Ein Musikbandaufritt in der LA Public Library, der viral ging

Anlässlich des „Asian Pacific Islander Heritage Month“ trat die Jugendband The Linda Lindas in der LA Los Angeles Public Library auf. Deren Auftritt ging nicht nur viral, sondern sorgte nun letztendlich dafür, dass die Gruppe einen Plattenvertrag bekam. Es war insbesondere der Song „Racist, Sexist Boy“ (Minute 33:47), der für Anklang und Aufmerksamkeit sorgte. Eine Übersicht der Songs findet sich auf der Setlist auf dem YouTube-Kanal der LA Public Library.

Die Bandmitglieder sind noch sehr jung, Mila ist 10 Jahre alt, ihre Schwester Lucia 14, Eloise 13 und deren Freund Bela ist 16 Jahre alt. Der Musikstil wird als Garage Punk beschrieben. Viele der genannten Bandmitglieder, sind noch gar nicht in der High School. Offensichtlich traf aber insbesondere die Thematisierung des anti-asiatischen Rassismus einen gesellschaftlichen Nerv und die Aufmerksamkeit in den gesamten Vereinigten Staaten. Doch wie ist dieser definiert?

Die Definition der Autorin Thi Minh Huyen Nguyen lautet so:

Anti-Asiatischer Rassismus ist die systematische Diskriminierung von asiatisch-diasporischen, asiatisch-deutschen, asiatisch gelesenen Menschen. Von den westlich geprägten Industrieländern gab es bisher vor allem zwei stark geprägte Narrative: eines, bei der Menschen mit Asienbezug vorsätzlich als sogenannte „Gelbe Gefahr“ bezeichnet wurden (Yellow Peril) und eines, welches Menschen mit Asienbezug dem Bild des sogenannten Model Minority Myth entsprachen. Für die weiße Mehrheitsgesellschaft sind asiatisch-diasporische Menschen – je nach Bedarf – also entweder diejenigen, die die Pest mitbringen und als “gelbe Gefahr” zu verstehen sind oder Musterschüler*innen und Vorzeigemigrant*innen.”

Nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland bzw. Europa gab es seit der Corona-Pandemie einen rasanten Anstieg von Rassismus gegen Asiat*innen. Auch wenn es keine „bekannten“ tödlichen Anschläge wie in den USA hierzulande gab, ist das Thema hier in der asiatischen und B(I)POC Community von Instagram und anderswo durchaus ein Thema. Das I setzte ich hier in Klammer, da es in Deutschland keine „Ureinwohner*innen“ im eigentlichen Sinne gibt wie in den USA. In der Geschichte Deutschlands nach 1945 ist der anti-asiatische Rassismus kaum ein Thema. Dabei gab es zum Beispiel 1980 den Anschlag auf Vietnamesen in Hamburg. Dieser war fast völlig in Vergessenheit geraten. Die Autorinnen und Podcasterinnen Minh Thu Tran und Vanessa Vu wurden vor wenigen Tagen mit dem “Civis Top Award” und 15.000 € ausgezeichnet. Die Podcastfolge lautete “Rice and Shine/Hamburg 1980: Als der rechte Terror wieder aufflammte“. Damals gab es einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Hamburg, bei dem im August 1980 zwei junge Männer aus Vietnam starben. Außerdem gewann dieser Beitrag den Podcast Publikumspreis. Einem aktuellen Forschungsprojekt der Berliner Humboldt-Universität, der Freien Universität Berlin und des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung zufolge, erfuhr jede zweite asiatisch gelesene Person Rassismus. Das Forschungsthema anti-asiatischer Rassismus ist recht neu hierzulande. Vergangene Untersuchungen gibt es kaum. Würde man in einer öffentlichen oder wissenschaftlichen Bibliothek im deutschsprachigen Raum danach suchen, wäre die Anzahl an Treffern bezüglich dieser Literatur/Thematik nicht all zu groß. Über einen asiatisch gelesenen Freund/Studienkollegen und dessen Partnerin, die mir damals von mehreren ihrerer Erfahrungen in Berlin berichteten, wurde ich erstmals auf diese Thematik aufmerksam. Seit der Corona-Pandemie stieg die Anzahl an Anfragen gegenüber der Antidiskriminierungsstelle des Bundes rasant an, diese verdoppelten sich im Vergleich zum Vorjahr 2019 (3.600 auf 6.000). Dabei war es jede vierte Anfrage, welche Diskriminierungen in Verbindung mit dem Coronavirus als Beschwerdegrund zum Anlass nahm. Diese richteten sich insbesondere gegen asiatisch gelesene Menschen. Die alleinige strafrechtliche Verfolgung von Hate-Speech und Gewalt löst das Rassismusproblem nicht. Es gibt meines Erachtens immer noch zu wenig Begegnung, Dialog und Kontakt mit unterschiedlichen Menschen unterschiedlicher Herkunft, sei es privat oder beruflich. Insgesamt, so scheint es, stieg seit der Corona-Pandemie nicht nur der Antisemitismus, der Klassismus, sondern neben dem gegen Menschen, die als B(I)PoC gelesen werden, vor allem gegen asiatisch gelesene Menschen. Die Frage, welche sich bezogen auf die Bibliotheksarbeit zu dieser Thematik stellt: Erreicht die bibliothekarische Einrichtung mit Veranstaltungen zum Beispiel im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus die Menschen ausreichend, welche dieses “Rassismusproblem” haben? Gibt es andere Zugänge/Wege? Wenn ja, welche? Was ist wirklich sinnvoll/wirksam und welche unkonventionellen Ansätze wären denkbar?

Bibliosuisse: Kampagnentrailer zu Biblio2030

Am 04.01.2021 kündigte Frau Heike Ehrlicher, die stellvertretende Geschäftsführerin von Bibliosuisse den folgenden Kampagnentrailer in der Mailingliste Swisslib an: “Die Kommission Biblio2030 moderiert im Auftrag des Schweizer Bibliotheksverbands Bibliosuisse die Kampagne «Biblio2030 – Bibliotheken verändern die Welt». Diese Kampagne hat zum Ziel, die Bibliotheken als Treiberinnen der nachhaltigen Gesellschaft sichtbar zu machen, sie mit den verantwortlichen Stellen in der Bundesverwaltung und den Partnern aus der Zivilgesellschaft zu vernetzen und damit die nachhaltige Entwicklung insgesamt und für alle zu fördern. Im Auftrag der Kommission Biblio2030 ist nun ein Film-Trailer entstanden, der das Engagement und die Möglichkeiten von Bibliotheken aufzeigt. In wenigen Minuten wird eine Vielfalt an Handlungsfeldern aufgefächert, die Bibliotheken heute schon im Dienst der Nachhaltigkeit bespielen.”

Video: Corina Mühle, Lewis Felder und Frank Zinsli, Studierende Multimedia Productions Fachhochschule Graubünden 2020

“Bibliotheken sind Champions der Nachhaltigkeit. Sie stellen sicher, dass alle Menschen, ohne Diskriminierung, Zugang zu Information haben und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigeren, inklusiveren und demokratischeren Gesellschaft. Als Partner der UNO, von Bund, Kantonen und Gemeinden machen sie auf lokaler Ebene vor, wie Nachhaltigkeit gelebt, verhandelt und vertieft wird.Die Kampagne Biblio2030 bietet Bibliotheken die einmalige Gelegenheit, sich als aktive Player der nachhaltigen Entwicklung zu positionieren. Als Bibliotheksverband zeigt Bibliosuisse auf, wie Bibliotheken das globale Engagement für Umwelt, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit mitprägen und wo sie dabei Unterstützung erhalten.”

https://biblio2030.bibliosuisse.ch/Home

Weiterführende Literatur:

Heike Ehrlicher, Franziska Baetcke, “Was bisher geschah und was damit erreicht wurde: Ein Zwischenbericht zur Kampagne Biblio2030 des Schweizer Bibliotheksverbands Bibliosuisse”. LIBREAS. Library Ideas, 38 (2020). https://libreas.eu/ausgabe38/ehrlicher/
 

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Bibliotheken: Corona-Teil-Lockdown [Stand: 17.11.2020]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch diesmal stellt sich wieder die Frage, was passiert mit den Bibliotheken in diesem Land während der Schließung. Ich habe wieder ein Etherpad angelegt, wo sich Bibliotheken eintragen können. Je nach Zeit, werde ich diese dann hier in die Liste eintragen, in der Hoffnung, dass der Flickenteppich nicht all zu groß ausfällt. Berechtigte Kritik hat Klaus Graf auf Archivalia geäußert.

Der dbv fordert in seiner Presseerklärung: “Bibliotheken müssen geöffnet bleiben!

Verordnungen
  1. Bayern: Bibliotheken und Archive bleiben geöffnet (Grundlage: Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV), Teil 3, § 22) – Hinweis über: Öffentliche Bibliotheken in Bayern
  2. [01.11.2020] Baden-Württemberg: Bibliotheken nach Artikel 1a (6) Nr. 4: Der Betrieb folgender Einrichtungen wird für den Publikumsverkehr untersagt: Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Museen sowie Kinos, mit Ausnahme von Musikschulen, Kunstschulen, Jugendkunstschulen, Autokinos sowie Archiven und Bibliotheken. (Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung), aber nach der Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche. Stand 1.November 2020, 11 Uhr “Bibliotheken | offen” und “Büchereien | offen” Begründung: Ausgenommen sind des Weiteren Archive und Bibliotheken, Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen. Diese sind als Teil des für die Zukunft der Gesellschaft besonders
    bedeutsamen Bereichs „Schule und Bildung“ nicht von den vorübergehenden Maßnahmen erfasst.
  3. [01.11.2020] Berlin: Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen. (Teil 1 §4 (1) Nr. 4), Zugang für Externe Nutzer:innen zulässig (Teil 1 §5 (12)), Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig. (Teil 2 §7 (8)) – (Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung, Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin, Seiten 841 – 852 / Heft Nr. 50 vom 31.10.2020)
  4. [01.11.2020] Brandenburg: Alle wissenschaftlichen und öffentliche Bibliotheken sind von der Schließungsanordnung im Land Brandenburg nicht betroffen. (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – siehe: Klarstellung)
  5. [02.11.2020] Bremen: Keine Erwähnung von Bibliotheken in der  Neunzehnten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Neunzehnte Coronaverordnung)
  6. [02.11.2020] Hamburg: Teil 4 §18 (2): Bei dem Betrieb von Bibliotheken, Archiven, Gedenkstätten, Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern gelten die allgemeinen Hygienevorgaben (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)
  7. Hessen: In “Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)” heißt es: Hochschulbibliotheken: Kontaktdatenerfassung, Einhaltung AHA-Regeln; Nicht abschließende Liste mit Beispielen von zulässigen Veranstaltungen/Zusammenkünften bzw. Einrichtungen in Präsenz: -Archive; -Bibliotheken
  8. [02.11.2020] Mecklenburg-Vorpommern: §2 (9) Für den Betrieb und den Besuch von Bibliotheken und Archiven besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 9 einzuhalten. – Danach bedarf es eines Hygiene- und Lüftungskonzeptes, eines Einlassmanagmentes, aber auch der Schutz des Personals ist darin geregelt. Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)
  9. Niedersachsen: 2. Teil §10 (1) Nr. 4: Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen, ausgenommen wissenschaftliche Bibliotheken wie die Hochschul- und Landesbibliotheken. Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung
    [02.11.2020] Konkretisierung: “Die aktuelle Corona-Verordnung ermöglicht weiterhin die Ausleihe von Büchern in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken. Zwar sind öffentliche Bibliotheken für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine kontaktlose Ausleihe ist aber auch hier möglich.” (Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bibliotheken, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur) (Vielen Dank an BCKaemper für das deutliche Nachhaken.)
  10. Nordrhein-Westfalen: §4a (2) Nr. 5: Einfache Rückverfolgbarkeit muss in Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken, und Archiven sichergestellt werden.; §6 (4) In Bibliotheken einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven entfällt das Erfordernis der einfachen Rückverfolgbarkeit für Personen, die die Einrichtung ausschließlich zur Abholung bestellter Medien oder zur Rückgabe von Medien aufsuchen. (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
  11. Rheinland-Pfalz: In der Auslegungshilfe zur Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 [gilt ab dem 2. November] heißt es lapidar: Was geht – was geht nicht? Von A wie Antiquitätenhandel bis Z wie Zoos = “Bibliotheken | offen” und “Büchereien | offen”
  12. Saarland: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020: Art. 2 §7 (5) Zu schließen sind Institutionen und Einrichtungen, soweit sie der Freizeitgestaltung dienen (…) Ausgenommen hiervon sind öffentliche Spielplätze unter Beachtung des § 6 Absatz 1 Satz 1, Wildparks, Zoos und Bibliotheken. (Hinweis: Gerald Schleiwies)
  13. Sachsen: Konkret untersagt sie die Öffnung und das Betreiben unter anderem von: Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe sowie mit Ausnahme von
    Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hochschulen, der Sächsischen Landesund Universitätsbibliothek und der Deutschen Nationalbibliothek – Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19, § 4 (1) Nr. 12 – (Hinweistweet über dbv Sachsen).
  14. Sachsen-Anhalt: §4 (3) Folgende Einrichtungen oder Angebote dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Hygieneregeln nach § 1 Abs. 1 eingehalten werden:
    • 1. Museen und Gedenkstätten,
    • 2. Bibliotheken und Archive,
    • 3. …

    (Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 8. SARS-CoV-2-EindV zuletzt geändert durch Zweite Verordnung) zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.Vom 30. Oktober 2020.)

  15. [02.11.2020] Schleswig-Holstein: Freizeiteinrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Diese Regelung dient der Kontaktminimierung. Als Beispiele zählen die § 10 Absatz 1 genannten Einrichtungen. Bibliotheken und Archive gelten nicht als Freizeiteinrichtungen im Sinne des Absatzes 1.  Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01. November 2020 (in Kraft ab 02.11.2020)
  16. [01.11.2020, 02.11.2020] Thüringen: Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO (Linkkorrektur am 02.11.2020) – keine Erwähnung von Bibliotheken, aber in der Pressemitteilung “NEUE CORONA-SONDERVERORDNUNG TRITT AM MONTAG IN KRAFT” des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie heißt es: “Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet: – Bibliotheken, – …”

[15.11.2020] Österreich: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Archive, Bibliotheken und Büchereien sind nun im Lockdown ab 17.11. geschlossen! (VÖBBLOG)

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Zurück in die Bib: Wie funktioniert die eingeschränkte Nutzung der Universitätsbibliothek?

https://www.youtube.com/watch?v=mmruXcTdt0Q

Salzburg hat einen neuen Bücherbus aus Finnland

Am 22. Juni fand die feierliche Eröffnung des neuen Bücherbuses der Stadt Salzburg statt. Aufgrund von COVID-19 gibt es auch hier Hygenievorschriften. Erwähnenswert finde ich, dass sich nur Personen aus demselben Haushalt im Bus zur gleichen Zeit aufhalten dürfen. Nach 32 Jahren ging der alte Bücherbus der Stadt Salzburg “in Rente”. Die neue Volvo-Spezialanfertigung stammt aus Finnland und kostete 440.000 €. Der Name des Buses lautet “Mobi Book”. Es ist geplant, dass mithilfe des Buses Konzerte stattfinden sollen, sowie ein “Lesefest”.

 

“Mit 13 Metern Länge, 2,5 Metern Breite und einem Gewicht von vier Tonnen wird er in der Stadt bestimmt nicht zu übersehen sein: Der neue Bücherbus ist da! Nach der Übersiedlung der Medien vom alten in den neuen Bus fährt dieser dann – vorerst noch unter Corona-Auflagen – ab 22. Juni wieder durch alle Stadtteile.”

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