Loben wir uns das Urheberrecht schön

Das Bundesjustizministerium versucht die Vorteile für verschiedene Interessensgruppen bei Einigung von Schwarz-Rot über die heftig umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle hervorzuheben versucht. Man hat sogar positive Neuregelungen für die Nutzer im sogenannten 2. Korb der Reform entdeckt.

“Kopien zum privaten Gebrauch sind möglich”, heißt es in der heise online vorliegenden Darstellung des Kompromisses zum Regierungsentwurf der großen Koalition. Es folgt aber die Einschränkung, dass Privatkopien künftig auch nicht mehr “von offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen gezogen werden” dürfen. Bisher sind sie bei “offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen” verboten.

Wow, fällt mir da nur ein. Machen wir es einfach mal kompliziert für den Nutzer. Jeder der sich im Netz bewegt, muss jetzt Experte werden, ob eine Quelle legal ist oder nicht. Sind da nur noch bekannte Websites als Vorlage geeignet? Muss ich jetzt in mein Blog schreiben: “Habe nur legale Quellen verwendet. Könnt hier meine Beiträge also weiterverwenden?”

Bei der neuen Formulierung handelt es sich laut dem Justizministerium um eine “notwendige Ergänzung” zur Einschränkung privater Kopien, um besser gegen die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen vorgehen zu können.

Das Monstrum Tauschbörsen ist also immer noch das Schreckensphantom, mit dem jede Änderung im Urheberrecht begründet werden kann. Lässt sich die Verwerterlobby da endlich mal etwas Neues einfallen?

Was gibt es also noch an erfreulichen Aspekten für den Verbraucher, den Endnützer, den Konsumenten? Da fällt dem Jusitizministerium nichts mehr ein. Ach ja und man hat vergessen, dass die Grenze der Privatkopie da ist, wo technische Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die immer mal wieder gerne als Digital Restriction Management erwähnt werden.

Eine Erlaubnis zum Umgehen technischer Kopierblockaden zur Durchsetzung der privaten Kopiermöglichkeit, wie sie etwa in der Schweiz geplant ist, soll es hierzulande nicht geben.

Da hat Deutschland wohl mal wieder die Harmonisierungsrichtlinie der EU mit ihren offenen Formulierungen nicht wirklich wörtlich gelesen. Mit deutscher Gründlichkeit ist man mal wieder auf Nummer sicher gegangen. Schade, dass man dabei zu sehr an den Lippen der Verwerterlobby gehangen hat.

Ach ja, es ist plötzlich auch keine Rede mehr von der zunächst von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgeschlagenen Bagatellklausel fürs straffreie Nutzen von P2P-Netzwerken.
Was ist denn noch nutzerfreundlich seitens des Ministeriums? Toll, der Urheber kann sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen, indem er einfach jedem Nutzer ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Ging das nicht auch bisher so? – Ach so: Damit werde eine befürchtete Rechtsunsicherheit für “Open-Source”-Software und Open Content beseitigt. Das geht ohne Schriftform, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden seien.

Wieviel Rechtssicherheit ist das für “private”, auf der eigenen Homepage oder im eigenen Blog veröffentlichten Werke? Hier sollte wohl aus eigenem Interesse weiterhin klar festgehalten werden, welche freie Lizenz verwendet wird. Im Zweifelsfall gilt dann wohl noch immer: All rights reserved.

Ein Erfolg für den Verbraucher ist also das Zurückführen digitaler Medien auf die Möglichkeiten der analogen Welt? Bei den Bestimmungen zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen unterstreicht das Ministerium, dass die genannten Einrichtungen die Anzahl der digitalen Werke im Vergleich zum Bestand etwa “bei Belastungsspitzen” vervierfachen könnten. Dies bringe “klar” die wissenschaftliche Arbeit voran und vermittle zugleich “mehr Medienkompetenz für Forschende und Studierende”. Ein wenig wie Hohn klingt da die Behauptung, die Begrenzungen würden auch dem “Schutz der wissenschaftliche Verlage und damit zugleich ihrer Bedeutung für die Wissenslandschaft” dienen.

Wieviel könnten die wissenschaftlichen Verlage nicht verdienen, wenn die Wissenschaftler ihnen keinen Nachschub mehr liefern können? Die Open Access-Bewegung ist sicherlich auch ein Ausdruck der übersteigerten Forderungen monoplistisch ausgerichteter Verlage. Kleine Verlage leiden wohl eher unter der oligarchischen Vormachtstellung der internationalen Großen, als unter Bibliotheks-, Wissenschaft- und Forschungsprivilegien.

Als “tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Bibliothek, des jeweiligen Nutzers und der Verlage” sehen die Ministerialbeamten ferner die erstmals eingeführte Erlaubnis für Büchereien, Teile von Werken aus ihrem Besitz zu kopieren und zu versenden. Bisher sei die entsprechende elektronische Fernleihe von Diensten wie subito auf rechtlich unsicherem Boden durchgeführt worden.

Moment: Hier gelten gravierende Einschränkungen: So ist der Versand nur als grafische Datei per E-Mail möglich und das nur für Zwecke des Unterrichts und der Forschung. Diese Klausel wird noch weiter eingeschränkt: Dies ist nur erlaubt, wenn der jeweilige Verlag kein eigenes Angebot macht. Das wird er in der Regel zu deutlich höheren Preisen. Was nützt da die Begrenzungen, dass dieses Angebot “für jeden offensichtlich, zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu angemessenen Bedingungen” zu erfolgen hat. Was heisst angemessen? Ein Grund, warum Wissenschaftler auf einer parlamentarischen Anhörung deutlich darüber hinausgehende Anforderungen an ein Urheberrecht für die Wissensgesellschaft aufgestellt haben.

Wie kompliziert wird sich das Schmankerl für die Schulbuchverlage auf die Arbeit von Schulen auswirken? Die dürfen Inhalte aus Schulbücher nur mit Zustimmung mit Zustimmung der Schulbuchverlage kopieren oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital zugänglich machen. Gerechtfertigt ist dies durch den speziellen und eng umgrenzten Absatzmarktes.

Rein quantitativ nehmen ansonsten die vom Justizministerium ausgemachten Vorteile für Urheber und Künstler den meisten Raum in der Übersicht ein. So stelle etwa die Neufassung der Gerätepauschale für private Kopien eine “erhebliche Verbesserung” für diese Klientel dar. Sie dürfte künftig “mit einer höheren Vergütung und deren zügigeren Ausschüttung” rechnen.

Einen “vernünftigen Ausgleich” zwischen dem Interesse der Verwerter an der maximalsten Ausschöpfung der Verwertungskette und den unterschiedlichen Interessen der Urheber soll bei der jetzt getroffenen Formulierung zum Ermöglichen “unbekannter Nutzungsarten” herauskommen.

Neu ist jetzt die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der in der neuen Art nutzen will, muss zudem den Urheber darüber informieren. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen.

Die durch Schwarz-Rot vorgeschlagenen Änderungen an der Regierungsvorlage sollen am Mittwoch im Rechtsausschuss und am Donnerstag im Plenum des Bundestags durchgewunken werden.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht via heise online

Kopiervergütung – eine Farce

Schauspiel in x.0-Akten

– Verwertungsindustrie wirft Geräteindustrie im Streit um die Zukunft der Kopiervergütung “Irreführung” vor

– die GEMA und VG Wort klagen laut: IT-Branchenverband Bitkom will mit “mit falschen und längst widerlegten Argumenten Einfluss auf die Novelle des Urheberrechtsgesetzes zu nehmen”

– die tauben Schlichter “Koalitionsparteien” hatten sich doch längst auf Änderungen an dem heftig umstrittenen Regierungsentwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform geeinigt.

– die Wirtschaftsvereinigung BITKOM droht heulend mit dem Scheitern des so genannten 2. Korbs : Ach ja, wenn die Fraktionen nun auch noch Geräte abgabenpflichtig machen wollen, die doch gar nicht hauptsächlich zum Kopieren von Texten oder Musik genutzt werden, droht der Ruin und die armen, armen Verbraucher…

– Da schluchzen die Urheberrechtsvertretungen, sie planten ja noch nichtmal, künftig etwa auf Digitalkameras eine Vergütung fürs private Kopieren aufschlagen zu wollen, vergessen gar dabei, dass sie Fotoapparate seit 1985 bereits drangsalieren können.

– BITKOM holt zum Gegenschlag aus: Die bösen Kunden würden bei einer Kopierpauschale für technische Geräte, diese für billiges Geld (Was ist eingentlich billiges Geld?) bei den gierigen ausländischen Nachbarn kaufen.

– Nein, protestieren da die Verwertungsgesellschaften: “Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen”, rechnen die Urheberrechtsvertreter vor. “Dementsprechend sind Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.”

– Ach wie unverständlich wirkt die Diskussion, wo doch die Bundesregierung deutlich ausgedrückt hat in ihrem Schlichtungsspruch, dass von der Vergütungspflicht nur noch Geräte erfasst werden, die in “nennenswertem Umfang” für private Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem sah sie eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vor.

– BITKOM hätte fast froh gejubelt, doch dann fällt ihr ein: Beide Begrenzungsvorschläge sollen euch zufolge wegfallen und sieht fragend zu Bundesregierung. Dem Wildwuchs bei der Urheberabgabe ist doch nun Tür und Tor geöffnet.

– Nun zeigen die Verwertungsgesellschaften, dass sie nicht aufgepasst haben. Sie bringen als Argument an, dass bei der Höhe der Vergütung etwa für Multifunktionsgeräte und Drucker zunächst die derzeit geltenden Festschreibungen im Gesetz selbst zu berücksichtigen seien.
Aber genau diese Regeln sollen laut dem Schlichtungsspruch desRegierungsentwurf aber wegfallen.

– Da lautet wohl der Spruch des Tages: Verhandelt und verhandelt und verhandelt ihr beiden selbst über Art und Umfang der Abgabe. Einigt Euch!

Klingt es da nicht seltsam, wenn GEMA und VG Wort mahnend daran erinnern, nicht zu vergessen, “dass die Industrie ihr Geschäft hier mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten macht”?

-Der Schlichter hofft: Das neue Gesetz werde Verwertungsgesellschaften und Industrie zwingen, “hier Kompromisse zu finden”.

-Nun nach all dem Klagen klingt es dann doch recht interessant, wenn dann die Verwertungsgesellschaft VG-Wort doch davon ausgeht, dass ein Kompromiss gefunden worden ist, mit dem alle Heulsusen in diesem Prozess leben können. Gerade zuvor hatten die Vertreter der Urheber doch immer wieder von einem “Raubbau” an der Vergütung der Kreativen und einer “Enteignung” der Rechteinhaber angesichts des Vorstoßes der Regierung gesprochen.

Ach wie schön, denkt sich das erlauchte Publikum: Wer streitet da so schön um unser Geld? Und wer bezahlt den Schlichter? 😉

Grundlage:
Krempl, Stefan: Urheberrecht: Streit um Pauschalvergütung für Privatkopien geht munter weiter via heise online

Keine Achtung vor dem Urheberrecht

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sich in ihrer “Frankfurter Mahnung” gegen “jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken” gerichtet. Ihre Lösung, um das “berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben”, ist eine höhere Investition seitens des Staates in Kultur und Wissenschaft.

Mit “fehlendem Respekt für geistige Schöpfungen” könne Deutschland seine Rolle als eine der “führenden Kultur- und Bildungsnationen” verlieren.

Die Unterzeichner sehen eine hohe Gefahr im Verlust einen starken Urheberrechts. Dies sei eine Garantie, dass Deutschland auch in Zukunft mit seinen geistig-schöpferische Leistungen im Wettbewerb der Informationsgesellschaften bestehen kann. Sie sehen den Staat in der Pflicht, die nötigen Anreize dafür, “dass solche Inhalte auch im digitalen Zeitalter noch entstehen können und in ihre Veredelung und öffentliche Bereitstellung investiert wird” zu schaffen.

Quelle: Schriftsteller warnen vor “fehlendem Respekt vor geistigen Schöpfungen” via heise online

mehr dazu:
Gehring, Robert A.: Schriftsteller und Börsenverein gegen Open Access via golem.de

Artikelversand demnächst mit Brieftauben

Vermutlich ist es den Richtern entgangen, dass E-Mails zuverlässiger und schneller sind als Brieftauben und auch dass es Bibliotheken gibt, wo der Wissenschaftler schnell (!) seinen Artikel benötigt.
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.

Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils.

Zwei mögliche Folgen hätte dieses Urteil, würde subito nicht in Revision gehen und dort gewinnen:

subito und Anbieter von ähnlich agierenden Diensten wie TIBORDER stellen den Dokumentenversand komplett auf den Postweg um. Für Kunden wären damit deutliche Komforteinbußen zur bisherigen elektronischen Lieferung verbunden. Die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängert sich, zumal sich die Papierkopie nicht direkt am PC aufrufen lässt. […] [Oder:] Die Anbieter einigen sich mit den Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Wege. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen.

Eine Verteuerung dieser Dienste würden Studenten und Wissenschaftler von öffentlichen Hochschulen von der Nutzung solcher Dienstleistungen ausschließen, zumal gerade Universitäten unter einem hohen Kostendruck stehen. Denken wir hier an die immensen Spareinforderungen von Finanzminister Sarazin für die drei Berliner Universitäten 2003. Hier heißt es zu kämpfen für angemessen niedrige Preise, damit Wissenschaft auch an Deutschlands Universitäten für Wissenschaftler und Studenten möglich bleibt.

Urheberrecht [ist] existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland [.] Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen.

Quellen:
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlichvia IB Weblog

95 Jahre Schutzfrist gefordert

Die IFPI fordert in Europa 95 Jahre Schutzfrist für das geistige Eigentum. Bisher werden durch das Urheberrecht und internationale Verträge immerhin noch stolze 50 Jahre Schutzfrist für Tonaufnahmen eingeräumt.

An einem Treffen diese Woche traf die Bundeskanzlerin mit der IFPI zusammen, um über die veränderten Rahmenbedingungen «der Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft» zu sprechen, wie in der Medienmitteilung auf der Website der deutschen IFPI zu lesen ist.

Bei dem Treffen ging es um den Schutz der Interessen der Tonträgerhersteller (vermutlich weniger um die der Künstler) vor “Piraten”. Entsprechend wurden Forderungen nach Einschränkungen bei der Privatkopie laut.

eispielsweise sollen nach der IFPI die Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden, die Urheberrecht verletzende Inhalte online stellen, zu kündigen.

Okay, man kan verstehen, dass lebende Künstler (z.B. Udo Jürgens, Paul McCartney) ein Problem darin sehen, wenn ihre frühen Stücke nach einer über 50jährigen Bühnenkarriere plötzlich gemeinfrei werden. Hier kann man eine Verlängerung der Schutzfrist auf Lebenszeit akzeptieren, aber 95 Jahre ist heftig. Und wie gehen Künstler wie Johannes Heesters damit um, die nun schon von diesen Problemen eingeholt worden sind?
Eine interessante Entdeckung hat Lawrence Lessig in seinem Blog:engl: festgehalten:

As reported yesterday, there was an ad in the FT listing 4,000 musicians who supported retrospective term extension. If you read the list, you’ll see that at least some of these artists are apparently dead (e.g. Lonnie Donegan, died 4th November 2002; Freddie Garrity, died 20th May 2006). I take it the ability of these dead authors to sign a petition asking for their copyright terms to be extended can only mean that even after death, term extension continues to inspire.

I’m not yet sure how. But I guess I should be a good sport about it, and just confess I was wrong. For if artists can sign petitions after they’ve died, then why can’t they produce new recordings fifty years ago?

Kritiker werfen der IFPI und den Fordernden sogar einen Vertragsbruch mit der Öffentlichkeit vor. Den Künstlern und Firmen waren die Regeln und Bedingungen bereits vorher bekannt. Zudem haben sich diese auch noch in ihrem Sinne verbessert. Und zu glauben, dass die Künstler nach diesen 50 Jahren leer ausgingen, ist auch nicht der Fall. Für jedes Leermedium werden pauschale Abgaben an die VG Ton fällig und daraus würden die Künstler anteilig bezahlt, auch nach Ablauf der Schutzfristen.

Quellen:
IFPI fordert 95 Jahre Schutzfrist in der EU auf Digitale Allemende
Gehring, Robert A.: Musikindustrie drängt Bundeskanzlerin zu Urheberrechtsverschärfung via iRights.info
Michalk, Stefan: Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie Bundeskanzlerin trifft Vertreter der internationalen Musikindustrie via IFPI.de

Bundesrat gegen Open Access

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung für Zurückhaltung gegenüber freien Publikationsmodellen in der Wissenschaft ausgesprochen. Es wurde einfach die Empfehlung des Ausschusses des Gremiums unverändert abgesegnet.

Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hatte den Bundesrat am gestrigen Donnerstag noch aufgefordert, weiterhin die wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe anzusehen und nicht der Verlagswirtschaft zu überlassen. Gemäß dem Open-Access-Prinzip solle die Nutzung wissenschaftlichen Wissens für alle frei beziehungsweise kostenlos sein.

Grund für diese sehr konservative Haltung ist die Tatsache, das OA dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne. Sehr problematisch finde ich die Vorstellung, die durch die Länderchefs in Bezug auf die Finanzierung von Wissenschaft vertreten wird.

Die von der Kommission in Aussicht gestellte Ko-Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen werfe auch die Frage auf, “inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist”.
Das Aktionsbündnis hatte die Länderpolitiker darauf hingewiesen, dass sich die freie Nutzung wissenschaftlichen Wissens nicht mit dem Urheberrecht beiße. Nur die Übertragung der Rechte an die private Verwertung solle eingeschränkt werden. Auch sei die Annahme falsch, dass die Qualitätssicherung wissenschaftlicher Publikationen überwiegend von Verlagen wahrgenommen werde. Wissenschaftliche Kreativität und Motivation hänge in der Wissenschaft auch nicht von der materiellen Entlohnung ab.

Kostenlos ist Open Access nicht zu verwirklichen, aber es wäre volkswirtschaftlich von größerem Nutzen. Von den hohen Einnahmen der großen, ausländischen Wissenschaftsverlage hat Deutschland nichts.

Quelle:
Bundesrat für umfassendere Volkszählung und gegen Open Access via heise online

Die Kurzsichtigkeit in diesem Fall war ja bereits nach den Entwicklungen beim Urheberrecht vorauszusehen. Hier hat die Verwertungsindustrie ihre Lobbyarbeit wieder “gut positioniert”. Der volkswirtschaftliche Schaden ist nur eine potentielle Größe, die momentan nicht fassbar und daher nicht berechenbar ist. Den Schaden bezahlen vermutlich erst nachfolgende (Wissenschaftler-)Generationen. Mögliche Verluste bei den Verlagen sind genauso hypothetisch wie die hohen, vermeintlichen Verlustsummen bei den Vertretern der Unterhaltungsindustrie, werden momentaner aber ernster genommen, als die Zukunft der Wissenschaft mit ihren potentiellen Gewinnen.

Halb Deutschland ist im Internet

Nach der seit 1997 jährlich durchgeführten jüngsten ARD/ZDF-Online-Studie besuchten erstmals mehr als 40 Millionen Menschen das Internet.

Die Zahl der Nutzer sei innerhalb von zehn Jahren von 6,5 auf 62,7 Prozent gestiegen.

Grund für den Anstieg vom letzten zum diesen Jahr wäre, dass or allem Frauen und die über 50-Jährigen das Internet für sich entdeckt hätten.

Inzwischen sei mit 57 Prozent die Mehrheit der Nutzer weiblich. Der Anteil der Nutzer unter den 50- bis 59-Jährigen ist laut Studie von 60 Prozent im Vorjahr auf 64,2 Prozent geklettert. Mit 5,1 Millionen Menschen, die über 60 Jahre alt sind, sei diese Gruppe erstmals stärker im Netz vertreten als die 14- bis 19-Jährigen (4,9 Millionen).

Weniger gefallen wird der Medienindustrie in einigen Punkten die Tatsache, dass die neuen und schnellen Internetzugänge die Nachfrage nach Video- und Audio-Angeboten erhöhe.

Mittlerweile verfügen der Studie zufolge 59 Prozent der Online-Nutzer über einen Breitband-Anschluss, im Vorjahr waren es noch 48 Prozent.

Quellen:
ARD/ZDF-Online-Studie 2007 via BR-intern
Studie: Erstmals mehr als 40 Millionen Deutsche im Netz via heise online

Weiterführende Ergebnisse
Erste Ergebnisse der ARD/ZDF-Onlinestudie
Eine ausführliche Dokumentation der ARD/ZDF-Onlinestudie wird in der August-Ausgabe der Fachzeitschrift Media Perspektiven veröffentlicht.

Wie gut sind die Computerkenntnisse von Europas Frauen?

Nicht einmal die Hälfte aller Frauen Europas besitzen gute Computerkenntnisse. Zu diesem Ergebnis kommt der Bitkom-Verband gestern anhand von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat:engl: . In Deutschland hat nur die Hälfte der Frauen ab 16 Jahren mittlere bis gute Computerkenntnisse.
Diese 51 Prozent Frauen mit guten PC-Kenntnissen reichen in Europa aber offenbar für eine Spitzenposition im EU-Vergleich aus.

Nur in Dänemark (Spitzenreiter mit 64 Prozent), Schweden und Finnland sind die Frauen noch fitter am PC.

Der Europäische Durchschnitt mit 41 % ist da wesenstlich geringer. Viel mehr Nachholbedarf haben allerdings die süd- und osteuropäischen Länder.

Bitkom sieht jedoch auch in Deutschland weiteren Bildungsbedarf. “Gerade in Deutschland haben wir traditionell Probleme, junge Frauen für neue Technologien zu begeistern”, meint Verbands-Vize Jörg Menno Harms. Gerade Studiengänge und Ausbildungsberufe der Hightech-Branche benötigen gute PC-Kenntnisse.

In Deutschland halten sich 64 Prozent der Männer für fit im Umgang mit dem Computer.

Das mag auch an der Methode der Untersuchung liegen: Die Daten beruhen auf einer repräsentativen Umfrage, die sechs verschiedene computerbezogene Tätigkeiten unterschiedlicher Schwierigkeit abfragte. Die Befragten mussten in Interviews selbst Angaben zu ihren Fähigkeiten auf den jeweiligen Gebieten machen. Wer mindestens drei der abgefragten Tätigkeiten beherrscht, hat laut Statistik mittlere bis gute Kenntnisse.

Diese Form der Befragung ist dann doch eher unzureichend.

Die auch im Internet täglich vorgeführten offensichtlichen Defizite gerade männlicher PC-Experten dürften in der Studie also wenig Berücksichtigung gefunden haben.

Da hilft wohl nur eines: Lernen, Lernen, Lernen!

Quelle:
Studie: Nur 41 Prozent der EU-Bürgerinnen haben gute PC-Kenntnisse via heise online

Einsteigen in Bibliotheken

Das Börsenblatt meldet Neuer Einstieg in die Welt der Bibliotheken und bezieht sich dabei auf das das Online-Portal des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV) www.bibliotheksportal.de, welches sich mit Informationen über Bibliotheken in Deutschland und über viele fachspezifische Themen ab sofort an ein breites Publikum wendet.

“Insider” wissen, das dieses Portal bereits seit Herbst vergangenen Jahres online ist, aber seine Themenpalette deutlich erweitert.

Zu den Daten und Fakten über Typen und Netzwerk der Bibliotheken kommen nun auch Informationen über Strategien und Visionen, über internationale Kooperationen oder aktuelle Entwicklungen beim elektronischen Publizieren.

Das vom DBV angebotene Portal wird vom Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (KNB) realisiert und wird als Modul des Wissenschaftsportals b2i (www.b2i.de) von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert.

Quelle:
Neuer Einstieg in die Welt der Bibliotheken via börsenblatt online

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die “Handlungshilfe” mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: “Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.”

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, “dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat”.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de

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