Dieses Mal wurde das Skript zum “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren wesentlich früher als im letzten Jahr veröffentlicht und der Umfang des Skriptes ist von 558 Seiten auf 579 Seiten angewachsen. Dieses Skript, dass man wohl inzwischen ungestraft als Standardwerk zu diesem Thema bezeichnen darf, ist eine wichtige Informationsquelle für alle, die sich möglichst rechtssicher im Netz bewegen möchten, aber:

Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass alle Informationen wirklich stimmig sind. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. (S. 2)

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

Hörenswert ist auch der Podcast zur Rethorik mit Grundregeln der Rhetorik – für Examensvorträge oder Seminarvorträge, der auf der Seite von Prof. Hoeren zu finden ist. Der Professor wendet sich zwar an die Studierenden der Juristerei, die kurz vor einer Prüfung stehen, aber viele Tipps können auch andere Prüflinge für sich übernehmen.

Weitere interessante Ergänzungen des Skripts sind auch diese Podcasts:

 

[Infografik] Creative Commons Lizenzen für Bilder im Blog

Ein beliebtes Thema bei Blogs: Was darf ich eigentlich mit Bildern tun, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen? Welche Lizenzdinge muss ich beachten? Sind Bilder mit jeder CC-Lizenz für mein Blog nutzbar? Und wie funktionieren die Lizenzen überhaupt. Infografik zu Creative Commons und Photos

Die folgende Grafik von Foter zeigt, wie modular die Lizenzen aufgebaut sind und was man mit welcher Lizenz tun darf. Sie selbst steht unter einer “CC BY-SA“-Lizenz, d.h. ich darf sie nutzen, wenn ich sie mit gleichem Recht verwende. Mein Text hingegen kann ich auch unter eine einfache “CC BY”-Lizenz stellen. Das macht es dann doch manchmal recht kompliziert. Und ganz nett bei der Namensnennung oder Bildnutzung ist es, wenn man auch immer einen Link auf die Quelle setzt.

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Gelesen in Biblioblogs (22.KW’13) – Vertretung Lesewolke

Wir bei Bibliothekarisch.de haben vertretungsweise für die nächsten drei Wochen die “Blogschau” von Liane Haenschs Lesewolke übernommen. Danke in dein Vertrauen, dass wir das so gut hinbekommen könnten wie du. 🙂 Wir tun es dieses Mal gemeinschaftlich.

Wie verändern E-Books unser Leseverhalten? Dieser Frage ist Rudolf Mummenthaler im Rahmen eines aus Anlass des 50-Jahr-Jubiläum der HTW Chur gehaltenen Vortrages nachgegangen. Unter anderem bezieht er sich dabei auf den von den vom E-Book-Verleiher Skoobe in Auftrag gegebenen “Trendreport E-Reading 2012”, der von Q | Agentur für Forschung erstellt wurde. Und auf iRights.info kann man in einem interessanten Interview lesen: “Leser sind eingeschlossen in E-Book-Ökosysteme”. (Dörte)

Steffi will auf das neue Blog von und mit Gabriele Fahrenkrog Ger 23 Mobile Things aufmerksam machen. In der Blogbeschreibung heißt es:

“Ger 23 Mobile Things ist ein Selbstlernkurs über mobile Anwendungen (Apps), die zunehmend zur Verrichtung alltäglicher, aber auch spezieller Dinge zum Einsatz kommen. […] Ziel ist es herauszufinden, welche Anwendungen möglicherweise für die bibliothekarische Arbeit sinnvoll eingesetzt werden können.”

Sabine Scherz hat ihre Serie zum Bloggen fortgesetzt und stellt diesmal die Frage: “Wie finde ich Themen für mein Wissenschaftsblog?“. Insbesondere geht es ihr diesmal darum, wie man Ideen findet, um regelmäßig Material für Postings zu haben. (Via Archivalia)

Christian macht auf den Beitrag von Schmalenstroer aufmerksam. Dieser schreibt über das Digitalisierungsprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. Er kritisiert die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen, die eine unzulässige Einschränkung für gemeinfreie Werke darstellten.

Offene Bücherschränke müssen sich nicht an das alte Regal-Design halten. Ein besonderes Modell einer Little Free Library hat Max Ackermann entdeckt: Es steht in New York, ist quietschgelb und man kann rein- UND rausgucken. (via Netbib) (CK)

Finanzierung von Open Educational Resources (OER): Frei heißt nicht gratis. Dazu gibt es Online-Event über offene Bildungsrescourcen. Inwiefern sich sich für die Entwicklung von Open Educational Rescources vom (relativen) Erfolg der Open-Access-Bewegung lernen läßt, soll am 5. Juni diskutiert auf der COER13 werden. Lambert Heller ging in diesem Zusammenhang im Blog der der TIB Hannover der Frage nach: Von der Kathedrale zum Basar: Wie können wir Wissensressourcen ohne Printmonopole herstellen und verbreiten? (CK)

[Kurz] Internetrecht – das neue Skript April 2013 ist da

Ein bisschen ungeduldig war ich ja schon. Diesmal gab es das April-Skript nicht schon Ende März, aber nun kann man sich wieder auf 558 Seiten auf dem Laufenden halten, was das “Internetrecht” angeht, denn das neue Skript von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist veröffentlicht.

Wer mag, kann auch eine “Eine Einführung in das Urheberrecht von Prof. Hoeren” bekommen (ca. 45 min):

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

[Kurz] Internetrecht – das neue Skript Oktober 2012 ist da

Es ist noch nicht ganz Oktober, aber auf den Seiten der Universität Münster lässt sich jetzt die aktuelle Bearbeitung des 559 Seiten starken, kostenlosen Skripts “Internetrecht” (Stand: Oktober 2012) von Prof. Dr. Thomas Hoeren herunterladen.

Zudem gibt es ganz aktuell ein Skript zum IT-Vertragsrecht (436 S., Stand: Oktober 2012).

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

Wie funktionieren Creative Commons Lizenzen?

Wie nutzt man Creative Commons-Lizenzen richtig?

Die Grafik hilft zu erkennen, wie man die mit Creative Commons lizenzierten Werke nutzen und weitergeben darf. Natürlich ersetzt dies häufig nicht den Blick in die “Deed” (Kurzfassung der jeweiligen Lizenz, jedoch nicht rechtsverbindlich) oder einen genaueren Blick gar in den eigentlichen Lizenztext der Creative Commons-Lizenzen(rechtsverbindlich).

Wie funktionieren Creative Commons Lizenzen?

Infografik: “Creative Commons – Was ist und bedeutet das?” (von Martin Mißfeldt / Bildersuche.org), CC BY-SA

Mißfeldt weist nochmal ausdrücklich hin, dass der Urheber bzw. die Urheberin des Werkes auf jeden Fall zu nennen ist, da die Werke durch die Lizenz nicht gemeinfrei werden, sondern weiterhin urheberrechtlich geschützt bleiben. Graf sagt auch nochmal deutlich in seinem Blogbeitrag, dass außerdem die Quelle zu nennen und ggf. verlinkt werden muss.

Quelle:
Mißfeldt, Martin: Was ist Creative Commons – und was bedeuten die Kürzel und Icons?, Bildersuche.org
Graf, Klaus: Infografik zu Creative Commons , Archivalia

Aufmerksam geworden über:
Beckedahl, Markus: Infografik: Creative Commons – Was ist und bedeutet das?, Netzpolitik
Haensch, Liane: Gelesen in Biblioblogs (34.KW’12), Lesewolke

Internetrecht – das neue Skript Oktober 2011 ist da

Der Oktober ist vorbei und das neue Skript von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist da. Das Skript wurdes diesesmal grundlegend überarbeitet, alle Fußnoten überprüft, ergänzt und um aktuelle Belege erweitert. Auch wer aktuelle Literaturhinweise benötigt, wird diese im Skript finden. Ganze Kapitel wurden neu geschrieben und hinzugekommen sind Themen wie Social Media, die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung und die Änderungen beim internationalen Gerichtsstand sowie viele andere. Zudem wurden mehr als 300 Urteile neu eigearbeitet.

Das 579-Seiten-starke PDF kann wie gewohnt kostenlos heruntergeladen werden. Das Skript informiert in 9 Kapiteln über Information und Recht – die Kernbegriffe, Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains, das Urheberrecht (u.a. mit § 52a, § 52b, § 53a UrhG), Online-Marketing: Werberechtliche Fragen, den Vertragsschluss mit Kunden, das Datenschutzrecht sowie die Haftung von Online-Diensten, die internationalen Aspekte des Internetrechts, das Internetstrafrecht und es enthält Musterverträge.

Ebenfalls aktualisiert wurde das Skript IT-Recht (Stand Oktober 2011), welches um die aktuelle Rechtsprechung/Literatur ergänzt wurde. Hier wird der Leser auf 476 Seiten über den Rechtsschutz für EDV-Produkte, das EDV-Vertragsrecht, Softwareüberlassungsverträge, Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung, Softwareleasing sowie Softwarewartungs- und Pflegeverträge, Besondere Softwareverträge und Musterverträge informiert.

Vielen Dank an Prof. Hoeren, der mich gestern Abend per E-Mail über die Aktualisierung informiert hat.

Internetrecht – das neue Skript April 2011 ist da

“Halbjährlich grüßt der Professor” titelt RA Henning Krieg in seinem Blog und weist auf das neu erschienene Skript zum Internetrecht von Professor Hoeren hin.

Da in diesem Rechtsbereich sehr viel passiert, verwundert es nicht, wenn Prof. Hoeren im Vorwort schreibt:

Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser – die Leserin – um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte.

Der Aufbau des Werkes richtet sich nach den Anforderungen, die an Internetanbieter gestellt werden, welche folgende Dinge brauche, um im Internet auftreten zu können:

  • eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
  • Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
  • Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
  • den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)
  • sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen.

Wieder sind es über 550 Seiten zum Nachschlagen und sich informieren.

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