RDA kommt Mitte 2013

Anfang Dezember habe ich bereits einen Beitrag zu RDA in Deutschland veröffentlicht. Dort hatte man sich auf die nächstliegenden Aufgaben geeinigt. Inzwischen hat sich ein wenig getan.

Die “Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW” machten darauf aufmerksam, dass die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ihre formale Erschließung ab Mitte 2013 auf den neuen Standard Resource Description and Access (RDA) umstellen wird.

Dazu hat die DNB inzwischen ein ausführliches FAQ veröffentlicht. Zudem liegt der Abschlussbericht der IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records inzwischen in der deutschen Übersetzung vor:

Weitere Informationen zu RDA erhalten Sie auf der Website des Standardisierungsausschusses der DNB.

Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig eröffnet

Heute wurde endlich der langerwartete und schwer benötigte Erweiterungsbau der Deutschen Bücherei in Leipzig feierlich eröffnet. Der vierte Erweiterungsbau der fast 100jährigen Bibliothek kostete rund 59 Millionen Euro. Er verbindet nun in Form eines aufgeschlagenen Buches das Hauptgebäude von 1912 mit den weniger hübschen, aber sehr markanten Büchertürmen, die während der fast vierjährigen Bauzeit ebenfalls mit einer neuen Fassade versehen wurden.

Der Neubau besteht aus neun Stockwerken, wovon drei unterirdisch liegen. Der Bibliothek stehen nun 14.000 Quadratmeter mehr zur Verfügung, darunter fast 11.000 qm dringend benötigte Magazinfläche. Um die neuen Magazine in die Ablauforganisation der DNB einzubeziehen, mussten rund 170 Regalkilometer Medien bewegt und umgesetzt werden. Für weitere Medien wurden jetzt insgesamt neue 136 km laufende Regalfachböden geschaffen. Auch für eine konstante Luftfeucht von 50% bei 18°C ist gesorgt. Die Bibliothek setzt dabei auf ein innovatives Konzept der Geothermienutzung, wobei 48 Erdwärmesonden mit einer Bohrtiefe von ca. 124 Metern in den Erdboden zu einer Halbierung der Energiekosten gegenüber konventionellen Methoden führen sollen.

Entworfen wurde der Bau von der Stuttgarter Architektin Gabriele Glöckler, die als Siegerin eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbes hervor ging. Als Idee liegt das Konzept von “Umschlag – Hülle – Inhalte” der Gestaltung zugrunde und das Gebäude macht in dieser Form auch seine Funktion als Büchermagazin sichtbar.

“Mit der Umsetzung der Vierten Goldbergvariation von Bach in abgestuft rote Fassadenelemente wird zugleich auf das Deutsche Musikarchiv und die Musiktradition der Stadt Leipzig angespielt”, führt Glöckler weiter aus.

Neben den neuen Magazinen wird im vierten Erweiterungsbau auch das Deutsche Buch- und Schriftmuseum untergebracht, welches im März des nächsten Jahres eröffnet werden soll. Außerdem ist dort das Deutsche Musikarchiv untergebracht, welches von Berlin nach Leipzig umgezogen ist. Der Neubau beherbergt neben dem Lesesaal des Musikarchivs auch die Räume der Anne-Frank-Shoa-Bibliothek.

Bewundert werden kann dieser architektonisch gelungene Neubau im hier verlinkten Video :video: .

Die Deutsche Bücherei, der Leipziger Teil der Deutschen Nationalbibliothek sammelt seit 1913 das gesamte deutsche Schrifttum aus dem In- und Ausland, sowie Übersetzungen deutschprachiger Werke und Germanica (fremdsprachige Werke über Deutschland). Durch das Pflichtexemplargesetz müssen alle Verlage zwei Exemplare möglichst unaufgefordert und kostenlos an die Bibliothek liefern. Die Doppelexemplare sind ein Überbleibsel der deutsch-deutschen Teilung. Der gemeinsame Bestand der beiden Standorte beträt momenta etwa 26 Millionen Bücher, Zeitschriften und andere Medien. Ca. 14,5 Millionen sind in Leipzig.

Quellen:
26 Millionen Bücher und Medien lagern in der Nationalbibliothek, The EpocheTimes::online
Deutsche Nationalbibliothek Leipzig : Feierliche Eröffnung des Erweiterungsbau, infoTV Leipzig
Kulturstaatsminister eröffnet Erweiterungsbau der Nationalbibliothek, Pressemitteilung der Deutschen Nationalbibliothek

Bitkom-Leitfaden zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Bitkom, der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) haben sich über einen Leitfaden zum Umgang mit der Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Nationalbibliothek verständigt.

Oktober 2008 wurde die Pflichtablieferung von Netzpublikationen im Rahmen der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” (PflaV) festgeschrieben. Es sollen nunmehr nicht nur “körperliche Medienwerke” (Printmedien, Datenträger), sondern auch “unkörperliche Medienwerke” (Online-Medien) dauerhaft gesammelt und archiviert werden.

Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und auch die PflaV lassen viele Fragen offen.

Welche Webpublikationen werden erfasst? Sind betroffene Online-Autoren verpflichtet, selbst relevante Publikationen einzureichen? In welcher Form müssen zu erfassende Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden? Und wird man bestraft, wenn man der Pflichtablieferung nicht nachkommt?

§ 3 Abs. 3 DNBG bezeichnet ohne genauere Unterteilung als Medienwerke in unkörperlicher Form “alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. Recht schnell nach Inkrafttreten der PflaV wies die DNB darauf hin, dass nicht alle Blogger, Foren- oder private Websitebetreiber aktiv an die Nationalbibliothek herantreten müssen oder zu den Betroffenen zählen. Aber Unklarheiten blieben dennoch bestehen.

Der nun veröffentlichte Leitfaden (öffnet sofort) von Bitkom und DIHKsoll den potentiell Betroffenen helfen, die Auswirkungen auf ihre Angebote einschätzen und Missverständnisse im Vorfeld ausräumen zu können.

Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss.

Die Webanbieter müssen nicht befürchten, dass sie ohne Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek zur Abliegerung verpflichtet sind und dass sie so auch nicht mit einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen.

Die DNB setzt vor allem auf eine automatische Sammlung der Inhalte durch Harvesting. Sie kann daher aus technischen Gründe nicht jede digitale Veröffentlichungsform im Internet sammeln, sondern nur solche, die “vergleichbar mit entsprechenden körperlichen Werken” und frei zugänglich sind. Eingeschränkt zugängliche Online-Werke unterliegen der Abgabepflicht, wenn durch ein entsprechendes Entgelt – wie bei E-Journals üblich – jeder Zugang erhalten kann. Die DNB erarbeitet Kriterien zu den von einer Ablieferungspflicht betroffenen Publikationen, um für eine mittel- und langfristige Sicherheit bei den Betroffenen zu sorgen.

Der Leitfaden, der von der Bitkom zur Verfügung gestellt wird, wird ständig aktuell gehalten und entsprechenden Veränderungen angepasst. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung der Frequently Asked Questions der DNB

Auf Länderebene ist der Entwicklungsstand, sowohl was die gesetzlichen Regelungen zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen als auch die technische Seite angeht, von Bundesland zu Bundesland derzeit noch sehr heterogen.

Leitfaden

Hinweise zur Pflichtablieferungsverordnung (öffnet sofort) – Bitkom

Quelle

Leitfaden zur Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen veröffentlicht via heise online
Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat – bitkom
Information zum derzeitigen Stand der Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek 28.01.2009 des Sozialdienst katholischer Frauen

2008: Start der Sammlung von Netzpublikationen

Das Börsenblatt online berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag zur Sammlung von Netzpublikationen ab 2008 nachkommen will. Begonnen wird mit Monographien ausgewählter Partner. Gerade aus Sicht der Verleger scheinen viele Aspekt allerdings noch unklar.

Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Die DNB möchte den Verlagen ihre Bedingungen jedoch nicht diktieren, sondern mit ihnen zusammen Lösungen finden.

Quelle:
Lutze, Doreen: DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen via Maikatze liest

DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen

Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll – in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern – mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele – nicht nur technische – Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.

Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.

via börsenblatt online

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