Freiheit für Digitale Kopien

Mit dem § 52b UrhG ist es deutschen Bibliotheken seit 2008 erlaubt, ihre erworbenen Bücher zu digitalisieren. Im Ergebnis darf die digitalisierende Bibliothek diese digitale Kopien unhabhängig von (kostenpflichtigen) Ausgaben der Verlage dann den Nutzern der Bibliothek zugänglich machen. [Satz zwecks besserer Verständlichkeit überarbeitet, Anm. d. Verf., 21.04.2011] Inhalt und Umfang bestimmen sich dabei nach § 52b UrhG. Allerdings hat die Umsetzung dann zu juristischen Verwerfungen zwischen Bibliotheken und Verlagen geführt.

Die zwei einstweiligen Verfügungsverfahren und das Musterverfahren in erster Instanz zwischen der TU Darmstadt und Ulmer brachten keine rechtliche Klarheit, da die Urteilsbegründungen deutlich von unterschiedlichen Ansätzen ausgehen.

Mit dem sogenannten “3. Korb”, der seit einiger Zeit von der Bundesregierung vorbereitet wird, soll eine wissenschaftsfreundlichere Ausgestaltung des Urheberrechts vorangetrieben werden. Dies entstammt einer Forderung des Bundesrates bei der Verabschiedung des “2. Korbes” 2007. Anhörungen zu diesem neuen Gesetz fanden im Herbst 2010 statt.

Die TU Darmstadt hat nun vor diesem Hintergrund sich dazu entschieden, vor dem Bundesgerichtshof eine Sprungrevision gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt (16.03.2011) zu beantragen. So erhofft man sich ein höchstrichterliches Urteil, welches Klarheit über die derzeit unsichere Rechtssituation zu schaffen. Durch diesen Musterprozess soll aus Sicht der TU Darmstadt die Freiheit von wissenschaftlicher Textarbeit unter den sich veränderten Bedingungen eines Digitalzeitalters gewahrt und verteidigt werden.
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Ein Fernsehinterview mit Monika Ziller aus der Sendung "Kaffee oder Tee" (SWR)

Am 3.1.2011 war Monika Ziller, die Leiterin der Stadtbibliothek Heilbronn und Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands in der Sendung  “Kaffee oder Tee” des SWR zu Gast. Im Interview mit dem Moderator Jens Hübschen sprach sie über  Öffentliche Bibliotheken gestern und heute. Die beiden Highlights des Videos sind ein Imagefilm einer Bibliothek (in Baden-Württemberg) aus dem Jahr 1981 und das mitgebrachte E-book von Monika Ziller. Am Ende zog der Moderator folgendes Fazit: “Bibliotheken gehen mit der Zeit”

Bericht über die Lage der Bibliotheken 2010

In den letzten Tagen ist bereits der “Bericht zur Lage der Bibliotheken 2010” als Auftakt zur Aktionswoche “Treffpunkt Bibliothek” in den einschlägigen Informationsmedien (Website DBV, Twitter, Blogs etc.) herumgegeistert. Heute erreichte er auch in gedruckter Form als Hochglanzbroschüre die Hochschulbibliothek, in der ich arbeite.

Die Zahlen sind aussagekräftig: Wir haben 10.855 Bibliotheken gesamt in Deutschland, wonvon 834 als wissenschaftliche und 10.021 als öffentliche Bibliotheken gelten. So beeindruckend diese Zahlen klingen, müssten es doch mehr sein, um die vielen weißen Flecken auf der Landkarte zu schließen. Jede dritte Gemeinde mit 5000 – 10.000 Einwohnern finanziert keine öffentliche Bibliothek, Bemühungen um ein Bibliotheksgesetz in den einzelnen Bundesländern hin oder her. Der politische Stand der Bibliothek ist nicht gut, den Bibliotheken dienen häufig als “Sparschweine”, wenn es um die Sanierung des Haushaltes geht. Dabei sind gerade Bibliotheken Stützpfeiler der “Bildungsrepublik Deutschland”, von der im Koalitionsvertrag gesprochen wird.

Etwa 200 Millionen Menschen besuchten Bibliotheken 2009. Das sind über 50 Millionen mehr Besucherals Kinogänger (146,3 Millionen) und über 180 Millionen mehr als Fußballspielfans in den Arenen der 1. und 2. Bundesliga (17,6 Millionen). [Quellen: Deutsche Bibliotheksstatistik 2009, Bundesliga.de, S. 21, Spio: Spitzenorganisation der Filmwirschaft]. So gesehen ist mindestens jeder Bürger Deutschlands zweimal im Jahr Nutzer der Bibliotheken.

Dem widerspricht die finanzielle Situation der Bibliotheken. Die vorhandenen Bibliotheken erfüllen meist nichteinmal die Mindeststandards, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. In mehr als der Hälfte der kommunalen Bibliotheken wurden Sparmaßnahmen realisiert oder sind geplant. Fast 60 Prozent der Bibliotheken können sich keine zwei Medien pro Einwohner leisten (Mindeststandard), dies in einem Land, wo die Medienvielfalt immens ist und fast 100.000 Neuerscheinungen bei Büchern pro Jahr veröffentlicht werden. Pro Kopf stehen bei unseren öffentlichen Bibliotheken 8,21 Euro zur Verfügung, in Finnland 54,55 Euro und in den USA 36,36 US-Dollar (rund 27 Euro). (Stand: 01.10.2010).

Bei den hauptamtlichen Bibliotheken errreichen die Mindestandards, wie sie in der Broschüre “21 gute Gründe für gute Bibliotheken” definiert wurden:

  • Richtwert 3 Bibliotheksbesuche pro Einwohner und Jahr: 17 Prozent
  • Angebot 2 Medien pro Einwohner: 41 Prozent
  • Raum von 60 qm pro 1000 Einwohner: 6 Prozent
  • 1/3 Stelle pro 1000 Einwohner: 10 Prozent
  • Personal-Fortbildungsquote von 3 % der Arbeitstage: 8 Prozent

Die Situation wird sich verschlechtern: in 208 Bibliotheken gibt es einen schleichenden Persalabbau (Stellen die nicht mehr oder zukünftig nicht mehr besetzt werden), in 314 Bibliotheken wird der Medienetat gekürzt, in 192 Einrichtungen die Angebote zur Lese- und Medienkompetenzförderung gekürzt. Ganze 226 Bibliotheken sehen sich gezwungen, ihre Einnahmen zu steigern. Kritisch wird es bei 62 Bibliotheken, die ihre Öffnungszeiten reduzieren oder bei den 20 Bibliotheken die sogar Zweigstellen und Abteilungen schließen müssen, weil die Mittel für die Grundausstattung nicht reichen. (Quelle: Befragung des dbv im April/Mai 2010 unter 1284 Bibliotheken mit einem Rücklauf von 907 Bibliotheken aus Städten und Gemeinden aller Größen).

Für wissenschaftliche Bibliotheken wirkt das Bild auf den ersten Blick etwas besser. In den letzten zehn Jahren fane eine Steigerung der Studierendenzahlen in Deutschland von 1,8 auf 2,1 Millionen statt. Auch aufgrund der Studienreform konnten Entleihungen von 2000-2009 um 47 Prozent gesteigert werden, aber auch die Öffnungszeiten um 23 Prozent (jetzt durchschnittlich 66 Öffnungsstunden). Dies hat dazu geführt, das es 15,2 Prozent mehr aktive Nutzer gibt. Dem gegenüber steht eine Ausgabensteigerung von 21 Prozent. Rechnet man die Inflationsrate heraus, dann standen den Bibliotheken nur 5 Prozent mehr Geld zur Verfügung, bei all den steigenden Herausforderungen.

Weitere interessante Statistiken zur Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund und beim lebenslangen Lernen gibt es ebenfalls im “Bericht zur Lage der Bibliotheken 2010, welcher nun regelmäßig als Grundlage für die Diskussionen mit den Unterhaltsträgern und der Werbung in der lokalen Presse dienen soll.

Quelle:
Bericht zur Lage der Bibliotheken 2010

Bibliotheksgesetz

Zwanzig Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband ist eine Menge Zeit.  Schon in der Anfangsphase der 1990er Jahre wurde durch den Verband ein Bibliotheksgesetz gefordert. Am 16. Juli 2008 wurde dieses Gesetz dann auch endlich vom Thüringer Landtag verabschiedet und trat am 30. Juli 2008 als erstes seiner Art in Kraft1

Etwa zwei Jahre danach ist klar, dass das Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllt hat, aber zumindest hat es andere Landesverbände angeregt, in ihrem Bundesland ähnliche rechtliche Grundlagen für Bibliotheken anzuregen. So wurde am 17. Juni 2010 ein Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt im Landtag in Magdeburg verabschiedet, gefolgt vom Hessischen Bibliotheksgesetz am 09. September 2010.

Dies ist eine begrüßenswerte Tendenz, die sich hier abzeichnet, die die Stellung von Bibliotheken und auch ihre Weiterentwicklung deutlich mehr in den Focus von Politik und Entscheidungsträgern rückt. Die drei Bibliotheksgesetze unterstreichen die Notwendigkeit von Bibliotheken und zeigen auch, wie notwendig eine solche Bejahung von Bibliotheken in Zeiten einer finanziellen Krise ist. So wird besonders die Rolle von Öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe von Städten, Gemeinden und Landkreisen verdeutlicht. Rechtssicherheit für diese Einrichtungen konnte jedoch mit dem vom Musterbibliotheksgesetz des DBV abweichenden Gesetzen nur bedingt geschaffen werden. Die Länder müssten in den Gesetzen deutlich machen, dass sie gewillt sind, Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die Entwicklungen in Deutschland folgt dabei einem Trend, der derzeit in ganz Europa zu sehen ist: Es wächst ein Bewusstsein für die kulturelle Geschichte der eigenen Länder und damit auch ein Bewusstsein für die Bedeutung der Bibliotheken. Bibliotheksgesetze allein sind jedoch keine Allzwecklösung. Katrin Göring-Eckardt macht deutlich, dass diese mit einem konkreten Maßnahmenpaket verbunden sein müssen, um ihre ganze Wirkung zu entfalten und nicht nur heiße Luft zu bleiben!

Für das Thüringische Bibliotheksgesetz wurde bereits ein erster Änderungsantrag gestellt. Steinhauer warnt dabei deutlich, dass eine Einordnung der Bibliotheken als Kultureinrichtung ein falsches Signal sei und dass darin ein Rückschritt für das thüringische vorbildhafte Bibliotheksgesetz zu sehen sei. Gerade Bibliotheken sehen sich nicht als Kultureinrichtung sondern als Bildungseinrichtung. Es gibt eben nicht nur Öffentliche Bibliotheken, die an dieser Stelle wohl beispielhaft in den Köpfen der Politiker verankert sind.

Quelle:
Marwinski, Konrad: 20 Jahre Landesverband Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband – ein Rückblick, S. 3. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010
Nachrichten: Verabschiedung weiterer Bibliotheksgesetze, S. 7. – In: dbv Mitteilungen des Landesverbandes Thüringen im Deutschen Bibliotheksverband, Nr. 2, 2010

Mehr dazu:
Ausführlich nachvollziehen kann man die Entwicklung der Bibliotheksgesetze in den Bundesländern Deutschlands im Blog Bibliotheksrecht von Dr. Eric Steinhauer.

[Update]Leider habe ich irgendwie den Titel des Beitrages vergessen. Daher habe ich ihn rasch noch ergänzt.[/Update]

  1. Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften – Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) vom 16. Juli 2008. In: Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (2008) Nr. 8 vom 29. Juli, S. 243-245, darin S. 243f. Artikel 1: Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG). []

Musterprozess wird zum Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze

Dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Musterklage gegen die Universitätsbibliothek Würzburg einreichen möchte, wurde hier ja schon berichtet. Ziel der Klage des Börsenvereins ist eine Überprüfung der Tatsache, ob gesetzlich begünstigte öffentliche Einrichtungen Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit Verlagen digital zugänglich machen dürfen. Man will hierbei die Interessen im Auftrag besonders betroffener Verlage wie dem C.H. Beck vertreten, der ja ein teures, aber bekanntes elektronisches Angebot hat und darin auch einen Zugriff auf den Palandt anbietet.

Die Frage hinter dem Prozess lautet: Müssen Bibliotheken vor der Bereitstellung von Büchern über elektronische Leseplätze die Angebote von Verlagen überprüfen, ob der Verlag selbst eine digitale Version eines gewünschten Titels anbietet?

In einer Stellungnahme vom 04.03.2009 äußerte sich der Deutsche Bibliotheksverband erstmals zu der Ankündigung des Börsenvereins. Ein wichtiger Punkt, der angesprochen wird, ist u.a. der im Buchreport erhobene Vorwurf, dass die Bücher ungeschützt angeboten worden wären.

Richtig ist […], dass die Nutzer an wenigen Tagen eingestellte Werke von den Leseplätzen herunterladen konnten. Allerdings war dies von der UB Würzburg nicht beabsichtigt, sondern nur kurzzeitig, aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Fehlers möglich. Dieser Mangel wurde, unmittelbar nachdem er entdeckt worden war, abgestellt und zwar noch vor der Abmahnung durch den Verlag C. H. Beck.

Ansonsten trägt trägt der DBV die Würzburger Auffassung mit, die auf Grundlage des § 52b UrhG davon ausgehen,dass eine Digitalisierung und Bereitstellung eigener Bestände auf bibliotheksinternen Leseplätzen für registrierte Nutzer und einem entsprechenden Kopierschutze auch ohne eine vorherige Genehmigung durch einen Verlag möglich sein müsse. Frau Gabriele Beger, Vorsitzende des Bibliotheksverbandes betont in der Presseerklärung des DBV, dass eine etwaige Genehmigungspflicht oder Pflicht zur Überprüfung die urheberrechtliche Schranke und das damit verbundene Nutzungsprivileg dieses Paragrafen entwerten würde.

Zum besseren Verständnis des § 52b UrhG hier nochmal eine kurze Erklärung aus der Stellungnahme des DBV:

Der neue § 52b hat gemäß der Begründung den Sinn, den Bibliotheken zu ermöglichen, Werke aus ihrem eigenen Bestand an elektronischen Leseplätzen in gleicher Weise zur Nutzung zu bringen wie in analoger Form. Bibliotheken sollen also ihren Bestand an solchen Leseplätzen noch einmal digital abbilden und – in sehr engen Grenzen – zur Nutzung bereitstellen dürfen. Unter anderem soll eine zusätzliche Nutzung von stark nachgefragten Titeln (v.a. wissenschaftliche Standardwerken) bei Belastungsspitzen – etwa in Prüfungsphasen – sogar über die vorhandenen analogen Werkexemplare hinaus – gestattet sein.

Quellen:
Krempl, Stefan: Grundsatzstreit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken via heise online
Börsenverein plant Musterprozess: dbv unterstützt Position der UB Würzburg, Presseerklärung des DBV
Börsenverein plant Musterprozess gegen UB Würzburg, Stellungnahme des DBV

Entwurf eines Musterbibliotheksgesetzes durch den DBV

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages “Kultur in Deutschland” spricht den Ländern folgende Empfehlung aus:

“Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.” (BT Drs 16/7000, S. 132)

Augenscheinlich tun sich die Länder aber mit einer Umsetzung recht schwer.

Der DBV veröffentlichte sein “Musterbibliotheksgesetz des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. vom 9. April 2008” im – und PDF-Format.

Der Entwurf wurde in enger Anlehnung an den Entwurf des Thüringischen BibliotheksgesetzesPDF entwickelt.

Man fordert für auch künftig leistungsstarke und innovative ÖBs, dass folgende Regelungen Eingang in die Bibliotheksgesetzgebung der Ländern finden müssen:

1. Pflicht der Kommune zum Angebot und zur Unterhaltung einer Bibliothek mit für die Weiterentwicklung notwendigen materiellen und finanziellen Ausstattungen und fachlich ausgebildetem Personal.

2. Definition der Bibliothek als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtung.

3. Pflicht zum Angebote von Dienstleistungen und Bestandserweiterung unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt.

4. Entwicklung eines auch örtlich definierten Netzes von Bibliotheken unter Einbeziehung aller Bibliothekstypen, so auch der Schul- und Spezialbibliotheken sowie kirchlichen Bibliotheken, im gesamten Territorium des Landes Thüringen, einschließlich der gesetzlich geregelten Trägerschaft der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken.

5. Pflicht des Landes zur Förderung sowie eine klare Regelung der finanziellen Beteiligung des Landes an der Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes Öffentlicher Bibliotheken sowie die Einstellung entsprechender Mittel in den Etat des zuständigen Fachministeriums.

6. Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Bestandserhaltung sind einer besonderen Wertung zu unterziehen und durch Landesmittel ausdrücklich sicherzustellen und zu fördern.

Aufmerksam geworden:
DBV: Musterbibliotheksgesetz veröffentlicht via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

Quelle:
Der Weg zu einem Bibliotheksgesetz in Deutschland auf den Seiten des DBV

Bibliothek des Jahres 2007

Zur Bibliothek des Jahres 2007 wurde die Gefangenenbücherei der JVA Münster gekürt. Sie verwies dabei unter anderem die Universitätsbibliothek Karlsruhe und die Stadtbibliothek München auf die Plätze.
In der Begründung für die Wahl der Gefangenenbücherei heißt es:

Die Gefangenenbücherei der JVA Münster wurde als “Bibliothek des Jahres 2007” ausgezeichnet, weil es der Bücherei gelingt, unter ganz besonderen Bedingungen und mit spezieller Aufgabenstellung einen hervorragenden Beitrag zur Integration durch Kultur und Bildung zu leisten. Mit der 2005 vorgenommenen Kernsanierung und Neukonzeption durch das Architektenbüro Bolles & Wilson hat die farbenprächtige Bücherei einen Qualitätssprung geschafft. Sie ist eine vorbildliche Einrichtung der sozialen Bibliotheksarbeit, die sich in optimaler Weise konsequent an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe ausrichtet und so als kreativer Impulsgeber für andere Gefangenenbibliotheken wirkt.

Darüber hinaus haben vor allem die Aktualität des Bestandes, seine intensive Vermittlung und die vielfältige und nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit der Gefangenenbücherei die Jury überzeugt. Der Preis wird am 24. Oktober, am Tag der Bibliotheken, feierlich in Münster verliehen.

Mit dieser Entscheidung rückt der DBV eine Einrichtung in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, die der in letzter Zeit wieder vermehrt diskutierten “Sozialen Bibliotheksarbeit” zuzuordnen ist. Deshalb sei an dieser Stelle auf die Publikation “Zugang für Alle – Soziale Bibliotheksarbeit in Deutschland“, zu der auch Gerhard Peschers (Fachstelle Gefangenenbüchereiwesen JVA Münster, DBV Sektion 8) einen Artikel beigesteuert hat, und auf die sich daran anschließende Podiumsdiskussion “Wann ist Bibliotheksarbeit sozial? Versuch einer Neubestimmung” auf dem vergangenen Bibliothekskongress in Leipzig verwiesen.

Einsteigen in Bibliotheken

Das Börsenblatt meldet Neuer Einstieg in die Welt der Bibliotheken und bezieht sich dabei auf das das Online-Portal des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV) www.bibliotheksportal.de, welches sich mit Informationen über Bibliotheken in Deutschland und über viele fachspezifische Themen ab sofort an ein breites Publikum wendet.

“Insider” wissen, das dieses Portal bereits seit Herbst vergangenen Jahres online ist, aber seine Themenpalette deutlich erweitert.

Zu den Daten und Fakten über Typen und Netzwerk der Bibliotheken kommen nun auch Informationen über Strategien und Visionen, über internationale Kooperationen oder aktuelle Entwicklungen beim elektronischen Publizieren.

Das vom DBV angebotene Portal wird vom Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (KNB) realisiert und wird als Modul des Wissenschaftsportals b2i (www.b2i.de) von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert.

Quelle:
Neuer Einstieg in die Welt der Bibliotheken via börsenblatt online

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