DRM – Wahnsinn wird zur Methode

Das DRM dazu neigt, P2P-Modelle als mögliche neue Geschäftsmodelle zu unterbinden ist eigentlich offensichtlich. Allerdings jetzt entwickeln sich daraus Stilblüten, die schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Das DMCA soll sich nun sogar gegen die Leute richten, die freiwillig (!) und aus besserer Einsicht auf den Bereich “technischer Kopierschutz” verzichten möchten.
Der aktuell wichtigste Exportartikel der USA, das Digital Millennium Copyright Act:engl: (DMCA) , eignet sich hervorragend zum Verdrängen neuer Geschäftsmodelle wie P2P. Nun soll er sogar dazu dienen, Kopierblocker-Software an Unternehmen zu verkaufen, die so etwas gar nicht haben wollen. Die US-Firma Media Rights Technologies:engl: (MRT) (bitte, der Haifisch zeigt schon in seinem Design die Zähne), will Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks verklagen und zwingen, Kopierblocker-Software zu erwerben, obwohl sie die eigentlich gar nicht brauchen. Das hat Wahnsinn und Methode gleichzeitig.

Der Grund: MRT hat eine Software namens “X1 SeCure Recording Control”, die erfolgreich verhindert, dass Nutzer von Audio- und Video-Streams deren Inhalte rippen und speichern können. Nun haben sich aber gerade Apple, Microsoft, Adobe und Real Networks nicht bereit gefunden, diese Software zu kaufen. Diese vier Firmen beherrschen mit ihrer Mediaplayersoftware 98% des Marktes.

Daher seien Nutzer weiter in der Lage, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und überhaupt das US-Urheberrecht zu verstossen, indem sie Privatkopien von Internet-Streams anfertigen. Daher erfüllten die vier Unternehmen die Voraussetzung des “Inducement”, also des Ermöglichens von Copyrightverletzungen (was schon Grokster und anderen zum Verhängnis wurde) und wurden per Abmahnung (“Cease and Desist letter”) aufgefordert, umgehend die MRT-Technik zu erwerben.

Nun, hier mag man von einem kleinen Haifisch ausgehen, der ein wenig unter Größenwahn leidet. Sollte dieses Beispiel jedoch Schule machen, kann man davon ausgehen, dass eine normale Wissenschaft, ein einfaches Nutzen von Information für private Zwecke immer schwieriger, vielleicht sogar tatsächlich unmöglich wird, da hier nicht mehr der gesunde Menschenverstand die Entscheidungen treffen würde.

Quellen:
Cohen, Peter iPod, iTunes cited in new legal filing against Apple:engl: auf Yahoo.com! News
Effenberger, Fritz: Das Copyright frisst seine Väter via Bootsektor

Russland und China – Urheberrechte ein Fremdwort?

Die US-Handelsvertretzung (U.S. Trade Representative, USTR) äußert sich besorgt über den mangelhaften Schutz geistigen Eigentums in Russland und China, die zusammen mit zehn weiteren Ländern der Piraterie bei Copyright-geschütztem Material nicht genug entgegen treten. Dies wird im “Special 301 Report” der USTR-Mitteilung:engl: bekannt gegeben.

Im Falle Russlands beklagen sich die USA insbesondere über die massenhafte Produktion von optischen Datenträgern mit unautorisiert kopierten Inhalten sowie über mangelhaften Schutz des geistigen Eigentums im Internet.

Hohe Erwartungen werden gerade auf die Entwicklung Russlands, denn Russland möchte in die Welthandelsorganisation WTO aufgenommen werden und muss daher Gesetzesänderungen auch für die “property rights” durchsetzen. Erste Bemühungen, das Urheberrecht zu verschärfen, lassen sich bereits erkennen.

Die Zusammenarbeit mit China ist nach Angaben der USA erfolgsversprechend, aber hier mangele es am Kooperationswille der lokalen Behörden.
Daher kündigten die USA vor knapp drei Wochen formelle Beschwerden gegen China bei der Welthandelsorganisation WTO an.

Quelle:
USA nehmen Copyright-Regime in China und Russland ins Visier via heise online

Lawrence Lessig am Welttag des geistigen Eigentums

Bereits am Welttag des geistigen Eigentums stellte sich Lawrence Lessig im Bayerischen Rundfunk der Frage, ob das Copyright noch zu retten ist.

Auszüge des Interviews und ein Podcast podcast bietet die Seite des Rundfunksenders.

Quelle:
“Lessig ist lässig” – Lawrence Lessig im Gespräch auf jetzt.de der Süddeutschen Zeitung

Kriminelle Verbraucher?

Die hier gemachten Überlegungen rechtlicher Art beziehen sich auf das US-Copyright.
Ein Gericht in Nordkarlifornien hat entschieden, dass es legal ist, im Rahmen der Verwerterlizenzen und den gesetzlichen Vorgaben private Kopien von DVDs zu machen.
Die DVD Copy Control Association hat damit ein Problem, zumal sie das Kopieren von DVDs ganz gerne vollständig untersagen möchte.

Copyright ist eine komplizierte Sache. Geschützt wird nur das, was der Autor, Verwerter, der Fotograf, ein Filmemacher oder Komponist geschaffen hat. Es beinhaltet dabei aber nicht die Ideen oder die faktischen Informationen, welche das Werk enthält.

Noch komplizierter wird es dann beim Fair Use. Viel hängt vom Zweck und der Beschaffenheit des genutzten Materials ab. Eine beschränkte Wiedergabe zum Zweck der Kritik, für Anmerkungen, die Nachrichten, Lehre und Forschung und den Unterricht hat diesen Spielraum. Das Nutzen dieser Materialien für den kommerziellen Gebrauch hingegen verstößt eindeutig gegen die Grenzen des Fair Use.

Der Audio Home Recording Act von 1992 erlaubt zwar das Mitschneiden von Radio- und Fernsehsendungen, sagt aber nichts über das Anfertigen von digitalen Aufnahmen aus, das Konvertieren von CDs und das Speichern in MP3-Playern. Apple iPod hätte trotz seiner legalen Downloadangebote für Geld (iTunes) Schwierigkeiten, wenn die Menschen nicht auch die Möglichkeit bekämen, ihre eigenen CDs zu konvertieren und auf ihren iPod überspielen könnten.

Genauso ist das bei DVDs. Die Nutzer möchten diese in andere Formate überführen, um sie auf anderen Abspielgeräten sehen und nutzen zu können.

Im Fall dieser Gerichtsentscheidung wurde klargestellt, dass DVDs im Rahmen von Fair Use nicht anders behandelt werden können als CDs und Musikstücke. Für die DVD-Verkäufer ist der Schutz schon wichtig und sie glauben, wenn sie ihren Nutzern das Leben schwer machen, würden sie ihren Erfolg erhöhen (z.B. mehr Verkäufe etc.).

Die Musikindustrie hat sich mit DRM auf CDs eher geschadet und überschlägt sich nun fast dabei, davon abzurücken. Eine ganze Reihe von Musikdownload-Anbietern wie eMusic, Audia Lunchbox und Anthology verzichten ganz auf DRM. Erwartet wird dadurch eine Zunahme bei den Verkäufen. Auch EMI versucht nun mit Songs ohne DRM die Verkaufszahlen durch Premium-Angebote zu steigern.

Recht spät haben die Verantwortlichen festgestellt, dass DRM nicht funktioniert. Die System sollten unauthorisiertes Kopieren verhindern, aber bis jetzt ist kein Kopierschutz entwickelt worden, der nicht gehackt worden ist. Das machte es aber auch schwierig, zahlende Kunden zu bekommen, wenn diese Systeme doch so gut wie keinen Effekt hatten und sich die Titel dann doch auch ohne diese Beschränkungen erwerben ließen.

Gerad gabe es wieder Meldungen, dass der Kopierschutz von HD-DVD und Blue ray geknackt ist.

Es wird auch weiterhin notwendig sein, Musik und Filme zu schützen, aber es gibt besser Methoden als die auf den Trägern implementierten aktiven DRM-Kopierschutzsysteme. Zu den besseren Möglichkeiten gehören “Fingerprints” und “Watermarks”, deren Vorteil es ist, dass sie das Kopieren nicht verhinden. Sie machen nur nachweisbar, wer gegen das Copyright verstoßen hat. Damit wird die Masse der gesetzestreuen Konsumenten nicht von vornherein kriminalisiert, sprich, ihr werden keine bösen Absichten unterstellt. Warum, so fragt der Autor des Artikels, hat man das nicht von Anfang an so gehandhabt?

Quelle:
Criminalising the consumer:engl: auf Economist.com

Copyright – Fragen zum Nachdenken.

In LISNews.org:engl: schreibt ‘Bibliofuture‘ über einen Vortrag vor Law Students und stellt drei Fragen:engl: :

  1. Do you have any personal examples of how copyright law is preventing you from helping your patrons?
  2. Do you feel that copyright law needs to be changed in regards to libraries? If so, how?
  3. As a librarian what do you think the major issues are in regards to copyright and libraries?

Diese Fragen sollte man sich in Bezug auf Urhberrecht in Deutschlands Bibliothekslandschaft auch mal stellen. Ich finde sie gar nicht so unangebracht, gerade in Bezug auf die Änderungen der §§ 52b u. 53a UrhG-E.

Zitatrecht eingeklagt

Was für seltsame Possen das Copyright schlägt, hat gerade eben die Wissenschaftlerin Carol Shloss erleben müssen. Sie wurde gezwungen, ihr Zitatrecht einzuklagen. Im Rahmen von Fair-Use war es bisher möglich, zu zitieren.
Der Nachlass-Verwalter und Enkel des irischen Schriftstellers James Joyce hatte die Literaturprofessorin Shloss wegen der Nutzung von Zitaten verklagt, die die Wissenschaftlerin in einem Buch über die Tochter des Schriftstellers und auf einer Website verwendet hatte. Allerdings hat der Sieg des Fair Use Project:engl: und von Carol Shloss, einen bitteren Beigeschmack, denn es gibt Auflagen:engl: für die Verwendung dieser Zitate.
Sowohl das Veröffentlichungsrecht für die gedruckte als auch die Online-Fassung gelten nur für das Gebiet der USA. Shloss darf außerdem das erstrittene Recht nicht an andere übertragen. Wissenschaftsfreundlich ist diese Auslegung auf keinen Fall. Sollte sie Schule machen, ist die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in den USA und dann wohl auch bald in Europa in Gefahr.

Quellen:
US-Wissenschaftlerin darf nun doch James Joyce zitieren auf heise online
Shloss v. Estate of James Joyce: Settlement:engl: via Lawrence Lessig Blog

Sind gemeinfreie Werke wirklich Werke der Public Domain?

In Archivalia – heute schon mehrfach drauf bezogen, gibt es eine heftige Diskussion zur Gemeinfreiheit. Nun so einfach Gemeinfreiheit mit Public Domain gleichzusetzen, hieße meiner Meinung nach zu sagen, das Urheberrecht ist Copyright. Allerdings müssen an dieser Stelle Juristen laut aufjaulen, denn wir sprechen hier über zwei unterschiedliche Rechtssysteme, die im Endeffekt zu ähnlichen (!) Ergebnissen kommen. Seine Urheberpersönlichkeitsrechte kann man in Deutschland nicht veräußern (§ 29 UrhG), auch wenn man auf eine aktive Verfolgung verzichten könnte. Aber selbst wenn man in einem Fall diese nicht verfolgt, so kann man es in einem anderen dennoch tun. Werke der Public Domain unterliegen dem Copyright, wo vor allem kommerzielle Interessen verfolgt werden. Betroffen sind also im deutschen wie im amerikanischen Rechtssystem die Verwertungsinteressen, sprich wieviel Geld man damit verdienen kann.

Fair Use – neuer Anlauf

Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses legten am 28. Februar einen Gesetzentwurf vor, der unter bestimmten Voraussetzungen das Knacken von Technischen Schutzmaßnahmen erlauben soll. Dies würde dazu führen, dass der „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) von 1998 liberalisiert würde.

Mehr dazu:
Gehring, Robert A.: US-Abgeordnete wollen Urheberrecht liberalisieren auf iRights.info
Neuer US-Gesetzesvorschlag will Recht auf Privatkopie stärken auf heise online

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