Cold storage

Der aus dem Jahr 1956 stammende Dokumentarfilm „Toute la mémoire du monde“ („All the World’s Memory“) von Alain Resnais wurde hier im Blog anläßlich des Todes des Regiesseurs im letzten Jahr veröffentlicht. Darin wird die Französische Nationalbibliothek poträtiert. Seit damals ist es der digitalen Revolution geschuldet, dass eine Wissensexplosion stattgefunden hat. In Anlehnung an den Film von Resnais wird hier im folgenden Video das Harvard Depository präsentiert. Cold storage ist ein dokumentarischer Kurzfilm. Eine noch ausführliche Dokumentation über die Lagerungsräume gibt es auf der Webseite: http://librarybeyondthebook.org/cold_storage/

Cold Storage from metaLAB(at)Harvard on Vimeo.
Regie: Cristoforo Magliozzi
Autor und Produzent: Jeffrey Schnapp
Webseite: http://librarybeyondthebook.org/cold_storage/

[Zitat] Unkommentiert – Entstehungsjahr unbekannt

To a historian libraries are food, shelter, and even muse. They are of two kinds: the library of published material, books, pamphlets, periodicals, and the archive of unpublished papers and documents.“ Barbara Tuchman

Ende für TIBORDER

Heute stellt die Technische Informationsbibliothek (TIB) den Bestell- und Lieferservice TIBORDER ein. Jedoch niemand muss auf einen guten Bestellservice verzichten. Als Nachfolger sollen jene, die auf bisher TIBORDER nutzten, auf GetInfo umsteigen.

GetInfo ersetzt ab dem 01.08.2012 TIBORDER und bieten zahlreiche Vorteile.Es gibt eine datenbankübergreifende Recherche für die Wissenschaftsgebiete Architektur, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik und Technik. Über den Full Service besteht zudem die Möglichkeit, Literatur unabhängig der TIB-Fachgebiete von Technik und Naturwissenschaften zu beschaffen. Dafür arbeitet man weltweit mit anderen Dokumentlieferanten und Forschungseinrichtungen zusammen. Wer möchte kann auch mobil in diesem Angebot recherchieren.

Die TIB bietet über GetInfo zudem die Möglichkeit, Artikel für 24 Stunden zu mieten statt zu kaufen. Man arbeitet dabei mit DeepDyve Inc. zusammen. Das Angebot selbst begrenzt sich erstmal auf alle Zeitschriften aus den Bereichen Technik und Management des Verlages Emerald Group Publishing Limited.

Die Möglichkeit, einen Artikel zu mieten, ist in GetInfo über die Datenbank „TIBscholar“ eingebunden und über die Filteroption „Verlag“ mit der Auswahl „Emerald“ gezielt recherchierbar.
Erscheint in der Detailanzeige der Button „Artikel mieten“, werden Sie zum Webangebot von DeepDyve Inc. weitergeleitet. Dort ist eine separate Registrierung erforderlich, um den Artikel für 24 Stunden lesen zu können. Ein Ausdruck, Download oder Speicherung des Artikels beinhaltet dieses Angebot nicht. Hierfür bietet Ihnen die TIB eine entsprechende Kaufoption in GetInfo an.

Der Umstieg von TIBORDER auf GetInfo ist eine reine Gewöhnungssache, denn die Zugangsdaten für TIBORDER gelten auch für GetInfo.

Aufmerksam geworden über:
Bredemeier, Willi: Pushdienst-News – Samstag, den 28.Juli 2012, Password

Elektronische Post durch Subito

Der Dokumentenlieferdienst Subito und die Fachverlagsgruppe wollen im Rahmen eines gemeinsamen Projekts einen Dokumentenlieferdienst aufbauen, der es Bibliotheken und Mitarbeitern von Universitäten und Forschungseinrichtungen ermöglicht, digital Buchinhalte des Georg Thieme Verlags zu erhalten.
Der Thieme Verlag bietet die Inhalte und Subito stellt im Gegenzug seine Infrastruktur zu Direktauslieferung der Buchinhalte durch Thieme zur Verfügung. Durch dieses neue Modell sollen Nutzer aus Forschung und Lehre Inhalte für elektronische Semesterapparate und Bibliotheken für ihre elektronischen Leseplätze Buchkapitel oder komplette Bücher bestellen und zeitnah geliefert bekommen.

Alle verfügbaren Inhalte werden mit umfangreichen Metadaten versehen sein, wodurch den Nutzern ein schnelles und zielgenaues Suchen und Auffinden möglich wird. Die Inhalte werden als qualitativ hochwertige PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt, so dass für die Bibliotheken der Aufwand des Einscannens entfällt. Bestellung und Auslieferung sowie die Abrechnung werden über subito abgewickelt.

Das Pilotprojekt bedient sich dabei der bestehenden Infrastruktur von Subito zur Lieferung von Zeitschriftenaufsätzen sowie dem medizinisch-naturwissenschaftlichen Lehrbuchangebots des Thieme Verlags. Der neue Dienst soll von beiden Partnern in den ersten zwei Jahren der Zusammenarbeit evaluiert und entsprechend der Nutzerbedürfnisse weiterentwickelt werden. Andere Verlage können jederzeit auf Wunsch ebenfalls diesen subito-Service nutzen.

Das klingt natürlich erstmal super. Doch bleiben bei mir momentan einige Fragen offen, um das Angebot und seinen Nutzen ausreichend beurteilen zu können. Auf welche Rahmenbedingungen der Nutzung innerhalb von Semesterapparaten und elektronischen Leseplätzen besteht der Verlag, z.B. 1:1-Nutzung? Welche Schutzmaßnahmen und technischen Anforderungen werden gestellt, auch wenn Thieme bei Subito zu den Verlagen gehört, die auf DRM verzichten. Wie sieht die Preisgestaltung aus und wonach wird abgerechnet? Zugang zur Information ist immer gut, aber die Bedingungen müssen auch für die Nutzer stimmen. Thieme will dabei ein modulares Preissystem entwickeln, welches sich flexibel an Nutzerkreis, Nutzungszeitraum und Umfang der genutzten Inhalte orientieren soll.

Ich bin gespannt, ob dieser angepriesene Service hält, was er verspricht und vor allem, ob er bezahlbar bleibt/wird. Positiv ist die zu erwartende Rechtssicherheit, wenn die Lizenzierung der Inhalte einheitlich erfolgt. Je mehr Verlage das gleiche System nutzen, desto einfacher ist es auch für ihre Inhalte-Nutzer und -Vermittler.

Quellen:
Subito und Thieme vereinbaren Kooperation zur elektronischen Lieferung von Buchinhalten Presseerklärung der Thieme Verlag KG
Fachverlage: Subito und Thieme vereinbaren Kooperation zur elektronischen Lieferung von Buchinhalten, Börsenblatt.net

[Kurz] Ende der Quälerei für den Dokumentenlieferdienst der TIB Hannover

Endlich haben die Verleger Einsicht gezeigt und verzichten beim elektronischen Versand von Zeitschriftenartikeln aus lizenzierten Verlagsangeboten auf den für die Nutzer sehr unkompfortablen DRM-Schutz. Somit kann die TIB bei der Auslieferung digitaler Artikelkopien aus einer ganzen Reihe von lizenzierten Zeitschriften auf das komplizierte und schlecht funktionierende Digital Rights Management verzichten und die bestellten Zeitschriftenartikel endlich wieder ohne die umständlichen DRM-Nutzungsbedindungen direkt an die angegebene Bestell-E-Mailadresse liefern.

Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Verhandlungen der TIB und ihrer Partner vielen Verlagen. Von welchen Verlagen Sie wieder drm-freie Dokumente erhalten, können Sie auf der TIB-Übersichtsseite für Lieferungen ohne DRM-Schutz herausfinden.

Die TIB garantiert auch weiterhin eine rechtlich einwandfreie Volltextlieferung über GetInfo www.getinfo.de.– dem Fachportal für Technik und Naturwissenschaften –

Quelle:
Änderung bei elektronischer Volltextlieferung – Verleger verzichten auf DRM, Mitteilung der TIB-Hannover

Korb 2 und Dokumentenlieferung

Der „Zweite Korb“ der „Urhberrechtsreform“ soll am Donnerstag mit heißen Nadeln gestrickt in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag gejagt werden. Wir winken durch, was durchgewunken werden kann, damit Minister, Frau Kanzlerin und Herr Bundespräsident ihre Unterschriften auf das glühende Papier setzen. Die Novelle soll nach ihrer Unterzeichnung noch in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 12. Juli 2007 veröffentlicht werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung „unverändert oder unter Einbeziehung der Änderungsanträge“ angenommen wird. In solchen Fällen kann die dritte Beratung unmittelbar danach beginnen. Aus Kreisen der Regierungsparteien war zu erfahren, dass die Novelle ohne größere Debatten „durchgewunken“ werden soll und dass aus dem Bundesrat kein Einspruch zu erwarten sei.

Wie die Regelung nun im Detail genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Aber auf Grund der vorhergehenden Debatten bereitet sich der Bibliotheksfernleihdienst Subito zum 12. Juli darauf vor, seine Lieferungen per E-Mail einzustellen.

Quelle:
Bundesregierung will schnelle Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle via heise online

Artikelversand demnächst mit Brieftauben

Vermutlich ist es den Richtern entgangen, dass E-Mails zuverlässiger und schneller sind als Brieftauben und auch dass es Bibliotheken gibt, wo der Wissenschaftler schnell (!) seinen Artikel benötigt.
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.

Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils.

Zwei mögliche Folgen hätte dieses Urteil, würde subito nicht in Revision gehen und dort gewinnen:

subito und Anbieter von ähnlich agierenden Diensten wie TIBORDER stellen den Dokumentenversand komplett auf den Postweg um. Für Kunden wären damit deutliche Komforteinbußen zur bisherigen elektronischen Lieferung verbunden. Die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängert sich, zumal sich die Papierkopie nicht direkt am PC aufrufen lässt. […] [Oder:] Die Anbieter einigen sich mit den Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Wege. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen.

Eine Verteuerung dieser Dienste würden Studenten und Wissenschaftler von öffentlichen Hochschulen von der Nutzung solcher Dienstleistungen ausschließen, zumal gerade Universitäten unter einem hohen Kostendruck stehen. Denken wir hier an die immensen Spareinforderungen von Finanzminister Sarazin für die drei Berliner Universitäten 2003. Hier heißt es zu kämpfen für angemessen niedrige Preise, damit Wissenschaft auch an Deutschlands Universitäten für Wissenschaftler und Studenten möglich bleibt.

Urheberrecht [ist] existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland [.] Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen.

Quellen:
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlichvia IB Weblog