[Zitat] Unkommentiert – 2007

“Weiterführende Kooperationsansätze zwischen den Bibliotheken wie zum Beispiel ein länderübergreifender Entwicklungsplan, Bildungsziele,
Qualitätsstandards oder Projektförderung für kommunale Bibliotheken existieren in Deutschland nicht. Bemerkbar macht sich auch das Fehlen
einer Definition der gesellschaftlichen Aufgaben und Zielgruppen von Bibliotheken. Eine fachliche Koordinierungsstelle könnte derartige Aufgaben
übernehmen. Innovative Projekte könnten gefördert, verbreitet und unterstützt werden. Eine Stärkung von länderübergreifenden Koordinations- und Kooperationsmechanismen kann gesamtstaatliche Entwicklungsziele formulieren, Qualitätsstandards abstimmen und einführen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit fördern. […] Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern die Einrichtung einer Bibliotheksentwicklungsagentur zu prüfen. Diese Agentur kann dazu beitragen, strategische, innovative und qualitätssichernde Zielsetzungen länderübergreifend abzustimmenund umzusetzen.”

Auszug aus dem Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“

Korb 2 und Dokumentenlieferung

Der “Zweite Korb” der “Urhberrechtsreform” soll am Donnerstag mit heißen Nadeln gestrickt in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gejagt werden. Wir winken durch, was durchgewunken werden kann, damit Minister, Frau Kanzlerin und Herr Bundespräsident ihre Unterschriften auf das glühende Papier setzen. Die Novelle soll nach ihrer Unterzeichnung noch in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 12. Juli 2007 veröffentlicht werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung “unverändert oder unter Einbeziehung der Änderungsanträge” angenommen wird. In solchen Fällen kann die dritte Beratung unmittelbar danach beginnen. Aus Kreisen der Regierungsparteien war zu erfahren, dass die Novelle ohne größere Debatten “durchgewunken” werden soll und dass aus dem Bundesrat kein Einspruch zu erwarten sei.

Wie die Regelung nun im Detail genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Aber auf Grund der vorhergehenden Debatten bereitet sich der Bibliotheksfernleihdienst Subito zum 12. Juli darauf vor, seine Lieferungen per E-Mail einzustellen.

Quelle:
Bundesregierung will schnelle Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle via heise online

Definition von Open Access

Der Begriff Open Access (Abk.: OA) bezeichnet ein neuartiges Konzept für das wissenschaftliche Publikationswesen. Ziel ist es, den Zugang zu wissenschaftlicher Information zu erleichtern. Unterschiede zu traditionellen Publikationsformen betreffen vor allem ökonomische Aspekte des Publizierens, aber auch die Mechanismen und Effizienz der wissenschaftlichen Kommunikation und
Qualitätssicherung.

Herr Lübberts Definition basiert auf der Berlin Deklaration und soll dem Bundestag bei seiner Debatte zu Open Access helfen. Auf zwei Seiten werden knapp OA definiert, Abgrenzungen zum traditionellen wissenschaftlichen Publikationswesen und die Rolle von Open Access als Gegenmodell und Weiterentwicklung dargestellt, Pro & Contra aufgezeigt, sowie eine Gesamtbewertung und dazugehörige Perspektiven gegeben.

Quelle:
Lübbert, Daniel: Open Access: Freier Zugang zu wissenschaftlicher Information vom Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste