Eine Infografik zur Entstehung eines Buches

Jeder Buchambition und jeder schriftellerischen Neigung geht eine Idee voraus, die schließlich zu einem Buch und dann möglichst zu einer Veröffentlichung eines solchen führt. Die folgende Infografik zeigt sehr anschaulich auf, wie aus einer Idee ein Buch wird.

YouTube unterstützt Creative Commons

Wie im GoogleWatchBlog (und diversen anderen Quellen) nachzulesen, unterstützt die Videoplattform YouTube seit neustem Creative Commons Lizenz.

Jeder der Videos hochlädt, kann entweder die normale YouTube Lizenz oder eine Creative Commons Lizenz vergeben. Des weiteren kann jeder die Videos die unter Creative Commons stehen, für eigene Projekte/Videos etc. nutzen.
Natürlich müssen die Inhalte den aktuellen Copyright Regelungen von YouTube entsprechen.

Im YouTube Helpcenter gibt es die wichtigsten Informationen nochmal zusammengefasst.

Weiterer Lesestoff zum Thema u.a. bei
Creative Commons
Giga.com
boingboing

Google Books Settlement ist gescheitert

Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.

Chin begründet dies wie folgt:

While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.

Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.

Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten “Snippets” online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.

Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:

“Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,” Ware said in a statement. “Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.”

Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.

Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.

[Update]

“Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern”, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt “Google Books” erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

[Update]

Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]

Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement

Wider das Zeitungssterben – Änderungswünsche für das US-Copyright

Sie sind sich sicher, der Hochschullehrer und der Anwalt in den USA. Ihre Schuldigen sind Google und andere News-Aggregatoren. In ihnen sehen sie den Grund für das Zeitungssterben. Ihre Lösung ist es, einmal mehr das Urheberrecht zu ändern und festzulegen, dass Dritten ein 24-stündiges Verbot auferlegt wird, über Inhalte aus Zeitungsberichten zu berichten.

Google ist schuld. Der Satz könnte langsam zu einer Generalaussage werden, wenn Dinge nicht so laufen wie sie sollen. Diesmal geht es nicht um den Datenschutz wie im Falle vom Deutschlands gehaßt-geliebten Thema bei Google Street-View. Diesmal bedroht Google mit seinem Dienst die Geschäftsmodelle der gedruckten Presse. Darin sich Professor Eric Clemons (Professur für Informationsmanagement an der Wharton School der University of Pennsylvania) und Anwalt Nehal Madhani der Kanlei Kirkland & Ellis in ihrem Beitrag für den Business Insider.

Was passiert? Durch Google News kann jeder alle wichtigen Passagen von jedem Artikel der New York Times, der Washington Post und praktisch jedes anderen Nachrichtendienstes praktisch sofort lesen.

Not surprisingly, traditional print media publications are dying, and not surprisingly their owners’ online dotcom alternatives are generating far too little revenue to pick up the slack; why pay for any content when the essence of everything is available immediately, and free, elsewhere.

Sie haben dann auch ein Lösung parat, wie man das Massensterben der traditionellen Printmedien mit einem gewissen Nachrichtenneuigkeitswert retten kann. Verschärft das US-Copyright!

Sie schlagen vor, Zeitungs- und andere journalistischen Inhalten einen besonderen Schutz einzuräumen. Danach sollen keine Teile der Geschichte einer Tageszeitung von einem Online-Aggregator wie Google wiedergegeben werden dürfen. Ausnahmen bestehen für die Kommentierung eines solchen Artikels. Für Wochenzeitungen und wöchentlich erscheinende Publikationen soll ein ähnliches Embargo für eine Woche bestehen.

Dieser Schutz seit notwendig, um den mit diesen Zeitungen verbundenen investigativen Journalismus zu schützen.

Doch was bedeutet dies? Clemons/Madhanis Vorschlag würde Zahlen und Fakten für ganze 24 Stunden urheberrechtlich schützen, denn selbst die Wiedergabe der puren Fakten wäre ein Copyright-Verstoß.

A stronger form of restriction, the “hot news doctrine”, would prevent rebroadcast not merely of the wording of the article itself, but of its essence; it’s not clear if the hot news doctrine is truly applicable or if the courts will allow the necessary extensions to make the doctrine applicable.

Neben der Durchsetzbarkeit dieser Doktrine gibt es auch noch ein anderes Problem. Diese Einschränkungen würde das grundlegende Prinzip einer ausreichenden Schöpfungshöhe betreffen und mit einer grundlegenden Copyright-Tradition der USA brechen. Auch in den USA sollen die geistigen Schöpfungen geschützt werden. Fakten sind nicht schutzwürdig. Beeinträchtigt würde auch das Recht der freien Meinungsäußerung, welches verfassungsrechtlich geschützt ist.

Nur an den News-Aggregatoren den Untergang der Pressemedien festzumachen ist zu kurz gedacht. Die Ursachen für die prekäre Wirtschaftslage der Printmedien in diesem Bereich müssen auch in der prekären Wirtschaftslage, in den fundamentalen Verschiebungen auf dem Werbemarkt und in dem Unwillen/der Unkenntnis der Zeitungsverlage gesucht werden, den Robots der Aggregatoren per robots.txt das Auslesen und den Zugan zu ihren Texten zu verbieten.

Ein wenig untergeht die Forderung der beiden nach einer generellen Revision.

We believe that copyright law needs to be revised, and made both shorter and more draconian if journalism is to survive and (2) we believe that the hot news doctrine may offer some relief to traditional media, but not in its current, 90 year old form.

Ein reiner Schwerpunkt auf Seiten des Journalismus jedoch würde dem Interessenausgleich durch ein solches Copyright zu Ungunsten der Leser/Nutzer/Kreativen verschieben. Und was mir während des Lesens auch als Frage durch den Kopf schoß:
Wird so nicht auch das Gleichgewicht zwischen den Zeitungen gestört? Sprich geschützt ist durch diese Doktrin dann nur die Zeitung, die als erstes eine Meldung veröffentlicht hat. Allen anderen ist ja durch diese Verschärfung des Copyrights eine Veröffentlichung innerhalb der nächsten 24 Stunden verboten, wenn sie keine Copyrights-Verletzung begehen möchten. Doch wie möchte man das nachweisen?

Quellen:
Clemons, Eric; Madhani, Nehal: We Need To Change Copyright Laws To Save Newspapers, Business Insider
Gehring, Robert A.: Kopierverbot für Fakten?, golem.de

Europeana – Inhalte werden gebraucht

Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden – Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise.

Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.
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Google Books kann für den Suchgiganten teuer werden

Seit 2005 tobt dieser erbitterte Streit um die kostenlose Internetbibliothek. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die VG Wort haben bereits heftig gegen dieses Angebot angekämpft. Im Google Books Settlement (angestrebter Vergleich zwischen amerikanischen Verlegern und dem Konzern Google) sah man einen Freibrief zum unkontrollierbaren Digitalisieren. Im derzeit laufenden Vergleichsverfahren soll die Frage geklärt werden, in welchem Umfang und mit welchen rechtlichen Hürden das Internetunternehmen vergriffene Bücher digitalisieren und online anbieten darf und ab welchem Moment die Urheberrechte der Autoren und die Verwertungsrechte der Verlage verletzt werden.

[Zu den Besonderheiten und dem bisherigen zeitlichen Ablauf des Google Books Settlement: [Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2]

Nach mehrmaligem Verschieben von Fristen hatte Google dem US-Autoren- und Verlegerverband Oktober letzten Jahres einen Kompromiss vorgeschlagen. Google will registrierte Bücher aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada einscannen dürfen und setzt diesem 125 Mio. Dollar für Vergütungen entgegen. Unterstützt wird diese Form des Google Books Settlements (GBS) z.B. durch den Unterhaltungskonzern Sony und dem weltgrößten Buchkonzern Random House.

Bisher gab sich der Internetkonzern hinsichtlich seines Google-Books-Angebotes kämpferisch und zuversichtlich. Doch nun droht dem Riesen eine Niederlage. Das New Yorker Gericht und Richter Denny Chin hatten das Verfahren mehrfach verschoben, auf Grund zahlreicher Einwände. Zahlreiche Unternehmen, Verbände und auch Regierungen, u.a. Vertreter der Bundesregierung, von VG Wort aber auch von Amazon oder Microsoft brachten zahlreiche Argumente gegen das GBS vor. Diese will Richter Chin in Ruhe durcharbeiten, um alle Aspekte und Argumente einordnen und beachten zu können.

Google selbst scheint unverwüstliche optimistisch zu sein:

“Wie wir bereits bei der Anhöhrung vor Gericht gesagt haben: wir glauben fest, dass der Vergleich angenommen wird”, sagte ein Google-Sprecher. “Wir sind überzeugt, dieser Vergleich hat das richtige Gleichgewicht. Er sollte nicht zerstört werden, um die Einzelinteressen der Gegner des Vergleichs zu befriedigen.”

Ein Scheitern wird einfach nicht in Betracht gezogen. Ob diese Vogelstrauß-Taktik funktioniert, muss sich zeigen. Sie folgen hier wohl Morgensterns Palmström, der feststellte: “Weil, […], nicht sein kann, was nicht sein darf.”

Eine Entscheidung wird frühestens in zwei Monaten erwartet und die beteiltigten Anwälte gehen davon aus, dass sich Google wohl nicht durchsetzen werden kann. Die Kritiker am GBS hoffen so, den Schutz der Urheber zu sichern, ein Monopol von Google auf dem Buchmarkt zu verhindern. Sie sehen im im Ausbleiben einer Entscheidung einen Punktsieg.

Ein Scheitern von Google kann eine globale Bibliothek, die Verfügbarkeit von vergriffenen oder verwaisten Büchern um viele Jahrzehnte verhindern. Der Zugang zu Informationen für Wissenschaftler kann so erheblich erschwert werden. Außerdem können Anreize entfallen, sich diesem Problem auf internationaler und nationaler Basis zu nähern. Ein Vorteil hatte die Diskussion um das GBS bis jetzt auf jeden Fall. Man hat die Bedeutung eines Digitalisierungs-Urheberrechts in Europa erkannt und auch die Frage um die verwaisten und vergriffenen Werke ist mehr in ein öffentliches Interesse gerutscht.

Quelle:
Google droht juristische Schlappe via Handelsblatt.de

Beauftrage für die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern berufen

Victoria Espinel wurde zur United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER = Beauftrage für die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern) durch US-Präsident Barack Obama berufen. Die Juristin und Ökonomin ist die Gründerin der gemeinnützigen Organisation “Bridging thte Innovation Divide”. Sie war Gastprofessorin an der George Mason University School of Law und im Büro des US-Handelsbeauftragten1 für immaterielle Güter und Innovation zuständig. Espinel arbeitet nun als Koodinatorin im Kampf gegen Copyright-, Patentrechts- und Markenrechtsverstöße auf nationaler und internationaler Ebene.

Die Stelle eines USIPER wurde bereits vor einem Jahr im Rahmen der Verabschiedung des ziemlich umstrittenen Gesetzes zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (“Enforcement of Intellectual Property Rights Act”) geschaffen und blieb aber bis jetzt unbesetzt. Die Stelle sollte ursprünglich dem Office of Science and Technology Policy im Weißen Haus zugeordnet werden. Dieses Office, heißt es, steht einer Copyright-Reform im Interesse von Bildung und Wissenschaft offen gegenüber. Jedoch wird dieses Amt nach kritischen Bemerkungen von Lobbyisten aus der Unterhaltungsindustrie dem Präsidenten direkt unterstehenden Office of Management & Budget unterstellt.

Noch muss Espinel durch den US-Kongress im Amt bestätigt werden, aber die ersten Reaktionen fielen größtenteils positiv aus.

Die US-Handelskammer freute sich, dass der Schutz “geistiger Eigentumsrechte” nun direkt auf der höchsten Verwaltungsebene angesiedelt werde.

Der Medienkonzerns NBC Universal verlangt, dass der USIPER gut positioniert wird, damit sichergestellt werden kann, dass “amerikanische Innovation und Kreativität Arbeitsplätze in Amerika schaffen”. Die Business Software Alliance (BSA) geht davon aus, dass die “Copyright-Zarin” aktiv auf die Regierung einwirkt, um moderne, umfassende und durchsetzbare Regeln rund um die Rechte an immateriellen Gütern zu entwickeln. Die Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge hofft, dass Espinel neutral und ausgewogen ihre Aufgabe wahrnimmt.

Quelle:
Krempl, Stefan: Obama beruft Copyright-Koordinatorin via heise online

  1. Diese Behörde bemüht sich derzeit u.a. um die Verabschiedung des internationalen Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), welches stark in der Kritik von Bürgerrechtsorganisationen steht. []

Feiert der Börsenverein da nicht voreilig?

Das umstrittene Google Book Settlement ist zurückgenommen worden, denn die US-Autoren- und Verlegerverbände wollen den Vergleich grundlegend neu aushandeln. Google selbst ist grundsätzlich auch dazu bereit, Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen.

„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“ Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder.

Scharf kritisiert wird in diesem meiner Meinung nach an das BMJ anbiedernden Artikel die Vorstellungen, der EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy, welche eine Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber billigend in Kauf genommen hätten und somit ein Monopol seitens Google akzeptiert hätten. Ich habe die Mahnung der Kommissare anders verstanden.
Ihre Hauptfrage war:

Ist Europas Urheberrechtsrahmen modern genug, um die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen?

Dabei sehen sie deutlich:

Die Digitalisierung von Büchern ist eine Herkules-Aufgabe, bei der der öffentliche Sektor zwar die Federführung übernehmen muss, für die er aber auch die Unterstützung des privaten Sektors braucht .[sic!] Jetzt muss klar sein, dass dank Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen das Potenzial neuer Technologien und privater Investitionen mit den reichen, über Jahrhunderte aufgebauten Sammlungen öffentlicher Einrichtungen kombiniert werden kann. Wenn wir zu langsam in die Digitalisierung einsteigen, könnte Europas Kultur in der Zukunft Schaden nehmen.”

Hier ist jeder Verlag, jedes interessierte Unternehmen gefordert, mitzuwirken. Auch Kleinvieh macht auch Mist, nur anfangen muss man. Mit der geforderten Anpassung des europäischen Urheberrechts wird Google nicht zugespielt. Solche Behauptungen seitens des Börsenvereins zeigen eher ein Desinteresse am Erhalt kultureller Güter durch Digitalisierung. Sich darauf auszuruhen, dass der Staat hier komplett einzuspringen hätte und ihm aber beim Urheberrecht zu einem stark restriktiven Recht zu zwingen durch rein profitorientierte Gründe, zeigt eine gewisse Janusköpfigkeit.

Das US-Justizministerium machte vergangenen Freitag deutlich klar, dass das zuständige Gericht die Vereinbarung zwischen Google und der US-Buchbranche ablehnen sollte. Das Ministerium äußerte unter anderem Urheberrechts- und Wettbewerbsbedenken.

Allerdings stellte sich Washington nicht grundsätzlich gegen die Vereinbarung, die das Einscannen von Millionen von Büchern durch Google regeln soll, sondern rief die Beteiligten auf, die Bedenken möglichst schnell auszuräumen.

Auf Grund der vom US-Justizministerium geäußerten Bedenken sind die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände gestern im Einverständnis mit Google an den United States District Court of the Southern District of New York herangetreten und baten, das für den 7. Oktober 2009 angesetzte Fairness-Hearing abzusagen und am 6. November in einer „Status Conference“ einen neuen Terminplan festzulegen. Man reagiert damit auch auf die Bedenken mehrerer US-Bundesstaaten, die einzelne Aspekte der Einigung mit Sorge betrachten.

Da europäische und deutsche Urheberrechtsinteressen mit betroffen sind, fordert der Börsenverein, die europäischen Verlegerverbände in den weitern Verhandlungen zu beteiligen. Ob man dieser Forderung nachkommt? Bereits im Vorfeld der ersten Verhandlungen zwischen den US-amerikanischen Verbänden und Google hatte man eine Beteiligung verlangt.

Eine Einigung zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden ist zwar wieder ein Stück in die Zukunft gerutscht, aber sie ist nicht ausgeschlossen und ob hier die europäischen Verleger davon profitieren werden, steht in den Sternen. Sicherlich hat Google signalisiert, europäische Interessen zu berücksichtigen, aber ob dazu eine direkte Beteiligung bei den Verhandlungen zählt, ist aus meiner Sicht eher fraglich.

Quellen:
Börsenverein: „Ein guter Tag für das Urheberrecht“ Pressemmitteilung Börsenverein
Books: Google bereit zu Änderungen & Verlage wollen länger Zeit via Googlewatchblog.de
Regierung schreitet ein – Süddeutsche Zeitung
US-Verleger fordern mehr Zeit zum Verhandeln via Spiegel online
„Höchste Zeit für Europa, ein neues Kapitel über digitale Bücher und Urheberrechte aufzuschlagen“ – Gemeinsame Erklärung der EU-Kommissare Reding und McCreevy anlässlich der „Google Books“-Zusammenkünfte diese Woche in Brüssel Presseerklärung auf Europa.eu

Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik

Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des “Google Book US Settlement Agreement” auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.

Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:

“Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung […].1

In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.

1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of “commercial availability”
5. Consumer issues

Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).

Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür stimmen aber häufig noch nicht die Grundlagen der Urheberrechtsgesetzgebung, z.B. sind nicht überall die erweiterte kollektive Wahrnehmungsverträge gesetzlich möglich oder es gibt keine Wahrnehmungsgesellschaften/Organisationen mit genügend weitreichender rechtlicher Befugnis für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Google.

für Europäer besteht die Gefahr einer erheblichen Ungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu (Google-)Büchern in digitalisierter Form. Ohne europäische Google-Vereinbarung werden europäische Universitäten und Bildungseinrichtungen gegenüber Universitäten und Einrichtungen in den USA extrem benachteiligt sein. Hier ist eine schnelle Reformierung der europäischen Urheberrechtsregelungen besonders hinsichtlich verwaister Werke und Bibliotheken notwendig, sonst fehlen auf europäischer Seite Digitalsierungsprojekte mit attraktiven inhaltlichen Angeboten.

Kritik bei Archivalia, 20.11.2008

“Die Europeana verfügt über ein Jahresbudget von gerade einmal 2,5 Millionen Euro, 14 Vollzeitkräfte arbeiten daran, Europas Kulturschätze ins digitale Zeitalter zu heben.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591570,00.html

Und dann so ein Murks!

Europeana ist derzeit nur ein europäischer Furz gegen Google.

Bei der Debatte um mögliche Urheberrechtsverletzungen geht unter, dass ein Großteil der von Google digitalisierten Werke bereits gemeinfrei sind, d.h. in Bezug auf europäische Texhte, sind die Rechteinhaber mehr als 70 Jahre tot und jeder darf inzwischen diese Werke nutzen, da die Urheberrechte erschlossen sind. In der Diskussion wird wohl des öfteren ein generelles Misstrauen gegenüber dem Geschäftsgebaren des Unternehmens mit dem Slogan “Don’t be evil” nach Außen getragen.

In dieser Kritik am Google-Buch-Projekt spiegelt sich auch die urheberrechtliche Problematik europäischer Bibliotheken wieder. Zukunftsorientierung kollidiert erheblich mit dem durch profit-orientierte Lobbyisten gestalteten Urheberrecht. Immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, ist auf Dauer keine Lösung für eine wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Bevor hier wieder jene den Finger heben, die an Belletristik denken – ich spreche hier von Voraussetzungen des Urheberrechts für Werke, die für Forschung, Lehre und lebenslanges Lernen notwendig sind. Für diese Werke muss eine Fristenlösung für die Digitalisierung gefunden werden, die der kommerziellen Verwertung nicht entgegen steht, die aber auch den notwendigen Zugang zu diesen Informationen in digitalisierter Form erlaubt.2 Gerade in Hinblick auf die geographischen Einschränkungen des Google-Abkommens ist es von größter Wichtigkeit, dass rechtliche Hürden für Abkommen dieser Art, aber auch für europäische Digitalisierungsprojekte abgebaut werden.

Für Google-Books aus Sicht der Bibliotheken heißt es:

Es sollte keine Mühe gescheut werden, den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen und Abkommen in allen Ländern zu schließen, um zu gewährleisten, dass diese in ihrem Ausmaß bisher unbekannte Informationsressource in ganz Europa zugänglich gemacht wird, um gleichberechtigten Zugang zur Förderung von Lernen und menschlicher Entwicklung zu sichern.3

EBLIDA/DBV sehen einige Punkte des Settlements besonders kritisch:
————————— Weiterlesen

  1. Google-Books
    EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln
    []
  2. Denkbar wäre beispielsweise eine Beurteilung von Lehrbüchern durch ein außenstehendes Gremium mittels eines Kriterienkatalogs. So könnte für Lehrbücher, die in rascher Auflagenfolge veröffentlich werden, gelten, dass z.B. die 27. Auflage digitalisiert werden darf, wenn derzeit die 29. Auflage die Aktuellste ist und Lehrbücher mit sehr geringer Auflagenfolge nach dem 3., 5. oder siebten Jahr seit Erscheinen immer auch in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Standdardwerk oder ein Ladenhüter handelt. []
  3. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []
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