Kultureinrichtungen werden zunehmend digitaler

Die Scannbemühungen der Staatsbibliothek Berlin nehmen Formen an. Gescannt wird für die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) und die Stabi ist nicht die einzige Einrichtung, die dafür tätig wird. Insgesamt soll die DDB an die 30.000 Kunst- und Wissenschaftseinrichtungen vernetzen und mehrere Millionen Digitalisate verschiedenster Medienarten in einer Datenbank zugänglich machen.

Bereits im ersten Halbjahr 2012 soll so für jeden der Zugang zu mehreren Millionen Büchern, Musikstücken, Filmen, Fotos und 3D-Objekten über den eigenen PC möglich sein. Ein erster mehrmonatiger Test soll Oktober diesen Jahres starten. Die DDB soll dann bereits zwei bis drei Millionen Objekte enthalten.

Dies ist ein hochgestecktes Ziel, denn bereits die Europeana hat gezeigt, dass die Datenbank sehr komplex sein muss, um den Anforderungen technischer Art genauso gerecht zu werden wie denen für eine gute Benutzbarkeit. Derzeit sucht man mit einer Ausschreibung Partner, die Massendigitalisierungen stämmen können. Denkbar wäre z.B. Google. Der Internetriese hat bereits weltweit ganze Bibliotheksbestände für Google Books eingescannt und kooperiert u.a. mit der British Library, wo bis 2020 ca. 14 Millionen Bücher digitalisiert und online gestellt werden sollen.

Finanziert wird der laufende Betrieb der DDB durch die Länder und den Bund mit 1,3 Millionen Euro jährlich. Pate dieses deutschen Mammutprojektes ist die Europäische Union, deren Mitgliedsstaaten sich verpflichtet haben, ihre Kulturgüter so über das Internet zugänglich zu machen. Vorbildfunktion und Start die Europeana, die Bibliotheken, Archive und Museen vernetzt und Juli 2010 bereits 10 Millionen digitale Objekte zugänglich machte. Der deutsche Anteil war sehr gering und mit der DDB wird der deutsche Beitrag zur Europeana ausgebaut.

Die Geschäftsstelle der DDB ist in der Stabi Berlin angesiedelt, für die technische Umsetzung sorgt das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Information. Verstärkt wird hier auf die Entwicklungen des Semantic Web gesetzt, welches Informationen interpretieren und diese in Beziehungen zu anderen Daten setzen soll. Die so entstehenden Vernetzungsoptionen des DDB-Programms sind weltweit einmalig. Der Suchende kann dann entscheiden, ob er Objekte aus, in oder über eine Stadt sehen möchte. Wird man damit Google als Konkurrenten, wenn man ihn den Internetriesen so bezeichnen will, ausstechen?

Vor wenigen Tagen erst verkündeten Google und die British Library ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam will man urheberrechtsfreie Werke, die zwischen 1700 – 1870 erschienen sind, digitalisieren:video:. Dabei übernimmt Google die Kosten und stellt die Digitalisate auch der British Library zur Verfügung.

Quellen:
Maisch, Andreas: Die Bibliothek kommt nach Hause, Tagesspiegel
Pluta, Werner: Google scannt Bücher aus der British Library, Golem.de

Zum 50-jährigen Bestehen der Liechtensteinischen Landesbibliothek: "Lang lese Liechtenstein"

“Unter dem Motto “Lang lese Liechtenstein” feiert die Liechtensteinische Landesbibliothek in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum.”

www.landesbibliothek.li

Herzlichen Glückwunsch zum 50. Geburtstag! In diesem Jahr wird es noch zahlreiche Veranstaltungen zum 50. Jubiläum geben.  Die Zeitung Liechtensteiner Vaterland, welche die angeblich meistgelesene Zeitung des Landes ist, widmete sich vor ca. 14 Tagen dem Jubiläum der liechtensteinischen Landesbibliothek. Auf die Entstehungshintergründe eingehend schrieb die Zeitung Folgendes:

“Vor 50 Jahren wurde auf private Initiative das ideelle Fundament der Liechtensteinischen Landesbibliothek, einer der wichtigsten kulturellen Institutionen des Landes, aus der Taufe gehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren weder ein breites Verlangen seitens der Bevölkerung noch die nötigen finanziellen Mittel vorhanden, um den Grundstein für eine Bibliothek zu legen. Literarische Unterhaltung fand vor allem im privaten, überschaubaren Kreis statt. In diesem Zusammenhang dürfen die Lesevereine gemeinhin als Vorreiter der Volksbibliotheken im Land gelten. Die ersten Bibliotheken im Land waren etwas später die «Bibliothek des Historischen Vereins», die «Landeslehrerbibliothek» und die «Fürstlich Liechtensteinische Bibliothek «.” Weiterlesen

Die Deutsche Bibliothek und deutsches Kulturgut

Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist als eine ‘angemessene Antwort’ auf Google Books geplant. Google hat mit seinem Digitalisierungsprojekt “Google Books” den Anstoß gegeben, jeden noch so kleinen Aspekt zu digitalisieren. Man will dem US-Konzern mit der Gründung der DDB entgegenarbeiten. Einen ersten Versuch startete man ja bereits mit der “Europeana”, die bereits Ende 2008 online ging. Der Versuch, die Kulturgüter des eurpäischen Kontinents, das schon in verschiedensten digitalen Sammlungen vorliegt, zugänglich zu machen, entwickelte sich leider damals zu einem technischen Fiasko und über fehlende Volltextzugänge spürt man noch heute die Verärgerung.

Zur Zeit befindet man sich in der Planungs- und Konzipierungsphase der DDB, aber bereits Mitte 2011 soll dieses Internetarchiv fertig sein. In dieser Digitalen Bibliothek sollen die Bestände aus über 30.000 Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen in digitalisierter Form und vernetzt auffindbar gemacht werden.

Frei nach dem Werbespruch einer großen Tageszeitung ‘Schenken Sie Ihren Kindern schlaue Eltern’ müsste der Spruch, auf das riesige Digitalisierungsvorhaben von Bund und Ländern umgemünzt, ‘Schenken Sie Ihrem Staat schlaue Bürger’ heißen.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann nannte das Projekt DDB ‘einen Quantensprung in der Welt der digitalen Information’. Um im Wettlauf mit anderen Nationen in der Wissens- und Informationstechnik nicht zurückzubleiben, wurden Planung und Konzipierung der Bibliothek in die Hände des renommierten Fraunhofer-Instituts gelegt. Die Abteilung ‘Intelligente Analyse- und Informationssysteme’ soll für eine kluge Umsetzung der Grundidee sorgen. Von Wichtigkeit ist dabei, wie genau Wissen abgespeichert werden und abrufbar sein soll.

Für die Vernetzung der Inhalte sollen auch sogenannte ‘semantische Technologien’ entwickelt werden. Als Vorbild dient das ‘Theseus-Programm’ des Bundeswirtschaftsministeriums. Computer erkennen bei Suchanfragen die Bedeutung der eingegebenen Worte und suchen nicht mehr nur die Buchstabenkombination. Zudem sollen so die Begriffe in einen größeren Kontext gesetzt werden, d.h. bisher kognitive Fähigkeiten sollen von der Suchmaschine der DDB auch nachvollzogen werden, sprich Dinge in einen Bezug zueinander setzen zu können.

Bis das jedoch möglich sein wird, müssen die nationalen Kulturgüter, ob aus der Musik, der Wissenschaft, der Literatur usw. digitalisiert werden. Dazu zählen Schriften, Musik, Noten, Gegenstände der bildenden Kunst, Filme usw. Die Daten sollen multilingual und multimedial aufbereitet werden. Die Digitalisate sollen unter www.deutsche-digitale-bibliothek.de zugänglich gemacht werden. Dort wird momentan das Projekt vorgestellt werden. Später sollen dort auch virtuelle Rundgänge durch Museen und dreidimensionale Skulpuren zu besichtigen sein.

Man wirbt um Vertrauen mit dem Versprechen, dass bei der Sammlung und Digitalisierung alle Urheber- und Leistungsschutzrechte uneingeschränkt gewahrt werden sollen.

‘Im Unterschied zu Google werden bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt und dann wird gehandelt – dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar’, erklärte Bernd Neumann. Seine Kritik bezieht sich wohl vor allem auf Google Books. Wegen der unautorisierten Verbreitung digitalisierten Schriftguts hat das US-Unternehmen eine noch laufende Sammelklage amerikanischer Verlage am Hals.

Wenn man im Ergebnis dann mit den geweckten Erwartungen und den vorgestellten Möglichkeiten von Google nicht mithalten kann, wird es wohl eng für staatlich organisierte Digitalisierungsprojekte. Hier kann sehr viel Vertrauen auf Seiten der Wirtschaft (Rechteinhaber) und verspielt und die Erwartungen von Forschern, Bibliotheken usw. sehr enttäuscht werden. Das Urhberrecht ist wohl der problematischste Stolperstein, weil von der Lösung dieses Problems auch die technische Umsetzung (z.B. Rechtemanagement) abhängt und die finanzielle Ausstattung (Vergütung von Rechteinhabern, Lizenzierung usw.) der DDB abhängt.

Quelle:
Kreissl, Julia: Deutsches Kulturgut im Internet bei M&C


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Das Dilemma des Autor-Google-Verhältnisses

Die FAZ schießt gegen Google. Malerisch beschreibt man das Aufbegehren gegen Google als “Rückzugsgefecht versprengter Truppen gegen eine Übermacht”. Es fehlt bei der Einleitung nur das Wort “Größenwahn” in Bezug auf Googles Politik des Auslotens normativer Grenzen, wenn es darum geht, das Weltwissen verfügbar zu machen.

Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu – wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten.

Alles begann damit, dass Google sich vor erst fünf Jahren an das Riesenprojekt wagte, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu scannen. Neben Public-Domain-Werken, nicht mehr lieferbaren Büchern sind dort aber auch noch urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher zu finden. Einen Großteil der Masse der Google-Scans betreffen die Books-out-of-Print. Europäische Bibliothekspartner lassen nur gemeinfreie Bücher digitalisieren.

Das dreijährige Mammutverfahren kostete 45 Mio Dollar und häufte eine Million Akten- und Gutachtenseiten an. Oktober letzten Jahres dann wurde der Vergleich “Google Book Settlement” eingereicht und wird seit dem auch durch eine große Anzeigenkampagne und im Internet in 36 Sprachen bekannt gemacht. Damit sollen die Autoren über die Modalitäten des Settlements aufgeklärt werden.

Der Ton wurde leider nicht sachlicher, nachdem der erste Frust niedergeschrieben war. Sicherlich muss man bemängeln, dass die Übersetzung wohl mit Hilfe von Googles hauseigener Übersetzungsmaschine durchgeführt worden war und keine deutschen Urheberrechtler herangezogen worden.

So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“.

Damit wird dieser Vertrag rechtlich praktisch unlesbar.

Ein zweites Leider mag vielleicht auch gelten. Um herauszufinden, ob die eigenen Werke digitalisiert wurden, hat auch Schwierigkeiten. Metadatenquelle war der Worldcat, der mit 270 Millionen Büchern aus allen Ländern doch recht unübersichtlich ist.

Der FAZ-Autor macht sich auch hier unreflektiert zum Sprachrohr eines (zumindest vom Sprachstil so wirkenden) aufgebrachten Christian Sprang,seines Zeichens Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Hinzu kommt: Wer das Settlement-Formular ausfülle, gebe schon wieder jede Menge Metadaten von sich preis.

Die Opt-out-Klausel, die es Autoren und Verlagen ermöglicht, Google mitzuteilen, dass sie aus dem Vergleich aussteigen wollen. Dies ist für den Riesen nicht verpflichtend, dass er die Bücher tatsächlich aus dem Netz nehmen muss. Erst mit einer Privatklage in den Vereinigten Staaten kann der Autor/Verlag nachweisen, dass Google amerikanisches Copyright gebrochen hat. Kleine Verlagee und einzelne Autoren können sich dies finanziell nicht leisten. Bis zum Ende der „notification period“ am 5. Mai 2009 müssen sich Autoren bzw. Verlage gemeldet haben.

Die Frage, die sich stellt, ist natürlich, welche Vorteile Autoren davon hätten, dass sie sich dieser größeren Sichtbarkeit entziehen. Muss man auf seinem Recht bestehen, nur um Recht zu behalten? Fast trotzig wirkt hier die Reaktion des deutschen Jusitziars. Welche Nachteile befürchtet man, dass man allen Autoren und Verlagen pauschal dazu rät, Google zu verlassen? Wo gibt es offizielle, sachliche Entscheidungshilfen, die ein Pro & Contra einer solchen Entscheidung klar darstellen oder abwägen?

Am 11. Juni wird das Gerichtin New York dem Vergleich mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen, da sich hier in den Augen der Richter die Prozessparteien selbständig geeinigt haben.

Sollte trotz von mehreren Seiten angekündigter Einsprüche der Vergleich am 11. Juni bestätigt werden, wird der Tag als Wende in die Geschichte des Urheberrechts eingehen.

Formal gilt dieser Vergeleich nur in den USA, dennoch befürchtet der Börsenverein, dass jetzt das Urheberrecht leichter umgehbar wird. Der Autor sieht dadurch die bisherige Rechtsstaatlichkeit für Verleger und Autoren bedroht.

Google erhält durch diesen Vergleich eine andere Rolle. Die Regelungen des Settlement mit der Authors Guild sehen eine Garantiesumme von 60 Dollar pro unauthorisiert digitalisierten Buch vor. Diese Autoren können mit entscheiden, ob und in welchem Umfang Google das Werk im Zusammenhang mit Werbung nutzen darf. An die Autoren wird außerdem pauschalisiert dreiundsechzig Prozent der Werbeeinnahmen Googles ausgeschüttet.

So wird Google zum Händler und nach 2011 zum Verleger. Denn das gar nicht unrealistische Kalkül der Firma sieht vor, dass höchstens einer von zehn Copyright-Inhabern seine Ansprüche geltend machen wird. Damit fallen die Rechte im Lauf der nächsten Jahre an Google.

Mir ist Unklar, in welcher Form Google hier zum Verleger wird. Wikipedia definiert Verleger:

Früher bezeichnete man mit Verleger den Auftraggeber im Verlagssystem. Heute bezeichnet der Begriff einen Unternehmer, der einen Verlag für Bücher, Noten, Zeitschriften oder Zeitungen betreibt oder leitet. Die Branchenbezeichnung leitet sich von Vorlage ab. Der Verleger geht mit Druck- und Werbungskosten in Vorlage.

In diesem Fall wird Google nicht erst 2011 zum verleger, sondern ist es bereits seit der Verlag Scans erster Bücher der Public Domain angeboten hat.

Die Regelung des Vergleichs sichert Google, dass sollten alle sieben Millionen Rechteinhaber die 60 Dollar pro Buch verlangen, maximal 420 Millionen zahlen muss. Auch diese Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es sind etwa 7 Millionen Bücher, die digitalisiert worden, aber etwa 500.000 fallen davon unter die Public Domain. Die muss man wohl abziehen. Google scheint nicht mit einer großen Anzahl von Anträgen zu rechnen, denn man stellt 45 Millionen Dollar, d.h. knapp 11 % der Summe für die Auszahlung bereit.

Schon jetzt darf, die Zustimmung des Gerichts voraussetzend, Google alle Bücher einscannen, die bis zum 5. Januar 2009 erschienen sind. „Das ist das eigentlich Teuflische an diesem Plan“, erklärt Sprang.

Kolidieren hier die Wünsche des größten Menschheitsprojekts mit den Vorstellungen des geistigen Eigentums? Sehr schön, jetzt kommen wir zu den tapferen Männlein, die sich gegen die Übermacht stämmen. Auf dieses Bild habe ich direkt seit Beginn des Feuilletons gewartet.

Der Börsenverein hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Wort und mit dem Schriftstellerverband verbündet, die sich normalerweise um das Eintreiben von Kopier- und anderen Vervielfältigungserlösen für Autoren kümmert. Die VG Wort soll nun ihren Wahrnehmungsvertrag gegenüber 380.000 Vertragsnehmern um die elektronischen Rechte erweitern. Per Rechtsgutachten ist diese Vorgehensweise abgesichert, es wäre ein Pfund, mit dem sich wenigstens ein wenig wuchern ließe.

Und jetzt passiert was, wo ich stutzte. Bis eben war Google der Buh-Mann und auf einmal träumen nicht alle Autoren davon, Google zu enteignen? Das ist eine sehr unerwartete Wendung am Ende des Beitrages.

Sicherlich muss man Googles Tätigkeiten besser kanalisieren und den Kopf gottergeben in den Sand zu stecken oder einfach das, was Google macht, unreflektiert zu verteufeln.

So gelähmt wirkt die Branche angesichts der Chuzpe, dass viele klagen, der Kampf sei schon verloren – bevor sie ihn aufgenommen haben. Mit den Urheberrechten gäbe man, so der Schriftsteller Thomas Hettche, auf, wofür man Jahrhunderte gekämpft habe.

Etwas ungläubig las ich dann, dass der Digitalisierungskritikier und Schriftsteller Thomas Hettche sich mit einer für seine Arbeit doch so wichtigen Vereinbarung, die seit Monaten durch die Presse geistert, noch nicht auseinander gesetzt hat. Damit reiht er sich wohl in die Mehrheit der Autoren ein.

Das zeigt einmal mehr das man “dagegen” ist, ohne das Problem oder die Möglichkeiten zu beleuchten. Autoren, die sich nämlich auch mit den Chancen auseinander setzen, erkennen, dass sie als passive Nutzer nämlich sogar selbst von Google Books profitieren. Das zeigt aber auch das Dilemma in denen Autoren stecken. Einerseits haben sie nicht wirklich Einfluss auf Google, andererseits gewinnen Sie auch durch die bessere Sichtbarkeit ihrer Bücher. Ich persönlich habe schon mehrfach Fachbücher erworben, die ich in der Bibliothek nicht schnell beschaffen konnte und deren Relevanz ich über Google evaluieren konnte. Also, das ist dann wohl Google Books als die perfekte Werbeplattform.

Glücklich ist die Lösung für beide Seiten nicht, da man mit mehr Einigungsbereitschaft von beiden Seiten im vorfeld eine einvernehmlichere Lösung hätte erzielen können.

Unter den Büchern, die Google digitalisieren will, befinden sich nach Angaben es Börsenvereins allein 50.000 deutschsprachige Titel von Random House Deutschland, dem größten deutschen Publikumsverlag. Random House Vorstandsvorsitzender Joerg Pfuhl ist nicht ganz so ablehnend:

„Grundsätzlich ist der Google-Vergleich eine gute Sache. Er könnte Basis für neue Geschäftsideen sein. Und immerhin hat Google die Urheberrechte nun anerkannt.“ Aber auch er räumt ein, Google habe „viel Misstrauen gesät. Die Vorgehensweise ist bekannt: Fakten schaffen, um dann unter Druck Lösungen zu erzwingen.“

Google muss zeigen, dass es auf der finanziellen Seite wenigstens ein verlässlicher Partner ist und das Vertrauen rechtfertigt, dass Autoren in das Unternehmen einbringen.

Eine letzte Schwarzmalerei kann sich der Autor am Ende des Beitrages nicht verkneifen. Er sieht ein Grundsatzproblem, dass dieser Prozess akut werden lässt.

Werden künftig Werke der Wissenschaft, der Literatur geschrieben, wenn sie sogleich Gemeingut im Internet sind? Was, wenn die neuen Geschäftsmodelle es Urhebern nicht mehr ermöglichen, von dieser Arbeit zu leben: Verschwinden dann ganze Berufszweige und machen den Selbstausstellern Platz?

Da will ich mal ein paar genauso grundsätzliche Gegenfragen stellen. Schaffen wir den Zugang zu Wissen für eine Elite, wenn der Zugang zu Informationen immer kostenpflichtig ist? Geht nicht zu viel Wissen verloren, weil es nicht zur rechten Zeit auffindbar ist? Ist der Schaden für die Allgemeinheit nicht höher, wenn wegen fehlendem Wissenszugang die Forschung erlahmt oder es zu Doppel- und Dreifachentwicklungen kommt (mal abgesehen, dass wir damit zur Zeit sowieso schon zu kämpfen haben)?
Natürlich muss man Google im Auge behalten und verhindern, dass aus Google ein neues Elsevir wird. Google darf kein Monopolist bleiben. Und man mag meinen, die Industrie und damit auch die Content-Industrie, wüßte, dass Konkurrenz das Geschäft belebt Ich weiß, das ist ein abgedroschener Allgemeinplatz, doch die Bestrebungen mit Libreka wirken einfach nur ungeschickt. Da klingt es richtiggehend getroffen, was der Autor zum Schluss schreibt:

Früher hätte man nach der Politik gerufen und ihr erklärt, dass Wissen systemwichtig sei. Doch die Politik scheint sich für all das nicht zu interessieren.

Quelle:
Hintermeier, Hannes: Das Teuflische an diesem Plan via FAZ.Net

FAZ, Google, VG Wort und irgendwo auch Bibliotheken

Wieviel Selbstbetrug ist dabei, wenn man dem “liebenswerten” Riesen Google traut? Bunt und lässig wirkt die schnelle Suchmaschine und ihr Motto “Don’t be evil” ist geradezu sympatisch. Das Versprechen, nicht mehr in Büchern blättern zu müssen, ist eine Verheißung, die Google mit “Google Books” glaubhaft werde lässt.

Aus ehemaligen Gegnern dieses Projektes, den Autoren und Verlegerverbänden, wurden in den letzten drei Monaten nach der bahnbrechenden Einigung am 28. Oktober 2008:engl: „Branchenpartner“. Damit ist man bei der Sache also schon beim “Wir” angekommen.

Eng wollen die Suchmaschinisten mit ihnen zusammenarbeiten, „um noch mehr Bücher dieser Welt online verfügbar zu machen“. Das utopisch Vermessene steckt in der Wendung „dieser Welt“, welche Google erneut zu erobern ausgezogen ist – und wie wohl niemand zuvor in der Geschichte über alle Kulturen, Sprachen und Religionen hinweg tatsächlich in den Griff zu bekommen scheint.
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Anders ist da der Auftritt deutscher Streiter wie der VG Wort, die nun gegen das Projekt Google Books vorgehen möchten, für das Google in den USA “trotz bisheriger Rechtsunsicherheit schon sieben Millionen Bücher digitalisiert” hat.

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Ein Trend zum E-Book

Archivalia und das IBI-Weblog berichten bereits darüber. Auch der Deutschlandfunk hat es schon von den Dächern gepfiffen: In Würzburg an der Universitätsbibliothek gibt es demnächst – finanziert aus Studienmitteln – mehr E-Books für die Studenten.

Heutzutage zu studieren, geht ins Geld. […] Rechtzeitig zum Weihnachtsfest macht die Universität Würzburg ihren Studenten daher ein “Geschenk”: 500 Lehrbücher, die statistisch am häufigsten ausgeliehen werden, gibt es bis zu den Feiertagen in elektronischer Form.

Die Universitätsbibliothek scannt die statistisch am häufigsten entliehenen Bücher ein und stellt sie den Studierenden elektronisch zur Verfügung. 💡
Dazu nutzt man den § 52b UrhG.

Dieser Paragraph erlaubt es zum ersten Mal innerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung elektronisch Gedrucktes bereitzustellen. Die Universitätsbibliothek sieht darin einen Freibrief fürs Digitalisieren. Wer allerdings hofft, jetzt aus dem Internet darauf zugreifen zu dürfen, muss sich enttäuschen lassen. Diese nachträglich zu E-Books umgewandelten Werke dürfen laut der Regelung des Paragraphen nur in den engen Räumlichkeiten an PCs vor Ort genutzt werden. Und mit rund 70.000 € aus Studienmitteln ist das auch kein billiges Weihnachtsgeschenk, dass hier den Studenten gemacht wird.

Ach ja, apropos Urheberrecht. Sich das Werk einfach herunterladen oder komplett ausdrucken – zweite Variante beim Palandt eine zeitaufwendige, teure und unnütze Lösung – funktioniert nicht.

Der Leiter des Projekts, Hans-Günther Schmidt dazu:

“Sie können ausdrucken, sie können Teile davon herunterladen. Der ganze Text – das wird wohl nicht gelingen. Wir haben verschiedene technische Sicherungen drin, so dass das ganze Buch, wie es das Urheberrecht auch vorsieht, nicht heruntergeladen werden kann…”

Ach ja, da war ja was. Das hört sich doch glatt nach DRM an. Wo bleiben die entrüsteten Schreie derjenigen, die Digital Rights Managment verteufeln? Es ist okay, denn das Projekt an sich bietet noch einige Risiken und auch den Wünschen der Verlage muss man Rechnung tragen.

Ich finde es auf den ersten Blick jedoch eine gute Sache, ein guter Anfang, wenn auch einige Einschränkungen, die durch §52 b UrhG gegeben sind und diesen Fortschritt erheblich eindämmen. Hoffen wir mal, dass die so angefertigten Scans die Bibliothek in den Köpfen oder auf Papier verlassen und nicht hinein in die bunte digitale Welt des Internets gelangen, damit sich Aufwand, Mut und dieser kleine Fortschritt auch lohnen.

[Kurz] Google Books knackt die 7-Millionen-Marke

Das “Google Books Projekt” hat über 7 Millionen Bücher:engl: gescannt.

To put that into perspective, Bowker’s Book In Print:engl: , a commercial database of bibliographic data, has 7.5 million in-print and out-of-print entries. The Library of Congress:engl: has around 32 million books in its collection. In fact, if you were to look at the American Library Association’s list of America’s largest libraries:engl: , the Google collection would rank as the 19th largest library in the US.

Natürlich sind die meisten Bücher englischsprachig, aber erschlagend ist die Zahl doch. Und gleich noch ein paar Zahlen:

Quellen:
Google has 7 million books scanned:engl: bei BookFinder.com Journal
New chapter for Google Book Search:engl: via Official Google Blog am 28.10.2008

Konkurrenz für Google

Mit dem Verzeichnis Zentrale Verzeichnis digitaler Bücher soll ein zentraler Suchpunkt für Digitalisierungsprojekte in Deutschland entstehen. Für die Digitalisierung der Bestände in wissenschaftlichen Bibliotheken will die Deutsche Forschungsgemeinschaft 10-20 Millionen Euro jährlich bereitstellen, berichtete Spiegel-Online.

Quelle:
Lutze, Doreen: Digitalisierung deutscher Bibliotheken via Maikatze liest

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