Das Urheberrecht ist krank

William Patry, der durch sein Blog zum Thema Urheberrecht:engl: sich als Copyrightexperte einen Namen gemacht hat, hat sein Blog geschlossen. Patry, der nicht in seiner Funktion als Copyrightexperte für Google schrieb, schloss sein Block ohne Aufforderung durch Google, da seine in den kritischen Beiträgen geäußerte persönliche Meinung immer wieder dem Unternehmen Google zugeschrieben worden (trotz Disclaimer)

Ausschlaggebend für die Schließung war außerdem: “The Current State of Copyright Law is too depressing”. Patry kritisierte dabei stark die Verschärfung des Urheberrechts.

Copyright law has abandoned its reason for being: to encourage learning and the creation of new works. Instead, its principal functions now are to preserve existing failed business models, to suppress new business models and technologies, and to obtain, if possible, enormous windfall profits from activity that not only causes no harm, but which is beneficial to copyright owners.

Patry tat es nach 26 Jahren Arbeit im Bereich Urheberrecht und vier Jahren Block mit ca. 200 Beiträgen im Jahr leid, ewig als “Kassandra” auftreten zu müssen.

But in my view, […], we are well past the healthy dose stage and into the serious illness stage.

Interessenten können sich das Archiv des Blogs auf Anfrage als Archiv-File zuschicken lassen, außerdem will Patry ältere, bereits gelöschte Beiträge wieder herstellen.

Quellen:
Patry, William: End of the Blog:engl: in “The Patry Copyright Blog”
Ermert, Monika: Urheberrecht: “Wir befinden uns im Stadium einer ernsthaften Krankheit” via heise online

IPRED2: Zielsetzungen

April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):

“Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern.”

Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus “Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle” sind jetzt “zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer”. Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?

Zingaretti fragte den Rat engl:

Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?

In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.

Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority engl

Das Copyright noch nicht scharf genug – nachwürzen notwendig?

Steve Chabot, republikanischer Abgeordnetet, hat im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf zur drastischen Verschärfung geistiger Eigentumsrechte eingebracht. Wie sollen nach Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007:x: :engl: bereits der Versuch zu Copyright-Verletzungen strafbar und ahndungsfähig werden, als ob es wirklich erfolgte Verstöße gegen Immaterialgüterrechte sind. Selbst das “Verschwören” mit zwei oder mehr Personen zur Ausführung von Urheberrechtsverletzungen müsste nach dem Gesetz geahndet werden. Dabei sollen Haftstrafen zwischen sechs und zwanzig Jahren fällig werden.
Selbst Lebenslänglich soll es geben beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch.

Strafbar ist natürlich auch das Umgehen technischer Kopierschutzmaßnahmen. Wer Werkzeuge zum Knacken von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) besitzt, soll im Sinne dieses Entwurfes straf- und zivilrechtlich verfolgbar sein.

Diese Bestimmung schränkt der Entwurf aber auch teilweise wieder auf die “Fälschung” der verwendeten Kopiersoftware oder der damit erzeugten Ergebnisse ein, um die Regelung stärker auf die Bekämpfung von Produktpiraterie auszurichten.

Chabot steht mit seinem Entwurf noch allein da, dennoch könnte er Unterstützungauch in den Reihen der Demokraten finden, die den Kongress seit dem Herbst dominieren. Rückhalt erhält der Abgenordnete auch von der in Washington sitzenden Lobbyvereinigung Copyright Alliance:x: :engl: .

Die Interessensgemeinschaft mit zahlreichen Mitgliedern aus der Unterhaltungsindustrie begrüßte vor allem, dass mit dem Entwurf auch die Ressourcen für die Strafverfolger verstärkt werden sollen und so der Kampf gegen “den internationalen Verkehr mit Pirateriegütern” effizienter gestaltet werden könnte.

Scharfen Protest übt dagegen die Electronic Frontier Foundation (EFF),die unter anderem beklagt :x: , dass bei dem Entwurf Schadensersatzansprüche für jede widerrechtliche erstellte Kopie fällig werden könnten. Sie hoffen jedoch, dass sich dieser Entwurf genauso wie seine Vorgänger nicht durchsetzt.

Experten gehen aber davon aus, dass sich der US-Kongress dieses Mal nach einer prinzipiellen Einigung über die Reform des Patentsystems verstärkt der Copyright-Novelle zuwenden könnte.

Quelle:
Krempl, Stefan : Neuer US-Vorstoß zur drastischen Copyright-Verschärfung:x: via heise online


Ähnliche Beiträge

Strafrecht und Verbraucherrecht beim Urheberrecht

Durch den monopolistischen Charakter des Urheberrechtes müssen auf der anderen Seite auch die Verbraucher Rechte eingeräumt werden. Die strafrechtliche Verfolgung kostet jedoch ebenfalls.
Die Durchsetzung von Urheberrechten und der Schutz der Verbraucher gehen nicht immer Hand in Hand. Gleichzeitig ist die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht umsonst zu haben. Wie kriegt man hier eine Balance hin, mit der jeder leben kann. Dieser Frage gingen Experten auf dem Jahreskongress der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) in Berlin nach.

Eigentlich ist das Problem mit dem Urheberrecht ein internationales Problem, dennoch gehen die USA und die EU in der Frage des damit verbundenen Verbraucherschutzes unterschiedliche Wege. Der Einsatz von DRM verschärft dieses Problem zusätzlich.

Sony hatte von 2003 bis 2005 in den USA CDs mit neuen Verfahren des DRM versehen, ohne davon die Verbraucher in Kenntnis zu setzen. Die in größeren Umfang in den Handel gebrachten Datenträger waren mit dem Rootkit XCP und Medimax versehen.
Ende 2005 entdeckte der Sicherheitsexperte und Windows-Spezialist Mark Russinovich XCP auf seinem Computer nach dem Abspielen einer geschützten CD.

Er analysierte die Software und stellte fest, dass es sich im Grunde um ein so genanntes Rootkit handelt, wie es auch Computer-Kriminelle benutzen, um Spuren auf einem PC zu verwischen. Russinovitch veröffentlichte seine Erkenntnisse.

Sony konnte nach anfänglichen Leugnen die Probleme zuletzt doch nur eingestehen, auch da Microsoft XCP als Schadsoftware einstufte. Schon kurze Zeit später kam es zu ersten Sammelklagen gegen Sony und einer Klage wegen der Verbreitung illegaler “Spyware” der Generalstaatsanwalt von Texas.

Es dauerte nicht sehr lange und Sony lenkte in der Rootkit-Affäre ein. Das Unternehmen rief alle betroffenen CDs aus den Geschäften zurück, zahlte den Betroffenen Schadensersatz und verpflichtete sich gegenüber der FTC, den Einsatz von Kopierschutzverfahren nur noch unter strengen Auflagen vorzunehmen. So werden alle geschützten CDs deutlich gekennzeichnet und es erfolgt keine Software-Installation mehr ohne Einwilligung der Nutzer. Dem Verbraucherschutz war aktiv Geltung verschafft worden.

Für Sony waren neben dem wirtschaftlichen Schaden der Imageschaden riesig. Der Konzern versucht einen Teil des Schadens seit dieser Woche vom Hersteller der Kopierschutzsoftware zurückzubekommen.

Die EU scheiterte jedoch. Sie konnte die Verbraucherinteressen gegen Sony nicht durchzusetzen. In Europa waren die CDs über diverse Importkanäle wie beispielsweise Online-Versandunternehmen nach Europa gelangt und somit die auch die Rootkit-DRM-Probleme. Einzene Verbraucher hatten Antzeigen gestellt, deren Verfahren im Sande verlaufen sind.

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden waren entweder desinteressiert oder verfügten nicht über ausreichendes und qualifiziertes Personal, um aktiv zu werden.

Erfolgreicher war das Vorgehen der skandinavischen Verbraucherschützer gegen Apple und die Lizenzbedingungen für die Nutzung des iTunes-Portals, wo sich zeigte, dass die Behörden bei Verletzungen des Verbraucherschutzes durchaus über geeignete Instrumente verfügen.

Wie sieht das nun aber aus, wenn es um die Durchsetzung der Urheberrechte geht. Wahrzunehmen ist eine weltweit zunehmende Einführung strafrechtlicher Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen seit Mitte der 90er Jahre. Beispiele dafür sind die WIPO-Verträge zum geistigen Eigentum von 1996 und das TRIPS-Abkommen von 1994. Unklar ist, wie stark die Durchsetzung dieser Vorschriften in den verschiedenen Ländern wohl sein wird.

Strafrechtliche Maßnahmen sind für ein Land nicht kostenlos zu haben. Es sind nicht unerhebliche Mittel erforderlich, um Straftaten zu ermitteln, die Täter zu verurteilen und für die Umsetzung der Strafen zu sorgen. Ökonomisch betrachtet, lässt sich eine Abwägung vornehmen: Wieviel Durchsetzung von Strafrecht ist sinnvoll, und ab wann wird es zu teuer, Rechte an geistigem Eigentum mittels Strafrecht durchzusetzen. Die Antworten fallen differenziert aus.

Je abhängiger Länder von Produkten sind, für die ein hoher Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, können sich die höheren Investitionen in die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen schon. Bei Ländern, wo dies nicht der Fall ist, würde eine Verfolgung nur einen Verlustbedeuten, wenn es zwecks strafrechtlicher Durchsetzung ausländischer Rechte hohe Investitionen in die Strafverfolgung vornimmt.

Sinnvoller wäre es, nach konstruktiven Lösungen zu suchen, als nur das Strafrecht zu verschärfen. Ein Vorschlag der Experten ist:

“Nationen mit Unternehmen, die zu den führenden Produzenten urheberrechtlich geschützter Werke gehören, und solche Unternehmen selbst, könnten mit Hilfsprogrammen [für Länder mit weniger Urheberrechtsschutz] die dortige Produktion und somit die Durchsetzung [von Urheberrechten] stärken.”

Quelle:
Gehring, Robert A.: Interessenkonflikte bei der Durchsetzung von Urheberrechten via golem.de

WIPO: Zugang zum Wissen?

Das nennt man Scheitern. Es gibt keine konkreten Beschlüsse oder auch nur Vertragsverhandlungen über den “Zugang zum Wissen”, die notwendig wären, um ein Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums zu schaffen. Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten in Genf konnt sich in der seit Montag tagenden Verhandlungsrunde für eine künftige “entwicklungstragende Agenda” für die Welt nicht einigen.
Konkrete Beschlüsse oder Vertragsverhandlungen über den “Zugang zum Wissen” als Gegengewicht zum erweiterten Schutz geistigen Eigentums wird es ersteinmal nicht geben. Regierungsvertreter in Genf konnten sich in einer seit Montag tagenden Verhandlungsrunde über eine künftige “entwicklungspolitische Agenda” für die World Intellectual Property Organisation (WIPO) nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Zu kontrovers sind Themen wie der Zugang zum Wissen oder die Nutzung von Spielräumen bei den Schutzrechten in dieser Debatte.

Wie immer geht es hier um Macht. Wissen heißt Entwicklung. Die Entwicklungsländer und ihre Vertreter, die ‘Friends of Development’, die diese Sitzung initiiert haben, mussten ihre Erwartungen senken, denn der Widerstand gegenüber fundamentalen Änderungen der WIPO-Arbeit war den Mitgliedern einfach zu groß und Teil eines längeren Entwicklungsprozesses innerhalb der Organisation. Immerhin ist es laut Informationen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gelungen, den “Zugang zum Wissen” als einen Punkt der künftigen Agenda zu bewahren. Dagegen hatten sich nämlich laut James Love von der Organisation Knowledge Ecology International (KEI), unter anderem die USA, Kanada und Italien ausgesprochen.

Die gefundene Formulierung macht es jedoch möglich, die Diskussion zu diesem Thema weiter zu verfolgen.

Ein ähnlichen Kompromiss haben sie zu Fragen der Nutzung von Spielräumen, die internationale Verträge zum geistigen Eigentum für Entwicklungsländer bereithalten, gefunden. Zudem soll als Nächstes über mögliche Normen für eine “robuste Wissensallmende”, also das öffentlich zugängliche Wissen, beraten werden. Vor Einführung neuer Rechtsinstrumente sollen künftig offene Konsultationen mit allen Mitgliedsstaaten stehen. Zudem soll es neutrale Analysen der Auswirkungen von Schutzrechten geben.

Die Forderungen der vertretenen Nichtregierungsorganisationen gehen natürlich über die erreichten Ergebnisse hinaus. Den Zugang zum Wissen festgeschrieben wissen wollten, KEI der Internationale Bibliothekenverband (IFLA). Die IFLA empfahl eine Ausbalancierung von Schutz- und Zugangsrechten empfahl. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht eine dringende Notwendigkeit von Folgenabschätzungen, besonders auch bezüglich neu geplanter Instrumente wie der WIPO Broadcasting Treaty.

Quelle:
WIPO: Kein Vertrag über den Zugang zum Wissen via heise online

Die Gretchenfrage bei DRM

„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“

Ersetzt man Religion durch DRM landet man wieder in unserer Unterhaltungsindustrie, die sich dieser Gretchenfrage stellen muss. Sehr deutlich geworden ist dies auf der Konferenz “Copyright Summit” in Brüssel. Da hat sich ein tiefer Graben zwischen Befürwortern von DRM und denen der Kultur-Flatrate-Modells aufgetan.
Befürworter der Flatrate werfen der Musikindustrie vor, an einem gescheiterten Modell festzuhalten.

DRM wird bereits seit über 10 Jahren eingesetzt. Zum ersten Mal kamen Konsumenten mit digitalem Rechtemanagement 1996 auf DVDs in Berührung. Dort wurde erstmals das Content Scrambling System (CSS) eingesetzt, mit der Inhalte verschlüsselt wurden. 2002 führte Bertelsman sein DRM-System für Musik-CDs ein. Und mit Windows Vistas “Protected Media Path” setzt seit Januar Microsoft regelmäßig auf die Kontrolle digitaler Inhalte.
Dies alles sind Versuche, digitale Unterhaltungsmedien durch Technik zu schützen. Doch vertraut man der nicht allein, sondern setzt auch auf abschreckende juristische Maßnahmen wie Massenklagen und Abmahnungen.

Auf der “Copyright Summit” schwor zumindest die Sprecherin des Vivendi-Konzerns die Macht des Gesetzes. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen müssten drakonisch ausfallen, um hier eine Abschreckung zu erhalten.

Dass die Führungsebene der EU trotz aller Rückschläge auf DRM setzt, verkündete ein Sprecher von Viviane Reding, der EU-Kommissarin für Information, Gesellschaft und Medien. Die EU glaubt daran, dass die Unternehmen und die Gesellschaft (Konsumenten) hier funktionierende DRM-Systeme schaffen würden.

Ingnoriert die EU dabei, dass es inzwischen in den Reihen der Akteure der Musikindustrie bröckelt? Nicht alle wollen ihre Kundschaft kriminalisieren und hoffen so auf steigende Verkaufszahlen. So verzichtet Apple auf den Einsatz von DRM oder auch nicht?

Viele halten jedoch an DRM fest, weil es problematisch ist, gemachte Investitionen als verloren abzuschreiben.

“DRM ist ein Glaubenssystem. Es wurde an die Plattenindustrie als eine Lösung verkauft, mit deren Hilfe sie ihren alten Weg fortsetzen könnten. Und den Verwertungsgesellschaften, Musikmanagern und Künstlern, indem man ihnen erzählte, dass mit DRM das Geld unter allen Rechteinhabern fair verteilt werden könnte, denn schließlich sei im Netz jede Spur nachvollziehbar.” (Peter Jenner)

Als Alternative zu DRM sehen viele die Kulturflatrate, der jetzt Chancen ausgerechnet werden, da:

Einige haben bereits erkannt, dass DRM nicht die Eier legende Wollmilchsau ist, als die sie verkauft wurde. Einen gangbaren Ausweg aus der derzeitigen Situation, so Peter Jenner, könnte eine so genannte “blank licence” sein, auch bekannt unter dem Stichwort “Kultur-Flatrate”.

Erfolgreich vorgeführt wurde dieses Modell durch die Rundfunkanstalten, wo anstatt nach Titeln nach dem Modell Flatrate abgerechnet wird. Warum sollte dasselbe System jetzt nicht auf die Internetnutzer ausgeweitet werden? Die Höhe der Flatrate dürfte allerdings nicht zur Belastung werden. Nur wenn die Menschen das Gefühl bekämen, dass legaler Musikgenuss fast nichts kostet, würden sie legale Wege nutzen. Jenner hält vier bis fünf Euro für einen freien Zugang zu Musik, Video und Text für angemessen. Die Verwertungsgesellschaften sollen für eine gerechte Aufteilung sorgen.
Viele Gegner sehen gerade in der Kulturflatrate ein unmögliches Konzept.
Jenner sieht ein, dass das System nicht perfekt ist, aber man hätte zur Zeit keine besser Alternative.

Peter Jenner: “Ich glaube daran, dass die User im Grunde genommen kein Problem damit haben, einen kleinen Beitrag für die Lizenzen zu entrichten, wenn sie es effizient, digital, und für alle Medien auf einmal erledigen können. Ich habe kein Problem damit, dass manche viel und andere nur wenig benutzen werden. Das ist egal. So funktionieren Kabel-TV und öffentlich-rechtliche Rundfunksender auch. Ausschlaggebend ist, dass es eine einzige Stelle gibt, wo diese Lizenz, die alle Rechte abdeckt, erworben werden kann. Das erscheint mir als der Heilige Gral.”

Quelle:
Unterluggauer, Mariann: Der Glaube an die digitalen Fesseln auf futurezone.ORF.at

G8 – Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?

Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem “zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern”. Dafür soll eine “Task Force für geistige Eigentumsrechte” geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und “einschlägigen Vollzugsbehörden” stattfinden und zudem soll es “Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten” geben.

“Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung.” heißt es allgemein in der Erklärung der G8-Teilnehmer:engl: . Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.

Die G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen “Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums” mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.

In dem Dialog könnten auch “Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten.” Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.

Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:

“Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar”.

Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online

Commons ist schlecht fürs Urheberrecht

Die Creative-Commons-Bewegung ist die Steilvorlage für Gegner des klassischen Urheberrechts und des Systems der Verwertungsgesellschaften, behauptet Brett Cottle, Aufsichtsratsvorsitzender der internationalen Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften CISAC. Dies ist der Vorwurf, den Cottle beim Streitgespräch mit Creative-Commons-Gründer und Standford-Professor Lawrence Lessig beim ersten CISAC-Urheberrechtsgipfel gestern in Brüssel machte. Dieser heftigen Kritik musste Lessig sich vor den versammelten Vertretern von Verwertungsgesellschaften und den anwesenden Künstler stellen.

Die von Lessig 2002 geschaffene Lizenzierungsplattform Creativ Commons will es Musikern, Filmemachern, Autoren und Programmierern ermöglichen, Lizenzen für ihre Produkte nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zusammenzustellen. Damti will er die freie Nutzung geistigen Eigentums fördern.

Die Plattform hat in Cottles Augen falsche Erwartungen bei vielen Autoren geweckt, die im klassischen Urheberrechtssystem kaum Aussicht auf einen finanziellen Erfolg gehabt hätten. Gleichzeitig schwäche das Lizenzmodell die Verwertungsgesellschaften und werde aktiv von denen ausgenutzt, die das Urheberrecht umkrempeln oder ganz abschaffen wollten.

Besonders schwer fällt den Verwertungsgesellschaften die Akzeptanz dieses Lizensystems, weil sie selber häufig als schwerfällig und unflexibel hingestellt werden.

Von den Commons als der jüngeren Organisation sei auch ein gewisser “Respekt” zu erwarten. Lessig verteidigte das Commons-Projekt als ein “Werkzeug” für die Autoren und Kreativen, die eine nichtkommerzielle Nutzung ihrer Werke zulassen, dabei aber ihre Urheberrechte wahren wollten.

Ist die Forderung nach “Respekt einer so jungen Organisation” nicht gerade ein Zeichen dafür, dass man in den Verwertungs langsam “verkalkt” und eben nicht alle Wünsche von Autoren in das eigene Angebot integrieren kann?

Lessig steht zum derzeitigen Urheberrecht und den Verwertungsgesellschaften. Er fordert aber auch ein Umdenken. Das kommerzielle Modell sei eben nicht das einzig mögliche, denn CC bewiese, es gebe noch ein “zweites wirtschaftliches, das Sharing-Modell”.

50 bis 100 Millionen Treffer führten derzeit zu Werken, die unter Creative-Commons-Lizenzen gestellt wurden. Diese Urheber hätten aber in der Regel “niemals die Absicht gehabt, ihre Werke ins urheberrechtliche Verwertungssystems zu geben”. Als Akademiker sei man zum Beispiel in erster Linie an einer weiten Verbreitung seiner Werke interessiert.

Trotz der aufgeführten Differenzen gehen die Bestrebungen der CC und einiger Verwertungsgesellschaften weiter, dass auch Mitglieder von Verwertungsgesellschaften einzelne Werke unter Commons-Lizenzen veröffentlichen können.

Quelle:
Ermert, Monika: Verwertungsgesellschaften kritisieren Commons-Projekt als urheberrechtsfeindlich via heise online


Ähnliche Beiträge

Ein Gipfel für das Urheberrecht

Heute und morgen findet in Brüssel der Erste Copyright-Gipfel:engl: statt. Organisiert wird der Gipfel durch International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC):engl: , der Dachgesellschaft von Verwertungsgesellschaften aus aller Welt.

The global debate on the future of copyright has reached fever pitch in the industrial, political and creative arenas, and the Copyright Summit will be the premiere cross-industry forum for the open exchange of ideas on the notion, value and future of copyright as well as the role of creators and the collective management of authors’ rights.

It affords authors, artists, creative industry leaders, content service providers, broadcasters, telecom operators, technology experts, political figures, and policy-makers the rare opportunity to meet face-to-face, examine the issues from all angles and forge the best path toward the future.

Teilnehmer kommen von Unternehmen wie Google, Yahoo, Microsoft, EMI, sind Drehbuchautoren und Songwriter, stammen von Creative Commons oder sind europäische Politiker. Für eine große Bandbreite der Teilnehmer ist also gesorgt.

Themen der zwei Tage sind:

  • I’ve Seen The Future
  • Creators in a Digital World
  • A new world for creativity?
  • IP & Copyright – Can Rights Owners Get Some R.E.S.P.E.C.T?
  • The value of copyright in the 21st Century.
  • Should it be free for all… really?
  • Author’s societies – building a new model!
  • Authors’ Rights as the Guarantor of Cultural Diversity
  • The Value of Content in the 21st Century
  • Understanding Mobile and Online Licensing Systems
  • New Revenue Streams… Where’s the money?
  • Creative Industries and Consumer Protection
  • Online Content in the Information Society
  • How can technology improve rights management?
  • Can creators and technology/service providers find a common ground?
  • Are Creators’ Works like Any Other Goods?

Quellen:
Emert, Monika: Urheberrechtsgipfel diskutiert Künstlerentlohnung in der digitalen Welt via heise online
Opening of the first “Copyright Summit”, an Initiative of CISAC to be held in Brussels on May 30th – May 31st:engl: CISAC
Conference Programme:engl: Copyright Summit

Verschärfung des Copyrights in den USA

Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales hat einen neuen Gesetzesentwurf:engl: zum Schutz von Immaterialgüterrechten vorgestellt. Wird dieser Entwurf umgsetzt, könnten Copyright-Verletzungen in den USA bald deutlich schärfer verfolgt werden. Der Intellectual Property Protection Act of 2007:engl: soll bereits der Versuch einer Urheberrechtsverletzung strafbar machen.

Lebenslängliche Haft droht zugleich beim Einsatz unlizenzierter Software mit Todesfolge oder bei der Verwendung illegal kopierter Programme bei einem Mordversuch. Als Beispiel für die Anwendung einer solchen Klausel brachten Vertreter des Justizministeriums dem US-Magazin CNet News:engl: zufolge Mitarbeiter eines Krankenhauses ins Spiel, die nicht-lizenzierte Computer-Programme nutzen und damit Schaden anrichten würden.

Nun, der maßlose Einsatz von Strafen ist schon öfter in den USA zu beobachten. Aber müssen “normale” versuchte oder ausgeführte Copyright-Verletzungen mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren geahndet werden (so der Entwurf)? Dabei wird weder zwischen Privatkopier noch kommerziellen Kopierern unterschieden, so lange nur irgendein finanzieller Gewinn herauskäme. In Zukunft also dann besser nicht mal daran denken, eine Copyright-Verletzung zu begen, denn hier sieht das Justizministerium dieselbe “moralische Schuld” wie bei tatsächlichen Copyright-Sündern.

Die Verfolgung von versuchten und tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen will Gonzales deutlich effektiver gestalten. So soll seiner Ansicht nach Ermittlern dabei das Telefonabhören in vergleichbarem Umfang wie bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen gestattet werden. Gerätschaften wie Computer, deren Einsatz beim Begehen eines Copyright-Verstoßes beabsichtigt war oder erfolgte, dürften von der Polizei laut dem neuen Vorstoß deutlich einfacher beschlagnahmt werden.

Krempl, Stefan: US-Justizminister hält an drastischer Copyright-Verschärfung fest via heise online

1 3 4 5 6