Dritter Korb der Urheberrechtsnovelle – Die Diskussion wird wieder aktiver

Momentan taucht die Debatte um den Dritten Korb des Urheberrechtsgesetzes so langsam wieder in der Presse auf. Gulli.com widmet seinen heutigen Beitrag diesem Dritten Korb. Schwerpunkt sind die zu berücksichtigenden Besondernheiten für Wissenschaft und Bildung. Das Urheberrecht in diesem Bereich muss ganz andere Besonderheiten berücksichtigen als bei Künstlern, bei denen vor allem der Erlös an ihren Werken im Vordergrund steht. Bildung und Wissenschaft sind in vielen Dingen nicht marktwirtschaftlich ausgerichtet und haben somit ganz andere Ziele als der Medien- der Kunst- oder Kulturbetrieb.

Bei der Wissenschaftskommunikation, d.h. der Verbreitung und Rezeption wissenschaftlicher Texte, geht es eher um Zugänge, um Verteilung, um Rezeption. Die Texte richten sich dabei an Gleichberechtigte, d.h. andere Forschende und Lehre. Ihr originäres und vordringliches Interesse ist die Wahrnehmung durch besonders viele Leser und Rezipienten. Sie sind es, die häufig mit besonderem Interesse auch die Verbreitung der “Kostenloskultur” unterstützen, um allen einen, zudem möglichst barrierefreien Zugang zu der häufig durch die öffentliche Hand finanzierten Literatur gewähren zu können. Die Autoren verdienen selten mit VG-Wort-Tantiemen und Honoraren ihren Lebensunterhalt, sondern zahlen eher drauf.

Selbst an den buchaffinen Geisteswissenschaften geht der technische Fortschritt nicht unbemerkt vorbei, zumal die „handwerkliche“ Erschließung und Rezeption digitaler Texte (Suchfunktionen, Übernahme von Zitaten in eigene Texte ohne Medienbruch) gegenüber den rein papiergebundenen Formen leichter und effizienter vorstattengeht. Die Suche nach einschlägiger Literatur über fachwissenschaftliche Portale, bibliographische Datenbanken und natürlich auch über den von vielen öffentlich gerne geschmähte Dienst „Google Books“ ist heute nicht mehr nur für die „digital natives“ unter den Studenten ein zeit- und damit auch kostensparendes Instrument moderner akademischer Arbeit.

Auch das Lernen selbst ändert sich. Lern- und Kommunikationsplattformen werden Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium und bieten über das Intranet der Hochschulen den Studierenden möglichst auch digitale Texte und Materialien an. E-Learning wird von vielen Seiten wie ein Zauberwort genannt, ergänzt aber häufig inzwischen die abnehmenden Präsenzzeiten der Lehre.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Studentenwerk (DSW) zu dem am 19. Februar 2009 vom Bundesminitsteriums des Justiz (BMJ) versandten Prüfbitten zur Prüfung des weiteren Gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts folgende Stellungnahme abgab.

Vor dem Hintergrund, dass wissenschaftliche Literatur, ob zur Aus- und Weiterbildung oder zu Forschungszwecken genutzt, keine knappe Ressource sein darf, sondern im Gegenteil allgemein sichtbar, rezipierbar und damit unmittelbar verfügbar sein muss, und dass das world wide web ursprünglich unmittelbar für die horizontale und barrierefreie wissenschaftliche Kommunikation entwickelt wurde (und keineswegs für unternehmerische Initiativen), müssen die Antworten des Deutschen Studentenwerkes verstanden werden.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der 58 Studentenwerke in Deutschland kümmert sich vor allem um die sozialpolitischen Belange der Studierenden der Hochschulen und hat vor diesem Hintergrund zu ausgewählten Fragen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates Stellung genommen, soweit dies die Interessen der Studierenden der Hochschulen betrifft.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Korb genügt aus Sicht des DSW den Interessen von Bildung und Wissenschaft nicht, zumal die Regelungen des deutschen Urheberrechts an vielen Stellen viel zu unklar formuliert sind und zu wenig den praktischen Bedürfnissen einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft entsprechen. Gerade aus Sicht der Studierenden ist es nötig, dass Pubilikationen bzw. Kopien möglichst easy, schnell, in passender Form und kostengünstig verfügbar machen. Momentan sind besonders Studierende mit Kind oder Behinderung/chronischer Krankheit benachteiligt, deren Mobiliät und Zeitumfang, aber auch finanzielle Möglichkeiten überproportional eingeschränkt sind und daher auf kostenfrei/-günstige Online-Angebote angewiesen sind, um auf die notwendige wissenschaftliche Literatur zugreifen zu können. Es geht beim Dritten Korb auch um die Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabechancen aller Studierenden.

Die derzeitige Rechtslage ist dem nicht angemessen und muss daher verbessert werden, denn nicht immer kann ein Hochschuldozent erst den Justitiar der Hochschule befragen, ob er in der derzeitigen Rechtslage berechtigt ist, Kopien anzufertigen. Auch für Bibliotheken ist die Situation verwirrend. So traut sich kaum noch eine Bibliothek – entgegen der früheren Praxis – digitale Aufsatzkopien an den Nutzer zu versenden, selbst wenn dies vielleicht durch eine Lizenz seitens des Verlages gedeckt sein könnte. Wie soll an dieser Stelle ein nutzbares E-Learning-Angebot aufgebaut werden, die Lehre durch Blended Learning unterstützt werden, wenn ständig eine große Rechtsunsicherheit das Handeln aller Beteiligten begleitet?

Die in der Stellungnahme vom DSW beinhalteten Argumente und Forderungen sind nicht neu, jedoch wäre es gut, wenn sie endlich Gehör finden würden und eine Abwägung der einzelnen Interessen nicht auf kurzfristigen Profit hinausliefe, sondern die Langfristigkeit dieser Entscheidung mit bedenken würden. Nähmen wir jetzt unserer/unseren (nächsten) Studiengeneration(en) die Möglichkeit, Zugang zu Texten und Informationen auf unkomplizierte Art und Weise zu erhalten, verkaufen wir eine wichtige Ressource. Denken wir marktwirtschaftlich, so ermöglichen wir mit einer guten Ausbildung und einer einfachen Nutzung von Informationen die Bildung eines bestens ausgebildeten Humankapitals, welches in einer wissensorientierten Industriegesellschaft unbezahlbar sein wird.

Quellen:
Losehand, Joachim: Die Forderungen zum 3. Korb des UrhG (3), Deutsches Studentenwerk, gulli.com

Deutsches Studentenwerk: Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks (DSW) zu den vom Bundesministerium der Justiz mit Datum vom 19. Februar 2009 versandten Prüfbitten zur Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts, 10.07.2009

Mehr Informationen:

gulli stellt wöchentlich die Stellungnahmen und Forderungen von Verbänden und Institutionen zur 3. Novelle des Urheberrechts vor

Losehand, Joachim: Große Erwartungen – Auftakt zum 3. Korb des UrhG, gulli.com, 29.05.2010
Losehand, Joachim: Die Forderungen zum 3. Korb des UrhG (1); Drehbuchautoren, gulli.com, 29.05.2010
Losehand, Joachim: Die Forderungen zum 3. Korb des UrhG (2); Deutsche Kulturrat e. V., gulli.com, 06.06.2010

Wieviel Buch sollte in E-Books enthalten sein?

Dieser Beitrag bezieht sich als Kommentar zum Blogbeitrag von Wenke Richter des Meine-Verlags: Diskussion: sind E-Books eine eigene Medienform?.

Viele Dinge beim E-Book heute funktionieren nicht, weil sie zu nah am Buch gehalten werden. Wir brauchen im wissenschaftlichen Bereich bestimmte Punkte, die Bücher liefern, auch weiterhin:

  1. Unveränderbarkeit – elektronische Medien lassen sich einfacher und schneller manipulieren/verändern als gedruckte. Derzeitige Sicherungen (Fingerprint usw.) sind derzeit umständlich und selbst für technisch Versiertere – ich zähle mich jetzt mal dazu – nur bedingt nachvollziehbar und einsetzbar.
  2. Zitierbarkeit – ob die sich an Seitenzahlen festmacht, weiß ich nicht, aber ich muss jemandem anderen genau sagen können, in der Version XY an der und der Stelle steht der Beleg für mein Gesagtes. PDF-Dokumente, die diese Möglichkeit bieten (Druckform, unveränderbar), besitzen andere Nachteile.
  3. Lesbarkeit – Texte müssen gut lesbar sein. Bücher haben eine gute Auflösung. Um die Texte jedoch zu vergrößern oder zu verkleinern benötigt man Hilfsgeräte (Lupe, Kopierer). Die elektronischen Texte sollten auf vielen verschiedenen Lesegeräten darstellbar und lesbar sein. Der Vorteil digitaler Texte ist, dass sie in ihrer Schriftgröße anpassbar sind. Ihre skalierbaren Größen kolidieren aber immer wieder mit feststehenden Zeilenumbrüchen und Seitenanzeigen (alles, was auf ein Display passt). Was passiert jedoch mit Bildern?
  4. Randnotizen, Anmerkungen zwischen einzelnen Zeilen, Hervorhebungen mittels Marker sind in im Gedruckten jederzeit möglich (wenn z.B. in Bibliotheksbüchern auch nicht unbedingt gewollt). Diese Möglichkeiten sind bei derzeitigen e-Books nur umständlich oder gar nicht nutzbar. Beim Buch greife ich zum entsprechenden Stift, beim E-Text muss ich erst die Funktion aufrufen, eventuell eine Tastatur bedienen. Hier wird ein unmittelbarer Gedankengang erstmal unterbrochen.
  5. Querverweise – sie können bei E-Books per Link hergestellt werden. So ließe sich, wenn die Lesegeräte/Arbeitsgeräte es zulassen, direkt auf den entsprechenden Text verlinkt werden (mind. zur Einsicht der entsprechenden Passage). Das geht mit dem Buch nicht.
  6. Einbindung andere Medienformen: Versuchen Sie einmal einen Film in ein Buch einzubinden! Das funktioniert nicht. Interviews, z.B. können nur in schriftlicher Form wiedergegeben werden oder es kann auf eine externe Quelle verwiesen werden. Beim E-Book jedoch ist das kein Problem. Ton und bewegte Bilder beginnen eine Einheit zu bilden. Intentionen, die durch Gestiken unterstützt werden, können genau so gezeigt und wahrgenommen werden, ohne sie umständlich schriftlich umschreiben zu müssen.

Das sind nur einige Dinge, die mir spontan eingefallen sind. Das E-Book hat manchmal nicht genug Eigenschaften von Papier und manchmal zu viele Eigenschaften des digitalen Mediums. Es wäre aber fatal, sich beim E-book zu sehr am buch zu orientieren, da man damit die digitalen Eigenschaften und Möglichkeiten zu stark beschränkt.

Lesenswert sind dazu glaube auch immer wieder die Diskussionen, die vor einiger Zeit hier im Blog stattgefunden haben:

Rückschau auf die Veranstaltung „Das Fremde in uns und wir im Fremden“ vom 07.10.09 im Puttensaal der Bibliothek am Luisenbad in Berlin-Wedding

„Das Fremde in uns und wir im Fremden“

Am Mittwoch, den 7. Oktober um 18 Uhr fand die Veranstaltung „Das Fremde in uns und wir im Fremden – Wohnen im gemeinsamen Haus Integration und Partizipation“ statt. Den Anfang machte die Vorstellung der folgenden Bücher durch die anwesenden Autoren. Zu den Inhalten kann in diesem einen Beitrag nicht zu ausführlich Bezug genommen werden kann (Mehr dazu unter dem folgenden Link).

  • Wolfgang Kaiser: Diversity Management– Eine neue Managementkultur der Vielfalt- für ein neues Image der Bibliotheken.

=> Diversity Management (DiM) will die Heterogenität von Mitarbeitern mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen, Erfahrungen und wahrnehmbaren Unterschieden als Bereicherung einer (Non-)Profitorganisation nutzen. Die Bibliothek als öffentlicher Ort der Kommunikation, sollte die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Zielgerichtetes DiM könnte in Deutschlands Bibliotheken eine strukturelle Veränderung in die Wege leiten, so dass in Zukunft nicht allein ihre Dienstleistungen, sondern auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich die Vielfalt einer individualisierten und pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen Lebensstilen ethnischen und religiösen Herkünften, unterschiedlichen Altersstrukturen und Wertorientierungen widerspiegeln.

  • Maria Kabo: Die Bibliothek als Integrationsfaktor

=> Der zunehmenden Forderung nach dem Zugang zu den Informationen und Informationsquellen steht immer noch die mangelnde Informationskompetenz großer Teile der Bevölkerung entgegen. Wenn die Öffnung und die Nutzung der Informationen in Zukunft auch über den wirtschaftlichen Standort der Länder und Staaten entscheiden werden, ist dies ein bedrohliches Bild, auch gesamtstaatlich. Das Buch untersucht an Beispielen die Integrationsarbeit einzelner Bibliotheken und zeigt damit Wege der Praxis, wie die Vermittlung von Informationskompetenz für Migranten neben oft hohlen Absichtserklärungen praktisch umgesetzt werden kann.

  • Franziska Ahlfänger: Jugend – Bildung – Bibliotheken: Modelle der Finanzierung und Projektförderung. Mit praktischen Beispielen. Mit einem Vorwort von Barack Obama.

=> In ihrem Buch „Jugend – Bildung – Bibliotheken. Modelle der Finanzierung und Projektförderung“ (Simon Verlag für Bibliothekswissen 2009; 176 Seiten) geht Franziska Ahlfänger der Frage nach dem Ausbau und der Finanzierung von Jugendbibliotheken nach. Dabei liefert sie eine Fülle von Ansätzen und Ideen, wie solche Jugendbibliotheken konzipiert und finanziert werden können. Grundthese der Autorin ist, dass die Zielgruppe der Jugendlichen ein bedeutender Zukunftsfaktor für Öffentliche Bibliotheken ist und eigenständig betrachtet werden muss. Aufgrund der Definitionsschwierigkeit dessen, was „Jugend“ sei, verwendet die Autorin einen sozialwissenschaftlichen, dynamischen Jugendbegriff, der diesen Entwicklungsabschnitt über die Lebensspanne verortet.

  • Prof. Günter Beyersdorff (HU Berlin und Gutachter von M.Schulz): Soziale Bibliotheksarbeit – „Kompensationsinstrument“ zwischen Anspruch und Wirklichkeit im öffentlichen Bibliothekswesen von Manuela Schulz

=> Das Buch analysiert die verschiedenen Sichtweisen auf das Konzept der Sozialen Bibliotheksarbeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1970 bis heute, die Tragweite und Möglichkeiten, die dem unter dem diesem Begriff erfassten konzeptionellen Spektrum in diesem Zusammenhang zukommen. Gerade die sich seit mehreren Jahren abzeichnende strukturelle bzw. Jugendarbeitslosigkeit, Integrationsprobleme und öffentlich thematisierte Bildungsunterschiede veranlassen Bibliothekare, sich intensiver mit der Problematik auseinanderzusetzen.

Anschließend wurden vor allem über die Themen (soziale) Teilhabe, Integration, Lebenslanges Lernen, Bibliotheksverständnis, Antidiskriminierung und Mehrsprachigkeit im Round Table diskutiert. Die Gäste waren Herr Prof. Dr. Hobohm (Dekan, FH Potsdam), Frau Lourina de Voogd (Vereniging van Openbare Bibliotheken VOB, Netherlands Public Library Association, Den Haag), Herr Mark Terkessidis (Migrationsforscher, Radiomoderator und Autor), Frau Canan Bayram, (Migrationspolitische Sprecherin der Grünen, MdA, Berlin) und Herr Oumar Diallo (der Leiter des Afrikahauses Berlin). Im Einzelnen kann auch hier nur auf bestimmte Statements eingegangen werden.
Weiterlesen

Enteignung oder Infotopia – ein erster Eindruck

Heute bin ich mal wieder in Berlin und habe die Zeit genutzt, an der Tagung der Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von irights.info teilzunehmen. Ausführlichere Beiträge wird es dazu noch in den nächsten Tagen geben, jetzt nur ein erster Eindruck. Nach einer sehr netten Einführung von Matthias Spielkamp sprach Dr. Nils Rauer über das Google Books Settlement (GBS) und schaffte es, die Punkte gut verständlich darzustellen, so dass auch “Nicht-Experten” verstehen konnten, was es mit einer Class Action, dem Begriff Settlement und den Auswirkungen auf Deutschland zu tun hat. Frau Pakuscher, Leiterin der Urheberrechtsabteilung des BMJ, schaffte es meiner Meinung nach nicht, die wirklichen Interessen und den benötigten Interessenausgleleich glaubhaft zu vermitteln. Auch hier werde ich ihren Beitrag, d.h. ihre “Rede” noch genauer darstellen. Anschließend gab es eine Diskussion der Verlage Random House Deutschland, vertreten durch Herrn Dr. Pfuhl, des Meine-Verlags vertreten durch Jan Meine und dem Vertreter der Öffentlichkeitsarbeit von Google Europa, Herrn Peuchler (?), der seine erkrankte Kollegin vertrat. Interessant waren die doch pro-Google zu bezeichnendenn Einstellungen der Verlagsvertreter und doch die fast platt, in ihrer Argumentation fast nur auf Pressearbeit ausgelegten Aussagen des Google-Verteters. Jetzt ist Mittagspause und gleich beginnt das Panel, in dem nun die Kreativen, d.h. die Autoren in dieser Beziehung zu Wort kommen. Ich bin gespannt.

Open Access in Europa angekommen?

Im Rahmen des i2010-Initiative hatte die EU-Kommission bereits 2005 beschlossen, das kulturelle Erbe Gesamteuropas zu digitalisieren un allen Bürgern online zugänglich zu machen. Die erreichten Ergebnisse sind allerdings sehr dürftig.

Der Fehlstart der Europäischen Digitalen Bibliothek Europeana Ende 2008 dürfte den meisten noch lebhaft in Erinnerung sein. Sowohl die technische Ausstattung, d.h. Server,die dem ersten Ansturm nicht standhielten, als auch dürftige Inhalte. Seit ihrem Neustart im Dezember verharrt man in einem daueerhaften Beta-Status, auch wenn man das eigentlich immer von Web 2.0-Angeboten sagt 😉 Fraglich ist, ob sie das, was sie verspricht:

Das ist Europeana – ein Ort für Inspiration und Ideen. Durchsuchen Sie die kulturellen Sammlungen Europas, verbinden Sie sich mit den Suchwegen anderer und teilen Sie Ihre Entdeckungen.

Ob sie das je halten können wird?

Die EU-Kommission will endlich Forschritte sehen. Deshalb hat man das Ende 2008 abgelaufene Mandat hochrangier Experte zu Digitalen Bibliothken um ein weiteres Jahr verlängert. Die hochrangige Expertengruppe die Kommission berät, wie man von europäischer Seite den organisatorischen, rechtlichen und technischen Herausforderungen besser begegnen kann.

Die rechtliche Betrachtung ist sehr wichtig für die erfolgreiche Digitale Bibliothek.

Insbesondere geht es der EU-Kommission um Schrankenbestimmungen im Urheberrecht, um einen verbesserten Onlinezugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte auf freiwilliger Basis, um nutzergenerierte Inhalte und um Verbesserungen beim “freie[n] Zugang zu wissenschaftlichen Informationen sowie […] zu Forschungsdaten”.

Zu dieser Fragestellung zählt auch der Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken.

Die rechtliche Seite wird eine schwere Nuss für die Expertengruppe. Sie soll in einer Zeit beraten, wo in den USA und in Europa heftig über den Umgang mit wissenschaftlichen Publikationen (z.B.) und urheberrechtlich geschützten Büchern (z.B. Google Books) gestritten wird. Gerade die Angst vor einem Monopolisten Google für digitale Publikationen macht die Runde im Publikationswesen.

In Deutschland ist die Diskussion zur Zeit sehr aktiv. Hier ziehen Verlage und prominente Geisteswissenschaftler in den Kampf gegen Open-Access-Pläne. Man spricht gerne von Enteignung und einem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Man gibt sich nichteinmal die Mühe zwischen Open Access und Googles Vorgehen zu unterscheiden. Die Forderung, mit Steuermitteln finanzierte Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, wird als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit bezeichnet.

Innerhalb kurzer Zeit haben mehr als tausend Unterzeichner sich dem vom Germanisten Roland Reuß initiierten Heidelberger Appell “Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte” angeschlossen. Erste Unterzeichner haben ihre Unterschrift aber auch bereits zurückgezogen.

Gerade heute hat der Konstanzer Bibliothekar Uwe Jochum und Unterzeichner des Heidelberg Appells noch einmal nachgelegt und die großen deutschen Forschungsorganisationen, die sich für Open Access stark machen, in der Frankfurter Rundschau scharf kritisiert:

Wenn die Allianz nun also meint, sie könne den Wissenschaftlern vorschreiben, unter welchen Bedingungen sie zu veröffentlichen haben, dann zwingt sie die Wissenschaftler zur Preisgabe eines Verfassungsrechts. Im Detail geht das so: Im ersten Schritt fordert die Allianz im Namen der Leser einen entgeltfreien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen. Im zweiten Schritt erwartet die Allianz von den Wissenschaftlern, “dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen”, indem die wissenschaftlichen Autoren ihre Veröffentlichungen auf Open-Access-Servern bereitstellen.

Ist das nun wirklich der direkte Angriff auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit? Eric Steinhauer hat sich dazu heute in seinem Blog “Wissenschaftsurheberrecht geäußert und auf die zwei Seiten der Medaille hingewiesen.

Die Publikationsfreiheit, deren genauer Inhalt – rechtswissenschaftlich jedenfalls – noch nicht in allen Facetten ausgeleuchtet ist, ist aber nur die eine Seite der Wissenschaftfreiheit. Freie Forschung heißt auch, ungehinderte Recherche. Das ist die andere Seite.

Die derzeit dürftigen Ergebnisse im Rahmen der EU-i2010-Strategie sind sicherlich auch einem sehr restriktiven und für digitale Werke unzureichend angepassten Urheberrecht geschuldet. Die politische Diskussion in Deutschland ist leider in den letzten Monaten sehr ruhig geworden. Doch das Vorgehen der EU-Kommission dürfte nun auch die deutsche Politik zu einer Stellungnahme zwingen. Die Lobbyisten bringen sich derzeit in Position und versuchen auch durch eine heftige Debatte ihren Einfluss geltend machen. Auf welche Seite sich die Politik schlägt, auf die der Verlage und Geisteswissenschaftler oder auf die der Open Access-Bewegung und den Natur- und Technikswissenschaftlern, ist derzeit nicht abzuschätzen. Verhärtete Fronten in diesem Bereich sind auf jeden Fall zu erwarten.

Ist Open Access in Europa angekommen? Das ist momentan nicht zu sagen. In Deutschland spaltet es derzeit zumindest die Lager in Bibliotheken, Verlagen und Wissenschaft.

Quelle
Gehring, Robert A.: EU-Kommission will Open Access fördern via golem.de

P.S. Lesenwert ist auch der Schwerpunkt Open Access und Geisteswissenschaften der aktuellen Ausgabe von LIBREAS

Die Buchbranche und die Digitalisierung.

Thomas Hettche gehört zu den E-Book-Lesegeräte-Testern der frühen Stunde (1999) und stand E-Books sehr skeptisch gegenüber. Doch seit damals hat sich bei den Geräten sehr viel getan. Ging es damals noch darum, ob man Bücher überhaupt auf einem Gerät lesen will, ist jetzt folgende Frage im Focus der Betrachtung gerückt: Ist die Buchindustrie bereit, den entscheidenden Schritt weg von der “Papierliteratur” zu wagen. Hettche sieht dabei in den E-Book-Readern ein kurzlebiges Übergangsprodukt. Die Menschen lassen sich ungern zum Kauf eines Single-Use-Produkt verführen, wenn sie E-Books auch auf preiswerten Multi-Use-Geräten lesen können.

Wer meint, dabei handele es sich nur um ein weitere Ausgabeformat, übersieht, dass das E-Book – und mit ihm die digitale Bereitstellung der Bücher in den Verlagen, die Volltextsuche im Netz etc. – in einen Gesamtprozess gehört, der das gesamte System aus stationärem Buchhandel, Literaturkritik, literarischen Institutionen, Autorenlebensläufen grundsätzlich in Frage stellt.

Der Roman hat sich durch sein ideales Packmaß als Form durchgesetzt. Durch die Digitalisierung wird sich nun auch die literarische Form grundsätzlich verändern. Von der Veränderung betroffen sind Buchhändler und Schriftsteller. Doch es wird kein wirkliches Vakuum entstehen sondern neue Formen. Daher sollte man nicht so naiv sein und glauben, E-Books seien reine Abspielgeräte. Dieser Eindruck entsteht jedoch, wenn man die Beschreibungen mancher E-Book-Lesegeräte liest. Dies wäre beispielsweise eine Kritik am Txtr, der nur Dateien anzeigen und ein bißchen Musik abspielen kann. Möglichkeiten, um Texte z.B. zu annotieren scheinen nicht vorgesehen zu sein.

Im Jahr 2000 sprach man bereits über Hypertext-Literatur, aber diese literarische Experimente blieben recht unbeachtet. Inzwischen sind jedoch die Menschen weit mehr an das Lesen am Bildschirm gewöhnt. Das fremde Netz von damals ist heute häufig der erste Anlaufpunkt für (aktuelle) Information.

Das […] gedruckte Buch längst zu etwas Anachronistischem geworden in unserer Welt – ich liebe es dafür.

Rezepienten und Produzenten müssen darauf reagieren. Den Lesern fällt das viel leichter als den Autoren, die kaum auf das reagieren was da im Netz passiert. Ein Beispiel ist Stephen King. Aber viele Autoren sind eher verunsichert und verängstigt, wozu auch eigene Interessenvertreter wie VG Wort und Börsenverein mit beitragen.

Hettche trauert dem nach, was an Vielfalt der Literaturlandschaft verloren gehen könnte, die gebildeten Buchhändler mit ihren vollgepfropften Läden, eine differenzierte Literaturkritik in allen Medien und vor allem trauert er einem neugierigen literarischen Publikum nach. Er befürchtet, diese Neugier und eine breite Kenntnis könnten verloren gehen durch die Digitalisierung. Auch die Verlage, die trotz aller wirtschaftlichen Zwänge an guten Büchen festhalten, würden darunter leiden. Diese “natürlichen Partner für einen Schriftsteller” würden bereits jetzt schon langsam verloren gehen, zumal vielen Autoren entsprechende “Skills” fehlen, um die Notwendigkeiten digitaler Medien zu meistern und sich im Netz so zu präsentieren wie Herr King.

95 Prozent aller Schriftsteller wird das aber nicht gelingen, zumal die Aufmerksamkeitsökonomie des Netzes ganz andere skills erfordert als die klassischen Vertriebsformen, in denen der Verlag Agent des Autos [sic!] ist.

Und was ist an dieser Stelle mit all den neuen Möglichkeiten und den neuen Formen, den neuen Chancen, Dinge zu entdecken? Nun ja, der Zugang wird differenzierter und diversifizierter. Zur Zeit bleibt nur, die Möglichkeiten zu beobachten und zu beurteilen und eben neue Marketingstrategien zu entwickeln. Dies macht Amazon als großer Buchhändler den anderen Markteilnehmern bereits vor.

Amazon ist der Anbieter von Dienstleistungen angefangen von der Vermarktung über die Digitalisierung bis zum Vertrieb. Gefährdet dies jetzt allerdings die Verlage? Passiert hier zur Zeit ein Paradigmenwechsel? Amazon ist nur Distributor und nicht an den Inhalten oder einer literarischen Öffentlicheit interessiert. Aber das lässt sic wohl auch über die Verlage sagen, die alles verlegen, dessen sie habhaft werden können.

[Amazon] entwickelt vielmehr so eine Art literarischen Center-Parc im Internet, einen dieser künstlichen Urlaubsorte mit überdachter Tropen-Atmosphäre, in diesem Fall für Leser, d.h. genauer: für Bücherkäufer. Auch, wenn sich dort bald Schriftsteller wie Leser austauschen und vielleicht besser werden informieren können als im stationären Buchhandel und in den Zeitungen, bleibt doch der Fakt, dass – so, wie Einkaufsmalls überall die öffentlichen Plätze ersetzt haben – Amazon dabei ist, das zu ersetzen, was bisher „literarische Öffentlichkeit“ hieß.

Ob das nun die Angst vor den neuen Möglicheiten ist? Skepsis ist gerade bei den fragwürdigen AGBs vieler “amerikanischer” Anbieter sicherlich angebracht. Wir werden globaler. Hettche kritisiert auch die halbherzig betriebenen öffentichen Digitalisierungsinitiativen, so dass eben an Google scheinbar keiner mehr vorbeikommt. Autoren sehen Googles Umgang mit den Urheberrechten recht kritisch. Das Urheberrecht ist eine der zentralen gesellschaftlichen Vereinbarungen, denn es schützt die berechtigten Interessen der Urheber, schützt aber auch die berechtigten Interessen seitens der Allgemeinheit, gerade an einem freien Zugang zur Information. Aber gerade die sehr engen Schranken und urheberrechtliche Unsicherheiten sind mit Ursache an der sehr schleppenden Digitalisierung.

Diesen Ausgleich einem Quasi-Monopolisten zu überlassen, scheint mir heikel; es gäbe schon Gründe für die Enteignung von Google.

Die Digitalisierung der Bücher stellt neue Anforderungen an das Urheberrecht von heute, das so bei digital verbreiteten Büchern nicht mehr durchgesetzt werden kann. Hettche glaubt, dass der derzeitige Wandel, die Büchse der Pandora öffnet. Er sieht, dass Digital Rights Management keine Lösung ist und er glaubt, dass die Literatur es noch schwerer als die Musi haben wird, seinen Rechtschutz auch dem Nutzer zu vermitteln. Mal wieder wird hier die Geschichter der Raubdrucke bemüht und betont, dass die Idee der Originalität schon damals schwer zu verteidigen war. Allerdings muss man auch sehen, dass gerade der rege Handel mit KOPIEN den Erfolg des Mediums Buch ausmachte. Könnten neue Modelle des Vertriebs die Interessen der Autoren schützen, wie etwa Abonnements oder Flatrates? Für Hettche ist das eine Entwertung seiner Arbeit.

Der Erfolg wird zunehmend duch die Leser bestimmt, die beispielsweise Bücher auf Amazon oder in Büchercommunities bewerten. Der Leser kommt dem Autor so näher. Die Kommentare werden wichtiger als die Literaturkritik durch die klassischen Kritiker. Dadurch verschwinden Hierarchien und eine auf Qualität ausgerichtete Kultur.

Inhaltlich bedeutet das: Die Kommentare auf Amazon sind fast immer reine Geschmacksurteile, die sich durch keine Kenntnis des Autors, des Themas, des literarischen Hintergrundes, ja nicht einmal des Textes, auf den sie sich richten, ausweisen müssen. Wobei sich die Hoffnung, die Vielzahl der Stimmen mendele – Stichwort Schwarm-Intelligenz – die Dummheit schon heraus, leider nicht erfüllt.

Die Konkurrenz der Plattformen sorgt noch zusätzlich dafür, dass Mechanismen der Qualitätssicherung außer Kraft gesetzt werden. Das Markenbewusstsein stirbt und so manches Blog kann bei Google bspw. vor der New York Times gelistet sein oder im Ranking stehen. Das ist vielleicht auch ein Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von Zeitungen.

Die Veränderungen sind aber noch immer nicht wirklich in der Diskussion bei Verlagen und Autoren. Sie kommt aber in Subtexten vieler Debatten vor. Man wagt sich das Problem nicht wirklich anzusprechen, weil es dadurch scheinbar realer wird. Es finden aber bereits jetzt erhebliche Verschiebungen aufgrund der Digitalisierung und der sich ändernden Rahmenbedingugen statt.

Was wird aber mit der Literatur im Netz passieren? Nun, sie wird wohl nicht verschwinden, zu sehr wird sie genossen. Es werden wohl neue Formen literarischer Kunst entstehen, andere jedoch als die in der gedruckten Welt. Sprache ist noch immer das wunderbarste Medium zur Beschreibung der Welt und unserer Hoffnungen und Ängste.

E-Books – und das ist das Interessanteste an diesem Beitrag – sind nicht mehr die Angebote auf CD-ROM. Sie werden nicht mehr vom Internet getrennt. Mit großer Selbstverständlichkeit wird hier davon ausgegangen, dass der Vertriebsweg über das Internet führt. Betroffen macht mich allerdings der fehlende Mut und die abwartende Haltung. Gerade junge Autoren sollten doch den Mut finden, sich dem neuen Medium zu stellen.

Quelle:
„Das gesamte System wird in Frage gestellt“ Daniel Lenz im Gespräch mit Thomas Hettche, Buchreport online

Was sind gedruckte Bücher und was sind E-Books wert?

Noch ein bißchen was für die Diskussion Buch vs. E-Book, allerdings wirklich neue Argumente konnte ich nicht finden.

Buch E-Book
– man muss in einen Laden gehen + bequem Zuhause herunterladbar
+ gut ausgebaute Infrastruktur für den Vertrieb – monopolistische Strukturen für den Vertrieb
– Mehraufwand durch Schaffung von Mehrwerten: Autorenlesungen, Buch-Communities hosten, Autoren-Blogs, E-Mail-Kontaktpflege + maßgeschneidertes Marketing, direkte Verlinkbarkeit
+ bessere Archivierbarkeit – keine Sammelfähigkeit durch Probleme der Langzeitarchivierung
+ etablierte Formate und Hardware – inkompatible Formate und Hardware
+ verleihbar, verschenkbar, wiederverkaufbar – Abhängigkeit von Lizenzen – damit nicht verleihbar, verschenkbar oder wiederverkaufbar (rechtliche Unsicherheit)
+ etablierte Rechtsstandards (Urheberrecht, Erstverkaufsdoktrine, Gewohnheitsrechte) – jedes Recht muss explizit eingeräumt werden – kann Urheberrechtliche Schranken und Gewohnheitsrecht aushebeln, Erstverkaufsdoktrine umstritten
+ hohe Titelanzahl – geringe Titelanzahl
– keine besonderen Nutzerfeatures + Volltextsuche
+ einfache Bedienbarkeit – komplexere Nutzungsmodalitäten als beim Buch
+ keine technische Abhängigkeit – technische Abhängigkeit
+ keine Soft- und Hardware-Upgrades notwendig – notwendige Soft- und Hardware-Upgrades
– Umweltbelastung durch Papierherstellung – Umweltbelastung durch Elektroschrott, Stromgewinnung, Akkus
+/- höhere Kosten für neue Bücher (Vervielfältigung, Lagerung, Vertrieb), sehr geringe Kosten für gebrauchte Bücher +/- geringere Kosten als für neue Bücher (geringer Vervielfältigungs- und Lageraufwand) – keine Ersparnis gegenüber Gebrauchtbüchern

Quellen:
Printed Books vs. Digital Books:engl: via Squidoo.com
Booksellers Discuss the Value of E-books and Print Books:engl: via LISNews
E-book X-change:engl: via ShelfAwareness

[Diskussion] – Buch oder E-Book – Fortsetzung

Das ist wieder ein sehr lesenswerter Beitrag bei Tobias Zeumer auf Veweisungsform.de. Eigentlich wollte ich diesen Post als Kommentar hinterlassen, habe aber festgestellt dass dieser dann aber viel zu lang ausgefallen wäre. Ich werde hauptsächlich auf ein paar Punkte eingehen, wo ich denke, dass es da in meiner Argumentation Unverständlichkeiten gab.

[…] kann aber nicht das paralle Lesen in verschiedenen Artikeln oder Büchern (es sei denn man hat mehrere Lesegeräte 😉 ) ersetzen.

Die bezog sich auf die Wahrnehmungmöglichkeit von Texten. Die technische Lösung, die Herr Zeumer vorschlägt, klingt machbar:

Vielleicht gibt es auch noch so eine Art Tab wie im Browser bzw. der Taskleiste bei Windows, damit ich schnell zwischen mehreren Dokumenten hin- und herschalten kann und damit so paralell lesen kann, wie es einem Menschen überhaupt nur möglich ist (es sei denn, dass man Speedreading mit dem Linken und Rechten Auge getrennt beherrscht) 😉

Technisch lässt sich das ein oder andere sicherlich lösen. Neulich habe ich bei einem Anbieter einen Bildschirm entdeckt der aus einem durchgehenden Display in der Länge von drei Bildschirmen bestand und auf dem man verschiedene Dokumente “nebeneinander legen” konnte. Das wird bei den Displaygrößen derzeitiger Reader schwierig werden, aber vielleicht rollen wir ja demnächst den Reader wieder zusammen wie früher Papyrus und hätten somit ein größeres Display immer dabei, auf dem man zwei Seiten nebeneinander betrachten kann.

Die Fragen, die sich mir dabei stellen sind beispielsweise: Wie weit kann die Wahrnehmung und Wahrnehmungsphysiologie (des Gehirns) sich verändern? Wieviel hat Warnehmung auch mit dem zu tun, was wir fühlen? Dass Wahrnehmung sich ändern kann, zeigt das Wort “begreifen”. Mussten unsere Vorvorfahren die Dinge im wahrsten Sinne des Wortes anfassen und befühlen, ist “begreifen” heute eher im Sinne von verstehen aufzufassen. (Upps, das nächste haptisch-gelagerte Wort 😉 )

Die Begriffe Technikaffinität, Trend und Mainstream sind aus einer entwicklungsorientierten Sicht zu verstehen. Auch der Begriff “lohnen” muss sich dieser Entwicklung anpassen.
In der Werbung läuft derzeit ein Spot für den Renault Megan, worin es heißt:

“Weißt du noch? Mädchen fandest du immer total blöd. Du dachtest Handys sind nur was für Angeber. Du wolltest niemals Kinder haben. Und du konntest dir nicht vorstellen, einen Renault zu fahren.” (Quelle)

Zuerst kommen die sehr technikaffinen Nutzer, die von den neuen Möglichkeiten eines Produktes begeistert sind. Für sie ist das Gerät eine Art Spielzeug und sie loten die Möglichkeiten aus, die eine Verbesserung des Produktes vorantreiben. Aufgegriffen werden die so entstehenden Trends von den Trendsettern, die bereit sind, richtig viel Geld dafür auszugeben, nur um an der Trendfront dabei zu sein. Sie nehmen zwar den hohen Preis in Kauf, haben aber auch entsprechend steigende Ansprüche an Bedienkompfort und Möglichkeiten. Erst wenn diese Punkte stimmen, wird das Produkt vom Mainstream aufgegriffen und hier werden dann andere Kriterien angesetzt (wie beispielsweise der Preis oder der Nutzen für den Einzelnen), um zu sehen, ob es sich “lohnt”. Ob iPod oder Handy dieser Weg lässt sich auch bei ihnen nachvollziehen. Der iPod ist ein Zusatzprodukt, welches sich trotz hohem Preis und z.T. eingeschränktem Nutzungsumfang im Vergleich zu anderen Angeboten sehr gut verkauft. Apple hat es geschafft, weil man aus ihm einen Trend gemacht hat und als Mehrwert für Otto-Normalverbraucher dieses exklusive Gefühl, ein Trendsetter zu sein, gleich mit verkauft.
Dieser Spot greift auf, was bei dieser Entwicklung vom zweiten zum dritten Punkt passiert. Etwas, was man abgelehnt hat wird zum Normal- und Gebrauchsgegenstand. Waren wir mit der ersten Generation der E-Books im Stadium der Technikaffinität, kommen wir nun zum zweiten. Zur Zeit wird das E-Book zums Trend aufgebauscht. Es ist chic, ein E-Book zu besitzen, man ist “up-to-date” und es ist etwas, was noch nicht jeder hat. Wenn das E-Book und sein Reader jetzt den “Gebrauchstest” übersteht, ist es bald ein Produkt, dass wir – d.h. der Mainstream – auch besitzen möchten. Clevere Werbestrategien wie beispielsweise beim iPod führen mit dazu, dass sich das E-Book-Lesegerät durchsetzt und eine Anschaffung mit rein subjektiven “lohnenden” Werten wie einem guten “Bauchgefühl” verknüpft werden. Das “Lohnend” der Anschaffung liegt also sehr stark im Auge des Käufers und ist stark gefühlsabhängig.
Damit komme ich wohl zum gleichen Ergebnis wie Herr Zeumer:

Nun, ich glaube, dass es nicht so unwahrscheinlich ist, dass es mit den Readern auch so kommen wird (und wenn nicht, dann klage ich bei Google, Archive.org etc. die Löschung dieses Beitrags aus dem Archiv ein!). Allerdings könnt ich mir gut vorstellen, dass am Ende eher Preis, Bauchgefühl und der Trend in der “Nachbarschaft” ausschlaggebend sind und weniger andere “objektive” (naja, auch sein Bauchgefühl versucht man meist spätestens beim Griff zum Portmonnaie zu rationalisiseren) Gründe entscheiden werden.

An der Stelle hier nun mein Fazit:
Ein Hype ums E-Book ist nicht das Schlechteste, was den Readern passieren kann. Im Vergleich zum E-Book-Hype um das Jahr 2000 ist etwas dazu gekommen. Die Modelle haben ihr Klobigkeit verloren, sie sind technisch weiterentwickelt, einige Formatprobleme konnten gelöst werden und wichtig und entscheidend meiner Meinung nach ist die Weiterentwicklung der Displays. Nicht alle der damals festgestellten Probleme konnten entgültig gelöst werden, aber jetzt besteht die reelle Chance “massenmarkt-tauglich” zu werden.

Noch ein anderer Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte. Ich habe mich dem Thema E-Books im Jahr 2000 aus einer rechtlichen Sicht heraus genähert. Nicht umsonst ist ein wichtiger Punkt in diesem Blog das “Digital Rights Management”:x: .

Sehr interessant finde ich daher die folgende Idee:

Dabei fällt mir (wieder einmal) mein altes Referat zu Digital Talking Books (DAISY) ein. Bei der Forderung nach einem einheitlichen Format (mit DRM bzw. rechtlicher “Sicherheit”) sind Frau Böhner von bibliothekarisches.de wahrscheinlich mit der Mehrheit zunächst einer Meinung. Vielleicht würden Bibliothekare sogar dazu neigen DAISY:engl: als einen solchen Standard zu empfehlen (insofern sie ja nicht unwesentlich daran mitgewirkt und darüber nachgedacht haben).

In der Spezifikation vn DAISY heißt es dazu:

14. Digital Rights Management

(This section is informative.)

Protection of intellectual property will continue to be an important issue for national libraries and other agencies serving people with print disabilities. How this responsibility is met in Digital Talking Book distribution programs, however, will vary from country to country due to differences in the legal environment surrounding the distribution of alternative format materials. It will also vary by item depending on whether the material is under copyright or in the public domain. When applicable, however, it is critical that agencies use reasonable administrative and technical measures to protect copyright holders’ rights. It is equally important, though, that agencies ensure access to alternative format materials by their target populations. Thus, DTB producers and distributors that implement DRM systems must do so in a manner that does not limit or prevent access to compliant DTBs by eligible users.

Ob DAISY sich für den rechtlichen Schutz geistigen Eigentums wirklich eignet, kann ich nach den wenigen Informationen der Spezifikation nicht sagen, aber die damit verbundene Forderung, dass niemand aufgrund seiner Behinderung zusätzlich durch DRM-Maßnahmen ausgeschlossen werden darf, muss ich nochmal hervorheben.
Ich halte es nicht für eitel oder falsch, sollten Bibliothekare sich dafür aussprechen, DAISY als ein Teilstandard für E-Books zu etablieren, zumal E-Book-Reader wie der Kindle2 auch Vorlesefunktionen besitzen.

Persönlich hoffe ich und finde es wichtig, dass sich die Bibliothekare, egal ob sie sich bei DAISY beteiligt haben oder nicht, bei E-Books und ihren DRM-Bestimmungen stark machen.

Bibliotheken [sind] gefordert, an der Weiterentwicklung der Rechtebeschreibungssprachen und ihrer Standards mitzuwirken, um Lösungen zu finden, bei denen sich die Schranken des Urheberrechts in den durch Rechtebeschreibung eingeräumten Rechten widerspiegeln.1

Bezug genommen auf das Posting von
Zeumer, Tobias: Kindle 2 und noch ein paar E-Reader Gedanken auf Verweisungsform.de

  1. Böhner, Dörte: Chancen und Risiken Digitaler Rechtebeschreibung für wissenschaftliche Bibliotheken in Deutschland, 2008, S. 97. []

[Diskussion]: Buch oder E-Book

Einen weiteren sehr interessanten Beitrag zu E-Books hat Tobias Zeumer in seinem Blog Verweisungsform.de geschrieben.
Er kommt in seinem Fazit zu folgenden Erkenntnissen:

Prinzipiell scheint das alles [die benötigten Funktionen, Anm. d. Verf.] nicht unmöglich oder besonders unwahrscheinlich (am “unwahrscheinlichsten” scheint derzeit eine echte Lösung von Format und Urheberrechten). Aber wenn diese machbaren Dinge geschafft wären…

Eine Programmierung neuer Funktionen dürfte nie das Problem sein. Neue Funktionen lassen sich sicherlich immer implementieren und alte Funktionen aktualisieren oder Funktionen des Buches nachbilden. Eine Gefahr ist sicherlich eine Überladung an Möglichkeiten. Das Handy von heute kann nicht nur zum Telefonieren genutzt werden, man kann damit auch Textnachrichten ersenden, im Internet surfen, fernsehen und Fotos schießen, aber die Handhabung wird immer komplizierter und umständlicher. Außerdem stellt sich die Frage, wie viele der Funktionen man im tagtäglichen Gebrauch dann wirklich nutzt.

Schwieriger gestaltet sich die Frage nach den Formaten. Hier werden die erfolgreichsten Anbieter entsprechende Spezifika diktieren und der, der mit seinem Format die meisten Geräte verkauft, hat da wohl die besten Chancen. Hier sind vor allem die Nutzer der Geräte gefordert, ihre Wünsche durchzusetzen. Offene Formate sind auf jeden Fall proprietären E-Book-Formaten vorzuziehen. Zumindest sollte von Anfang an die Forderungen nach einer hohen Interoperabilität einen der obersten Stellenwerte innehaben. Hier ist der Kindle im Vergleich zum Sony-Reader sehr schlecht aufgestellt.

Die rechtliche Seite wird wohl die schwierigste sein, da hier weit mehr Interessen mitspielen, als man auf den ersten Blick glauben mag. So werden neben technischen Patenten immer mehr Beteiligte des Content-Angebots ihre Rechte beachtet sehen. Die Rechte lassen sich im elektronischen Bereich wesentlich detaillierter darstellen (mal ganz abgesehen davon, dass sie auch dargestellt werden müssen, weil sonst die Inhalte überhaupt nicht angezeigt werden können) und können daher auch viel genauer abgerechnet werden. Dies wird neben den Unsicherheiten, die momentan durch das Urheberrecht verursacht werden, zu einer Verkomplizierung der Rechtesituation führen und sicherlich auch zu einer Verteuerung des Produktes “E-Book”.

Für das DRMS sollte ein offenes System wie OMA für die Handysparte Pflicht werden, um für eine entsprechende Interoperabilität der Geräte sorgen zu können. Durch offene Standards kann so eventuell die Monopolisierung des E-Book-Marktes verzögert oder gar verhindert werden und somit eine flexible Preisgestaltungsmöglichkeit für E-Books erhalten.

Und trotzdem will keiner das Ding haben, weil er keinen (relevanten) Nutzen darin sieht und seine Gewohnheit ihm den Griff zum Buch diktiert? Der entscheidende Wert eines Buches liegt doch nicht in seiner “physischen” Form. Es hat sich durchgesetzt, weil es erheblich Vorteile gegenüber Mund-Gehirn/Gedächtnis-Ohren-Informationsüber/-vermittlung hat, aber nicht weil dann Stille herrscht (die vielleicht zuächst als sehr unangenehm, weil abweichend vom Gewohnten, empfunden wurde. Schließlich konnte man vorher einfach nachfragen, statt blöd rumzublättern).

Eine längere Gewöhnung an E-Book-Reader ist sicherlich notwendig. Zu untersuchen ist die Frage, wie sich das Rezeptionsverhalten des Nutzers verändern muss. Wir haben das Internet als die Informationsquelle entdeckt. Auch keine Informationsfachleute können dort sehr schnell mehr oder weniger hochwertige Informationen finden. Es ist Teil des Alltags geworden und verdrängt inzwischen auch alte Medienformen, wie die Zeitung oder das Lexikon. Informationsaffine haben ihr Nutzerverhalten entsprechend angepasst, aber wieviele Nutzer haben das Internet nicht wirklich als Informationsquelle für sich entdeckt.

Naja, ich [Tobias Zeumer, Anm. d. Verf.] bin jedenfalls gespannt, ob das Buch aufgrund so herausragender Eigenschaften wie der haptischen Qualität und des ästhetischen Regalfüllwerts (wohl die zwei entscheidenden Eigenschaften, die ein E-Book Reader nie wirklich haben kann), wahrhaft das optimale und praktischste Informationsmittel – Information im allerweitesten Sinne – bleiben wird. 😉

Wir werden uns sicherlich an immer weitere technische Neuerungen gewöhnen, werden gerne technische Veränderungen in Kauf nehmen, die einen Vorteil bedeuten, allerdings glaube ich nicht, dass dies auf Dauer akzeptiert werden wird. Neben haptischen und ästhetischen Gesichtspunkten spielt noch etwas eine Rolle, die man nicht unterschätzen sollte. Die Handhabung eines Buches ist sehr einfach. Selbst das einfachste, technische Gerät stellt höhere Anforderungen an das technische Können des Lesers und die richtige Pflege. Ein Buch zerkratzt nicht wie ein Display, besitzt keine Akkus, die veralten, es beinhaltet keine Software, die regelmäßig upgedatet werden muss und … und …und … Wer will darauf dauerhaft achten?

Warum oder besser wann sollte man sich dennoch für das Produkt E-Book entscheiden?
Die Anschaffung eines Readers kann sich für diejenigen lohnen, die eine hohe technische Affinität besitzen und viel unterwegs sind. Auch im wissenschaftlichen Bereich kann es mit entsprechenden Funktionalitäten (z.B. Unterstreichung, Annotation, Lesezeichen, Verlinkung von Querverweisen) ein Ersatz für die Zettelwirtschaft sein, kann aber nicht das paralle Lesen in verschiedenen Artikeln oder Büchern (es sei denn man hat mehrere Lesegeräte 😉 ) ersetzen.
Über das E-Book können sehr teure Werke im Rahmen von DRM vielleicht sehr günstig für einen bestimmten, aber realistisch ausreichenden, Zeitraum zugänglich gemacht werden.

Gibt es weitere Pro- oder Contra-Argumente für oder wider das E-Book? Sicherlich. Nach meiner gerade sehr spontanen “Bestandsaufnahme” überwiegen momentan deutlich die negativen Aspekte, die mich vom Kauf eines E-Book-Lesegerätes abhalten. Neben der Vielfalt der Lesegerät-Alternativen, die es momentan noch gibt, gibt es genug Nutzungsaspekte, mit denen ich nicht zufrieden wäre.
Das E-Book-Lesegerät wäre ein additives Gerät zum PC, Netbook und Handy, welches ein Gerät mit eingeschränktem technischen Nutzungsspektrum wäre (akzeptabel auf jeden Fall) und vor allem mit seinem sehr stromsparenden E-Paper-Display punkten würde. Für jemanden, der sich schlecht entscheiden kann, welches Buch er gerade lesen möchte, hätte so ein Gerät natürlich auch einen großen Vorteil… Allerdings Anschaffungspreis, schnelles Veralten der Hardware und die Dateiabhängigkeit von Formaten der Anbieter sind meiner Meinung nach das größte derzeitige Problem, das eine Anschaffung eines E-Book-Readers unrealistisch macht.

Die derzeitigen Nutzungsfunktionalitäten eines Print-Buches kombiniert mit einer Vollzeitsuche und den Möglichkeiten der digitalen Verknüpfung zu Querverweisen wäre mein E-Book 😉

Zur Diskussion siehe auch Ben Kadens Beitrag und die dazugehörigen Kommentare im IBI-Weblog vom 28.05.2008.

Die Kulturflatrate kommt

Vorreiter der Kulturflatrate wird die Isle of Man sein. Die 80.000 Bewohner der Insel sollen egen einen zusätzlichen Aufschlag auf die Monatsgebühr für ihren Breitbandanschluss nach Herzenslust legal Musik aus dem Netz herunterladen können.

Die Höhe des Aufpreises soll nicht mehr als einen Euro betragen. Die Musikbranche stehe dem postiv gegenüber. Britische Provider streben mit den Vertretern der Musikindustrie eine Lizenzlösung an, die jedoch für diesen Preis nicht zu haben ist. Die Frage, ob eine Flatrate oder Lizenzverträge zwischen Internetprovidern und der Musikindustrie besser seien, muss jedoch noch kritisch diskutiert werden.

Einzelverhandlungen und unterschiedliche Deals für unterschiedliche Provider seien zu kompliziert, warnte der ehemalige Vorsitzende des International Music Manager Forum, Peter Jenner. Sowohl Lansman als auch Vertreter der britischen Verbände UK Music und British Phonographic Industry (BPI) sprachen sich übereinstimmend gegen eine Einheitslösung und gegen eine Zwangsgebühr für jeden Nutzer aus.

Quelle:
Emert, Monika: Isle of Man will Kulturflatrate erproben via heise online

Mehr zur Diskussion in Deutschland:

Hier in Deutschland setzte sich das Fairsharing- Netzwerk für die Legalisierung von Filesharing bei einer gleichzeitigen Einführung einer Kulturflatrate ein. Allerdings ist auf der Website seit 2006 nichts mehr passiert.

Auch Attac hat sich mit dem Thema im Bereich der Wissensallmende auseinander gesetzt.

Auch Branchenriesen wie Warner Music beginnen über eine Kulturflatrate nachzudenken.

Marcel Weis diskutiert auf netwertig.com, Warum eine Kulturflatrate desaströs wäre

Interessant ist auch der Ansatz des Elektrischen Reporters, der sich fragt: Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

1 2 3 4 5